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Anhörung OWI Stadt Weingarten

Anhörung OWI Stadt Weingarten

Stadt Weingarten ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße oder die Missachtung einer Roten Ampel (Stand Januar 2026)

Bußgeldstelle Stadt Weingarten
Bußgeldstelle Weingarten
Stadt Weingarten
- Bußgeldstelle -
Internet: www.service-bw.de/organisationseinheit/-/sbw-oe/Bussgeldstelle+Stadt+Weingarten-6025755-organisationseinheit-0
E-Mail: bussgeldstelle@weingarten-online.de





Weshalb Sie die Anhörung im Bußgeldverfahren von Stadt Weingarten, Bußgeldstelle erhalten haben

Online Anhörung www.service-bw.de/organisationseinheit/-/sbw-oe/Bussgeldstelle+Stadt+Weingarten-6025755-organisationseinheit-0 Weingarten

Die Stadt Weingarten Abteilung Bußgeldstelle bearbeitet Einsprüche und Akteneinsichten, die Anhörung im Bußgeldverfahren oder Zeugenfragebögen und leitet das Bußgeldverfahren ein.
Darüber hinaus verwahrt die Bußgeldstelle Weingarten den Führerschein bei Fahrverboten und teilt diesen wieder aus, wenn die Frist abgelaufen ist. Die Stadt Weingarten kann auch sichergestellte Autos verwahren.

Es ist Aufgabe der Bußgeldstelle Weingarten, den tatsächlichen Fahrer in Baden-Württemberg für den Verstoß im Straßenverker zu ermitteln und diesem die Anhörung im Bußgeldverfahren zuzusenden.
Je nach Verstoß werden diese Ordnungswidrigkeiten nach dem aktuell geltenden Bußgeldkatalog Geschwindigkeit 2026, Bußgeldkatalog Abstand 2026 Bußgeldkatalog Rote Ampel 2026 oder Bußgeldkatalog Handy 2026 geahndet.
In den entsprechenden Bußgeldkatalogen werden auch die Punkte in Flensburg, Fahrverbote und Geldbußen für die jeweiligen Verstöße im Straßenverkehr festgelegt.
Sie haben die Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten und wurden aufgefordert, unter www.service-bw.de/organisationseinheit/-/sbw-oe/Bussgeldstelle+Stadt+Weingarten-6025755-organisationseinheit-0 Angaben zu Ihrem Verstoß der Bußgeldstelle zu übermitteln?



Anhörung im Bußgeldverfahren Stadt Weingarten - Angaben zur Sache

Nach §§ 55 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163a Abs. 1 StVO ist der Betroffene vor dem Abschluss der Ermittlung im Bußgeldverfahren von der Behörde der Stadt Weingarten, Abteilung Bußgeldstelle anzuhören.
Wenn Sie dazu aufgefordert sind, unter www.service-bw.de/organisationseinheit/-/sbw-oe/Bussgeldstelle+Stadt+Weingarten-6025755-organisationseinheit-0 innerhalb einer Woche Angaben zu Ihrem Verstoß der Bußgeldstelle zu übermitteln, dann passiert dies deswegen, weil die Bußgeldstelle Weingarten dazu aufgefordert ist, den tatsächlichen Fahrer und nicht den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln.
Oft überlesen Betroffene aber, dass Sie zwar laut §§ 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verpflichtet sind, Angaben zu Ihrer Person zu berichtigen oder zu vervollständigen, zum Vorwurf selbst (z.B: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit) von der Bußgeldstelle Weingarten aber keine Angaben machen müssen. Die Stadt Weingarten gibt den Betroffenen aus Baden-Württemberg die Möglichkeit, die Fahrereigenschaften auf der Domain: https://www.service-bw.de/organisationseinheit/-/sbw-oe/Bussgeldstelle+Stadt+Weingarten-6025755-organisationseinheit-0 zu übermitteln.

Bereits die Anhörung im Bußgeldverfahren aus Weingarten kann fehlerhaft sein. Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte Kanzlei Stolle, Erste Hilfe Bussgeld oder Der Bußgeldbescheid hilft Ihnen gerne bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen um beispielsweise etwaige negative Folgen durch die vorschnelle Übermittlung Ihrer Angaben an die Stadt Weingarten zu vermeiden.
In der Regel werden Einsprüche gegen den Bußgeldbescheid der Betroffenen ohne anwaltliche Vertretung pauschal vom Stadt Weingarten Abteilung Bußgeldstelle zurückgewiesen.

Muss man auf die Anhörung im Bußgeldverfahren der Stadt Weingarten antworten?

Schon bei der Zustellung der Anhörung im Bußgeldverfahren der Behörde Stadt Weingarten raten wir anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da die Einstellungswahrscheinlichkeit damit steigt und die technische Prüfung der Messung durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.
Neben der Bennenung der Verkehrsordnungswidrigkeit (Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, Nichteinhalten des Mindestabstandes, Rotlichtverstoß, Telefonieren am Steuer) oder eines anderen Verstoßes, sollte die Anhörung der Stadt Weingarten - Abteilung Bußgeldstelle - Ort und Zeit des Verstoßes, die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes laut Bußgeldkatalog (BKatV) und die Angaben zu den Zeugen enthalten.
Im Falle einer schriftlichen Anhörung ist der Betroffene über sein Schweigerecht nach § 55 Abs.2, § 136 Abs.1 Satz 2 StPO zu belehren.


Belehrungspflicht bei der Anhörung der Stadt Weingarten, Bußgeldstelle im Bußgeldverfahren

Wenn der Befragte als Betroffener und nicht als Zeuge bei der Anhörung im Bußgeldverfahren angehört wird, besteht Belehrungspflicht hinsichtlich des Rechts zum Schweigen.
In der Anhörung der Stadt Weingarten muss der Betroffene laut §§ 55 Abs. 2 OWiG, 136 S. 2 StPO i.V.m. 46 Abs. 1 OWiG über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt werden.
Inwieweit bei der Anhörung im Bußgeldverfahren zu belehren ist, bemisst sich nach der Stärke des Tatverdachts.

Recht auf Anhörung der Stadt Weingarten im Bußgeldverfahren

Der Betroffene hat ein Recht auf Anhörung im Bußgeldverfahren. Die Stadt Weingarten sendet vor Einleitung des Bußgeldverfahrens in der Regel postalisch den Anhörungsbogen zu. Unterbleibt die Anhörung, wird dadurch der Bußgeldbescheid aber nicht unwirksam.

Anhörungsbogen der Stadt Weingarten zurückschicken oder nicht

In der Regel beträgt die Frist zum Zurücksenden des Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren 1 Woche. Der Befragte ist gegenüber der Stadt Weingarten, Bußgeldstelle laut § 111 OwiG verpflichtet Angaben zur seiner Person zu machen. Angaben zur Sache können verweigert werden, denn es besteht in einer Ordnungswidrigkeit kein Zwang zur Selbstbezichtigung.
(BVerfG NJW 1981, 1431; vgl. u.a. BGHSt 38, 214, 220 m.w.N.)

Wenn Sie nicht der Halter der Ihnen zur Last gelegten Ordnungswidrigkeit sind, können Sie im Anhörungsbogen der Bußgeldbehörde Weingarten (Bußgeldstelle) den tatsächlichen Fahrer benennen. Verpflichtet ist der Betroffene dazu aber nicht.

Wir raten bei Zusendung der Anhörung der Stadt Weingarten anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da zum einen die Einstellungswahrscheinlichkeit steigt und zum anderen die technische Prüfung der unterschiedlichen Blitzer Typen durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.

Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaft (Stand 11.01.2026)






Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft (Stand 11.01.2026)






* Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt werden, droht ein Fahrverbot von 1 Monat
** ab 16 km/h zu schnell mit dem LKW innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften droht ein Punkt im Fahreigungsregister in Flensburg
1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013

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