
Bußgeldstelle Cottbus
Stadt Cottbus
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit -
Internet: www.cottbus.de/verwaltung/gb_ii/ordnung_sicherheit/bussgeld/index.html
E-Mail: bussgeldstelle@cottbus.de
Stadt Cottbus
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit -
Internet: www.cottbus.de/verwaltung/gb_ii/ordnung_sicherheit/bussgeld/index.html
E-Mail: bussgeldstelle@cottbus.de
Weshalb Sie die Anhörung im Bußgeldverfahren von Stadt Cottbus, Fachbereich Ordnung und Sicherheit erhalten haben
Online Anhörung www.cottbus.de/verwaltung/gb_ii/ordnung_sicherheit/bussgeld/index.html Cottbus
Die Stadt Cottbus Abteilung Fachbereich Ordnung und Sicherheit bearbeitet Einsprüche und Akteneinsichten, die Anhörung im Bußgeldverfahren oder Zeugenfragebögen und leitet das Bußgeldverfahren ein.Darüber hinaus verwahrt die Bußgeldstelle Cottbus den Führerschein bei Fahrverboten und teilt diesen wieder aus, wenn die Frist abgelaufen ist. Die Stadt Cottbus kann auch sichergestellte Autos verwahren.
Es ist Aufgabe der Bußgeldstelle Cottbus, den tatsächlichen Fahrer in Brandenburg für den Verstoß im Straßenverker zu ermitteln und diesem die Anhörung im Bußgeldverfahren zuzusenden.
Je nach Verstoß werden diese Ordnungswidrigkeiten nach dem aktuell geltenden Bußgeldkatalog Geschwindigkeit 2026, Bußgeldkatalog Abstand 2026 Bußgeldkatalog Rote Ampel 2026 oder Bußgeldkatalog Handy 2026 geahndet.
In den entsprechenden Bußgeldkatalogen werden auch die Punkte in Flensburg, Fahrverbote und Geldbußen für die jeweiligen Verstöße im Straßenverkehr festgelegt.
Sie haben die Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten und wurden aufgefordert, unter www.cottbus.de/verwaltung/gb_ii/ordnung_sicherheit/bussgeld/index.html Angaben zu Ihrem Verstoß der Fachbereich Ordnung und Sicherheit zu übermitteln?
Anhörung im Bußgeldverfahren Stadt Cottbus - Angaben zur Sache
Nach §§ 55 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163a Abs. 1 StVO ist der Betroffene vor dem Abschluss der Ermittlung im Bußgeldverfahren von der Behörde der Stadt Cottbus, Abteilung Fachbereich Ordnung und Sicherheit anzuhören.Wenn Sie dazu aufgefordert sind, unter www.cottbus.de/verwaltung/gb_ii/ordnung_sicherheit/bussgeld/index.html innerhalb einer Woche Angaben zu Ihrem Verstoß der Fachbereich Ordnung und Sicherheit zu übermitteln, dann passiert dies deswegen, weil die Bußgeldstelle Cottbus dazu aufgefordert ist, den tatsächlichen Fahrer und nicht den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln.
Oft überlesen Betroffene aber, dass Sie zwar laut §§ 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verpflichtet sind, Angaben zu Ihrer Person zu berichtigen oder zu vervollständigen, zum Vorwurf selbst (z.B: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit) von der Bußgeldstelle Cottbus aber keine Angaben machen müssen. Die Stadt Cottbus gibt den Betroffenen aus Brandenburg die Möglichkeit, die Fahrereigenschaften auf der Domain: https://www.cottbus.de/verwaltung/gb_ii/ordnung_sicherheit/bussgeld/index.html zu übermitteln.
Bereits die Anhörung im Bußgeldverfahren aus Cottbus kann fehlerhaft sein. Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte Kanzlei Stolle, Erste Hilfe Bussgeld oder Der Bußgeldbescheid hilft Ihnen gerne bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen um beispielsweise etwaige negative Folgen durch die vorschnelle Übermittlung Ihrer Angaben an die Stadt Cottbus zu vermeiden.
In der Regel werden Einsprüche gegen den Bußgeldbescheid der Betroffenen ohne anwaltliche Vertretung pauschal vom Stadt Cottbus Abteilung Fachbereich Ordnung und Sicherheit zurückgewiesen.
Muss man auf die Anhörung im Bußgeldverfahren der Stadt Cottbus antworten?
Schon bei der Zustellung der Anhörung im Bußgeldverfahren der Behörde Stadt Cottbus raten wir anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da die Einstellungswahrscheinlichkeit damit steigt und die technische Prüfung der Messung durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.Neben der Bennenung der Verkehrsordnungswidrigkeit (Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, Nichteinhalten des Mindestabstandes, Rotlichtverstoß, Telefonieren am Steuer) oder eines anderen Verstoßes, sollte die Anhörung der Stadt Cottbus - Abteilung Fachbereich Ordnung und Sicherheit - Ort und Zeit des Verstoßes, die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes laut Bußgeldkatalog (BKatV) und die Angaben zu den Zeugen enthalten.
Im Falle einer schriftlichen Anhörung ist der Betroffene über sein Schweigerecht nach § 55 Abs.2, § 136 Abs.1 Satz 2 StPO zu belehren.