Anhörung OWI Landkreis Vechta

Anhörung OWI Landkreis Vechta


Landkreis Vechta ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße oder die Missachtung einer Roten Ampel (Stand Mai 2025)
Bußgeldstelle Landkreis Vechta
Bußgeldstelle Vechta
Landkreis Vechta
- Zentrale Bußgeldstelle -
Internet: owi.kdo.de/vec
E-Mail: info@landkreis-vechta.de





Weshalb Sie die Anhörung im Bußgeldverfahren von Landkreis Vechta, Zentrale Bußgeldstelle erhalten haben

Online Anhörung owi.kdo.de/vec Vechta

Die Stadt Vechta Abteilung Zentrale Bußgeldstelle bearbeitet Einsprüche und Akteneinsichten, die Anhörung im Bußgeldverfahren oder Zeugenfragebögen und leitet das Bußgeldverfahren ein.
Darüber hinaus verwahrt die Bußgeldstelle Vechta den Führerschein bei Fahrverboten und teilt diesen wieder aus, wenn die Frist abgelaufen ist. Die Stadt Vechta kann auch sichergestellte Autos verwahren.

Es ist Aufgabe der Bußgeldstelle Vechta, den tatsächlichen Fahrer in Niedersachsen für den Verstoß im Straßenverker zu ermitteln und diesem die Anhörung im Bußgeldverfahren zuzusenden.
Je nach Verstoß werden diese Ordnungswidrigkeiten nach dem aktuell geltenden Bußgeldkatalog Geschwindigkeit 2025, Bußgeldkatalog Abstand 2025 Bußgeldkatalog Rote Ampel 2025 oder Bußgeldkatalog Handy 2025 geahndet.
In den entsprechenden Bußgeldkatalogen werden auch die Punkte in Flensburg, Fahrverbote und Geldbußen für die jeweiligen Verstöße im Straßenverkehr festgelegt.
Sie haben die Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten und wurden aufgefordert, unter owi.kdo.de/vec Angaben zu Ihrem Verstoß der Zentrale Bußgeldstelle zu übermitteln?



Anhörung im Bußgeldverfahren Landkreis Vechta - Angaben zur Sache

Nach §§ 55 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163a Abs. 1 StVO ist der Betroffene vor dem Abschluss der Ermittlung im Bußgeldverfahren von der Behörde der Stadt Vechta, Abteilung Zentrale Bußgeldstelle anzuhören.
Wenn Sie dazu aufgefordert sind, unter owi.kdo.de/vec innerhalb einer Woche Angaben zu Ihrem Verstoß der Zentrale Bußgeldstelle zu übermitteln, dann passiert dies deswegen, weil die Bußgeldstelle Vechta dazu aufgefordert ist, den tatsächlichen Fahrer und nicht den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln.
Oft überlesen Betroffene aber, dass Sie zwar laut §§ 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verpflichtet sind, Angaben zu Ihrer Person zu berichtigen oder zu vervollständigen, zum Vorwurf selbst (z.B: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit) von der Bußgeldstelle Vechta aber keine Angaben machen müssen. Der Landkreis Vechta gibt den Betroffenen aus Niedersachsen die Möglichkeit, die Fahrereigenschaften auf der Domain: https://owi.kdo.de/vec zu übermitteln.

Bereits die Anhörung im Bußgeldverfahren aus Vechta kann fehlerhaft sein. Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte Kanzlei Stolle, Erste Hilfe Bussgeld oder Der Bußgeldbescheid hilft Ihnen gerne bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen um beispielsweise etwaige negative Folgen durch die vorschnelle Übermittlung Ihrer Angaben an die Landkreis Vechta zu vermeiden.
In der Regel werden Einsprüche gegen den Bußgeldbescheid der Betroffenen ohne anwaltliche Vertretung pauschal vom Landkreis Vechta Abteilung Zentrale Bußgeldstelle zurückgewiesen.

Muss man auf die Anhörung im Bußgeldverfahren der Stadt Vechta antworten?

Schon bei der Zustellung der Anhörung im Bußgeldverfahren der Behörde Landkreis Vechta raten wir anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da die Einstellungswahrscheinlichkeit damit steigt und die technische Prüfung der Messung durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.
Neben der Bennenung der Verkehrsordnungswidrigkeit (Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, Nichteinhalten des Mindestabstandes, Rotlichtverstoß, Telefonieren am Steuer) oder eines anderen Verstoßes, sollte die Anhörung der Stadt Vechta - Abteilung Zentrale Bußgeldstelle - Ort und Zeit des Verstoßes, die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes laut Bußgeldkatalog (BKatV) und die Angaben zu den Zeugen enthalten.
Im Falle einer schriftlichen Anhörung ist der Betroffene über sein Schweigerecht nach § 55 Abs.2, § 136 Abs.1 Satz 2 StPO zu belehren.


Belehrungspflicht bei der Anhörung der Stadt Vechta, Zentrale Bußgeldstelle im Bußgeldverfahren



Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft (Stand 11.05.2025)






* Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt werden, droht ein Fahrverbot von 1 Monat
** ab 16 km/h zu schnell mit dem LKW innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften droht ein Punkt im Fahreigungsregister in Flensburg
1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013

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