
Bußgeldstelle Goslar
Landkreis Goslar
- Fachbereich Ordnung, Verkehr und Bevölkerungsschutz -
Internet: www.landkreis-goslar.de/bußgeld-anhörung
E-Mail: owi11@landkreis-goslar.de
Landkreis Goslar
- Fachbereich Ordnung, Verkehr und Bevölkerungsschutz -
Internet: www.landkreis-goslar.de/bußgeld-anhörung
E-Mail: owi11@landkreis-goslar.de
Weshalb Sie die Anhörung im Bußgeldverfahren von Landkreis Goslar, Fachbereich Ordnung, Verkehr und Bevölkerungsschutz erhalten haben
Online Anhörung www.landkreis-goslar.de/bußgeld-anhörung Goslar
Die Stadt Goslar Abteilung Fachbereich Ordnung, Verkehr und Bevölkerungsschutz bearbeitet Einsprüche und Akteneinsichten, die Anhörung im Bußgeldverfahren oder Zeugenfragebögen und leitet das Bußgeldverfahren ein.Darüber hinaus verwahrt die Bußgeldstelle Goslar den Führerschein bei Fahrverboten und teilt diesen wieder aus, wenn die Frist abgelaufen ist. Die Stadt Goslar kann auch sichergestellte Autos verwahren.
Es ist Aufgabe der Bußgeldstelle Goslar, den tatsächlichen Fahrer in Niedersachsen für den Verstoß im Straßenverker zu ermitteln und diesem die Anhörung im Bußgeldverfahren zuzusenden.
Je nach Verstoß werden diese Ordnungswidrigkeiten nach dem aktuell geltenden Bußgeldkatalog Geschwindigkeit 2025, Bußgeldkatalog Abstand 2025 Bußgeldkatalog Rote Ampel 2025 oder Bußgeldkatalog Handy 2025 geahndet.
In den entsprechenden Bußgeldkatalogen werden auch die Punkte in Flensburg, Fahrverbote und Geldbußen für die jeweiligen Verstöße im Straßenverkehr festgelegt.
Sie haben die Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten und wurden aufgefordert, unter www.landkreis-goslar.de/bußgeld-anhörung Angaben zu Ihrem Verstoß der Fachbereich Ordnung, Verkehr und Bevölkerungsschutz zu übermitteln?
Anhörung im Bußgeldverfahren Landkreis Goslar - Angaben zur Sache
Nach §§ 55 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163a Abs. 1 StVO ist der Betroffene vor dem Abschluss der Ermittlung im Bußgeldverfahren von der Behörde der Stadt Goslar, Abteilung Fachbereich Ordnung, Verkehr und Bevölkerungsschutz anzuhören.Wenn Sie dazu aufgefordert sind, unter www.landkreis-goslar.de/bußgeld-anhörung innerhalb einer Woche Angaben zu Ihrem Verstoß der Fachbereich Ordnung, Verkehr und Bevölkerungsschutz zu übermitteln, dann passiert dies deswegen, weil die Bußgeldstelle Goslar dazu aufgefordert ist, den tatsächlichen Fahrer und nicht den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln.
Oft überlesen Betroffene aber, dass Sie zwar laut §§ 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verpflichtet sind, Angaben zu Ihrer Person zu berichtigen oder zu vervollständigen, zum Vorwurf selbst (z.B: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit) von der Bußgeldstelle Goslar aber keine Angaben machen müssen. Der Landkreis Goslar gibt den Betroffenen aus Niedersachsen die Möglichkeit, die Fahrereigenschaften auf der Domain: https://www.landkreis-goslar.de/bußgeld-anhörung zu übermitteln.
Bereits die Anhörung im Bußgeldverfahren aus Goslar kann fehlerhaft sein. Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte Kanzlei Stolle, Erste Hilfe Bussgeld oder Der Bußgeldbescheid hilft Ihnen gerne bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen um beispielsweise etwaige negative Folgen durch die vorschnelle Übermittlung Ihrer Angaben an die Landkreis Goslar zu vermeiden.
In der Regel werden Einsprüche gegen den Bußgeldbescheid der Betroffenen ohne anwaltliche Vertretung pauschal vom Landkreis Goslar Abteilung Fachbereich Ordnung, Verkehr und Bevölkerungsschutz zurückgewiesen.
Muss man auf die Anhörung im Bußgeldverfahren der Stadt Goslar antworten?
Schon bei der Zustellung der Anhörung im Bußgeldverfahren der Behörde Landkreis Goslar raten wir anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da die Einstellungswahrscheinlichkeit damit steigt und die technische Prüfung der Messung durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.Neben der Bennenung der Verkehrsordnungswidrigkeit (Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, Nichteinhalten des Mindestabstandes, Rotlichtverstoß, Telefonieren am Steuer) oder eines anderen Verstoßes, sollte die Anhörung der Stadt Goslar - Abteilung Fachbereich Ordnung, Verkehr und Bevölkerungsschutz - Ort und Zeit des Verstoßes, die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes laut Bußgeldkatalog (BKatV) und die Angaben zu den Zeugen enthalten.
Im Falle einer schriftlichen Anhörung ist der Betroffene über sein Schweigerecht nach § 55 Abs.2, § 136 Abs.1 Satz 2 StPO zu belehren.