
Bußgeldstelle Bad Oldesloe
Kreis Steinburg
- Fachdienst Öffentliche Sicherheit - Bußgeldstelle -
Internet: www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/oeffentliche-sicherheit/bussgeldstelle/index.html
E-Mail: bussgeldstelle@kreis-stormann.de
Kreis Steinburg
- Fachdienst Öffentliche Sicherheit - Bußgeldstelle -
Internet: www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/oeffentliche-sicherheit/bussgeldstelle/index.html
E-Mail: bussgeldstelle@kreis-stormann.de
Weshalb Sie die Anhörung im Bußgeldverfahren von Kreis Steinburg, Fachdienst Öffentliche Sicherheit - Bußgeldstelle erhalten haben
Online Anhörung www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/oeffentliche-sicherheit/bussgeldstelle/index.html Bad Oldesloe
Die Stadt Bad Oldesloe Abteilung Fachdienst Öffentliche Sicherheit - Bußgeldstelle bearbeitet Einsprüche und Akteneinsichten, die Anhörung im Bußgeldverfahren oder Zeugenfragebögen und leitet das Bußgeldverfahren ein.Darüber hinaus verwahrt die Bußgeldstelle Bad Oldesloe den Führerschein bei Fahrverboten und teilt diesen wieder aus, wenn die Frist abgelaufen ist. Die Stadt Bad Oldesloe kann auch sichergestellte Autos verwahren.
Es ist Aufgabe der Bußgeldstelle Bad Oldesloe, den tatsächlichen Fahrer in Schleswig-Holstein für den Verstoß im Straßenverker zu ermitteln und diesem die Anhörung im Bußgeldverfahren zuzusenden.
Je nach Verstoß werden diese Ordnungswidrigkeiten nach dem aktuell geltenden Bußgeldkatalog Geschwindigkeit 2026, Bußgeldkatalog Abstand 2026 Bußgeldkatalog Rote Ampel 2026 oder Bußgeldkatalog Handy 2026 geahndet.
In den entsprechenden Bußgeldkatalogen werden auch die Punkte in Flensburg, Fahrverbote und Geldbußen für die jeweiligen Verstöße im Straßenverkehr festgelegt.
Sie haben die Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten und wurden aufgefordert, unter www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/oeffentliche-sicherheit/bussgeldstelle/index.html Angaben zu Ihrem Verstoß der Fachdienst Öffentliche Sicherheit - Bußgeldstelle zu übermitteln?
Anhörung im Bußgeldverfahren Kreis Steinburg - Angaben zur Sache
Nach §§ 55 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163a Abs. 1 StVO ist der Betroffene vor dem Abschluss der Ermittlung im Bußgeldverfahren von der Behörde der Stadt Bad Oldesloe, Abteilung Fachdienst Öffentliche Sicherheit - Bußgeldstelle anzuhören.Wenn Sie dazu aufgefordert sind, unter www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/oeffentliche-sicherheit/bussgeldstelle/index.html innerhalb einer Woche Angaben zu Ihrem Verstoß der Fachdienst Öffentliche Sicherheit - Bußgeldstelle zu übermitteln, dann passiert dies deswegen, weil die Bußgeldstelle Bad Oldesloe dazu aufgefordert ist, den tatsächlichen Fahrer und nicht den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln.
Oft überlesen Betroffene aber, dass Sie zwar laut §§ 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verpflichtet sind, Angaben zu Ihrer Person zu berichtigen oder zu vervollständigen, zum Vorwurf selbst (z.B: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit) von der Bußgeldstelle Bad Oldesloe aber keine Angaben machen müssen. Der Kreis Steinburg gibt den Betroffenen aus Schleswig-Holstein die Möglichkeit, die Fahrereigenschaften auf der Domain: https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/sicherheit-und-gefahrenabwehr/oeffentliche-sicherheit/bussgeldstelle/index.html zu übermitteln.
Bereits die Anhörung im Bußgeldverfahren aus Bad Oldesloe kann fehlerhaft sein. Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte Kanzlei Stolle, Erste Hilfe Bussgeld oder Der Bußgeldbescheid hilft Ihnen gerne bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen um beispielsweise etwaige negative Folgen durch die vorschnelle Übermittlung Ihrer Angaben an die Kreis Steinburg zu vermeiden.
In der Regel werden Einsprüche gegen den Bußgeldbescheid der Betroffenen ohne anwaltliche Vertretung pauschal vom Kreis Steinburg Abteilung Fachdienst Öffentliche Sicherheit - Bußgeldstelle zurückgewiesen.
Muss man auf die Anhörung im Bußgeldverfahren der Stadt Bad Oldesloe antworten?
Schon bei der Zustellung der Anhörung im Bußgeldverfahren der Behörde Kreis Steinburg raten wir anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da die Einstellungswahrscheinlichkeit damit steigt und die technische Prüfung der Messung durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.Neben der Bennenung der Verkehrsordnungswidrigkeit (Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, Nichteinhalten des Mindestabstandes, Rotlichtverstoß, Telefonieren am Steuer) oder eines anderen Verstoßes, sollte die Anhörung der Stadt Bad Oldesloe - Abteilung Fachdienst Öffentliche Sicherheit - Bußgeldstelle - Ort und Zeit des Verstoßes, die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes laut Bußgeldkatalog (BKatV) und die Angaben zu den Zeugen enthalten.
Im Falle einer schriftlichen Anhörung ist der Betroffene über sein Schweigerecht nach § 55 Abs.2, § 136 Abs.1 Satz 2 StPO zu belehren.