
Bußgeldstelle Dortmund
Bußgeldstelle der Stadt Dortmund
- Bußgeldangelegenheiten -
Internet: www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/sicherheit_und_recht/rechtsamt/bussgeldstelle
E-Mail: keine Angabe
Bußgeldstelle der Stadt Dortmund
- Bußgeldangelegenheiten -
Internet: www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/sicherheit_und_recht/rechtsamt/bussgeldstelle
E-Mail: keine Angabe
Weshalb Sie die Anhörung im Bußgeldverfahren von Bußgeldstelle der Stadt Dortmund, Bußgeldangelegenheiten erhalten haben
Online Anhörung www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/sicherheit_und_recht/rechtsamt/bussgeldstelle Dortmund
Die Stadt Dortmund Abteilung Bußgeldangelegenheiten bearbeitet Einsprüche und Akteneinsichten, die Anhörung im Bußgeldverfahren oder Zeugenfragebögen und leitet das Bußgeldverfahren ein.Darüber hinaus verwahrt die Bußgeldstelle Dortmund den Führerschein bei Fahrverboten und teilt diesen wieder aus, wenn die Frist abgelaufen ist. Die Stadt Dortmund kann auch sichergestellte Autos verwahren.
Es ist Aufgabe der Bußgeldstelle Dortmund, den tatsächlichen Fahrer in Nordrhein-Westfalen für den Verstoß im Straßenverker zu ermitteln und diesem die Anhörung im Bußgeldverfahren zuzusenden.
Je nach Verstoß werden diese Ordnungswidrigkeiten nach dem aktuell geltenden Bußgeldkatalog Geschwindigkeit 2025, Bußgeldkatalog Abstand 2025 Bußgeldkatalog Rote Ampel 2025 oder Bußgeldkatalog Handy 2025 geahndet.
In den entsprechenden Bußgeldkatalogen werden auch die Punkte in Flensburg, Fahrverbote und Geldbußen für die jeweiligen Verstöße im Straßenverkehr festgelegt.
Sie haben die Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten und wurden aufgefordert, unter www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/sicherheit_und_recht/rechtsamt/bussgeldstelle Angaben zu Ihrem Verstoß der Bußgeldangelegenheiten zu übermitteln?
Anhörung im Bußgeldverfahren Bußgeldstelle der Stadt Dortmund - Angaben zur Sache
Nach §§ 55 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163a Abs. 1 StVO ist der Betroffene vor dem Abschluss der Ermittlung im Bußgeldverfahren von der Behörde der Stadt Dortmund, Abteilung Bußgeldangelegenheiten anzuhören.Wenn Sie dazu aufgefordert sind, unter www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/sicherheit_und_recht/rechtsamt/bussgeldstelle innerhalb einer Woche Angaben zu Ihrem Verstoß der Bußgeldangelegenheiten zu übermitteln, dann passiert dies deswegen, weil die Bußgeldstelle Dortmund dazu aufgefordert ist, den tatsächlichen Fahrer und nicht den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln.
Oft überlesen Betroffene aber, dass Sie zwar laut §§ 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verpflichtet sind, Angaben zu Ihrer Person zu berichtigen oder zu vervollständigen, zum Vorwurf selbst (z.B: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit) von der Bußgeldstelle Dortmund aber keine Angaben machen müssen. Die Bußgeldstelle der Stadt Dortmund gibt den Betroffenen aus Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, die Fahrereigenschaften auf der Domain: https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/sicherheit_und_recht/rechtsamt/bussgeldstelle zu übermitteln.
Bereits die Anhörung im Bußgeldverfahren aus Dortmund kann fehlerhaft sein. Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte Kanzlei Stolle, Erste Hilfe Bussgeld oder Der Bußgeldbescheid hilft Ihnen gerne bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen um beispielsweise etwaige negative Folgen durch die vorschnelle Übermittlung Ihrer Angaben an die Bußgeldstelle der Stadt Dortmund zu vermeiden.
In der Regel werden Einsprüche gegen den Bußgeldbescheid der Betroffenen ohne anwaltliche Vertretung pauschal vom Bußgeldstelle der Stadt Dortmund Abteilung Bußgeldangelegenheiten zurückgewiesen.
Muss man auf die Anhörung im Bußgeldverfahren der Stadt Dortmund antworten?
Schon bei der Zustellung der Anhörung im Bußgeldverfahren der Behörde Bußgeldstelle der Stadt Dortmund raten wir anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da die Einstellungswahrscheinlichkeit damit steigt und die technische Prüfung der Messung durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.Neben der Bennenung der Verkehrsordnungswidrigkeit (Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, Nichteinhalten des Mindestabstandes, Rotlichtverstoß, Telefonieren am Steuer) oder eines anderen Verstoßes, sollte die Anhörung der Stadt Dortmund - Abteilung Bußgeldangelegenheiten - Ort und Zeit des Verstoßes, die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes laut Bußgeldkatalog (BKatV) und die Angaben zu den Zeugen enthalten.
Im Falle einer schriftlichen Anhörung ist der Betroffene über sein Schweigerecht nach § 55 Abs.2, § 136 Abs.1 Satz 2 StPO zu belehren.