Anhörung OWI Behörde für Inneres und Sport

Anhörung OWI Behörde für Inneres und Sport


Behörde für Inneres und Sport ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße oder die Missachtung einer Roten Ampel (Stand April 2025)
Bußgeldstelle Behörde für Inneres und Sport
Bußgeldstelle Hamburg
Behörde für Inneres und Sport
- Bußgeldstelle -
Internet: oa.hamburg.de
E-Mail: Bussgeldstelle@eza.hamburg.de





Weshalb Sie die Anhörung im Bußgeldverfahren von Behörde für Inneres und Sport, Bußgeldstelle erhalten haben

Online Anhörung oa.hamburg.de Hamburg

Die Stadt Hamburg Abteilung Bußgeldstelle bearbeitet Einsprüche und Akteneinsichten, die Anhörung im Bußgeldverfahren oder Zeugenfragebögen und leitet das Bußgeldverfahren ein.
Darüber hinaus verwahrt die Bußgeldstelle Hamburg den Führerschein bei Fahrverboten und teilt diesen wieder aus, wenn die Frist abgelaufen ist. Die Stadt Hamburg kann auch sichergestellte Autos verwahren.

Es ist Aufgabe der Bußgeldstelle Hamburg, den tatsächlichen Fahrer in Hamburg für den Verstoß im Straßenverker zu ermitteln und diesem die Anhörung im Bußgeldverfahren zuzusenden.
Je nach Verstoß werden diese Ordnungswidrigkeiten nach dem aktuell geltenden Bußgeldkatalog Geschwindigkeit 2025, Bußgeldkatalog Abstand 2025 Bußgeldkatalog Rote Ampel 2025 oder Bußgeldkatalog Handy 2025 geahndet.
In den entsprechenden Bußgeldkatalogen werden auch die Punkte in Flensburg, Fahrverbote und Geldbußen für die jeweiligen Verstöße im Straßenverkehr festgelegt.
Sie haben die Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten und wurden aufgefordert, unter oa.hamburg.de Angaben zu Ihrem Verstoß der Bußgeldstelle zu übermitteln?



Anhörung im Bußgeldverfahren Behörde für Inneres und Sport - Angaben zur Sache

Nach §§ 55 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163a Abs. 1 StVO ist der Betroffene vor dem Abschluss der Ermittlung im Bußgeldverfahren von der Behörde der Stadt Hamburg, Abteilung Bußgeldstelle anzuhören.
Wenn Sie dazu aufgefordert sind, unter oa.hamburg.de innerhalb einer Woche Angaben zu Ihrem Verstoß der Bußgeldstelle zu übermitteln, dann passiert dies deswegen, weil die Bußgeldstelle Hamburg dazu aufgefordert ist, den tatsächlichen Fahrer und nicht den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln.
Oft überlesen Betroffene aber, dass Sie zwar laut §§ 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verpflichtet sind, Angaben zu Ihrer Person zu berichtigen oder zu vervollständigen, zum Vorwurf selbst (z.B: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit) von der Bußgeldstelle Hamburg aber keine Angaben machen müssen. Die Behörde für Inneres und Sport gibt den Betroffenen aus Hamburg die Möglichkeit, die Fahrereigenschaften auf der Domain: https://oa.hamburg.de zu übermitteln.

Bereits die Anhörung im Bußgeldverfahren aus Hamburg kann fehlerhaft sein. Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte Kanzlei Stolle, Erste Hilfe Bussgeld oder Der Bußgeldbescheid hilft Ihnen gerne bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen um beispielsweise etwaige negative Folgen durch die vorschnelle Übermittlung Ihrer Angaben an die Behörde für Inneres und Sport zu vermeiden.
In der Regel werden Einsprüche gegen den Bußgeldbescheid der Betroffenen ohne anwaltliche Vertretung pauschal vom Behörde für Inneres und Sport Abteilung Bußgeldstelle zurückgewiesen.

Muss man auf die Anhörung im Bußgeldverfahren der Stadt Hamburg antworten?

Schon bei der Zustellung der Anhörung im Bußgeldverfahren der Behörde Behörde für Inneres und Sport raten wir anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da die Einstellungswahrscheinlichkeit damit steigt und die technische Prüfung der Messung durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.
Neben der Bennenung der Verkehrsordnungswidrigkeit (Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, Nichteinhalten des Mindestabstandes, Rotlichtverstoß, Telefonieren am Steuer) oder eines anderen Verstoßes, sollte die Anhörung der Stadt Hamburg - Abteilung Bußgeldstelle - Ort und Zeit des Verstoßes, die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes laut Bußgeldkatalog (BKatV) und die Angaben zu den Zeugen enthalten.
Im Falle einer schriftlichen Anhörung ist der Betroffene über sein Schweigerecht nach § 55 Abs.2, § 136 Abs.1 Satz 2 StPO zu belehren.


Belehrungspflicht bei der Anhörung der Stadt Hamburg, Bußgeldstelle im Bußgeldverfahren



Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft (Stand 30.04.2025)






* Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt werden, droht ein Fahrverbot von 1 Monat
** ab 16 km/h zu schnell mit dem LKW innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften droht ein Punkt im Fahreigungsregister in Flensburg
1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013

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