Bußgeldkatalog 2023 Handy am Steuer, Stand
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Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, zahlt seit Oktober 2017 dafür ein Bußgeld in Höhe von 100,00 EUR und erhält darüber
hinaus 1
Punkt in Flensburg, der dort 2,5 Jahre
bestehen bleibt.
Strafen für die Benutzung eines Handys am Steuer:
- mit Gefährdung:
- mit Sachbeschädigung:
Telefonieren mit dem Handy am Steuer
Handys sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Mit der Vorstellung des ersten Smartphones der Welt der Firma Apple aus Kalifornien im Jahr 2007 begann der Siegeszug der Smartphones in der ganzen Welt. Die Bedienung des Handys, das Surfen im Internet, social media, die Aktienkurse, die neuesten Nachrichten und vieles weitere auf dem Handy bestimmt für die meißten von uns nun unseren Alltag.Auch das Telefonieren mit dem Handy am Steuer gehört nun zu unserem Alltag. Deshalb sind Verstöße im Strassenverkehr auf Grund von Handy am Steuer schon lange keine Seltenheit mehr. Wenn man sich umsieht und sich andere Autofahrer anschaut, stellt man fest, dass auch diese sehr oft am das Handy am Steuer zum SMS oder WhatsApp schreiben benutzen, als Navigationsgerät bedienen oder einfach nur so im Handy schauen.
Es ist erwiesen, dass das Telefonieren am Steuer die Aufmerksamkeit während der Fahrt erheblich beeinträchtigt. Der Gesetzgeber hat durch die Gefahren der Nutzung eines Handys am Steuer laut Straßenverkehrsordnung (§ 23 StVO Abs.1a ) erstmals im Jahr 2000 die Benutzung eines Mobiltelefons im Strassenverkehr unter bestimmten Voraussetzungen verboten und mit einem Bußgeld belegt:
Der Gesetzgeber hat das Telefonieren mit dem Handy am Steuer mit Wirkung zum 19.10.2017 nochmals erhöht und die Bußgeldhöhe angepasst. Die seit 2017 geltenden Verkehrsregeln gelten jedoch nicht nur ausschließlich für das Telefonieren mit dem Handy am Steuer, sondern für alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, wie beispielsweise Tablet-PCs, Navigationsgeräte, Diktiergeräte oder E-Books.
Änderung der Gelbußen für das Telefonieren mit dem Handy am Steuer mit Wirkung zum 19.10.2017
Seit 19.10.2017 gelten für das Telefonieren mit dem Handy am Steuer höhere Strafen und höhere Bußgeldhöhen. So mußte man vor Oktober 2017 nur mit einen Bußgeld in Höhe von 60,00 EUR rechnen, während sich das Bußgeld seit 19.10.2017 auf 100,00 EUR erhöht hat und Betroffene darüber hinaus nun auch mit einem Punkt in Flensburg rechnen müssen, der dort 2,5 Jahre bestehen bleibt. Aus einen weniger schwerwiegenden B-Verstoß für das Telefonieren mit dem Handy am Steuer wurde nun ein schwerwiegender A-Verstoß.Das Telefonieren am Steuer, als auch das allgemeine Benutzen des Handys im Auto ist laut dem Bußgeldkatalog Handy am Steuer grundsätzlich verboten. Wer also seine Hände nicht vom Telefon lassen kann, riskiert ein Bußgeld sowie einen Punkt in Flensburg. Allerdings bestehen unterschiedliche Strafen für das Telefonieren mit dem Handy am Steuer. Wie diese ausfallen, wird im Nachfolgendem erläutert.
Bußgeld für die Benutzung eines Handys am Steuer
Bereits seit 2001 ist das Telefonieren mit dem Handy am Steuer ohne eine Freisprechanlage nicht erlaubt. Erst seit 2004 wird jedoch das Telefonieren mit dem Handy am Steuer mit einem Bußgeld belegt. Das Bußgeld für das Telefonieren am Steuer hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Erst zehn Jahre später wurden die Strafen für das Telefonieren am Steuer drastisch verschärft. Im Mai 2014 wurde das Bußgeld beispielsweise für Autofahrer, die mit dem Handy am Steuer erwischt wurden, von 40 Euro auf 60 Euro erhöht. Seit 19.10.2017 ist Benutzung eines Handys am Steuer nun ein schwerwiegender Verstoß und wird mit einen Bußgeld von 100,00 EUR sowie einen Punkt im Flensburg geanhndet.Gefährdet man dabei andere Verkehrsteinehmer, dann droht eine Bußgeld von 150,00 EUR. Kommt es bei der Benutzung des Telefons auch noch zur Sachbeschädigung, dann drohen dem Betroffenen 200,00 EUR Bußgeld.
Auch für Fahrradfahrer gelten nunmehr höhere Bußgelder. Wer mit dem Handy in der Hand auf dem Fahrrad erwischt wird, muss nun 55,00 EUR Bußgeld statt bisher 25,00 Euro zahlen.
Kann beim Telefonieren mit dem Handy am Steuer auch Fahrverbot drohen?
Für das Telefonieren mit dem Handy am Steuer kann auch Fahrverbot drohen. Ein Fahrverbot von einem Monat droht für das Telefonieren mit dem Handy am Steuer mit Gefährdung oder mit Sachbeschädigung. Sie müssen in diesem Fall darüber hinaus auch mit 2 Punkten in Flensburg rechnen, die dort 5 Jahre bestehen bleiben würden.Wer bereits Punkte in Flensburg hat, dem kann, wenn er beim Telefonieren mit dem Handy am Steuer erwischt wird, ebenfall ein Fahrverbot drohen. Allerdings wenn das Gefährdungspotential beim Telefonieren mit dem Handy am Steuer so hoch ist, dass dieser letztlich nur zufällig folgenlos bleibt und deshalb ein Fahrverbot gerechtfertigt ist.
Telefonieren mit dem Handy am Steuer über eine Freisprechanlage
Wer eine Freisprecheinrichtung zum Telefonieren am Steuer benutzt, macht sich grundsätzlich keiner Ordnungswidrigkeit strafbar, denn während der Fahrt dürfen Sie mit einer Freisprechanlage im Auto Telefonate durchführen. das gleich gilt auch für das oder auch Telefonieren mit Headset am Steuer.Sofern die Möglichkeit besteht, Ihr Handy mit einer Bluetooth Verbindung mit Ihrem Auto zu koppeln, können ebenfalls Telefonate (über die Lautsprecher des Fahrzeugs selbst oder mit einem Headset / Earset) durchgeführt werden.
Telefonieren mit dem Handy am Steuer in der Probezeit
Telefonieren am Steuer wird für Fahranfänger in der Probezeit nun als A Verstoß gewertet.Ein A Verstoß wird auch als schwerwiegender Verstoß bezeichnet.
Wird in der Probezeit ein a Verstoß begangen oder zwei weniger schwerwiegende b Verstöße, so wird eine Teilnahme am Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit verlängert sich um weitere 2 Jahre!
Geblitzt beim Telefonieren am Steuer
Wer geblitzt wird und zusätzlich mit dem Handy am Steuer telefoniert begeht zwei Ordnungswidrigkeiten. In diesem Fall wird von einer Tateinheit gesprochen, da die beiden Widrigkeiten zur selben Zeit, am selben Ort und von der selben Person begangen wurden.Laut Gesetzgebung, also in der Theorie, muss also nun das höhere Bußgeld gezahlt werde und das zweite fällt weg. In der Praxis sieht es jedoch manchmal anders aus.
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Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt werden,
droht ein Fahrverbot von 1 Monat
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ab 16 km/h zu schnell mit dem LKW innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften droht ein Punkt im Fahreigungsregister in Flensburg
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Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013