Hier finden Sie die Messtellen außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Autobahn A13
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In Deutschland sind es mehr als 4500 stationäre Blitzer installiert. Täglich werden auch mehrere
tausend mobile Blitzer aufgestellt. Wird die Geschwindigkeit überschritten, durch zu schnelles Fahren, leiten die zuständigen Bußgeldstellen ein sogenanntes
Bußgeldverfahren ein, gegen das Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides
Einspruch einlegen können.
Blitzer auf der Autobahn A13 - Geschwindigkeitsüberschreitung Autobahn A13
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Die Polizei oder die kommunalen Dienststellen führen auf der Autobahn A13 Geschwindigkeitsmessungen
beispielsweise mittels Radar, Lasergeräten, Lichtschranken oder durch Weg-Zeit-Berechnungen durch, um eine Geschwindigkeitsüberschreitung
festzustellen.
Dafür sind unterschiedlichen
Blitzer Typen
im Einsatz.
Auf der Autobahn A13 wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung häufig in der Zone 100 begangen. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen das Bußgeld, Punkte in Flensburg und drohende Fahrverbote, wenn Sie auf der Autobahn A13 in einer 100er Zone mit mehr als 21 kmh, also anstatt der erlaubten 100 mit mehr als 121 kmh zu schnell fahren.
Zone 100 außerorts oder auf der Autobahn A13 zu schnell
Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt außerorts, wie bei der Autobahn A13 grundsätzlich bei 100 km/h. Ist außerhalb geschlossener Ortschaften kein Verkehrsschild aufgestellt, so gilt die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Auf Autobahnen gilt eine empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Darüber hinaus gilt auf den Bundesautobahnen sowie allen anderen Straßen mit einem Mittelstreifen oder mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung eine Richtgeschwindigkeit (empfohlene maximale Geschwindigkeit) von 130 km/h, also keine definierte generell maximal zulässige Geschwindigkeit.
Verkehrsteilnehmer, die aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts auf der Autobahn A13 geblitzt worden sind, müssen laut Bußgeldkatalog Geschwindigkeit mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg oder gar einem Fahrverbot rechnen.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn A13 mit 21 km/h zu schnell droht laut Bußgeldkatalog Geschwindigkeit ein Bußgeld von 100,00 EUR und ein Punkt in Flensburg, der im Fahreignungsregister eingetragen wird. Ist der Betroffene außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Autobahn A13 jedoch 41 km/h zu schnell gefahren und geblitzt worden, so droht ein Bußgeld von 320 EUR und ein Monat Fahrverbot. Mithin sind 2 Punkte fällig, die nicht wie üblich 2,5 Jahre im Fahreignungsregister bleiben, sondern 5 Jahre. Ist der Fahrer 26 km/h zu schnell außerorts gefahren, so kann hier neben einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von 150,00 auch ein Fahrverbot laut Bußgeldkatalog Geschwindigkeit drohen. Wenn jemand innerorts oder außerorts zuvor 26 km/h zu schnell gefahren ist und in den nächsten kommenden 12 Monaten erneut 26 km/h innerorts oder außerorts zu schnell gefahren, so droht ebenfalls ein Monat Fahrverbot.
Fahrverbot bei Überschreitung der Geschwindigkeit auf der Autobahn A13
Ab 21 km/h zu schnell erhalten Sie einen Punkt in Flensburg, der dort 2,5 Jahre bestehen bleibt.Mit einem Fahrverbot beim Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn A13 müssen Sie rechnen, wenn Sie 31 km/h zu schnell, 33 km/h zu schnell, 34 km/h zu schnell, 37 km/h zu schnell, 38 km/h zu schnell oder mehr zu schnell fahren.
Geschwindigkeitsmessungen auf der Autobahn A13 werden oft von den Zentralen Bußgeldbehörden geahndet
In Deutschland werden die meißten Bußgeldbescheide und Anhörungen im Bußgeldverfahren von den Zentralen Bußgeldstellen versendet. Zu den zentralen Bußgeldstellen gehören die Zentrale Bußgeldstelle Thüringen in Artern, der Polizeipräsdient in Berlin, die Landesdirektion Sachsen in Chemnitz, die Zentrale Bußgeldstelle Brandenburg, die Bußgeldstelle Hamburg, das Regierungspräsidium Karlsruhe, das Regierungspräsidium Kassel, die Zentrale Bußgeldstelle Sachsen Anhalt in Magdeburg, Zentrale Bußgeldstelle - Polizeipräsidium Rheinpfalz in Speyer, die Zentrale Bußgeldbehörde Saarland in St. Ingbert und das Bayerische Polizeiverwaltungsamt in Straubing.Vor der Zustellung des Bußgeldbescheids erhalten Sie in der Regel die Anhörung im Bußgeldverfahren .
Wir raten sowohl bei Zustellung des Bußgeldbescheides als auch bei der Anhörung der Bußgeldbehörden anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da zum einen die Einstellungswahrscheinlichkeit steigt und zum anderen die technische Prüfung der Geschwindigkeitsmessungen der jeweiligen Blitzer Typen durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.
* Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt werden, droht ein Fahrverbot von 1 Monat
** Wenn Sie innerhalb kurzer Zeit zwei mal mit mehr als 16 km/h zu schnell oder in Gefahrensituationen geblitzt werden,
droht 1 Punkt in Flensburg
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Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013