Parkverstoß-Rechner
Falsch geparkt? Bleibt es bei einer Verwarnung oder drohen Bußgeld und Punkte in Flensburg? Der Parkverstoß-Rechner zeigt in wenigen Sekunden, womit Sie rechnen müssen. Die Angaben bieten eine schnelle Orientierung, ersetzen aber keine individuelle Prüfung.
Parkverstoß-Rechner (Verkehrsrecht)
Ermitteln Sie, mit welchem Verwarngeld oder Bußgeld Sie bei einem Parkverstoß ungefähr rechnen müssen – inklusive Einschätzung, ob Punkte in Flensburg und Abschleppkosten drohen können. Die Werte sind unverbindliche Richtwerte und ersetzen keine individuelle Prüfung.
Parkverstoß-Rechner
Das Wichtigste in Kürze
- Der Parkverstoß-Rechner zeigt schnell, welche Folgen ein konkreter Verstoß haben kann – von Verwarnung und Bußgeld bis hin zu möglichen Punkten.
- In die Einschätzung fließen wichtige Faktoren ein: die Art des Verstoßes, die Dauer des Parkens, eine mögliche Behinderung oder Gefährdung sowie das Abschlepprisiko.
- Die Ergebnisse orientieren sich an der Bußgeldkatalog-Verordnung und typischer Verwaltungspraxis und bieten damit eine realistische erste Einschätzung.
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Die wichtigsten Fragen zum Parkverstoß-Rechner
Wie zuverlässig ist der Parkverstoß-Rechner?
Gibt der Parkverstoß-Rechner auch Abschleppkosten an?
Wie funktioniert der Parkverstoß-Rechner?
Der Parkverstoß-Rechner zeigt Ihnen in Sekundenschnelle, welche Folgen ein Parkverstoß haben kann. Dafür schaut er sich genau die Punkte an, die auch Behörden bei ihrer Entscheidung berücksichtigen.Zunächst kommt es darauf an, welche Art von Verstoß genau vorliegt. Ein abgelaufener Parkschein wird anders bewertet als das Parken auf dem Gehweg, im Parkverbot oder vor einem abgesenkten Bordstein. Auch die Parkdauer spielt eine Rolle. Ein kurzer Moment führt zu einer niedrigen Verwarnung, während längeres Falschparken die Beträge spürbar erhöht.
Entscheidend ist außerdem, ob durch das Parken eine Behinderung oder Gefährdung entstanden ist. Situationen wie eine eingeschränkte Sicht an Kreuzungen oder blockierte Einfahrten werten den Verstoß in der Praxis deutlich auf – Behörden greifen hier schneller zu höheren Bußgeldern.
Schließlich fließt auch ein, ob die Umstände ein Abschleppen nahezu erwarten ließen. Besonders im absoluten Halteverbot, in Feuerwehrzufahrten, auf Bürgersteigen oder dort, wo andere Verkehrsteilnehmer akut behindert werden, ist ein Abschleppen oft die unmittelbare Folge.
Wie werden Verwarnung, Bußgeld und Punkte eingeschätzt?
Ob ein Parkverstoß glimpflich ausgeht oder zu einem Bußgeldverfahren führt, hängt vor allem von der Höhe des Betrags und den Umständen ab. Liegt das Verwarnungsgeld bei bis zu 60 Euro, bleibt es in der Regel bei einer einfachen Verwarnung – ohne Punkte und ohne förmliches Verfahren. Steigt der Betrag über 60 Euro, wird daraus meist ein Bußgeld, das zusätzlich Verwaltungsgebühren auslösen kann.Besonders relevant sind Situationen, in denen durch das Abstellen des Fahrzeugs eine Behinderung, Gefährdung oder sogar ein Unfall verursacht wurde. In solchen Fällen können Punkte in Flensburg hinzukommen, weil der Verstoß als sicherheitsrelevant eingestuft wird.
Beispiele sind das Zuparken von Rettungswegen, das Blockieren von Kreuzungen oder das Abstellen des Fahrzeugs in Bereichen mit eingeschränkter Sicht.
Kann der Rechner Abschleppkosten abbilden?
Der Parkverstoß-Rechner kann zwar abschätzen, ob ein Abschleppen in Ihrer Situation rechtlich naheliegend gewesen wäre, doch die tatsächlichen Kosten lassen sich nur grob wiedergeben.Die Höhe der Abschleppkosten hängt von mehreren Faktoren ab – etwa vom Aufwand des Abschleppvorgangs, der kommunalen Gebührenordnung sowie der Zeit, die das Fahrzeug in der Verwahrstelle stand. Realistisch sind 150 bis 300 Euro.
Die häufigsten Parkverstöße im Überblick
Viele Parkverstöße ähneln sich im Alltag, doch die Folgen unterscheiden sich je nach Situation oft deutlich – ein Überblick:Parken im Halteverbot oder angeordneten Parkverbot
Die Kosten steigen je nach Dauer des Parkens und dem genauen Verbotstyp. Ausschlaggebend ist die Beschilderung vor Ort – manche Zonen erlauben kurzes Halten, andere verbieten jede Form des Abstellens.Parkschein abgelaufen oder Parkscheibe nicht benutzt
Ein klassischer Alltagsfall: Je länger die Parkzeit überschritten wird, desto höher fällt das Verwarnungsgeld aus. Der Rechner bildet die typischen kommunalen Staffelungen ab und zeigt, ab wann ein Bußgeld möglich wird.Parken in der Bewohnerparkzone ohne Berechtigung
Ohne gültige Genehmigung kann das Parken in der Bewohnerparkzone schnell teuer werden. Mit zunehmender Parkdauer steigen die Beträge weiter an. In dicht bebauten Stadtbereichen ordnen einige Kommunen sogar das Abschleppen an, um Stellflächen für Berechtigte freizuhalten.Parken auf dem Gehweg oder Radweg
Diese Verstöße werden regelmäßig strenger bewertet, weil sie häufig zu Behinderungen oder sogar Gefährdungen führen. Die Beträge steigen deshalb schnell an – besonders, wenn der Verkehr oder Fußgänger eingeschränkt werden.Gefährliche und behindernde Verstöße
Ob Parken in zweiter Reihe, vor der Feuerwehrzufahrt oder auf dem Behindertenparkplatz: Hier handelt es sich um besonders schwerwiegende Verstöße. Sie blockieren Verkehrsflächen oder wichtige Rettungswege.Ein Abschleppen ist in diesen Fällen die wahrscheinlichste Reaktion der Behörde. Auch das Parken auf dem Seitenstreifen kann problematisch sein, wenn dadurch Sicht oder Sicherheit beeinträchtigt werden.
Strafen für Falschparken: Das droht
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Parken an ungünstigen Stellen (z. B. weniger als 5 m vor Kreuzungen/Einfahrten, abgesenkter Bordstein, außerhalb markierter Flächen in verkehrsberuhigten Bereichen, über Schachtdeckeln, außerorts auf Vorfahrtsstraßen, innerhalb einer Parkverbotsmarkierung) | 10 € | - | - |
| … mit Behinderung | 15 € | - | - |
| … über 3 Stunden | 20 € | - | - |
| … über 3 Stunden und mit Behinderung | 30 € | - | - |
| Parken in problematischen Bereichen (z. B. weniger als 10 m vor Ampeln mit Sichtbehinderung, linke Fahrbahnseite/Seitenstreifen, nicht am rechten Fahrbahnrand) | 15 € | - | - |
| … mit Behinderung | 25 € | - | - |
| … über 1 Stunde | 25 € | - | - |
| … über 1 Stunde und mit Behinderung | 35 € | - | - |
| Parken an sensiblen Stellen (z. B. Fußgängerüberweg, absolutes/eingeschränktes Halteverbot, Halteverbotszone, Kreisverkehr, Taxistand, linke Fahrbahnbegrenzung, verdeckte Verkehrszeichen wie Stoppschild/Vorfahrt/Andreaskreuz) | 25 € | - | - |
| … mit Behinderung | 40 € | - | - |
| … über 1 Stunde | 40 € | - | - |
| … über 1 Stunde und mit Behinderung | 50 € | - | - |
| Parken an unübersichtlichen oder engen Stellen sowie in Kurven | 35 € | - | - |
| … mit Behinderung | 55 € | - | - |
| … über 1 Stunde | 55 € | - | - |
| … über 1 Stunde und mit Behinderung | 55 € | - | - |
| … wenn Rettungsfahrzeuge behindert wurden | 100 € | 1 | - |
| Parken auf Verkehrsinseln, Grünstreifen, Seitenstreifen oder Fahrradstraßen | 55 € | - | - |
| … mit Behinderung | 70 € | - | - |
| … mit Gefährdung | 80 € | - | - |
| … mit Sachbeschädigung | 100 € | - | - |
| … über 1 Stunde | 70 € | - | - |
| … über 1 Stunde und mit Behinderung | 80 € | - | - |
| Vor oder in Feuerwehrzufahrten parken | 55 € | - | - |
| … wenn Einsatzfahrzeuge behindert wurden | 100 € | 1 | - |
| Parken in zweiter Reihe | 55 € | - | - |
| … mit Behinderung | 80 € | 1 | - |
| … mit Gefährdung | 90 € | 1 | - |
| … mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 | - |
| … länger als 15 Minuten | 85 € | 1 | - |
| … länger als 15 Minuten und mit Behinderung | 90 € | 1 | - |
| Parken auf Gehwegen oder Radwegen | 55 € | - | - |
| … mit Behinderung | 70 € | 1 | - |
| … mit Gefährdung | 80 € | 1 | - |
| … mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 | - |
| … über 1 Stunde | 70 € | 1 | - |
| … über 1 Stunde und mit Behinderung | 80 € | 1 | - |
| Fehler beim erlaubten Gehwegparken (falsche Seite, Einbahnstraße nicht berücksichtigt) | 55 € | - | - |
| … mit Behinderung | 70 € | 1 | - |
| … mit Gefährdung | 80 € | 1 | - |
| … mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 | - |
| … über 1 Stunde | 70 € | 1 | - |
| … über 1 Stunde und mit Behinderung | 80 € | 1 | - |
| Überziehen der Parkzeit / ohne Parkschein oder Parkscheibe | 20–40 € (gestaffelt) | - | - |
| Parken in Fußgängerzonen oder anderen Verbotsbereichen | 55 € | - | - |
| … mit Behinderung | 70 € | - | - |
| … länger als 3 Stunden | 70 € | - | - |
| Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen | 55 € | - | - |
| … mit Behinderung | 70 € | - | - |
| Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen | 70 € | 1 | - |
| … mit Gefährdung | 85 € | 1 | - |
| … mit Sachbeschädigung | 105 € | 1 | - |
| Parken auf Busspuren oder im Haltestellenbereich (weniger als 15 m Abstand) | 55 € | - | - |
| … mit Behinderung | 70 € | - | - |
| … mit Gefährdung | 80 € | - | - |
| … mit Sachbeschädigung | 100 € | - | - |
| … über 3 Stunden | 70–100 € | - | - |
| Unzulässiges Parken auf Behinderten-, E-Fahrzeug- oder Carsharing-Parkplätzen | 55 € | - | - |
Worauf basiert der Parkverstoß-Rechner?
Damit die Einschätzungen stützen sich auf klaren gesetzlichen Vorgaben. Grundlage sind vor allem § 12 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der die Regeln zum Halten und Parken festlegt, sowie die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), aus der sich die Höhe von Verwarnungen und Bußgeldern ergibt. Ergänzend fließen Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) zu Ordnungswidrigkeiten ein.Auch die aktuelle Rechtsprechung spielt eine wichtige Rolle – insbesondere Entscheidungen zu Abschleppfällen, dem Parken auf Gehwegen oder Situationen, in denen der Verkehr behindert wurde. Diese Kombination sorgt dafür, dass der Rechner typische Bewertungen der Behörden möglichst realitätsnah abbildet.
Was tun nach einem Parkverstoß?
Ein Parkverstoß wirkt auf den ersten Blick eindeutig, doch häufig lohnt ein zweiter Blick. Prüfen Sie, ob die Schilder korrekt standen, die Uhrzeiten stimmen und die Situation tatsächlich so war, wie im Bescheid beschrieben.Gerade wenn hohe Bußgelder, Abschleppgebühren oder sogar Punkte in Flensburg im Raum stehen, ist eine Einschätzung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht sinnvoll.
Fazit
Die Folgen für einen Parkverstoß fallen je nach Situation unterschiedlich aus. Der Parkverstoß-Rechner hilft Ihnen dabei, diese Unterschiede besser zu verstehen und innerhalb weniger Sekunden einzuschätzen.Er ersetzt keine individuelle Prüfung, liefert aber eine solide Orientierung, damit Sie Ihren Fall realistischer einschätzen können. Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids haben oder unerwartet hohe Kosten im Raum stehen, lohnt sich eine genauere Überprüfung.
Oft zeigt sich, dass Beschilderung, Dokumentation oder die behördliche Bewertung angreifbar sind. Eine fachkundige Einschätzung durch einen Rechtsanwalt kann hier Klarheit schaffen.
Häufig gestellte Fragen rund um den Parkversoß-Rechner
Der Rechner orientiert sich an den aktuellen Vorgaben des Bußgeldkatalogs 2026 und ergänzt diese um typische Praxisfälle. Auch Faktoren wie Behinderungen, Gefährdungen oder ein mögliches Abschlepprisiko fließen in die Einschätzung ein. Die Werte bieten eine realistische Orientierung.
Punkte werden meist vergeben, wenn eine Gefährdung, ein Unfall oder ein besonders schwerer Verstoß vorliegt. Der Rechner zeigt an, wie wahrscheinlich Punkte sind, ersetzt aber keine rechtliche Bewertung im Einzelfall.
Abschleppkosten drohen bei behindernden Parkverstößen – etwa dem Parken auf Feuerwehrzufahrten oder Zebrastreifen. Die Höhe variiert dabei regional stark.
Eine Verwarnung wird bei geringfügigen Verstößen ausgesprochen und liegt bis maximal 60 Euro – sie kommt ohne Verwaltungsgebühren aus. Ein Bußgeld fällt bei schweren oder wiederholten Verstößen an und wird per Bußgeldbescheid zugestellt. Dadurch können zusätzliche Gebühren und – je nach Schwere – auch Punkte und ein Fahrverbot hinzukommen.
Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn die Beschilderung fehlerhaft oder unklar war, der Vorwurf vor Ort nicht zutrifft oder die Strafen unverhältnismäßig erscheinen. Bei Unsicherheiten hilft eine anwaltliche Einschätzung, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen.
Von A wie Abstandsverstoß bis Z wie Zulassung: Auf RechtAktuell.org finden Sie alles Wichtige zum Verkehrsrecht.
- § 12 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Halten und Parken, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html (zuletzt abgerufen am 10.12.2025).
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) – Tatbestände und Regelsätze, https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/ (zuletzt abgerufen am 10.12.2025).
- Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Rechtsgrundlagen zu Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/ (zuletzt abgerufen am 10.12.2025).
