Flensburg-Punkterechner: Wie viele Punkte drohen?
Zu schnell gefahren, eine rote Ampel überfahren oder den Abstand missachtet? Wenn Sie sich fragen, wie viele Punkte Ihnen jetzt drohen, liefert der Flensburg-Punkterechner sofort Klarheit: Verstoß auswählen und in wenigen Sekunden die Punktezahl samt möglicher Folgen anzeigen lassen.
Flensburg-Punkterechner
Mit diesem Rechner können Sie – angelehnt an den aktuellen Bußgeldkatalog – grob einschätzen, wieviele Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg) für einen bestimmten Verkehrsverstoß drohen und wie sich das auf Ihren Punktestand auswirkt. Die Werte sind vereinfacht und ersetzen keine individuelle Prüfung.
Flensburg-Punkterechner:
Das Wichtigste in Kürze
- Der Flensburg-Punkterechner zeigt innerhalb weniger Sekunden, wie viele Punkte für einen Verkehrsverstoß vorgesehen sind.
- Die Berechnung basiert auf den offiziellen Vorgaben des Fahreignungsregisters und der Bußgeldkatalog-Verordnung.
- Punkte entstehen vor allem bei schwereren Verstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handy am Steuer, Rotlichtverstößen oder zu geringem Abstand.
- Jede eingetragene Zuwiderhandlung beeinflusst den Punktestand und kann Ermahnungen, Verwarnungen oder sogar den Führerscheinentzug auslösen.
- Wenn Sie Zweifel an der Messung haben, können Sie den Bußgeldbescheid rechtlich prüfen lassen.
Wie viele Punkte drohen?
Sofort herausfinden und Einspruch einlegen!
Die wichtigsten Fragen zum Flensburg-Punkterechner
Welche Folgen haben Punkte für den Führerschein?
Lohnt sich eine rechtliche Prüfung bei Punkten?
Wie funktioniert der Flensburg-Punkterechner?
Der Flensburg-Punkterechner wertet den ausgewählten Verkehrsverstoß aus und zeigt an, wie viele Punkte im Fahreignungsregister eingetragen werden. Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) – insbesondere:- § 4 StVG (Maßnahmen bei Punkten) und
- §§ 28 ff. StVG (Fahreignungsregister).
Für Bußgelder, Punkte und Fahrverbote gilt die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) einschließlich der zugehörigen Tabellen in der Anlage.
Nach Auswahl des konkreten Vergehens erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden eine klare Übersicht über mögliche Punkte. So lassen sich die gesetzlichen Vorgaben schnell und verständlich einordnen.
Anschließend besteht direkt die Möglichkeit, eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Anwalt für Verkehrsrechteinzuholen. Er prüft, ob Fehler vorliegen und wie sich die drohenden Punkte verhindern lassen.
Punkterechner für Blitzer-Treffer und Co.
Der Punkterechner konzentriert sich auf die Verkehrsverstöße, die im Alltag am häufigsten auftretenund bei denen schnell Punkte in Flensburg drohen. Dazu zählen etwa Tempoverstöße, Rotlichtmissachtungen, Abstandsdelikte, Handy am Steuer oder Vorfahrtsfehler.So erhalten Sie in wenigen Sekunden eine verlässliche Einschätzung zu drohenden Punkten, ohne selbst lange recherchieren zu müssen.
Im Folgenden finden Sie die die häufigsten Verkehrsverstöße, für die Punkte im Fahreignungsregister eingetragen werden.
Punktekatalog 2026: Für diese Verstöße gibt es Punkte
| Verstoß | Punkte |
|---|---|
| Geschwindigkeitsüberschreitung | |
| ab 21 km/h | 1 |
| ab 31 km/h | 2 |
| Abstandsverstoß | |
| bei mehr als 80 km/h | 1 |
| mehr als 100 km/h und < 4/10 oder 5/10 des halben Tachowertes | 1 |
| mehr als 100 km/h und < 1/10, 2/10 oder 3/10 des halben Tachowertes | 2 |
| mehr als 130 km/h und < 4/10 oder 5/10 des halben Tachowertes | 1 |
| mehr als 130 km/h und < 1/10, 2/10 oder 3/10 des halben Tachowertes | 2 |
| Rotlichtverstoß | |
| einfacher Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde rot) | 1 |
| qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde rot) | 2 |
| Handyverstoß | |
| Handy am Steuer benutzt | 1 |
| bei Gefährdung oder Sachbeschädigung | 2 |
| Halte- oder Parkverstoß | |
| Keine Punkte für die meisten Halte- oder Parkverstöße | - |
| An Engstelle oder vor Feuerwehrzufahrt geparkt und Rettungskräfte behindert | 1 |
| Auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt | 1 |
Welche Folgen haben Verkehrspunkte?
Verkehrspunkte bestimmen, wie die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Verkehrssicherheit bewertet und welche Maßnahmen ergriffen werden. Je mehr Punkte sich im Fahreignungsregister ansammeln, desto deutlicher steigt das Risiko für spürbare Konsequenzen. Grundsätzlich gilt:-
1 bis 3 Punkte – Vormerkung:
Die Punkte werden registriert, ohne dass Maßnahmen folgen. Sie bleiben bestehen, bis sie regulär verfallen.
-
4 bis 5 Punkte – Ermahnung:
Die Behörde weist schriftlich darauf hin, dass der Punktestand kritisch wird. Gleichzeitig erfolgt ein Hinweis auf ein freiwilliges Fahreignungsseminar, mit dem ein Punkt abgebaut werden kann. Für die Ermahnung fallen Verwaltungsgebühren an.
-
6 bis 7 Punkte – Verwarnung:
Jetzt wird es ernst: Die Behörde spricht eine ausdrückliche Verwarnung aus und kündigt den möglichen Entzug der Fahrerlaubnis an. Ein Punkteabbau ist in dieser Stufe nicht mehr möglich. Auch hier entstehen zusätzliche Gebühren.
-
8 Punkte – Entziehung der Fahrerlaubnis:
Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Neuerteilung ist erst nach Ablauf einer Sperrfrist und unter strengen Voraussetzungen möglich.
Da bereits eine einzelne Ordnungswidrigkeit den Punktestand spürbar erhöhen kann, sollten Sie nach jedem Vorfall den aktuellen Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen.
Nutzen Sie anschließend den Flensburg-Punkterechner, um in Sekundenschnelle zu ermitteln, wie viele Punkte für den konkreten Verstoß drohen.
Wer Zweifel an der Messung hat oder bereits kurz vor dem kritischen Punktestand steht, sollte unbedingt reagieren. In solchen Situationen kann rechtliche Unterstützung entscheidend sein, um drohende Eintragungen abzuwenden und den Führerschein zu schützen.
Wann verfallen Verkehrspunkte?
Verkehrspunkte im Fahreignungsregister bleiben nicht dauerhaft bestehen. Jeder Punkt hat eine feste Tilgungsfrist, die je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit unterschiedlich ausfällt (§ 29 StVG).Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt verfallen in der Regel nach 2,5 Jahren, schwerere Verstöße mit zwei Punkten nach 5 Jahren und Straftaten mit drei Punkten nach 10 Jahren. Wichtig: Die Fristen laufen unabhängig voneinander – neue Punkte verlängern ältere Eintragungen nicht.
Kann ich Verkehrspunkte abbauen?
Wer höchstens fünf Verkehrspunkte im Fahreignungsregister hat, kann einmal innerhalb von fünf Jahren einen Punkt durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar abbauen.Das Seminar besteht aus zwei Teilen: einem verkehrspädagogischen Abschnitt bei einer Fahrschule und einem verkehrspsychologischen Teil bei einem spezialisierten Psychologen.
In den Sitzungen werden typische Fehlerquellen im Straßenverkehr aufgearbeitet, riskante Verhaltensmuster analysiert und individuelle Strategien entwickelt, um Verstöße künftig zu vermeiden.
Für das komplette Seminar entstehen in der Regel Kosten zwischen 400 und 500 Euro. Ab sechs Punkten ist ein freiwilliger Abbau nicht mehr möglich, daher kann sich eine frühzeitige Teilnahme lohnen.
Fazit
Der Flensburg-Punkterechner bietet eine einfache und verlässliche Möglichkeit, den eigenen Punktestand nach einem Verkehrsverstoß sofort einzuschätzen. Statt lange Tabellen zu durchsuchen, zeigt der Rechner in wenigen Sekunden, wie viele Punkte für den jeweiligen Verstoß nach dem Bußgeldkatalog 2026 vorgesehen sind.Ob Tempoüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Abstandsfehler: Mit dem Rechner behalten Sie jederzeit den Überblick und können besser einschätzen, wie ernst die Situation ist. Wer einen kritischen Punktestand erreicht oder Zweifel an der Messung hat, sollte rechtzeitig handeln. Eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Anwalt kann klären, ob sich Punkte oder Fahrverbote abwenden lassen.
Häufig gestellte Fragen rund um den Flensburg-Punkterechner
Punkte in Flensburg sind Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER). Sie dokumentieren schwere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr. Jeder Verstoß wird mit 1, 2 oder 3 Punkten bewertet – abhängig von der Schwere. Das Punktesystem dient dazu, die Verkehrssicherheit zu verbessern und riskantes Verhalten frühzeitig zu erkennen.
Punkte gibt es für schwerere Verkehrsverstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Dazu zählen unter anderem erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsdelikte, Handy am Steuer, Vorfahrtsverstöße sowie bestimmte Straftaten im Straßenverkehr. Grundlage dafür ist die Bußgeldkatalog-Verordnung.
Punkte wirken sich direkt auf die Fahrerlaubnis aus. Je nach Punktestand greifen abgestufte Maßnahmen:
- 1–3 Punkte: Vormerkung ohne weitere Konsequenzen
- 4–5 Punkte: Ermahnung
- 6–7 Punkte: Verwarnung
- 8 Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis
Punkte im Fahreignungsregister verfallen nach gesetzlich festgelegten Tilgungsfristen (§ 29 StVG). Wie lange ein Punkt gespeichert bleibt, hängt von der Schwere des jeweiligen Verstoßes ab: Einträge mit einem Punkt werden nach 2,5 Jahren gelöscht, Verstöße mit zwei Punkten nach fünf Jahren und schwerste Delikte mit drei Punkten nach zehn Jahren.
Ja, ein Punkteabbau ist möglich – allerdings nur bis maximal fünf Punkten. Mit einem freiwilligen Fahreignungsseminar lässt sich einmal innerhalb von fünf Jahren ein Punkt abbauen. Das Seminar besteht aus einem pädagogischen und einem psychologischen Teil. Ab sechs Punkten ist ein Abbau nicht mehr zulässig.
Von A wie Abstandsverstoß bis Z wie Zulassung: Auf RechtAktuell.org finden Sie alles Wichtige zum Verkehrsrecht.
- Verband unabhängiger Verkehrsteilnehmer e. V. (VUT), «Statistische Auswertung 2013», https://vut-verkehr.de/downloads/Statistische%20Auswe rtung%202013.pdf (zuletzt abgerufen am 08.12.2025).
- § 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG), https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__4.html (zuletzt abgerufen am 08.12.2025).
- § 28 Straßenverkehrsgesetz (StVG), https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__28.html (zuletzt abgerufen am 08.12.2025).
- § 29 Straßenverkehrsgesetz (StVG), https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__29.html (zuletzt abgerufen am 08.12.2025).
- Punktekatalog Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/Punktekatalog/punktekatalog_node.html (zuletzt abgerufen am 08.12.2025).
- Bußgeldkatalog-Verordnung, https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/ (zuletzt abgerufen am 08.12.2025).
Bußgeld Zone 30:
Außerorts zu schnell: