Fahrverbot-Rechner
Trifft mich ein Fahrverbot? Wie lange bin ich gesperrt? Ab wann gilt die Frist? Der Fahrverbot-Rechner gibt Ihnen in wenigen Sekunden Klarheit.
Die Auswertung basiert auf dem Bußgeldkatalog 2026 und typischen Verkehrsverstößen. Finden Sie jetzt heraus, ob Sie den Führerschein abgeben müssen.
Fahrverbot-Rechner
Dieser Rechner gibt eine orientierende Einschätzung, ob und in welchem Umfang ein Fahrverbot drohen kann – z. B. wegen Geschwindigkeitsverstoß, Alkohol, Drogen, Abstands- oder Rotlichtverstoß. Die Ergebnisse sind vereinfachte Richtwerte und ersetzen keine individuelle Prüfung.
Fahrverbot-Rechner:
Das Wichtigste in Kürze
- Der Rechner liefert Ihnen in Sekunden eine Einschätzung, ob Sie Ihren Führerschein zeitweise abgeben müssen.
- Die Auswertung basiert auf dem Bußgeldkatalog 2026.
- Sie erhalten eine klare Orientierung ohne selbst Tabellen oder Gesetze prüfen zu müssen.
- Auf Wunsch gibt es im Anschluss eine kostenlose Ersteinschätzung durch spezialisierte Verkehrsrechtsanwälte.
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Wann beginnt die Frist für ein Fahrverbot?
Wann darf ich wieder fahren?
Wie funktioniert der Fahrverbot-Rechner
Mit dem Fahrverbot-Rechner erhalten Sie mit nur wenigen Klicks eine verlässliche Einschätzung, ob ein Fahrverbot droht. Grundlage dafür sind die Regeltatbestände der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) sowie die gesetzlichen Vorgaben aus § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG), in dem das Fahrverbot ausdrücklich geregelt ist.-
Damit die Einschätzung möglichst genau ausfällt, berücksichtigt der Rechner mehrere Faktor
- Art des Verstoßes
- Ausmaß des Verstoßes
- Voreinträge oder einschlägige Verstöße innerhalb der letzten 12 Monate
Auf Basis dieser Angaben zeigt der Rechner, ob ein Fahrverbot wahrscheinlich ist und wie viele Monate in Betracht kommen. Die Auswertung ersetzt keine individuelle Rechtsprüfung, bietet aber eine sinnvolle Orientierung, um die nächsten Schritte sicher planen zu können.
Wann droht ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot kommt immer dann in Betracht, wenn ein Verkehrsverstoß als besonders gefährlich eingestuft wird. Rechtsgrundlage ist § 25 StVG, der ein Fahrverbot als Nebenfolge zu Bußgeld und Punkten in Flensburg vorsieht – etwa zur Ahndung grober Pflichtverletzungen oder wiederholter Zuwiderhandlungen.-
Typische Fälle für eine temporäre Fahrpause
- Deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen (z. B. ab 31 km/h innerorts oder ab 26 km/h bei Wiederholungsfällen nach Bußgeldkatalog)
- Abstandsunterschreitungen bei höheren Geschwindigkeiten
- Handyverstöße mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
- Alkohol am Steuer ab 0,5 % Promille
- Cannabis am Steuer (Grenzwert von 3,5 ng/ml erstmals überschritten)
Wann beginnt die Frist?
Grundsätzlich gilt: Die Frist beginnt, sobald der Führerschein nach Rechtskraft des Bußeldbescheids bei der Behörde abgegeben wurde. Die Rechtskraft tritt in der Regel zwei Wochen nach Zugang des Bußgeldbescheides ein – es sei denn, es wurde Einspruch eingelegt.-
Folgenden Regeln gelten rund um den Fristbeginn:
- Ersttäter dürfen den Zeitpunkt der Abgabe innerhalb von vier Monaten nach der Rechtskraft des Bescheids selbst wählen.
- Wiederholungstäter müssen den Führerschein unmittelbar abgeben.
- Die Frist läuft ab dem Tag der tatsächlichen Abgabe.
- Eine verspätete Abgabe verlängert das Fahrverbot ungewollt nach hinten.
Wie lange dauert ein Fahrverbot?
Die Dauer eines Fahrverbots richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und möglichen Voreinträgen. In den meisten Fällen liegt die Maßnahme bei 1, 2 oder 3 Monaten . Diese Spannen gelten insbesondere für klassische Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen oder Rotlichtverstöße.Bei Straftaten im Straßenverkehr, etwa Fahrerflucht (§ 142 StGB) oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), kann die Sanktion deutlich strenger ausfallen: eine Dauer von bis zu 6 Monaten ist möglich.
Wie wird die Dauer des Fahrverbots berechnet?
Die Dauer eines Fahrverbots wird taggenau nach Kalendermonaten berechnet. Der Entzug der Fahrberechtigung für einen Monat bedeutet nicht automatisch 30 Tage, sondern immer einen vollen Kalendermonat – vom Starttag bis zum Vortag mit derselben Datumszahl im Folgemonat.-
Beispiel für ein einmonatiges Fahrverbot
- Beginn: 6. Dezember
- Ende: 5. Januar
- Wieder fahrberechtigt: Ab 6. Januar → Das Fahrverbot dauert 31 Tage, weil der Dezember 31 Tage hat. Der Februar hat 28 oder 29 Tage – deshalb dauert ein einmonatiges Verbot entsprechend nur 28 oder 29 Tage.
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Schwankende Dauer je nach Kalendermonat
- Bei 2 Monaten ergibt sich je nach Startdatum eine tatsächliche Dauer von ca. 59–62 Tagen.
- Bei 3 Monaten entsprechend ca. 90–92 Tage.
Kann ich ein Fahrverbot umgehen?
Viele Betroffene hoffen, ein drohendes Fahrverbot noch umgehen zu können und tatsächlich gibt es Situationen, in denen Gerichte Ausnahmen zulassen.Grundsätzlich ist ein Fahrverbot zwar verbindlich, doch in besonderen Fällen kann es durch ein erhöhtes Bußgeld ersetzt oder ganz aufgehoben werden. Ob diese Möglichkeit besteht, hängt stark vom individuellen Einzelfall ab.
Typische Ansatzpunkte sind außergewöhnliche berufliche oder private Härten, ein Verstoß ohne gravierendes Fehlverhalten oder bereits absolvierte Maßnahmen wie Fahrtrainings oder Aufbauseminare.
Solche Argumente müssen jedoch gut belegt sein, weil Gerichte nur selten von einem Regelfahrverbot abweichen. Genau hier kann ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht entscheidend unterstützen. Je frühzeitiger eine rechtliche Einschätzung erfolgt, desto höher sind die Chancen, das Fahrverbot zu umgehen. Nutzen Sie unsere kostenlose Ertseinschätzung, wenn Sie wissen möchten, ob ein Härtefall vorliegt oder ob der Bescheid angreifbar ist.
Fazit
Ein drohendes Fahrverbot belastet viele Betroffene – beruflich wie privat. Mit dem Fahrverbot-Rechner erhalten Sie schnell eine klare Ersteinschätzung, ohne selbst tief in die Tabellen des Bußgeldkatalogs 2026 einsteigen zu müssen. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen wie § 25 StVG werden bereits berücksichtigt.Zeigt das Ergebnis, dass ein Fahrverbot wahrscheinlich ist, lohnt sich eine rechtliche Prüfung. Fehler in der Messung, Sonderumstände oder persönliche Härtegründe können entscheidend sein.
Häufig gestellte Fragen rund um Fahrverbote
Gerichte können ein Fahrverbot gegen ein deutlich erhöhtes Bußgeld ersetzen. Voraussetzung ist eine außergewöhnliche Härte (z. B. drohender Arbeitsplatzverlust). Ein Anwalt kann prüfen, ob in Ihrem Fall realistische Chancen bestehen.
Wenn Sie den Führerschein abgegeben haben und trotzden fahren, begehen Sie eine Straftat nach § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Mögliche Folgen sind Geld- oder Freiheitsstrafen, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall die Entziehung der Fahrerlaubnis. Außerdem wird das laufende Fahrverbot nicht angerechnet. Sie riskieren also erhebliche zusätzliche Konsequenzen.
Ja, aber nur für Ersttäter: Sie erhalten eine Frist von vier Monaten. Innerhalb dieser vier Monate dürfen Sie selbst entscheiden, wann Sie den Führerschein abgeben. Bei Wiederholungstätern ist ein Verschieben nicht möglich.
In den meisten Fällen zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Ihr Anspruch richtet sich direkt gegen diese Versicherung, da sie gesetzlich für die Schäden aus dem Betrieb des Fahrzeugs aufkommen muss.
Der Führerschein wird in der Regel bei der zuständigen Bußgeldstelle abgegeben. Viele Behörden erlauben auch den postalischen Versand per Einschreiben. Wichtig ist, dass der Führerschein rechtzeitig ankommt – denn erst dann beginnt die Fahrverbotsfrist zu laufen.
Von A wie Abstandsverstoß bis Z wie Zulassung: Auf RechtAktuell.org finden Sie alles Wichtige zum Verkehrsrecht.
- § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Immaterieller Schaden (Schmerzensgeld), https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__253.html (zuletzt abgerufen am 19.11.2025).
- § 823 BGB – Schadensersatz bei unerlaubter Handlung, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html (zuletzt abgerufen am 19.11.2025).
- § 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Haftung des Fahrzeughalters, https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html (zuletzt abgerufen am 19.11.2025).
- § 195 BGB – Regelmäßige Verjährungsfrist, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html (zuletzt abgerufen am 19.11.2025).
- OLG Frankfurt, Urteil vom 29.06.2020, Az. 22 U 128/19, https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Frankfurt&Datum=29.06.2020&Aktenzeichen=22%20U%20128/19 (zuletzt abgerufen am 19.11.2025).
- OLG Celle, Urteil vom 15.06.2022, Az.: 14 U 148/21, https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/0aa66512-78d2-4cad-99c5-96dd72e2ed1c (zuletzt abgerufen am 19.11.2025).
