Bußgeldkatalog LKW Geschwindigkeitsüberschreitung:
16 - 20 km/h zu schnell innerorts gefahren

LKW - Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts


Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts LKW um 16 - 20 Km/h
Wird Ihnen vorgeworfen, mit Ihrem LKW die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um:
16 - 20 km/h überschritten zu haben ?

Für die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 16 - 20 km/h mit einem LKW zahlen Sie innerhalb geschlossener Ortschaften laut Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) ein Bußgeld in Höhe von:

80,00 EUR
Es drohen zusätzlich folgende weitere Sanktionen:


1 Punkt
in Flensburg


Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft !

    Seit dem 01.05.2014 gelten laut neuem Bußgeldkatalog geänderte straßenverkehrsrechtliche Vorschriften und Bußgeldbescheide, die auch für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem LKW innerhalb geschlossener Ortschaften gelten.

    Lohnt sich ein Einspruch, wenn Sie mit einem LKW 16 - 20 km/h zu schnell innerorts gefahren sind?

    Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, weil Ihnen vorgeworfen wird, die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 16 - 20 km/h überschritten zu haben, müssen Sie diesen nicht in jedem Fall akzeptieren und bezahlen, denn laut einer Studie sollen 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft sein.

    Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich insbesondere dann lohnen,
    wenn Fahrverbote oder Punkte in Flensburg drohen.
    Für 16 - 20 km/h zu schnell außerorts mit dem LKW erhalten Sie bereits 1 Punkt von maximal 8 zu erreichenden Punkten in Flensburg.

    Rechtsschutzversicherung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

    Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Die Rechtsschutzversicherung ermöglicht es Ihnen, die Angelegenheiten wegen
    16 - 20 km/h zu innerorts zu schnell gefahren oder auch Verkehrsstraftaten an einen Rechtsanwalt zu übergeben.
    Dieser kann - wenn es sein muss, Sie auch vor Gericht - vertreten.
    Die Versicherung übernimmt in diesem Falle die Kosten des Anwalts, die Gerichts- und Gutachterkosten.






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