Bußgeldkatalog LKW Geschwindigkeitsüberschreitung: 21 - 25 km/h zu schnell innerorts gefahren
LKW - Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts
Wird Ihnen vorgeworfen, mit Ihrem LKW die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um:
21 - 25 km/h überschritten zu haben ?
Für die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 21 - 25 km/h mit einem LKW zahlen Sie innerhalb geschlossener Ortschaften
laut Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) ein Bußgeld in Höhe von:
95,00 EUR
Es drohen zusätzlich folgende weitere Sanktionen:
1 Punkt in Flensburg
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft !
Seit dem 01.05.2014 gelten laut neuem Bußgeldkatalog geänderte straßenverkehrsrechtliche Vorschriften und Bußgeldbescheide,
die auch für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem LKW innerhalb geschlossener Ortschaften gelten.
Lohnt sich ein Einspruch, wenn Sie mit einem LKW 21 - 25 km/h zu schnell innerorts gefahren sind?
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben,
weil Ihnen vorgeworfen wird, die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 - 25 km/h überschritten zu haben,
müssen Sie diesen nicht in jedem Fall akzeptieren und bezahlen, denn laut einer Studie sollen 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft sein.
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich insbesondere dann lohnen,
wenn Fahrverbote oder Punkte in Flensburg drohen.
Für 21 - 25 km/h zu schnell außerorts mit dem LKW erhalten Sie bereits 1 Punkt von maximal 8 zu erreichenden Punkten in Flensburg.
Rechtsschutzversicherung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Die
Rechtsschutzversicherung
ermöglicht es Ihnen,
die Angelegenheiten wegen
21 - 25 km/h zu innerorts zu schnell gefahren oder auch Verkehrsstraftaten an einen Rechtsanwalt zu übergeben.
Dieser kann - wenn es sein muss, Sie auch vor Gericht - vertreten.
Die Versicherung übernimmt in diesem Falle die Kosten des Anwalts,
die Gerichts- und Gutachterkosten.
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