Bußgeldkatalog LKW Geschwindigkeitsüberschreitung: 41 - 50 km/h zu schnell außerorts gefahren
aktueller Bußgeldkatalog für die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem LKW
Überschritten Sie mit einen LKW die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um:
41 - 50 km/h ?
Für die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit mit einen LKW außerhalb geschlossener Ortschaften um 41 - 50 km/h zahlen Sie
laut aktuellen Bußgeldkatalog (BKatV) ein Bußgeld in Höhe von:
240,00 EUR
Es drohen zusätzlich folgende weitere Sanktionen:
1 Monat Fahrverbot 2 Punkte in Flensburg
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft !
Seit dem 01.05.2014 gelten laut neuem Bußgeldkatalog geänderte straßenverkehrsrechtliche Vorschriften und Bußgeldbescheide,
die auch für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem LKW gelten.
Lohnt sich ein Einspruch, wenn Sie mit einem LKW 41 - 50 km/h zu schnell außerorts gefahren sind?
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben,
weil Ihnen vorgeworfen wird, die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 41 - 50 km/h überschritten zu haben,
müssen Sie diesen nicht in jedem Fall akzeptieren und bezahlen, denn laut einer Studie sollen 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft sein.
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich insbesondere dann lohnen,
wenn Fahrverbote oder Punkte in Flensburg drohen.
Für 41 - 50 km/h zu schnell außerorts mit dem LKW erhalten Sie bereits 2 Punkte von maximal 8 zu erreichenden Punkten in Flensburg.
Rechtsschutzversicherung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Die
Rechtsschutzversicherung
ermöglicht es Ihnen,
die Angelegenheiten wegen
41 - 50 km/h zu schnell außerorts gefahren oder auch Verkehrsstraftaten an einen Rechtsanwalt zu übergeben.
Dieser kann - wenn es sein muss, Sie auch vor Gericht - vertreten.
Die Versicherung übernimmt in diesem Falle die Kosten des Anwalts,
die Gerichts- und Gutachterkosten.
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