Blitzer A61, km 378.150 im Überblick
Standort & Messstelle
- Messstelle: Speyer, A61, km 378.150, Richtung Hockenheim
- Straße: A61
- Kilometerangabe: km 378.150
- Ort: Speyer
- Bußgeldstelle: Polizeipräsidium Rheinpfalz
- Einspruch:
Der Kanzlei Stolle sind an dieser Messstelle 3 wiederkehrende Fehlerquellen bekannt.
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Blitzer auf der A61 bei km 378.150: Sie wurden an dieser Messstelle geblitzt? Gleichen Sie Straße, Kilometerangabe und Fahrtrichtung mit dem Tatort in Ihrem Bußgeldbescheid ab. Auf derselben Strecke können mehrere Messstellen liegen. Halten Sie Abweichungen für die Prüfung fest.
Wenn Sie außerorts zu schnell gefahren sind, können Bußgelder, Punkte oder ein Fahrverbot drohen. Für die Prüfung zählen die Beschilderung zur Tatzeit und die Messunterlagen. Ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll ist, lässt sich in einer kostenlosen Erstberatung klären.
Blitzer A61, km 378.150: Welche Bußgelder drohen außerorts?
Entscheidend ist, um wie viele km/h Sie die zulässige Geschwindigkeit nach dem berücksichtigten Toleranzabzug überschritten haben. Für einen normalen Pkw ohne Anhänger gibt es bei einem reinen Geschwindigkeitsverstoß außerorts ab 21 km/h zu viel einen Punkt in Flensburg. Ein Regelfahrverbot sieht die Tabelle ab 41 km/h Überschreitung vor. Für Geschwindigkeitsverstöße mit dem Lkw, mit Gespannen und mit bestimmten anderen Fahrzeugen gelten eigene Sätze.
Beispiel: Werden Ihnen mit einem normalen Pkw ohne Anhänger außerorts 26 km/h zu viel vorgeworfen, beträgt der Regelsatz 150 Euro und ein Punkt. Gebühren und Auslagen eines Bußgeldbescheids kommen hinzu. Ein Fahrverbot ist für diesen einzelnen Verstoß nicht als Regelfolge vorgesehen; bei einschlägigen Voreintragungen kann die Wiederholungstäter-Regel greifen.
Die Folgen einer Geschwindigkeitsüberschreitung richten sich nach der Höhe des Tempoverstoßes. Die Bußgeldtabelle für Pkw außerorts zeigt die einzelnen Stufen. Die Beträge sind Regelsätze für gewöhnliche Tatumstände; besondere Umstände können zu einer abweichenden Entscheidung führen.
Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung auf der A61 bei km 378.150
Gültiger Bußgeldkatalog 2026 außerhalb geschlossener Ortschaft, Stand 07.11.2026
* Fahrverbot bei Wiederholung: Wurde wegen mindestens 26 km/h Überschreitung bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt und begehen Sie innerhalb eines Jahres seit dieser Rechtskraft einen weiteren Verstoß mit mindestens 26 km/h zu viel, kommt regelmäßig ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht (§ 4 Absatz 2 BKatV).
** Ein Punkt bei 16–20 km/h: Das betrifft bestimmte andere Fahrzeugarten, etwa Lkw über 3,5 t oder Pkw mit Anhänger. Für gewöhnliche Pkw ohne Anhänger fällt hier kein Punkt an. Die Geldbußen dieser Tabelle sind Pkw-Regelsätze; für andere Fahrzeugarten gelten abweichende Sätze (Anlage 13 FeV).
Blitzer A61, km 378.150: typische Prüfpunkte einer Blitzermessung
Eine Prüfung kann sinnvoll sein, wenn der Tatort nicht zu Ihrer Fahrt passt, das Fahrerfoto Fragen aufwirft oder die Angaben zur Geschwindigkeit widersprüchlich erscheinen. Allein der Standort eines Blitzers belegt keinen Messfehler. Auch die Art des Messgeräts erlaubt für sich genommen keine Aussage darüber, ob die konkrete Messung verwertbar ist.
Ob sich ein Fahrverbot oder andere Folgen vermeiden lassen, hängt von den Unterlagen und den Umständen des Einzelfalls ab. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann insbesondere die Zuordnung zum Fahrzeug, das Fahrerfoto, Messunterlagen und die rechtlichen Voraussetzungen des Vorwurfs prüfen.
- Fahrzeugzuordnung: Lässt sich der dokumentierte Messwert eindeutig dem betroffenen Fahrzeug zuordnen? Weitere Fahrzeuge auf einem Foto sind ein Anlass, die Zuordnung genauer anzusehen.
- Fahrerfoto: Welche Merkmale sind erkennbar, und wie wurde der Fahrer identifiziert? Das Foto und die übrigen Unterlagen müssen gemeinsam betrachtet werden.
- Geschwindigkeitsangaben: Sind erlaubtes Tempo, Messwert und berücksichtigter Toleranzabzug nachvollziehbar? Ein bereits abgezogener Toleranzwert darf nicht erneut abgezogen werden.
- Beschilderung: Welches Tempolimit war zur Tatzeit angeordnet? Angaben zu Ort, Fahrtrichtung und Zeitpunkt helfen, diese Frage für die konkrete Fahrt zu klären.
- Messunterlagen: Was ergibt sich aus Messprotokoll, Eichnachweis und weiteren Unterlagen? Welche Dokumente entscheidend sind, hängt vom eingesetzten Messverfahren ab.
Welche Angaben im Bußgeldbescheid sollten Sie zunächst vergleichen?
Gleichen Sie Kennzeichen, Tatdatum, Uhrzeit und Tatort im Schreiben mit Ihrer Fahrt ab. Vergleichen Sie diese Angaben mit den Standortangaben zur Messstelle. Wenn Sie dieselbe Strecke mehrfach gefahren sind, kommt es besonders auf die genaue Tatzeit und die Fahrtrichtung an. Notieren Sie konkrete Abweichungen, statt fehlende Angaben aus der Erinnerung zu ergänzen.
Unterscheiden Sie zwischen der erlaubten Geschwindigkeit, dem gemessenen Wert und der nach Toleranzabzug vorgeworfenen Geschwindigkeit. Ziehen Sie die Toleranz nicht ein zweites Mal ab, wenn das Schreiben bereits den bereinigten Wert nennt. Eine erinnerte Tachometeranzeige ist kein verlässlicher Ersatz für die Angaben in den Messunterlagen.
Messgeräte außerorts: Technik und mögliche Fehlerquellen
Auf Autobahnen und Landstraßen erfassen Blitzer und Messgeräte die Geschwindigkeit mit unterschiedlichen Techniken. Ob beim Blitzer A61, km 378.150 ein Laser-, Radar- oder Sensormessgerät verwendet wurde, lässt sich aus dem Standort allein nicht bestimmen. Die Gerätebezeichnung in den Messunterlagen ist der Ausgangspunkt für eine gezielte Prüfung.
Bei Blitzern und Radarfallen kommt es neben der Technik auch auf Aufbau, Bedienung und Auswertung an. Messstellen außerorts können dauerhaft eingerichtet sein oder mobil überwacht werden. Die Lage des Blitzerstandorts hilft beim Abgleich des Tatorts; welches Gerät bei Ihrer Fahrt im Einsatz war, ergibt sich jedoch erst aus den Unterlagen.
Welche Messverfahren werden außerorts eingesetzt?
- Laser und Lidar: Geräte wie PoliScan Speed erfassen Fahrzeuge mit Laserlicht. Bei einer Prüfung sind die Geräteversion, der zulässige Messbereich und die Fahrzeugzuordnung wichtig. Mehrere Fahrzeuge im Bild beweisen allein keinen Fehler; entscheidend sind die gerätespezifischen Auswertevorgaben.
- Radar: Radarmessgeräte ermitteln die Geschwindigkeit mithilfe reflektierter elektromagnetischer Wellen. Je nach Gerät sind Aufstellung, Messwinkel und mögliche Reflexionen zu betrachten. Ob eine Auffälligkeit das Ergebnis beeinflusst hat, muss anhand der konkreten Messsituation geprüft werden.
- Optische Sensoren: Einseitensensoren wie ESO ES 8.0 bestimmen die Geschwindigkeit aus zeitlich versetzten optischen Signalen vorbeifahrender Fahrzeuge. Hier gehören die Aufstellung des Sensorkopfs, die Fotodokumentation und die eindeutige Zuordnung des Messwerts zu den Prüfungsfragen.
- Sensoren in der Fahrbahn: Beim TraffiStar S330 wird die Geschwindigkeit über Piezo-Sensoren und deren Abstände ermittelt. Zu prüfen sind unter anderem die dokumentierten Prüfungen der Anlage und Hinweise auf Schäden im Sensorbereich. Die Bezeichnung TraffiStar umfasst verschiedene Modelle: Der S350 arbeitet beispielsweise mit Lasertechnik.
Wie fehleranfällig sind Blitzer außerorts?
Technische Fehler und Fehler bei Aufbau, Bedienung oder Auswertung können eine Messung angreifbar machen. Konkrete Anhaltspunkte ergeben sich etwa aus widersprüchlichen Messangaben, Abweichungen von der Gebrauchsanweisung oder einer nicht nachvollziehbaren Fahrzeugzuordnung. Deshalb lohnt es sich, neben dem Foto auch Messprotokoll, Eichnachweis und Falldaten anzusehen.
Beim Leivtec XV3 sind unzulässige Messabweichungen unter speziellen Bedingungen dokumentiert. Die PTB untersuchte diese Auffälligkeiten in ihrem Abschlussbericht vom 9. Juni 2021. Das ist ein gerätespezifischer historischer Befund, keine Fehlerquote für heutige Blitzer. Ob Ihre Messung betroffen ist oder andere Ansatzpunkte bietet, lässt sich individuell prüfen.
Ausgewählte Messgeräte und Blitzer im Detail
Wählen Sie den im Schreiben oder in der Messakte genannten Gerätetyp. Ein Enforcement Trailer ist die mobile Unterbringung der Messtechnik; für die Prüfung zählt das darin eingesetzte Messsystem.
Welche Unterlagen helfen bei einer Blitzer-Prüfung?
Halten Sie das vollständige Behördenschreiben mit allen Seiten und Anlagen bereit. Wichtig sind das Aktenzeichen, vorhandene Fotos und Angaben zur Messung. Bei einem Bußgeldbescheid sollten Sie auch den Umschlag mit dem Zustellungsvermerk aufbewahren. Ordnen Sie mehrere Schreiben nach Datum, damit der bisherige Ablauf erkennbar bleibt.
Eine Ersteinschätzung anhand Ihres Schreibens und die Auswertung einer vollständigen Bußgeldakte haben unterschiedliche Grundlagen. Welche zusätzlichen Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem Vorwurf und den offenen Fragen. Die Rechtsanwaltskanzlei Stolle bietet eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Was liegt vor?
Prüfen Sie zuerst die Überschrift Ihres Schreibens. Eine Anhörung gibt Gelegenheit zur Äußerung zum Vorwurf; ein Zeugenfragebogen richtet sich an eine Person als möglichen Zeugen. Ein Bußgeldbescheid enthält dagegen die behördliche Entscheidung über die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit. Diese Schreiben sollten deshalb nicht gleich behandelt werden.
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch bei der erlassenden Behörde eingelegt werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids. Eine Anfrage zur Erstberatung legt noch keinen Einspruch bei der Behörde ein und wahrt diese Frist nicht.
Bußgeldstelle zum Blitzer A61, km 378.150
Zugeordnete Behörde
Polizeipräsidium Rheinpfalz
- Anschrift
- Maximilianstraße 6
67346 Speyer
Angaben und Hinweise zur Bußgeldstelle Polizeipräsidium Rheinpfalz
Maßgeblich ist die Behörde auf Ihrem Schreiben. Prüfen Sie dort Aktenzeichen, Kontaktdaten und Rechtsbehelfsbelehrung; die Zuordnung in unserer Übersicht ersetzt diesen Abgleich nicht.
Blitzer A61, km 378.150: Schritt für Schritt zur kostenlosen Ersteinschätzung
- Fragen zum Blitzer-Verstoß beantworten: Starten Sie die kostenlose Ersteinschätzung, wählen Sie „Geschwindigkeitsverstoß“ und „Außerorts“ aus und beantworten Sie die weiteren Fragen zu Ihrem Fall.
- Unterlagen ergänzen und Anfrage absenden: Ein vorhandenes Behördenschreiben können Sie fotografieren oder hochladen; dieser Schritt lässt sich auch überspringen. Geben Sie anschließend Ihre Kontaktdaten an und senden Sie Ihre Anfrage über „Kostenlose Auswertung anfordern“ ab.
- Telefonische Ersteinschätzung erhalten: Die Kanzlei Stolle kontaktiert Sie telefonisch und bespricht kostenlos und unverbindlich mit Ihnen, welche Folgen drohen und ob ein Einspruch sinnvoll sein kann. Über eine weitere Beauftragung entscheiden Sie anschließend selbst; mögliche Kosten sind vorher zu klären.
Die Anfrage ersetzt keinen Einspruch bei der Behörde. Wenn Sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben, beachten Sie die darin genannte Rechtsbehelfsbelehrung und die Einspruchsfrist.
Häufige Fragen zum Blitzer A61, km 378.150
Vergleichen Sie Straße, Kilometerangabe und Fahrtrichtung mit dem Tatort in Ihrem Schreiben. Prüfen Sie zusätzlich Tatdatum und Uhrzeit: Auf derselben Strecke können mehrere Blitzer außerorts stehen. Die Standortangaben auf dieser Seite helfen beim Abgleich; fehlende Angaben lassen sich daraus nicht sicher ergänzen.
Maßgeblich sind die Beschilderung zur Tatzeit, die Straßenart und Ihr Fahrzeug. Für Pkw ohne Anhänger gilt auf gewöhnlichen Landstraßen grundsätzlich höchstens Tempo 100; diese allgemeine Grenze gilt nicht auf Autobahnen und bestimmten entsprechend ausgebauten Straßen. Ein ausgeschildertes niedrigeres Limit ist einzuhalten. Ein konkretes Tempolimit für diese Messstelle lässt sich aus unseren Standortdaten allein nicht sicher angeben.
Die Behörde prüft die Messung und ermittelt den Fahrer. Je nach Fall folgt beispielsweise eine Anhörung, ein Zeugenfragebogen oder ein Bußgeldbescheid; bei geringfügigen Verstößen kommt auch eine Verwarnung in Betracht. Bußgeld, Punkte und ein mögliches Fahrverbot richten sich unter anderem nach der Überschreitung nach Toleranzabzug und der Fahrzeugart. Prüfen Sie eingehende Schreiben und beachten Sie die jeweils genannten Fristen.
Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn konkrete Fragen zur Fahrzeugzuordnung, zum Fahrerfoto, zur Geschwindigkeit oder zu den Messunterlagen bestehen. Ob daraus tragfähige Einwände entstehen, hängt von der einzelnen Messung ab. Auch bei drohenden Punkten oder einem Fahrverbot kann eine Prüfung helfen, die Möglichkeiten und Risiken einzuschätzen. Eine kostenlose Erstberatung bietet eine erste Orientierung; sie garantiert keinen erfolgreichen Einspruch.
Halten Sie das vollständige Behördenschreiben einschließlich aller Anlagen, das Aktenzeichen und vorhandene Fotos bereit. Bei einem Bußgeldbescheid ist auch der Umschlag mit dem Zustellungsvermerk wichtig. Notieren Sie auffällige Abweichungen bei Tatort, Fahrtrichtung oder Geschwindigkeit. Ob zusätzlich Messprotokoll, Eichnachweis oder Falldaten benötigt werden, richtet sich nach den offenen Fragen und dem eingesetzten Messgerät.
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch bei der Behörde einlegen, die ihn erlassen hat. Die Frist beginnt also nicht bereits mit dem Blitzen. Entscheidend sind der rechtzeitige Eingang und die vorgeschriebene Form. Eine Anfrage zur Erstberatung ersetzt den Einspruch nicht und wahrt die Frist nicht. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids.
Als betroffene Person müssen Sie sich zum vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoß nicht äußern und sich nicht selbst belasten. Erforderliche Angaben zu Ihrer Person sind davon zu unterscheiden: Diese dürfen gegenüber der zuständigen Behörde nicht falsch angegeben oder unberechtigt verweigert werden. Prüfen Sie außerdem, ob Sie einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenfragebogen erhalten haben; für Zeugen gelten andere Regeln.
Nach der aktuellen Fassung von § 26 Absatz 3 StVG beträgt die Verfolgungsverjährung für gewöhnliche Geschwindigkeitsverstöße sechs Monate. Bestimmte Verfahrenshandlungen können die Verjährung unterbrechen; danach beginnt die Frist erneut. Für ältere Taten ist die zeitlich maßgebliche Gesetzesfassung zu prüfen. Ob Ihr Fall verjährt ist, lässt sich deshalb erst anhand des Tatzeitpunkts und des bisherigen Verfahrensablaufs beurteilen.
Starten Sie die kostenlose Ersteinschätzung und beantworten Sie die Fragen zu Ihrem Verstoß. Sie können ein vorhandenes Behördenschreiben hochladen und anschließend Ihre Kontaktdaten übermitteln. Die Kanzlei Stolle meldet sich zur telefonischen Erstberatung. Diese ist kostenlos und unverbindlich; eine weitere Beauftragung und mögliche Kosten werden gesondert besprochen.
Passende Ratgeber nach einer Blitzermessung
Weitere Blitzer auf der A61
Diese Messstellen sind derselben Straße zugeordnet. Vergleichen Sie Kilometerangabe und Fahrtrichtung; die Auswahl ist alphabetisch und keine Entfernungssortierung.
- Alzey, A61, Höhe Abfahrt Alzey, km 321.2, Richtung Norden, Polizeipräsidium Rheinpfalz km 321.2 Norden
- Alzey, A61, km 322.901, Richtung Koblenz, Polizeipräsidium-Rheinpfalz km 322.901 Koblenz
- BAB61, 220.850, Polizeipräsidium Rheinpfalz
- BAB61, beim km 177.580 in der Grafschatz, Richtung Köln km 177.580 Köln
- BAB61, Höhe km 331.0, Polizeipräsidium Rheinpfalz km 331.0
- BAB61, in der Worms-Pfeddersheim, km 338.0, Polizeipräsidium Rheinpfalz km 338.0 Worms-Pfeddersheim
Zur früher zitierten Studie: Die VUT-Auswertung von Januar 2013 dokumentiert technische und beweisbezogene Mängel bei untersuchten Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren. Das unterstreicht den Nutzen einer individuellen Prüfung. Ob Ihr Bußgeldbescheid Ansatzpunkte bietet, können Sie in einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung klären lassen.
- Bußgeldkatalog-Verordnung: Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c
Regelsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit gewöhnlichen Pkw. (zuletzt abgerufen am ). - Fahrerlaubnis-Verordnung: Anlage 13
Bewertung von Verkehrsverstößen im Fahreignungs-Bewertungssystem. (zuletzt abgerufen am ). - § 4 BKatV: Regelfahrverbot
Fahrverbote und Wiederholungstäter-Regel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. (zuletzt abgerufen am ). - § 67 OWiG: Form und Frist des Einspruchs
Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids. (zuletzt abgerufen am ). - § 49 OWiG: Akteneinsicht
Gesetzliche Grundlage für die Akteneinsicht des Betroffenen. (zuletzt abgerufen am ). - Regierungspräsidium Tübingen: Geschwindigkeitsmessgeräte im Check (29.10.2019)
Amtliche Erläuterungen zur Konformitätsbewertung und Eichung von Geschwindigkeitsmessgeräten. (zuletzt abgerufen am ). - VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG: Statistische Auswertung (Januar 2013)
Auswertung von 14.783 im Auftrag von Verteidigern oder Gerichten untersuchten Vorgängen aus April 2007 bis Januar 2013; keine allgemeine aktuelle Fehlerquote. (zuletzt abgerufen am ). - Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg: Messgeräte zur Überwachung des Straßenverkehrs
Amtliche Übersicht zu Messverfahren und messtechnischen Anforderungen. (zuletzt abgerufen am ). - PTB: Abschlussstand zu unzulässigen Messwertabweichungen beim Leivtec XV3 (09.06.2021)
Gerätespezifische Untersuchung unter besonderen Bedingungen; keine allgemeine Fehlerquote. (zuletzt abgerufen am ). - VITRONIC: Systeme zur Geschwindigkeitsüberwachung
Herstellerangaben zur Lidar-Technik und den Einsatzformen von PoliScan. (zuletzt abgerufen am ). - JENOPTIK: Safety of bridges in road traffic (11.06.2020)
Herstellerbeschreibung der Piezo-Sensorik beim TraffiStar S330. (zuletzt abgerufen am ). - § 3 StVO: Geschwindigkeit
Allgemeine Geschwindigkeitsgrenzen, Fahrzeugarten und Ausnahmen. (zuletzt abgerufen am ). - § 26 StVG: Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
Aktuelle gesetzliche Frist der Verfolgungsverjährung. (zuletzt abgerufen am ). - § 33 OWiG: Unterbrechung der Verfolgungsverjährung
Verfahrenshandlungen, die die Verjährung unterbrechen können, und erneuter Fristbeginn. (zuletzt abgerufen am ). - § 55 OWiG: Anhörung des Betroffenen und § 111 OWiG: Falsche Namensangabe
Anhörung zum Tatvorwurf und Pflichten bei Angaben zur Person. (zuletzt abgerufen am ).
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