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Gericht entscheidet

Fahrverbot: Wiedergefundener Führerschein wird zum Streitfall

© KI generiert – Ein verlorener Führerschein taucht wieder auf und wird zum Streitfall beim Fahrverbot.
Burcu Bostan

Burcu Bostan

17.09.2026
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Ein Fahrverbot ist nicht automatisch erledigt, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Entscheidend ist in der Regel, dass der Führerschein bei der zuständigen Stelle landet. Ein Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf zeigt nun: Auch ein früher verloren gemeldeter und später wiedergefundener Führerschein kann dafür ausreichen, wenn die Behörde den Zugang eines Ersatzführerscheins nicht belegen kann.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Fahrverbot beginnt erst, wenn der Führerschein nach Rechtskraft amtlich verwahrt wird.
  • Ein wiedergefundener Führerschein kann für die Abgabe genügen, wenn kein anderer Führerschein nachweisbar zugegangen ist.
  • Die Behörde muss nicht nur vermuten, sondern im Streitfall den Zugang eines Ersatzführerscheins nachvollziehbar belegen.
  • Betroffene sollten die Führerscheinabgabe schriftlich bestätigen lassen und unklare Schreiben der Behörde nicht ignorieren.


Die Bilanz fällt deutlich aus. Selbst angekündigte Kontrollen hielten viele Autofahrer nicht davon ab, zu schnell zu fahren. In mehreren Bundesländern wurden zehntausende Tempoverstöße registriert.

Berlin und Brandenburg: rund 40.000 Verstöße in einer Woche

In Berlin und Brandenburg wurden während der Speedweek mehr als 680.000 Fahrzeuge gemessen. Dabei stellten die Behörden rund 40.000 Geschwindigkeitsverstöße fest. Brandenburg meldete mehr als 28.000 Verstöße, Berlin mehr als 12.000.

Besonders deutlich war ein Fall aus der Prignitz: Dort wurde ein Fahrzeug mit 143 km/h statt erlaubter 80 km/h gemessen. Bei solchen Überschreitungen bleibt es selten bei einer kleinen Verwarnung. Je nach Ort, Höhe der Überschreitung und Voreintragungen können Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot folgen.

Baden-Württemberg: mehr Tempoverstöße als im Vorjahr

In Baden-Württemberg fiel die Bilanz besonders hoch aus. Die Polizei registrierte 84.132 Geschwindigkeitsverstöße. Im Vorjahr waren es rund 66.500. Damit wurden mehr als ein Viertel mehr Verstöße erfasst als bei der Speedweek im August 2025.

In 938 Fällen droht nach Angaben der Behörden ein Fahrverbot. Das betrifft insbesondere Fahrer, die bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts oder außerorts deutlich über der zulässigen Geschwindigkeit lagen.

Schleswig-Holstein: weniger Verstöße als 2025

Ein anderes Bild meldete Schleswig-Holstein. Dort wurden 14.868 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Im Vergleich zur Speedweek im August 2025 ging die Zahl damit deutlich zurück; damals waren mehr als 23.000 Verstöße erfasst worden.

Als mögliche Gründe gelten ein geringeres Verkehrsaufkommen und bekannte Messstellen. Viele Verkehrsteilnehmer passen ihr Tempo offenbar genau dort an, wo sie mit Kontrollen rechnen. Für die Verkehrssicherheit ist das nur bedingt ein Erfolg: Wer erst am Blitzer bremst und danach wieder beschleunigt, hat das eigentliche Ziel der Aktion verfehlt.

Bremen: Baustelle auf der A27 fällt besonders auf

In Bremen wurden mehr als 5.500 Geschwindigkeitsverstöße gezählt. Fast 120 Fahrern droht nun ein zeitweises Fahrverbot.

Ein Schwerpunkt lag auf einer Baustelle auf der A27. Dort registrierte die Polizei bei zwei Kontrollen fast 2.300 Verstöße. Erlaubt waren 80 km/h. Ein Autofahrer wurde mit 175 km/h gemessen. In einem solchen Fall können mindestens 700 Euro Bußgeld, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot drohen.

Was bedeutet die Bilanz für Betroffene?

Wer während der Speedweek geblitzt wurde, sollte ein Behördenschreiben nicht vorschnell abhaken. Auch bei einer groß angelegten Kontrollwoche gelten die normalen Anforderungen an ein Bußgeldverfahren. Messgerät, Aufbau der Messstelle, Eichung, Beschilderung, Fahrerfoto und Toleranzabzug müssen zum konkreten Vorwurf passen.

Kommt zunächst ein Anhörungsbogen, sollten Betroffene genau prüfen, welche Angaben verlangt werden. Spätestens beim Bußgeldbescheid wird es ernst, denn dann beginnt die Einspruchsfrist.

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn ein Fahrverbot droht, Punkte in Flensburg im Raum stehen, das Blitzerfoto unscharf ist, die Messung in einer Baustelle stattfand oder der Vorwurf knapp an einer wichtigen Grenze liegt.

Wichtig bleibt die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid können Betroffene innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Wer zu lange wartet, riskiert, dass der Bescheid rechtskräftig wird.





Quellen:

1 dejure.org: AG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2025 – 156 OWi 76/25 (zuletzt abgerufen am 17.09.2026)


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