
Vorfahrtsschilder bestimmen im deutschen Straßenverkehr, wer an Kreuzungen und Einmündungen zuerst fahren darf. Dennoch kommt es jedes Jahr zu zahlreichen Unfällen, weil Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt missachten. Vielleicht fragen Sie sich auch: Welche Verkehrszeichen bedeuten eigentlich Vorfahrt? Gilt immer "rechts vor links"? Wer hat Vorfahrt im Kreisverkehr und wann haben Fußgänger oder Radfahrer Vorrang? Und wie verhält es sich mit der Vorfahrt auf einem Supermarktparkplatz oder Betriebsgelände?
In diesem Ratgeber finden Sie alle Antworten zum Thema Vorfahrtsschilder. Wir erklären, welche Zeichen und Regeln es gibt, was diese Verkehrszeichen genau bedeuten und wie Sie sich in besonderen Situationen verhalten müssen. Außerdem erfahren Sie, welche Bußgelder und Strafen drohen, wenn Sie die Vorfahrtsregeln missachten.
Anhörung im Bußgeldverfahren:
Das Wichtigste in Kürze
- Vorfahrtsschilder regeln verbindlich, wer an Kreuzungen, Einmündungen oder besonderen Verkehrssituationen zuerst fahren darf (§ 8 StVO, Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO).
- Es gibt vier Hauptzeichen: Vorfahrtstraße (306), Ende der Vorfahrtstraße (307), Vorfahrt gewähren (205) und Stoppschild (206), ergänzt durch Zusatzzeichen wie den Verlauf einer abknickenden Vorfahrt.
- Rechts vor links gilt immer dann, wenn keine Beschilderung oder Ampelregelung vorhanden ist – innerorts wie außerorts, mit wenigen Ausnahmen.
- Besondere Regeln gelten an Kreisverkehren, Bahnübergängen, Parkplätzen, für Fußgänger und Radfahrer sowie im Schienenverkehr.
- Verstöße gegen Vorfahrtsregeln können 25 bis 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg und in schweren Fällen ein Fahrverbot nach sich ziehen (BKatV).
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Gilt ein Vorfahrtsschild auch bei einer ausgeschalteten Ampel?
Wann gilt ein Vorfahrtsschild außerorts?
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Vorfahrtsschilder - Bedeutung im deutschen Straßenverkehr
Vorfahrtsschilder sind zentrale Verkehrsschilder in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und regeln, wer an einer Kreuzung, Einmündung oder sonstigen Verkehrssituation zuerst fahren darf. Ihre Bedeutung geht weit über die reine Fahrreihenfolge hinaus: Sie sorgen für einen klaren, sicheren Verkehrsfluss und helfen, Konflikte oder Unfälle zu vermeiden. Wer ein Vorfahrtsschild ignoriert oder falsch interpretiert, riskiert nicht nur einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, sondern auch empfindliche Bußgelder und Punkte in Flensburg.Die Rolle von Vorfahrtsschildern zur Verkehrssicherheit
Vorfahrtsschilder sind ein wesentliches Element der präventiven Unfallvermeidung. Laut polizeilicher Unfallstatistik gehören Vorfahrtsverstöße seit Jahren zu den häufigsten Unfallursachen. Das gezielte Aufstellen dieser Verkehrszeichen sorgt dafür, dass unklare Situationen – etwa wenn zwei Fahrzeuge gleichzeitig an einer Kreuzung eintreffen – eindeutig geregelt werden. Sie tragen dazu bei, das Prinzip "sehen – beurteilen – handeln" schnell und richtig umzusetzen. Besonders in unübersichtlichen Bereichen, etwa innerorts bei verdeckten Einmündungen oder außerorts an Landstraßen, helfen Vorfahrtsschilder, riskante Brems- oder Ausweichmanöver zu vermeiden.Rechtliche Grundlagen für Vorfahrtsschilder
Die rechtliche Basis für alle Vorfahrtsschilder findet sich in den §§ 8 und 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Dort ist festgelegt, wann "rechts vor links" gilt, wann die Vorfahrt durch ein vorfahrtsschild gewähren-Zeichen geregelt wird und welche Ausnahmen bestehen.Alle diese Zeichen sind verbindlich; wer sie missachtet, verstößt gegen die StVO und muss mit Sanktionen rechnen.Überblick über die verschiedenen Vorfahrtsschilder
Alle Vorfahrtsschilder sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eindeutig geregelt. Sie geben vor, wer an Kreuzungen, Einmündungen oder anderen Verkehrssituationen zuerst fahren darf. Dabei reicht die Palette vom gelben Vorfahrtsschild (Zeichen 306) bis zum Vorfahrt gewähren-Schild (Zeichen 205) und dem Stoppschild (Zeichen 206). Ergänzt werden diese durch Zusatzschilder, die z. B. den Verlauf einer abknickenden Vorfahrt anzeigen oder Ausnahmen beschreiben. Die genaue Bedeutung ist in Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO festgelegt. Wer ein vorfahrtsschild missachtet, verstößt gegen die Vorfahrtsregeln nach § 8 StVO und riskiert Bußgelder, Punkte und ggf. Fahrverbote.Standard-Vorfahrtsschilder und deren Bedeutung
Die gängigsten Vorfahrtsschilder regeln den Vorrang im Straßenverkehr klar und unmissverständlich:- Zeichen 306 – Vorfahrtstraße: Vorrang an allen Kreuzungen und Einmündungen bis zum Zeichen 307.
- Zeichen 307 – Ende der Vorfahrtstraße: Ab hier gilt wieder die allgemeine Regel „rechts vor links“.
- Zeichen 205 – Vorfahrt gewähren: Bremsen und ggf. anhalten, um anderen Vorrang zu lassen.
- Zeichen 206 – Halt! Vorfahrt gewähren: Zwingendes Anhalten, bevor Sie weiterfahren.
Diese Standardzeichen finden sich sowohl innerorts als auch außerorts, oft an Hauptverkehrsstraßen, Landstraßen und unübersichtlichen Kreuzungen.
Zusatzschilder: Was sie hinzufügen und wie sie interpretiert werden
Zusatzschilder zu Vorfahrtsschildern liefern weitere Informationen oder Einschränkungen. Häufige Beispiele sind:- Verlauf der Vorfahrtstraße (Pfeil): Meist als vorfahrtsschild mit Pfeil dargestellt, zeigt es den abknickenden Straßenverlauf an.
- Gefahrenhinweise: Zusatzschilder können beispielsweise vor querendem Radverkehr oder bevorrechtigten Linienbussen warnen.
- Längen- oder Zeitangaben: Etwa „Vorfahrt 200 m“ oder „werktags 7–17 h“.
Diese Zusatzzeichen sind ebenfalls in Anlage 2 StVO beschrieben und müssen genauso beachtet werden wie das Hauptschild.
Besondere Vorfahrtsschilder: Abknickende Vorfahrt und mehr
Neben den Standardzeichen gibt es besondere Konstellationen:- Abknickende Vorfahrt: Das vorfahrtsschild mit kreuz und markierendem Pfeil zeigt an, dass die Vorfahrtsstraße nicht geradeaus verläuft, sondern in eine andere Straße abbiegt.
- Bahnübergänge: Kombinationen mit Andreaskreuzen verdeutlichen den Vorrang für den Schienenverkehr.
- Kombinationen mit Lichtzeichenanlagen: Auch wenn eine Ampel abgeschaltet ist, gilt das Vorfahrtsschild weiterhin.
Übersicht der wichtigsten Vorfahrtsschilder nach StVO
Damit Sie im Straßenverkehr schnell erkennen, wer Vorrang hat, sind alle Vorfahrtsschilder in der StVO eindeutig geregelt.Ordnungsnummer | Zeichen | Name | Bedeutung |
---|---|---|---|
205 | ![]() |
Vorfahrt gewähren | Fahrer müssen anhalten und dem Verkehr auf der Vorfahrtsstraße Vorrang geben. |
206 | ![]() |
Stop! Vorfahrt gewähren | Stoppschild, vollständiger Halt vor der Kreuzung vorgeschrieben. |
301 | ![]() |
Vorfahrt | Vorfahrt gilt ausschließlich an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. |
306 | ![]() |
Vorfahrtsstraße | Vorrang gilt auf der gesamten Straße bis zum Zeichen 307. |
307 | ![]() |
Ende der Vorfahrtsstraße | Ab hier gilt wieder die Grundregel rechts vor links. |
1002-10/20 | ![]() |
Verlauf der Vorfahrtstraße | Pfeile zeigen eine abknickende Vorfahrt an. |
Regeln bei Vorfahrtsschildern
Vorfahrtsschilder legen eindeutig fest, wer zuerst fahren darf – doch nicht jede Situation wird durch ein Schild geregelt. In vielen Fällen gilt die Grundregel "rechts vor links", ergänzt oder ersetzt durch Verkehrszeichen wie das vorfahrtsschild gewähren (Zeichen 205) oder das gelbe Vorfahrtstraßenschild (Zeichen 306), Durch das Sie bis zum nächsten Vorfahrtsschild durchgestrichen (Zeichen 307) grundsätzlich Vorrang haben. Das umgedrehte Dreieck (Zeichen 205) bedeutet "Vorfahrt gewähren", während das achteckige Stoppschild (Zeichen 206) zusätzlich zum Anhalten verpflichtet. Die Kenntnis dieser Regeln ist entscheidend, um Konflikte und Unfälle zu vermeiden und die gesetzlichen Vorgaben aus § 8 StVO einzuhalten.Rechts-vor-Links: Die grundlegende Regel
Nach § 8 Abs. 1 StVO gilt rechts vor links immer dann, wenn keine Vorfahrtsschilder oder Lichtzeichenanlagen die Vorfahrt regeln. Das bedeutet: Wer von rechts kommt, hat Vorrang. Diese Regel gilt innerorts und außerorts gleichermaßen. Ausgenommen sind Straßen mit abgesenktem Bordstein, Grundstücksausfahrten oder wenn ein Vorfahrtsschild etwas anderes vorgibt. Ebenso findet die Regel „rechts vor links“ keine Anwendung, wenn Fahrzeuge aus Feld- oder Waldwegen auf eine Straße einfahren. In solchen Fällen greift anstelle von § 8 StVO die besondere Sorgfaltspflicht nach § 10 StVO (Einfahren und Anfahren).Praxisbeispiel: Treffen zwei Fahrzeuge gleichzeitig an einer unbeschilderten Kreuzung aufeinander, muss das von links kommende Fahrzeug dem von rechts kommenden die Vorfahrt gewähren.
Aus einer offiziellen Verkehrsunfallstatistik
Verstöße gegen diese Regel gehören laut Statistischem Bundesamt zu den häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr. 2024 wurden demnach mit 13,45% der Unfälle durch Nichtbeachten der Vorfahrt verursacht – und damit die zweithäufigste Unfallursache. Die häufigste Unfallursache waren Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, sowie Ein- und Ausfahren mit 15,55%.Vorfahrt gewähren: Wann und wo?
Das Schild „Vorfahrt gewähren“ (Zeichen 205) verpflichtet Sie, dem anderen Verkehr Vorrang einzuräumen. Sie müssen rechtzeitig abbremsen und, falls erforderlich, anhalten, um eine Gefährdung auszuschließen. Entscheidend ist, dass Sie nicht erst im Kreuzungsbereich anhalten, sondern schon vor der Haltlinie oder – falls diese fehlt – vor der Sichtlinie in den Querverkehr. Ein Verstoß liegt bereits dann vor, wenn Sie den Vorrang eines anderen Fahrzeugs auch nur gefährden (§ 8 Abs. 2 StVO). Selbst wenn es nicht zum Zusammenstoß kommt, kann ein Bußgeld von 25 Euro verhängt werden, in schwereren Fällen mit Unfallfolge sogar 120 Euro und ein Punkt in Flensburg.Typische Einsatzorte sind:
- Einmündungen von Nebenstraßen in Hauptstraßen
- Kreuzungen mit eingeschränkter Sicht
- Übergänge von Feld- oder Wirtschaftswegen in öffentliche Straßen
Vorfahrtsstraße und ihre Bedeutung
Das gelbe Vorfahrtsschild (Zeichen 306) kennzeichnet eine Vorfahrtsstraße. Wer sich darauf befindet, hat an allen Kreuzungen und Einmündungen Vorrang, solange kein anderslautendes Verkehrszeichen oder eine Lichtzeichenanlage die Vorfahrt aufhebt. Das Ende wird durch das vorfahrtsschild durchgestrichen (Zeichen 307) markiert.Besonderheit: Läuft die Vorfahrtsstraße nicht geradeaus, nennt man dies eine abknickende Vorfahrt. Sie wird durch das Verkehrszeichen 306 (Vorfahrtstraße) in Kombination mit dem Zusatzzeichen 1002 angezeigt und bildet den Verlauf der abknickenden Vorfahrt ab. Fahrer auf der Vorfahrtsstraße haben in diesem Fall auch beim Abbiegen Vorrang, müssen jedoch auf querenden Fußgänger- und Radverkehr achten (§ 9 StVO).
Besondere Situationen und ihre Vorfahrtsregelungen
Nicht jede Verkehrslage lässt sich allein durch Standard-Vorfahrtsschilder klären. In vielen Alltagssituationen – von unübersichtlichen Kreuzungen bis hin zu Supermarktparkplätzen – gelten spezielle Vorfahrtsregeln. Diese sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verankert und müssen auch dann beachtet werden, wenn kein Verkehrszeichen vorhanden ist.Vorfahrt an Kreuzungen und Einmündungen
An unbeschilderten Kreuzungen und Einmündungen gilt grundsätzlich rechts vor links (§ 8 Abs. 1 StVO). Kommen Sie aus einer untergeordneten Straße oder einem Grundstück, haben Sie Wartepflicht (§ 10 StVO). Bei vorhandenen Vorfahrtsschildern wie Zeichen 205 oder 206 ist die Rechtslage eindeutig – Sie müssen warten und ggf. anhalten.Kreisverkehr: Wer hat Vorfahrt?
Im Kreisverkehr hängt die Vorfahrt von der Beschilderung ab.- Mit Zeichen 215 (Kreisverkehr) + Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren): Die Fahrzeuge im Kreis haben Vorrang.
- Nur Zeichen 215 ohne 205: Es gilt rechts vor links – ein eher seltenes Szenario in Deutschland.
§ 8 Abs. 1a StVO schreibt außerdem vor, dass im Kreisverkehr nicht geblinkt wird, wenn man einfährt, sondern nur beim Verlassen des Kreisverkehrs.
Vorfahrt auf Bauern- und Supermarktparkplätzen
Parkplätze gelten in der Regel als verkehrsrechtlich dem Verkehrsraum besonderer Art zugeordnet, oft ohne geregelte Vorfahrt. Hier gilt, sofern nichts anderes beschildert ist, die Grundregel rechts vor links nur eingeschränkt. Das bedeutet jedoch nicht, dass nach Gutdünken einfach gefahren werden kann, wie im öffentlichen Straßenverkehr, auf denen meist ein absoluter Vorfahrtsanspruch gilt.Ein Fall aus der Praxis
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts in Hamm ist auf Parkplätzen gegenseitige Rücksichtnahme (§ 1 StVO) maßgeblich. Wer zu schnell fährt oder sich blind auf Vorfahrtsansprüche verlässt, haftet im Zweifel mit. In diesem Fall betonte das Gericht, dass auf einem Autobahnrastplatz die Fahrgassen zwar grundsätzlich der StVO unterliegen, aber gegenseitige Vorsicht geboten ist. Ein Vertrauensgrundsatz zugunsten des fließenden Verkehrs gegenüber ausparkenden Fahrzeugen besteht nicht. Dementsprechend hafteten im entschiedenen Parkplatz-Unfall beide Parteien anteilig, da keiner seine besondere Sorgfaltspflicht ausreichend erfüllt hatte.Fußgänger und Radfahrer: Vorrang im Straßenverkehr
Fußgänger haben an Fußgängerüberwegen (§ 26 StVO) immer Vorrang, wenn sie die Fahrbahn betreten wollen. Radfahrer genießen Vorrang, wenn sie auf einem bevorrechtigten Radweg unterwegs sind, der die Vorfahrtsstraße kreuzt, oder wenn entsprechende Beschilderung (z. B. Zeichen 306) dies vorgibt. Autofahrer müssen zudem beim Abbiegen besondere Sorgfaltspflichten beachten (§ 9 Abs. 3 StVO).Schienenverkehr: Vorfahrt für Straßenbahnen und Züge
Straßenbahnen haben nach § 8 Abs. 1 Satz 3 StVO in der Regel Vorrang – auch dann, wenn andere Vorfahrtsschilder etwas anderes nahelegen würden. An Bahnübergängen gilt das Andreaskreuz (§ 19 StVO) als absolutes Vorfahrtzeichen: Hier hat der Schienenverkehr immer Vorrang. Selbst wenn sich kein Zug nähert, ist das Missachten der Wartepflicht bußgeldpflichtig.Folgen von Missachtung der Vorfahrtsregeln
Die Missachtung eines Vorfahrtsschilds oder der allgemeinen Vorfahrtsregel nach § 8 StVO ist kein Kavaliersdelikt. Neben erhöhtem Unfallrisiko drohen empfindliche Geldbußen, Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg) und in schweren Fällen Fahrverbote. Die Sanktionen sind im Bußgeldkatalog 2025 entsprechend der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) festgelegt und richten sich nach der Schwere des Verstoßes und der daraus resultierenden Gefährdung.Bußgelder und Strafen bei Verstößen
Wer ein Vorfahrtsschild missachtet, muss nach Bußgeldkatalog 2025 mit folgenden Regelsätzen rechnen:Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Vorfahrt missachtet, ohne Gefährdung | 25 Euro | - | - |
Vorfahrt missachtet, mit Gefährdung | 100 Euro | 1 | - |
Vorfahrt missachtet, mit Sachbeschädigung | 120 Euro | 1 | - |
Missachtung mit Unfallfolge | ab 140 Euro | 1 | ggf. 1 Monat* |
Besonderheit: An Bahnübergängen (§ 19 StVO) oder bei Missachtung des Stoppschilds (Zeichen 206) sind die Strafen höher – hier drohen 70 € und 1 Punkt bereits ohne Gefährdung, mit Gefährdung oder Unfall entsprechend mehr.
Änderungen in der Gesetzgebung und deren Auswirkungen
In den letzten Jahren gab es mehrfach Anpassungen im Bußgeldkatalog, um Verstöße gegen die Vorfahrtsregeln strenger zu sanktionieren. Ziel war, das Unfallrisiko insbesondere an unübersichtlichen Kreuzungen, in Kreisverkehren und an Bahnübergängen zu reduzieren. Die Novelle der StVO 2020 hat zudem den Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer – etwa Radfahrer und Fußgänger – gestärkt, indem bestimmte Vorfahrtsverstöße (z. B. beim Abbiegen) teurer wurden. Autofahrer sollten regelmäßig aktuelle Änderungen prüfen, da sich Bußgeldsätze und Punkterelevanz jederzeit anpassen können.Häufige Missverständnisse bei Vorfahrtsschildern
Auch wenn Vorfahrtsschilder in der StVO klar geregelt sind, entstehen im Alltag immer wieder Situationen, in denen Autofahrer unsicher werden. Unklare Beschilderung, fehlende oder beschädigte Verkehrszeichen sowie schlechte Sichtverhältnisse führen schnell zu Fehlentscheidungen – und damit zu Bußgeldern oder Unfällen. Wer die Grundregeln kennt, kann solche Missverständnisse vermeiden.Was passiert, wenn Verkehrssituationen unklar sind?
Fehlt ein Vorfahrtsschild oder ist nicht erkennbar, welches Fahrzeug Vorrang hat, gilt grundsätzlich die Regel rechts vor links nach § 8 Abs. 1 StVO. Autofahrer müssen in solchen Situationen besonders vorsichtig fahren (§ 1 StVO – allgemeine Rücksichtspflicht).Ein Fall aus der Praxis
Eine Kreuzung im ländlichen Bereich ohne Beschilderung – hier hat das von rechts kommende Fahrzeug Vorrang. Wer trotzdem fährt und einen Unfall verursacht, haftet in der Regel voll oder zumindest überwiegend - So urteilte das OLG Hamm von 2015. Der wartepflichtige (= von links kommende) Fahrer hat in solchen Fällen wegen schwerwiegenden Vorfahrtsverstoßes meistens den Großteil des Verschuldens zu tragen.Wie erkennt man falsch aufgestellte oder beschädigte Vorfahrtsschilder?
Beschädigte oder verdrehte Verkehrszeichen können ihre Rechtswirkung verlieren, wenn sie nicht mehr eindeutig erkennbar sind. Ist etwa ein Vorfahrtsschild stark beschädigt, verdeckt oder unleserlich, gilt im Zweifel die allgemeine Regelung („rechts vor links“). Die Rechtsprechung betont hierzu: Ist ein Schild nicht klar erkennbar, entfaltet es auch keine Rechtswirkung. In einem solchen Fall darf sich ein Verkehrsteilnehmer auf die normale Vorfahrtsregel verlassen.Allerdings bedeutet das nicht, dass man bedenkenlos fahren darf. Die Gerichte fordern in solchen Situationen eine defensive Fahrweise, um Mitschuld bei einem Unfall zu vermeiden. So spricht man von „halber Vorfahrt“, wenn eine Kreuzung unbeschildert (oder das Schild faktisch nicht wahrnehmbar) ist. Jeder Fahrer muss dann mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und jederzeit bremsbereit sein. Kommt es dennoch zu einem Zusammenstoß, trägt der eigentlich Vorfahrtsberechtigte in der Regel eine Mithaftung von etwa 25 % – dies als Konsequenz daraus, dass er seine Vorsichtspflicht verletzt hat.
Vorfahrtsregelungen bei schlechtem Wetter oder Sichtverhältnissen
Bei Nebel, starkem Regen, Schnee oder Blendung kann ein Vorfahrtsschild übersehen werden – dennoch gilt es rechtlich weiter. Die StVO verpflichtet in § 3 Abs. 1 dazu, die Geschwindigkeit den Sicht- und Straßenverhältnissen anzupassen. Wer aufgrund von Glätte oder schlechter Sicht zu spät reagiert und die Vorfahrtsregeln missachtet, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch zivilrechtliche Haftungsansprüche.Tipp: In unbekannten Gebieten bei schlechter Sicht stets defensiv fahren und sich nicht blind auf Ortskenntnis verlassen.
Bußgeldbescheid prüfen lassen – Lohnt sich ein Einspruch?
Wer ein Vorfahrtsschild missachtet und dafür einen Bußgeldbescheid erhält, sollte prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Laut § 67 OWiG kann innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ein solcher Schritt kann sich lohnen, wenn Zweifel an der Beweislage bestehen – etwa weil die Sicht auf das Verkehrszeichen verdeckt war, das Schild falsch aufgestellt wurde oder die Messung bzw. Unfallaufnahme fehlerhaft war. In vielen Fällen zeigen sich im Verfahren formale oder inhaltliche Mängel, die zu einer Einstellung führen können.Doch nicht nur Bußgeldbescheide aufgrund Missachtung von Vorfahrtsregeln kann sich ein Einspruch lohnen. Auch bei Blitzer-Briefen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und anderen Verkehrsverstöße wie Abstandsverstößen oder durch das Überqueren von roten Ampeln lohnt sich regelmäßig ein genauerer Blick in den Bescheid, um Gründe für einen Einspruch zu identifizieren:
✓ Unscharfe Blitzerfotos
✓ Störungen durch Reflexionen
✓ Fehlende Begründung
✓ Verspätete Zustellung & Verjährung
✓ Strafe für den Betroffenen unzumutbar
Besonders bei drohenden Punkten oder einem Fahrverbot empfiehlt sich die Prüfung durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und beurteilen, ob ein Vorgehen gegen den Bescheid Aussicht auf Erfolg hat.
Unser Expertentipp
Wer unsicher ist, kann sich zunächst unverbindlich beraten lassen. Mit einer kostenlosen Ersteinschätzung lässt sich schnell klären, ob ein Vorgehen gegen den Bescheid sinnvoll ist.Fazit
Vorfahrtsschilder sind ein zentraler Bestandteil der Verkehrsregelung und dienen der klaren, eindeutigen Organisation des Straßenverkehrs. Wer ihre Bedeutung kennt und richtig beachtet, trägt nicht nur zur eigenen Sicherheit bei, sondern reduziert auch das Risiko schwerer Unfälle. Ob "Vorfahrt gewähren", Vorfahrtsstraße oder die Grundregel "rechts vor links" – jede Regelung hat einen klaren Zweck und rechtliche Grundlage. Verstöße gegen Vorfahrtsregeln gehören laut polizeilicher Unfallstatistik zu den häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle und können erhebliche Bußgelder, Punkte in Flensburg und sogar Fahrverbote nach sich ziehen.Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer angeblichen Missachtung der Vorfahrt erhalten haben, lohnt es sich, diesen juristisch prüfen zu lassen. Häufig können Messfehler, unklare Beschilderungen oder falsche Einschätzungen der Polizei zu einer fehlerhaften Ahndung führen. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenfreien Überprüfung Ihres Bußgeldbescheids durch einen spezialisierten Anwalt und sichern Sie sich so die besten Chancen, unnötige Strafen zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen zu Vorfahrtsschildern
In der StVO sind u. a. folgende Schilder festgelegt: Zeichen 306 (Vorfahrtstraße), Zeichen 307 (Ende der Vorfahrtstraße), Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und Zeichen 206 (Stoppschild). Zusatzzeichen zeigen z. B. den Verlauf einer abknickenden Vorfahrt an.
Immer dann, wenn keine Vorfahrtsschilder oder Ampeln die Vorfahrt regeln (§ 8 Abs. 1 StVO), gilt rechts vor links – sowohl innerorts als auch außerorts, mit wenigen Ausnahmen wie abgesenktem Bordstein oder Grundstücksausfahrten.
Das Zeichen 307 hebt den Vorrang der Vorfahrtsstraße auf. Ab hier gilt wieder die Grundregel rechts vor links, sofern keine andere Beschilderung vorhanden ist.
Das hängt von der Gefährdung ab. Ohne Gefährdung kostet es 25 Euro, mit Gefährdung 100 Euro, mit Sachschaden 120 Euro, mit Unfallfolge sogar ab 140 Euro nach Bußgeldkatalog 2025.
Ja, wenn sie sich auf einem bevorrechtigten Übergang befinden – etwa Zebrastreifen (§ 26 StVO) oder Radwege mit Vorrang – müssen Kfz-Fahrer warten, auch wenn sie sich auf einer Vorfahrtsstraße befinden.
Von A wie Abstandsverstoß bis Z wie Zulassung: Auf RechtAktuell.org finden Sie alles Wichtige zum Verkehrsrecht.
Zone 30:
Sicherheitsabstand nach gefahrener Geschwindigkeit:
Bußgeldkatalog Kategorie:
- § 1 Straßenverkehrsordnung (StVO), https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__1.html (zuletzt abgerufen am 15.08.2025)
- § 3 Straßenverkehrsordnung (StVO), https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html (zuletzt abgerufen am 15.08.2025).
- § 8 Straßenverkehrsordnung (StVO), https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__8.html (zuletzt abgerufen am 15.08.2025).
- § 9 Straßenverkehrsordnung (StVO), https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html (zuletzt abgerufen am 15.08.2025).
- § 19 Straßenverkehrsordnung (StVO), https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__19.html (zuletzt abgerufen am 15.08.2025).
- § 26 Straßenverkehrsordnung (StVO), https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__26.html (zuletzt abgerufen am 15.08.2025).
- Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO), https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html (zuletzt abgerufen am 15.08.2025).
- Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR): Beschlüsse zu Drogen, https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/ (zuletzt abgerufen am 15.08.2025)
- § 67 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__67.html (zuletzt abgerufen am 15.08.2025)
- § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG), https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__25.html, Fahrverbot (zuletzt abgerufen am 15.08.2025)
- Statistisches Bundesamt (Destatis): Fehlverhalten der Fahrer bei Unfällen mit Personenschaden, Statistisches Bundesamt (Destatis) (zuletzt abgerufen am 15.08.2025).
- Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt): Forschung zu Verkehrssicherheit, Beschilderung und Unfallprävention, Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) (zuletzt abgerufen am 15.08.2025).
- OLG Hamm, Urteil vom 29.08.2014 – Az. 9 U 26/14, dokumentiert in: openJur, OLG Hamm (zuletzt abgerufen am 15.08.2025).
- OLG Hamm, Beschluss vom 30.09.2010 – Az. III-3 RBs 336/09, OLG Hamm (zuletzt abgerufen am 15.08.2025).
- OLG Hamm, Urteil vom 06.05.2002 – Az. 13 U 221/01, in: Verkehrslexikon, Verkehrslexikon (zuletzt abgerufen 18.08.2025).
- OLG Hamm, Urteil vom 01.10.2015 – Az. 9 U 73/15, dargestellt in: GFU Gesellschaft für Unfall- und Schadenforschung AG, „Bei rechts vor links halbe Vorfahrt beachten“, GFU Gesellschaft für Unfall- und Schadenforschung AG (zuletzt abgerufen 15.08.2025).