Besonders im Fokus steht dabei die Frage, ob und in welchem Umfang sich die Sanktionen für typische Verkehrsverstöße ändern. Dazu gehären Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße und Abstandsverstöße sowie Handy am Steuer und Alkohol am Steuer – samt möglicher Anpassungen bei Bußgeld Punkten in Flensburg und Fahrverboten.
Erfahren Sie im Folgenden, welche Änderungen Autofahrer 2026 betreffen – verständlich erklärt und rechtlich eingeordnet.
Bußgeldkatalog-Änderungen 2026:
Das Wichtigste in Kürze
- 2026 wird der Führerschein digital abrufbar, und für viele Fahrer steht ein verpflichtender Führerschein-Umtausch bevor.
- Pendler sparen mehr durch die höhere Pauschale, während ein steigender CO₂-Preis Kraftstoff teurer macht.
- Neue Assistenzsysteme und Produkthaftungsregeln stärken den Verbraucherschutz und erhöhen die Verkehrssicherheit.
- Neue Abgasnormen, verlängerte Steuerbefreiung für E-Autos und ein neues Förderprogramm schaffen Anreize für Elektromobilität.
- Anpassungen bei E-Scootern sowie neue Vorschriften im EU-Ausland verändern 2026 den Verkehrsalltag.
Ihnen drohen Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot?
Legen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
- Digitaler Führerschein: Start in Deutschland ab 2026
- Wer muss zum Führerschein-Umtausch?
- Pendlerpauschale: mehr Geld ab dem ersten Kilometer
- CO₂-Preis: höhere Spritkosten ab 2026
- Produkthaftung: mehr Schutz bei Softwarefehlern im Auto
- Abgasnorm Euro 7: strengere Grenzwerte für Neuwagen
- Wird der Führerschein günstiger?
- Kfz-Steuerbefreiung: E-Autos bis 2035 steuerfrei
- Kfz-Versicherung: neue Typklassen 2026
- E-Auto-Förderung: neue BAFA-Prämie
- Next-Generation-eCall: Notrufsystem wird Pflicht
- E-Scooter: neue Regeln unf höhere Bußgelder
- Assistenzsysteme: neue Sicherheitsstandards ab 2026
- Ausland: Änderungen in Österreich, NL, Spanien & UK
- Bußgeldkatalog 2026: Kommen Bußgelderhöhungen?
- Wann lohnt sich ein Einspruch?
- Fazit
- Die häufigsten Fragen zu den Änderungen 2026
Die wichtigsten Fragen zu den Bußgeldkatalog-Änderungen 2026
Welche Sanktionen drohen laut Bußgeldkatalog 2026?
Wer muss 2026 den Führerschein umtauschen?
Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle:
Digitaler Führerschein: Deutschland startet 2026 vor der EU
Der digitale Führerschein nimmt Fahrt auf und Deutschland gehört zu den Vorreitern. Bereits Ende 2026 soll der digitale Nachweis hierzulande verfügbar sein und damit deutlich früher als im übrigen EU-Raum, wo der Rollout erst für 2030 geplant ist.Für Autofahrer bedeutet das: Der Führerschein wandert aufs Smartphone und ist künftig jederzeit digital per App abrufbar. Der Kartenführerschein oder der Papierfahrzeugschein müssen dann nicht mehr zwingend mitgeführt werden.
Ob Mietwagenbuchung, Verkehrskontrolle oder Fahrzeugzulassung: Viele Nachweisprozesse könnten künftig schneller und bequemer erfolgen. Dennoch bleibt wichtig: Der digitale Nachweis ersetzt den Kartenführerschein nicht vollständig, sondern ergänzt ihn.
Führerschein-Umtausch bis Januar 2026: Das gilt
2026 steht für viele Fahrzeughalter der verpflichtende Führerschein-Umtausch an. Wer seinen Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten hat, muss ihn spätestens bis zum 19. Januar 2026 gegen den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat tauschen.Grundlage ist die EU-Richtlinie zur Vereinheitlichung von Führerscheindokumenten. Sie soll fälschungssichere Nachweise schaffen und die Verwaltung europaweit vereinheitlichen.
Eine Ausnahme betrifft ältere Verkehrsteilnehmer: Wer vor 1953 geboren wurde, muss den Führerschein – unabhängig von Format und Ausstellungsjahr – erst bis zum 19. Januar 2033 umstellen. Für diese Gruppe bleibt also deutlich mehr Zeit.
Wer die Frist versäumt, steht bei einer Kontrolle – etwa nach gängigen Geschwindigkeitsüberschreitungen wie 130 in 100 Zone, 60 in 30er Zone oder 21 km/h zu schnell außerorts – ohne gültiges Dokument da.
Pendlerpauschale: höherer Steuerbonus für Berufspendler ab 2026
Eine gute Nachricht für alle, die täglich weite Strecken zur Arbeit zurücklegen: Ab dem 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale 38 Cent pro Kilometer erhöht und zwar bereits ab dem ersten Kilometer. Damit möchte die Bundesregierung pendelnde Berufstätige steuerlich stärker entlasten und steigenden Mobilitätskosten entgegenwirken.Die Erhöhung sorgt dafür, dass sich der Arbeitsweg finanziell spürbarer bemerkbar macht, vor allem für Menschen im ländlichen Raum, die meist auf das Auto angewiesen sind. Während ein höherer Steuerabzug bislang erst ab dem 21. Kilometer möglich war, profitieren Arbeitnehmer ab 2026 unmittelbar schon ab der ersten Fahrtstrecke.
Für viele Pendler dürfte das ein willkommenes Signal sein, gerade vor dem Hintergrund steigender Kraftstoffpreise, wachsender Verkehrsbelastung und teilweise fehlender ÖPNV-Alternativen.
CO₂-Preis treibt Spritkosten 2026 in die Höhe
Autofahrer müssen sich 2026 auf höhere Kraftstoffpreise einstellen. Hintergrund ist der weiter steigende CO₂-Preis auf Benzin und Diesel, der künftig nicht mehr politisch festgelegt, sondern über die Versteigerung von Emissionszertifikaten ermittelt wird.Für das Jahr 2026 bewegt sich dieser Preis zunächst in einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂ – ab 2028 soll der Handel dann vollständig dem freien Markt überlassen werden.
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Konkret bedeutet das: Tanken wird teurer – sowohl bei Benzin als auch bei Diesel.
- Benzin: bis zu knapp 3 Cent je Liter
- Diesel: etwas mehr als 3 Cent je Liter
Wie stark der Preis an der Zapfsäule tatsächlich steigt, hängt jedoch nicht nur vom CO₂-Preis ab, sondern auch von Faktoren wie dem internationalen Ölmarkt, geopolitischen Entwicklungen und saisonalen Schwankungen.
Produkthaftung: mehr Schutz bei Softwarefehlern im Auto ab Ende 2026
Mit dem neuen Produkthaftungsgesetz, das am 9. Dezember 2026 in Kraft tritt, erhalten Autofahrer deutlich mehr Rechte beim Autokauf, vor allem dann, wenn Schäden durch digitale Systeme entstehen.Bisher hafteten Hersteller in erster Linie für Fehler an physischen Produkten. Künftig wird die Haftung jedoch auf Software und digitale Dienste ausgeweitet. Das bedeutet: Auch Ausfälle oder Fehlfunktionen von Assistenzsystemen, Navigationssoftware oder Over-the-Air-Updates können zu einem Haftungsanspruch führen.
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Ein Beispiel:
Versagt ein automatisches Notbremssystem und kommt es infolgedessen zu einem Unfall, können Betroffene Schadensersatz gegenüber dem Hersteller verlangen – selbst dann, wenn der Fehler ausschließlich softwarebasiert ist.
Neu ist zudem, dass nicht nur der Fahrzeughersteller selbst in der Haftung steht, sondern auch Anbieter digitaler Dienste, etwa bei KI-gestützten Anwendungen.
Zudem wird es für Geschädigte deutlich einfacher, einen technischen Fehler zu beweisen. Ab 2026 können Gerichte Hersteller verpflichten, relevante Daten offenzulegen. Kommt ein Anbieter dieser Pflicht nicht nach, wird vermutet, dass der Fehler auf seiner Seite liegt.
Neue Abgasnorm Euro 7: strengere Grenzwerte ab 2026
Ab Januar 2026 gilt für neu zugelassene Pkw die zweite Stufe der Euro-6e-Norm – ein verpflichtender Zwischenschritt, der die technischen Voraussetzungen für die neue Abgasnorm Euro 7 schafft.Der eigentliche Startschuss fällt dann am 29. November 2026: Ab diesem Datum müssen neu entwickelte Pkw, also Fahrzeuge mit neuer Typgenehmigung, die Anforderungen der Euro-7-Norm erfüllen. Für alle Neuzulassungen wird die Regelung ab Ende 2027 verbindlich.
Euro 7 erfasst Schadstoffe wesentlich genauer. Neben klassischen Abgasen rücken künftig auch ultrafeine Partikel in den Fokus. Erstmals berücksichtigt die Norm zudem Reifen- und Bremsabrieb – Grenzwerte folgen ab 2030.
Auch für Elektroautos ergeben sich Neuerungen: Erstmals werden Mindestanforderungen an die Haltbarkeit der Antriebsbatterien verbindlich festgelegt. Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern darf die Kapazität nicht unter 80 Prozent fallen; nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern nicht unter 72 Prozent.
Wird der Führerschein 2026 günstiger?
Das Bundesverkehrsministerium plant, die Kosten für den Führerschein zu senken und setzt dabei klar auf Digitalisierung, weniger Bürokratie und moderne Lernmethoden. Ein Kernpunkt: Fahrschulen sollen die Theorie künftig auch online oder per App vermitteln dürfen.Auch die praktische Ausbildung soll effizienter werden. Geplant sind kürzere Prüfungszeiten, ein entschlackter Theorie-Fragenkatalog sowie der verstärkte Einsatz von Fahrsimulatoren, um Übungsfahrten zu ergänzen und insgesamt die Ausgaben zu reduzieren. Ziel ist eine moderne Fahrausbildung, die praxisnah bleibt, aber unnötige Kostenblockaden abbaut.
Gemeinsam mit den Bundesländern und der Fahrschulbranche sollen diese Ansätze nun konkretisiert werden. Der Zeitplan steht: Bis Mitte 2026 sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen verabschiedet sein
Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos: Vorteil bis 2035 verlängert
Die Bundesregierung möchte Elektroautos steuerlich weiter fördern. Die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll bis 2035 verlängert werden. Das kündigte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil im Oktober an. Für Käufer lohnt sich das besonders: Wer sein Elektroauto Anfang 2026 zulässt, könnte damit nahezu ein ganzes Jahrzehnt steuerfrei fahren.Die Verlängerung war bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen und soll den Absatz von emissionsfreien Fahrzeugen ankurbeln. Unklar ist aktuell nur ein Punkt: Gilt die Regelung rückwirkend? Der vorliegende Gesetzesentwurf lässt diese Frage offen. Entscheidend wird daher sein, ob auch bereits zugelassene Elektroautos vom zusätzlichen Steuerzeitraum profitieren.
Kfz-Versicherung: neue Typklasseneinstufungen ab 2026
Ab 2026 müssen sich viele Autofahrer auf veränderte Beiträge in der Kfz-Versicherung einstellen. Grund sind aktualisierte Typklasseneinstufungen, die rund 10 Millionen Versicherte betreffen.Für etwa 5,9 Millionen Fahrzeughalter bedeutet das eine höhere Einstufung und damit potenziell steigende Kosten. Rund 4,5 Millionen Autofahrer profitieren hingegen von einer besseren Typklasse.
Auch die Regionalklassen werden neu berechnet. Hier fällt die Bilanz ähnlich gemischt aus: 5,3 Millionen Versicherungsnehmer profitieren von günstigeren Einstufungen, während 5,0 Millionen in insgesamt 51 Zulassungsbezirken mit höheren Regionalklassen rechnen müssen.
E-Auto-Förderung 2026: neue BAFA-Prämie
Die E-Auto-Förderung 2026 2026 unterstützt gezielt Privathaushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen beim Kauf oder Leasing von Elektroautos und Plug-in-Hybriden. Förderberechtigt sind Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 80.000 Euro.Die Basisprämie beträgt 3.000 Euro, dazu gibt es einen Kinderbonus von 500 Euro je Kind (maximal 1.000 Euro). Für Haushalte mit besonders niedrigem Einkommen ist eine Zusatzförderung von 1.000 Euro vorgesehen. Insgesamt sind also bis zu 5.000 Euro möglich.
Das Förderbudget umfasst drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds – das reicht für bis zu 600.000 Fahrzeuge. Die Förderung gilt für Elektroautos und Plug-in-Hybride; ein Weiterverkauf direkt nach Erwerb ist ausgeschlossen.
Next-Generation-eCall: neuer Notrufstandard ab 2026 verpflichtend
Mit dem Next-Generation-eCall (NG eCall) hält ab 2026 ein modernerer, schnellerer und vernetzter Notrufstandard Einzug in Neufahrzeuge. Ab dem 1. Januar 2026 müssen neu entwickelte Fahrzeugtypen – also Modelle, die ab diesem Datum eine Typgenehmigung erhalten – mit NG eCall ausgestattet sein.Die Pflicht gilt zunächst für Pkw der Klasse M1 sowie für leichte Transporter der Klasse N1 (bis 3,5 Tonnen). Nur ein Jahr später greift die Regelung noch strenger: Ab dem 1. Januar 2027 dürfen keine Neuwagen mehr zugelassen werden, die nicht über das neue Notrufsystem verfügen. Für Hersteller und Importeure entsteht damit ein klarer technologischer Stichtag.
Der Vorteil für Autofahrer liegt auf der Hand: NG eCall setzt im Notfall automatisch einen Notruf ab, erkennt Unfälle zuverlässiger und übermittelt zusätzlich mehr fahrzeugrelevante Daten als die bisherige eCall-Version. Statt des veralteten 2G/3G-Standards nutzt das System moderne 4G/LTE- und 5G-Netze.
Verschärfte Regelungen für E-Scooter
Ab 2026 könnten E-Scooter im Straßenverkehr deutlich sichtbarer werden. Hintergrund ist eine geplante Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), die derzeit politisch vorbereitet wird.Kernpunkt: E-Scooter sollen künftig häufiger auf der Fahrbahn fahren. Radwege müssen nur noch genutzt werden, wenn dort ausdrücklich eine Benutzungspflicht für Radfahrer angeordnet ist. Bevor diese Neuregelung gilt, muss die Novelle noch vom Bundesrat bestätigt werden – der Start wird für Anfang 2026 erwartet.
Parallel dazu sollen die Vorschriften für E-Scooter stärker an die Regeln für den Radverkehr angepasst werden. So sollen E-Scooter-Fahrer – wie Radfahrer – künftig bei roter Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen.
Außerdem erhalten Städte und Gemeinden mehr Spielraum im Umgang mit abgestellten Miet-Scootern: Sie können künftig eigene Vorgaben erlassen, um rücksichtsloses Abstellen besser zu unterbinden .Auch künftig dürfen Fahrräder und E-Scooter auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen abgestellt werden – vorausgesetzt, sie versperren niemandem den Weg.
Mit der Anpassung der Verkehrsregeln steigen auch die Sanktionen. Das Verwarnungsgeld für das Befahren von Gehwegen wird an das Niveau für Radfahrer angeglichen und im Regelfall von 15 auf 25 Euro erhöht. Auch das Verwarnungsgeld für das Fahren mit mehreren Personen auf einem Scooter soll deutlich steigen – von 5 auf 25 Euro.
Neue Assistenzsysteme ab 2026: mehr Verkehrssicherheit für alle
Ab dem 7. Juli 2026 gelten für neu zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge der Klassen M1 und N1 zusätzliche Sicherheitsanforderungen – unter anderem durch verpflichtende Assistenzsysteme.Damit setzt die EU die nächste Stufe ihrer Verordnung zur Fahrzeug- und Verkehrssicherheit um – mit klaren Verbesserungen für Insassen, Fußgänger und Radfahrer. Die folgenden Assistenzsysteme sollen helfen, Unfälle zu vermeiden und schwere Verletzungen zu verhindern:
- Notbremsassistent: erkennt Fußgänger und Radfahrer und leitet automatisch eine Bremsung ein, um Kollisionen zu verhindern oder abzumildern.
- Ablenkungswarnsystem: überwacht die Aufmerksamkeit des Fahrers und warnt bei nachlassender Konzentration.
- Erweiterter Kopfaufprallschutzbereich: reduziert das Verletzungsrisiko für Fußgänger bei einem Unfall.
- Notfall-Spurhalteassistent: künftig auch Pflicht bei Fahrzeugen mit hydraulischer Servolenkung (für andere Neufahrzeuge bereits seit dem 7. Juli 2024 vorgeschrieben).
Das gilt 2026 im EU-Ausland: wichtige Änderungen für Autofahrer und Reisende
Nicht nur in Deutschland ändert sich 2026 viel für Autofahrer – auch andere europäische Länder planen neue Regeln. Für Urlauber und Grenzpendler kann es sich lohnen, frühzeitig Bescheid zu wissen, welche Vorschriften vor Ort gelten. Besonders betroffen: Österreich, die Niederlande, Spanien und Großbritannien.Österreich: Zufahrtskontrollen in Städten
Mehrere österreichische Städte – darunter Wien, Salzburg, Linz und Graz – planen ab 2026 kamerabasierte Zufahrtskontrollen für Innenstädte. Die dafür nötige Gesetzesänderung soll im Mai 2026 in Kraft treten. Wer ohne Berechtigung in beschränkte Bereiche einfährt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen – das gilt auch für ausländische Autofahrer.Niederlande: höhere Bußgelder
In den Niederlanden wird es voraussichtlich auch 2026 zu einer jährlichen Anpassung der Bußgelder kommen. Traditionell tritt diese Erhöhung bis März des neuen Jahres in Kraft. Genauere Details liegen aktuell noch nicht vor.Spanien: Warndreieck auf Autobahnen verboten
In Spanien darf ab 2026 bei Unfällen oder Pannen auf Autobahnen kein Warndreieck mehr aufgestellt werden. Stattdessen wird ein spezielles Blinklicht Pflicht.Für deutsche Urlauber mit eigenem Fahrzeug ändert sich nichts – die Regelung gilt nur für in Spanien zugelassene Autos. Wer aber einen Mietwagen nutzt, ist betroffen: Vermieter müssen die Fahrzeuge entsprechend ausstatten, und Mieter sollten sich den Umgang mit dem Blinklicht erklären lassen.
Großbritannien: niedrigere Promillegrenze geplant
In England und Wales könnte 2026 die Promillegrenze für Alkohol am Steuer deutlich sinken – von 35 auf 22 Mikrogramm pro 100 Milliliter Atemluft. Außerdem sollen Drogenkontrollen erleichtert werden: Speicheltests an Ort und Stelle sollen künftig als zulässige Beweise gelten und die bisher übliche Blutprobe ersetzen.Bußgeldkatalog 2026: Keine Erhöhungen, aber weiterhin hohe Strafen
Für viele Autofahrer eine beruhigende Nachricht: Allgemeine Erhöhungen der Bußgelder sind derzeit nicht geplant. Die bestehende Bußgeldkatalog-Verordnung vom 02.10.2024 gilt im Wesentlichen unverändert weiter.Dennoch gilt: Bußgelder in Deutschland sind bereits hoch. Schwere Verstöße kosten schnell mehrere hundert Euro – hinzu kommen Punkte in Flensburg und mögliche Fahrverbote. Auch Parkverstöße kosten mittlerweile ein Vielfaches von früher. Es lohnt sich, den Fuß vom Gas zu nehmen und Verkehrsverstöße zu vermeiden.
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Sie waren innerorts zu schnell oder außerorts zu schnell und wurden geblitzt? Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt sich in vielen Fällen – ein Überblick:✓ Unscharfe oder unklare Blitzerfotos
✓ Messfehler durch Reflexionen oder Witterungseinflüsse
✓ Fehlende oder unzureichende Begründung
✓ Verspätete Zustellung
✓ Die Strafe ist für die betroffene Person unzumutbar (z. B. bei drohendem Jobverlust)
Fazit
Die Änderungen im Bußgeldkatalog 2026 markieren gemeinsam mit zahlreichen weiteren Neuregelungen einen Einschnitt, wie es ihn im Straßenverkehr seit Jahren nicht gegeben hat.In nahezu allen Bereichen – von Führerscheinregelungen und Versicherungsbeiträgen bis hin zu Steuern, Förderungen und CO₂-Kosten – greifen neue Vorgaben, die den Alltag auf Deutschlands Straßen spürbar beeinflussen.
Viele Maßnahmen erleichtern Prozesse oder fördern klimafreundliche Mobilität, während andere Vorgaben für mehr Sicherheit und Transparenz sorgen. Gleichzeitig steigen Kraftstoffpreise und – je nach Region – auch Versicherungsbeiträge.
Die häufigsten Fragen zu Bußgeldkatalog-Änderungen 2026
Die Pauschale steigt ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent. Das sorgt vor allem bei Berufspendlern für eine direkte finanzielle Entlastung
Privathaushalte mit kleinem oder mittlerem Einkommen können Zuschüsse für Kauf oder Leasing eines Elektroautos erhalten – bis zu 5.000 Euro.
Alle neu typgenehmigten Pkw und leichten Transporter müssen NG-eCall ab 2026 verbaut haben. Ab 2027 gilt die Pflicht bei jeder Neuzulassung.
Hersteller haften künftig nicht mehr nur für physische Mängel, sondern auch für Software- und Systemfehler – etwa wenn Assistenzsysteme fehlerhaft auslösen oder Unfälle verursachen.
Von A wie Abstandsverstoß bis Z wie Zulassung: Auf RechtAktuell.org finden Sie alles Wichtige zum Verkehrsrecht.
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Digitale Fahrerlaubnis – Kabinettsbeschluss 2025, https://www.bmv.de/...digitalen-fuehrerschein.html (zuletzt abgerufen am 23.12.2025)
- EUR-Lex, EU-Rechtsvorschriften, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT (zuletzt abgerufen am 23.12.2025)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), CO₂-Preis – Überblick, https://www.energiewechsel.de/.../co2-preis.html (zuletzt abgerufen am 23.12.2025)
- Bundesministerium der Justiz (BMJ), Gesetzgebungsverfahren Produkthaftung 2025, https://www.bmjv.de/.../2025_Produkthaftung.html (zuletzt abgerufen am 23.12.2025)
- Bundesministerium der Justiz (BMJ), Pressemitteilung zur Produkthaftung 2025, https://www.bmjv.de/.../1217_Produkthaftung.html (zuletzt abgerufen am 23.12.2025)
- Europäische Kommission, Fakten zur Abgasnorm Euro 7, https://germany.representation.ec.europa.eu/.../euro-7 (zuletzt abgerufen am 23.12.2025)
- BMDV, Reformvorschläge zur Fahrausbildung, https://www.bmv.de/.../fahrausbildung.html (zuletzt abgerufen am 23.12.2025)
- Bundesumweltministerium (BMUV), Förderung Elektroautos – FAQ, https://www.bundesumweltministerium.de/.../e-auto-foerderung (zuletzt abgerufen am 23.12.2025)
- Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/BJNR075610019.html (zuletzt abgerufen am 23.12.2025)
- Die Bundesregierung, Verschärfte Regeln für E-Scooter, https://www.bundesregierung.de/.../e-scooter (zuletzt abgerufen am 23.12.2025)
- EU-Verordnung (EU) 2019/2144 zu Assistenzsystemen, https://eur-lex.europa.eu/.../32019R2144 (zuletzt abgerufen am 23.12.2025)
- NKS-KEM, Neue europäische Regeln für Fahrerassistenzsysteme, https://www.nks-kem.de/.../fahrerassistenzsysteme (zuletzt abgerufen am 23.12.2025)
