Nicht jeder kleine Ausreißer beim Tempo führt sofort zu einem Bußgeld – denn bei jeder Geschwindigkeitsmessung wird ein Toleranzabzug vorgenommen. Dieser Abzug soll technische Ungenauigkeiten ausgleichen und sorgt dafür, dass nur tatsächlich belegbare Verstöße geahndet werden. Doch wie viel Toleranz wird bei einem Blitzer wirklich abgezogen? Und unterscheidet sich der Abzug je nach Messmethode oder Geschwindigkeit?
In diesem Artikel erfahren Sie, was sich hinter dem Begriff Toleranz Blitzer verbirgt, welche gesetzlichen Grundlagen gelten und wie der Abzug den Unterschied zwischen Verwarnung und Bußgeld machen kann. Ob innerorts geblitzt, auf der Autobahn mit 130 bei erlaubten 100 oder in der 30-Zone mit 47 km/h – wir zeigen, was zählt.
Toleranz Blitzer:
Das Wichtigste in Kürze
- Toleranzabzüge sollen Messfehler ausgleichen: Bei jeder Geschwindigkeitsmessung wird ein fester Abzug berücksichtigt – 3 km/h bei unter 100 km/h, 3 % bei über 100 km/h.
- Die Toleranz gilt unabhängig vom Messgerät: Egal ob stationärer Blitzer, mobiles Messgerät oder Laserpistole – der Toleranzabzug ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Auch bei anderen Verstößen können Toleranzen gelten: Bei Abstandsmessungen und Rotlichtverstößen gibt es ebenfalls Spielräume, etwa bei kurzen Rotphasen oder knappen Messwerten.
- Ihr Tacho zeigt meist etwas mehr an: Fahrzeugtachos dürfen nach oben abweichen, was Ihnen in der Praxis einen kleinen Puffer zur tatsächlichen Geschwindigkeit verschafft.
- Blitzerwarner bleiben verboten: Der Einsatz von Apps oder Geräten zur Warnung vor Blitzern ist in Deutschland nicht erlaubt und kann selbst ein Bußgeld auslösen.
Angeblich zu schnell gefahren und geblitzt worden?
1Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
Die wichtigsten Fragen zum Bußgeldkatalog Fahrradfahrer
Darf ich Blitzer-Apps oder Radarwarner im Auto verwenden?
Kann ich Einspruch einlegen, wenn der Toleranzabzug fehlt?
Anwaltlicher Erfahrungsbericht:
Was ist der Toleranzabzug beim Blitzer?
Wurden Sie geblitzt, steht schnell die Frage im Raum: Wird die gemessene Geschwindigkeit direkt gewertet – oder wird noch etwas abgezogen? Tatsächlich ist der sogenannte Toleranzabzug beim Blitzer gesetzlich vorgeschrieben. Er dient dazu, Messungenauigkeiten auszugleichen, die bei der Geschwindigkeitskontrolle auftreten können. Dieser Abzug kann im Einzelfall den Unterschied machen, ob Sie überhaupt ein Bußgeld erhalten oder nicht – besonders bei geringen Überschreitungen, etwa innerorts mit 10 km/h zu schnell oder mit 112 km/h auf der Autobahn.Definition und Bedeutung der Toleranz bei Blitzern
Der Toleranzabzug ist ein sicherheitsrechtlicher Puffer, der bei jeder polizeilichen oder behördlichen Geschwindigkeitsmessung berücksichtigt wird. Die Toleranz soll sicherstellen, dass Verkehrsteilnehmer nur dann sanktioniert werden, wenn die Messung eindeutig über dem zulässigen Grenzwert liegt. Denn Messgeräte – ob stationäre Blitzer, mobile Geräte oder Laserpistolen – haben immer einen gewissen technischen Fehlerbereich.Deshalb gilt:
- Der gemessene Wert wird nicht 1:1 übernommen.
- Ein gesetzlich festgelegter Toleranzwert wird automatisch abgezogen, bevor die Bußgeldhöhe berechnet wird.
- So soll sichergestellt werden, dass nur tatsächliche Überschreitungen geahndet werden – nicht bloße Messungenauigkeiten.
Wie funktioniert der Toleranzabzug in der Praxis?
In der Praxis bedeutet der Toleranzabzug, dass bei der Auswertung des Blitzfotos oder der Messung ein fester Wert von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen wird. Die Höhe dieses Werts hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa von der Art des Messgeräts oder von der gefahrenen Geschwindigkeit.Die gängigsten Abzüge sind:
- 3 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h
- 3 % bei Geschwindigkeiten über 100 km/h
Beispiel: Wenn Sie mit 74 km/h in einer 50er-Zone geblitzt wurden, wird ein Abzug von 3 km/h vorgenommen. Der gewertete Wert liegt somit bei 71 km/h. Das entspricht 21 km/h zu schnell, wofür laut Bußgeldkatalog 2026 innerorts ein Bußgeld in Höhe von 115 Euro und ein Punkt in Flensburg droht.
Wichtig: Diese Werte dienen als untere Grenze. In Einzelfällen – etwa bei schwierigen Witterungsverhältnissen oder unklarer Messsituation – kann ein höherer Toleranzwert angebracht sein.
Gesetzliche Grundlagen des Toleranzabzugs
Der Toleranzabzug bei Blitzern ist keine freiwillige Kulanzmaßnahme, sondern gesetzlich verankert. Er basiert auf technischen Richtlinien und rechtlichen Vorgaben, die die Verkehrsüberwachung in Deutschland standardisieren sollen. Ziel ist es, die Rechtssicherheit für Verkehrsteilnehmer zu wahren – und Bußgelder nur dann zu verhängen, wenn eine Überschreitung auch zweifelsfrei feststeht.Rechtsgrundlagen und Vorschriften zur Geschwindigkeitsmessung
Die gesetzliche Basis für den Toleranzabzug ergibt sich aus den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sowie aus den Richtlinien der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Darin ist geregelt:- Alle Messgeräte müssen zugelassen und geeicht sein.
- Ein Toleranzabzug ist verpflichtend – unabhängig vom Gerätetyp.
- Die exakte Höhe des Toleranzabzugs hängt vom Blitzer ab
- Der Toleranzwert beträgt mindestens 3 km/h bei unter 100 km/h bzw. 3 % bei über 100 km/h.
Unterschiede zwischen Toleranzabzug in Deutschland und anderen Ländern
Die Regelungen zum Toleranzabzug sind nicht europaweit einheitlich. In Deutschland ist der Abzug verpflichtend – anders als etwa in den Niederlanden, wo mitunter ein geringerer Abzug erfolgt, oder in Polen, wo deutlich strengere Regeln gelten. Das kann vor allem bei grenzüberschreitendem Verkehr relevant werden.Ein kurzer Vergleich:
| Land | Toleranzabzug | Bemerkung |
|---|---|---|
| Deutschland | 3 km/h bzw. 3 % | verpflichtend nach PTB-Richtlinien |
| Österreich | 3–5 km/h | abhängig vom Gerät |
| Schweiz | 5 km/h bzw. 5 % | teils strenger bei mobilen Messungen |
| Niederlande | 2–3 km/h | teils automatisiert geringer |
| Polen | kaum Toleranz | sehr streng bei Verkehrsverstößen |
Wie hoch sind die Toleranzabzüge für verschiedene Messmethoden?
Die Höhe des Toleranzabzugs beim Blitzer hängt entscheidend davon ab, welches Messgerät verwendet wird. Es gibt eine Vielzahl an Messmethoden, von stationären Anlagen über mobile Geräte bis hin zu Laserpistolen. Jede Technik hat ihre Eigenheiten – und damit auch unterschiedliche Abzugswerte, die bei der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung berücksichtigt werden müssen.Stationäre Blitzer vs. mobile Blitzer
Stationäre Blitzer sind fest installierte Messanlagen, die rund um die Uhr Geschwindigkeitsüberschreitungen erfassen – häufig an Unfallhäufungsstellen, Fußgängerüberwegen oder Ampeln. Sie arbeiten meist mit Induktionsschleifen im Boden oder Radar-/Lasertechnik und gelten als besonders zuverlässig und manipulationssicher.Da stationäre Messsysteme regelmäßig geeicht werden müssen, sind sie für Behörden besonders verlässlich – doch auch hier kann es bei fehlender Wartung oder technischer Störung zu Fehlern kommen. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist also auch bei festen Anlagen nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sollte aber gut begründet sein.
Mobile Blitzer, wie sie von Polizeibeamten oder Kommunen aufgestellt werden, sind dagegen anfälliger für Messfehler – etwa durch Bodenunebenheiten oder fehlerhaften Aufbau. Auch hier gelten die oben genannten Standard-Toleranzen. In bestimmten Fällen kann jedoch ein höherer Abzug vorgenommen werden, wenn Zweifel an der Messgenauigkeit bestehen.
Beispiel:
Werden Sie auf der Autobahn mit 130 km/h geblitzt, wo jedoch nur 100 km/h erlaubt waren, zieht die Behörde an dieser Stelle nicht 3 km/h von der gefahrenen Geschwindigkeit ab, sondern 3%. Nach Toleranzabzug liegt somit eine gefahrene Geschwindigkeit von 126 km/h, also eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h außerorts, vor – und bedeutet nach Bußgeldkatalog 2026 ein Bußgeld von 150 Euro, ein Punkt in Flensburg und sogar ein Monat Fahrverbot, sollten Sie in den vergangenen 12 Monaten bereits mehr als 26 km/h zu schnell gefahren sein.
Laser- und Radarmessungen: Unterschiede im Toleranzabzug
Lasergeräte wie das Poliscan-Speed oder Radargeräte wie Traffipax oder Multanova sind häufig im Einsatz. Sie unterscheiden sich technisch, was sich auf die Messunsicherheit und somit auf die Toleranz auswirkt:- Lasergeräte: gelten als sehr genau, jedoch anfällig für falsche Bedienung. Auch hier wird ein Toleranzabzug von 3 km/h bzw. 3 % vorgenommen.
- Radargeräte: reagieren empfindlich auf Reflektionen durch Lkw, parkende Autos oder Straßenschilder. In seltenen Fällen wird ein erweiterter Toleranzwert von bis zu 5 % berücksichtigt, wenn die Umstände es erfordern.
Für Autofahrer heißt das: Nicht jede Messung ist automatisch korrekt – besonders bei mobilen Laser- und Radargeräten. Im Zweifel lohnt sich eine Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht, insbesondere wenn der Vorwurf innerorts 10 km/h zu schnell oder mehr lautet.
Die Rolle der Fahrzeugtacho-Toleranz
Nicht nur der Blitzer, auch das eigene Fahrzeug spielt bei der Geschwindigkeitsmessung eine Rolle. Denn was auf dem Tacho steht, ist nicht immer identisch mit der tatsächlichen Geschwindigkeit. Diese sogenannte Tachovoreilung ist gesetzlich vorgesehen – und kann entscheidend sein, wenn es um eine mögliche Geschwindigkeitsüberschreitung und den Toleranzabzug beim Blitzer geht.Wie genau sind Fahrzeugtachos im Vergleich zu Blitzern?
Fahrzeugtachos dürfen laut EU-Richtlinie niemals weniger anzeigen als tatsächlich gefahren wird, aber bis zu 10 Prozent, beziehungsweise 4 km/h mehr. In der Praxis bedeutet das: Wer laut Tacho 50 km/h fährt, ist wahrscheinlich real nur mit etwa 45 bis 47 km/h unterwegs – je nach Fahrzeugmodell und Bereifung.Im Gegensatz dazu sind Blitzer auf exakte Messtechnik kalibriert, die regelmäßig geprüft werden muss. Das bedeutet: Während der Tacho bewusst „übertreibt“, wird beim Blitzer mit einem technisch bedingten Toleranzabzug nach unten korrigiert. Die Kombination beider Faktoren schützt Fahrer also in vielen Fällen vor einem Bußgeld, wenn die Grenze nur knapp überschritten wurde.
Auswirkungen der Tachovoreilung auf Bußgeldentscheidungen
Die Voreilung des Tachos kann dazu führen, dass sich viele Autofahrer sicher wähnen, obwohl sie laut Anzeige über dem Tempolimit liegen. Ein Beispiel: Zeigt der Tacho 55 km/h an, fährt das Fahrzeug real nur rund 50 km/h – dazu kommt dann noch der Toleranzabzug des Blitzers.In der Konsequenz bedeutet das: Leichte Überschreitungen laut Tacho führen oft nicht automatisch zu Bußgeldern, wenn der real gemessene Wert nach Abzug der Toleranzgrenze noch im zulässigen Bereich liegt. Dennoch sollte man sich nicht darauf verlassen – denn gerade bei mobilen Blitzern oder in 30er-Zonen kann auch eine kleine Differenz zu Sanktionen führen.
Besondere Situationen: Toleranzabzug bei Videonachfahrsystemen
Neben festen Blitzern und mobilen Messgeräten setzen Polizeibehörden auch sogenannte Videonachfahrsysteme ein. Dabei wird die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs aus einem nachfolgenden Polizeifahrzeug heraus aufgezeichnet. Diese Methode ist besonders in Situationen mit fließendem Verkehr oder auf Autobahnen im Einsatz – und stellt eigene Anforderungen an den Toleranzabzug.Wann wird ein höherer Toleranzabzug gewährt?
Bei Geschwindigkeitsmessungen mittels Videonachfahrsystem (etwa dem Provida-System) gelten höhere Toleranzwerte als bei klassischen Blitzern. Grund: Diese Form der Messung ist anfälliger für Fehlerquellen, etwa durch ungenaue Abstandsmessung oder Verzögerungen beim Aufzeichnen der Geschwindigkeit.Die gängige Rechtsprechung sieht daher in der Regel folgende Toleranzabzüge vor:
- 5 % des gemessenen Werts bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h
- 5 %, mindestens jedoch 5 km/h, bei Geschwindigkeiten ab 100 km/h
- In Einzelfällen – etwa bei schlechter Videoqualität oder unklarer Messstrecke – kann sogar ein noch höherer Abzug angesetzt werden.
Wer also mit einem solchen Verfahren erfasst wurde, sollte die Genauigkeit der Messung genau prüfen lassen. Ein Einspruch kann sich lohnen.
Rechtliche Konsequenzen bei fehlerhaften Messungen
Wird im Nachhinein festgestellt, dass bei der Videonachfahrt eine fehlerhafte Messung erfolgte, kann das Verfahren eingestellt oder das Bußgeld reduziert werden.Typische Fehlerquellen sind etwa:
- Fehlende Eichung des Systems
- Unklare Dokumentation der Messstrecke
- Fehlerhafte Bedienung durch die Beamten
Wichtig: Wer ohne Helm verunglückt, muss mit Problemen bei der Schadensregulierung rechnen – insbesondere dann, wenn ein Mitverschulden festgestellt wird.
Unser Expertentipp
Auch unzureichende Schulung der Messbeamten oder fehlende Sichtbarkeit der Verkehrszeichen vor Beginn der Messung können zur Unverwertbarkeit der Beweise führen. In solchen Fällen sollten Betroffene einen fachkundigen Anwalt oder einen kostenlosen Bußgeldcheck in Anspruch nehmen.Abstands- oder Rotlichtverstoß: Welcher Toleranzabzug muss hier stattfinden?
Nicht nur bei Geschwindigkeitsverstößen spielt der Toleranzabzug eine Rolle. Auch bei Verstößen gegen den Sicherheitsabstand oder Rotlichtvergehen kann ein Abschlag bei der Messung entscheidend sein. Dabei gelten andere Regeln als bei klassischen Blitzern – und auch die Messmethoden unterscheiden sich deutlich.Toleranzabzug bei zu geringem Abstand
Bei einem Abstandsverstoß, etwa auf der Autobahn bei hoher Geschwindigkeit, wird der Abstand meist durch Videonachfahrsysteme oder spezielle Abstandsmessanlagen erfasst. Auch hier muss ein Toleranzabzug berücksichtigt werden – allerdings nicht in Form von Kilometern pro Stunde, sondern bezogen auf die gemessene Abstandslänge.Jedoch gibt es keinen klassischen Toleranzsatz, wie es ihn bei der Geschwindigkeitsüberschreitung gibt:
Ob die Sanktion tatsächlich Bestand hat, hängt stark vom verwendeten Messverfahren und dessen Dokumentation ab. Ein rechtlicher Einspruch ist gerade bei Abstandsmessungen auf der Autobahn häufig erfolgreich.
Gilt auch bei einem Rotlichtverstoß eine Toleranz?
Beim Rotlichtverstoß geht es nicht um Geschwindigkeit oder Abstand, sondern um die exakte Zeitspanne, seit die Ampel auf Rot geschaltet hat. Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen:- Einfacher Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde Rot): ab 90 Euro Bußgeld
- Qualifizierter Verstoß (über 1 Sekunde Rot): ab 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
Ein echter Toleranzabzug im technischen Sinne wird bei Rotlichtverstößen nicht vorgenommen. Allerdings ist die genaue Zeitmessung der Rotphase entscheidend:
Wird die Zeit nur geschätzt oder unzureichend dokumentiert, kann das Messverfahren angezweifelt werden. Auch bei Blitzeranlagen an Ampeln – den sogenannten Ampelblitzern – muss die Technik regelmäßig überprüft und geeicht sein.
Besonders wichtig: Rotlichtverstoß unter einer Sekunde ist nicht gleichbedeutend mit "harmlos" – doch in vielen Fällen lässt sich die Strafe durch rechtliche Prüfung abmildern oder sogar abwenden.
Praktische Tipps zum Umgang mit Blitzern
Einmal nicht aufgepasst – und schon war der Blitzer ausgelöst. Doch viele Bußgeldbescheide lassen sich vermeiden oder sogar anfechten. Wer weiß, wie Blitzer funktionieren, welche Toleranzen gelten und worauf es im Bußgeldverfahren ankommt, hat klare Vorteile.Punkte in Flensburg: Welche Verstöße zählen?
Sie können Blitzer nicht vermeiden, aber Sie können sich schützen – indem Sie Ihr Fahrverhalten bewusster gestalten:- Achten Sie besonders in 30er-Zonen, an Schulen, Ampeln und Baustellen auf die ausgeschilderten Tempolimits.
- Rechnen Sie damit, dass stationäre und mobile Blitzer unerwartet auftauchen – gerade in bekannten Risikobereichen.
- Halten Sie bei längeren Fahrten regelmäßig kurze Pausen, um die Konzentration zu wahren.
Selbst kleine Differenzen können entscheiden, ob es bei einem Verwarnungsgeld bleibt – oder ein Fahrverbot droht.
Technologische Hilfsmittel zur Unterstützung der Fahrer
Technik kann dabei helfen, Geschwindigkeitsüberschreitungen zu vermeiden – auch ganz legal:- Anzeige der aktuellen Geschwindigkeitsbegrenzung im Navigationsgerät oder Cockpit
- Head-up-Displays oder Tacho-Projektoren, die die aktuelle Geschwindigkeit im Blickfeld halten
- Abstandswarner und Spurassistenten, die oft auch vor zu hoher Geschwindigkeit warnen
Ein Verstoß mit dem Fahrrad kann also – je nach Schwere – direkte oder mittelbare Folgen für den Führerschein haben. Wer regelmäßig mit dem Rad unterwegs ist, sollte sich der rechtlichen Tragweite bewusst sein.
Die Zukunft der Geschwindigkeitskontrollen und Toleranzabzüge
Die Technik der Tempomessung bleibt nicht stehen. Neue Entwicklungen machen Blitzer präziser – aber auch rechtlich angreifbarer. Für Autofahrer heißt das: mehr Überwachung, aber auch mehr Ansatzpunkte für Einsprüche.Wie technologische Entwicklungen das Blitzen verändern könnten
Blitzer arbeiten heute schon hochpräzise – doch mit neuen Systemen wird noch mehr möglich:- Section Control misst die Durchschnittsgeschwindigkeit über längere Strecken. Sie wird in Deutschland bisher nur punktuell eingesetzt, könnte aber ausgeweitet werden.
- KI-gestützte Systeme sollen in Zukunft nicht nur Geschwindigkeit erfassen, sondern auch Handynutzung, fehlende Gurte oder rote Ampeln erkennen.
- Netzwerkbasierte Tempokontrollen könnten durch die Verbindung von Fahrzeugdaten, Verkehrsleitzentralen und Straßensensoren künftig auch individuelle Geschwindigkeitswarnungen ermöglichen.
Doch je digitaler die Kontrolle, desto höher die Anforderungen an Datenschutz, Eichung und Nachvollziehbarkeit – wichtige Ansatzpunkte für Betroffene, um bei Bußgeldbescheiden gegen fehlerhafte Messungen vorzugehen.
Öffentliche Meinungen und Diskussionen über Geschwindigkeitsüberwachung
Die Debatte um Blitzer reißt nicht ab – zwischen Verkehrssicherheit und Abzocke:- Viele Bürger empfinden mobile Blitzer als reine Einnahmequelle für Städte.
- Andere begrüßen die Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, besonders vor Schulen, Kitas und Unfallschwerpunkten.
- Kritisiert werden fehlende Transparenz, etwa bei der Auswahl der Messorte oder bei der Veröffentlichung von Toleranzgrenzen.
- In einigen Bundesländern gibt es Diskussionen über eine Verpflichtung zur Bilddokumentation oder Videoaufzeichnung, um die Rechtssicherheit für Betroffene zu stärken.
Fazit: Die Toleranz beim Blitzer wird uns auch in Zukunft begleiten – möglicherweise auf noch präziserem, aber auch umstrittenerem technischen Niveau.
Geblitzt - was nun? Überprüfen Sie jetzt kostenlos, ob sich ein Einspruch lohnt
Sie wurden geblitzt und fragen sich, ob der Bußgeldbescheid gerechtfertigt ist? Besonders bei geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen – zum Beispiel in einer 30er Zone mit 47 km/h geblitzt werden – lohnt sich ein genauer Blick auf die Toleranzabzüge. Auch bei Rotlicht- oder Abstandsverstößen kann eine fehlerhafte Messung die Sanktionen unzulässig machen.Ein Bußgeldbescheid ist nicht in Stein gemeißelt. Häufige Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Einspruch sind:
✓ Unscharfe Blitzerfotos
✓ Störungen durch Reflexionen
✓ Fehlende Begründung
✓ Verspätete Zustellung & Verjährung
✓ Strafe für den Betroffenen unzumutbar
Fazit
Ob auf der Autobahn, innerorts oder in der 30-Zone: Wer geblitzt wird, sollte die Toleranz beim Blitzer nicht unterschätzen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abzüge – meist 3 km/h oder 3 Prozent – können darüber entscheiden, ob ein Bußgeld droht oder nicht. Dabei hängt der konkrete Abzug immer von der Messmethode ab: stationär, mobil, per Radar oder Video.Auch bei Abstands- oder Rotlichtverstößen gelten teils eigene Regeln für den Toleranzabzug – oft mit weitreichenden Konsequenzen für Punkte, Fahrverbot oder Bußgeld. Und nicht zuletzt spielt auch die Tacho-Toleranz eine Rolle: Was auf dem Display angezeigt wird, muss nicht exakt der realen Geschwindigkeit entsprechen.
Wer geblitzt wurde, sollte genau hinschauen. Fehler bei der Messung oder ein nicht korrekt berücksichtigter Toleranzabzug können den Bußgeldbescheid unwirksam machen. Eine rechtliche Überprüfung lohnt sich daher – besonders bei drohendem Fahrverbot oder wenn Sie in der Probezeit unterwegs waren.
Häufig gestellte Fragen Toleranz bei Blitzern
Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen, bei mehr als 100 km/h 3 Prozent der gefahrenen Geschwindigkeit. Diese Werte gelten unabhängig davon, ob es sich um einen stationären oder mobilen Blitzer handelt.
Der Toleranzabzug soll technische Messungenauigkeiten ausgleichen. Kein Messgerät ist zu 100 Prozent fehlerfrei – daher ist der Abzug gesetzlich vorgeschrieben, um Autofahrer nicht zu benachteiligen.
Ja, allerdings mit Einschränkungen: Bei Rotlichtverstößen wird nur bei Messungen mit Kameras ein gewisser Spielraum berücksichtigt, bei Abstandsverstößen gibt es keinen festen Grenzwert – hier erfolgt der Abzug fallspezifisch.
Ja. Wird die vorgeschriebene Toleranz nicht berücksichtigt, kann der Bußgeldbescheid fehlerhaft sein. In solchen Fällen kann ein Einspruch gegen den Bescheid erfolgversprechend sein.
Nein, die Angabe ist nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist nur, dass der Toleranzabzug in die Berechnung eingeflossen ist. Bei Zweifeln lohnt sich eine Überprüfung durch einen Anwalt oder eine kostenlose Ersteinschätzung.
Von A wie Abstandsverstoß bis Z wie Zulassung: Auf RechtAktuell.org finden Sie alles Wichtige zum Verkehrsrecht.
- § 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Geschwindigkeit, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html (zuletzt abgerufen am 25.08.2025).
- § 23 Abs. 1c StVO – Verbot von Radar- und Blitzerwarnern, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html (zuletzt abgerufen am 25.08.2025).
- § 37 StVO – Wechsellichtzeichen/Dauerlichtzeichen (Rotlicht), https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__37.html (zuletzt abgerufen am 25.08.2025).
- § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24.html (zuletzt abgerufen am 25.08.2025).
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/ (zuletzt abgerufen am 25.08.2025).
- § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/__4.html (zuletzt abgerufen am 19.08.2025).
- § 67 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) – Einspruch, https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__67.html (zuletzt abgerufen am 19.08.2025).
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO), insbes. Hinweise zur Verkehrsüberwachung, https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm (zuletzt abgerufen am 25.08.2025).
- Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB): Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte – Zulassung/Eichung und Messunsicherheit (inkl. Toleranzvorgaben), https://www.ptb.de/cms/ (zuletzt abgerufen am 25.08.2025).
- UN/ECE-Regelung Nr. 39 – Geschwindigkeitsmessgeräte (Tachometer-Toleranz), https://unece.org/transport/vehicle-regulations (zuletzt abgerufen am 25.08.2025).
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA): Fahreignungsregister (Punkte), https://www.kba.de/DE/Themen/Fahreignungsregister/fahreignungsregister_node.html (zuletzt abgerufen am 25.08.2025).
- Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt): Verkehrsüberwachung – Messverfahren/Qualitätssicherung, https://www.bast.de/ (zuletzt abgerufen am 25.08.2025).
- Verband unabhängiger Verkehrsteilnehmer e. V. (VUT), «Statistische Auswertung 2013», https://vut-verkehr.de/downloads/Statistische%20Auswertung%202013.pdf (zuletzt abgerufen am 10.09.2025).
Zone 30:
Sicherheitsabstand nach gefahrener Geschwindigkeit:
Bußgeldkatalog Kategorie:
