
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist Ihr gutes Recht – vor allem, wenn Zweifel an der Messung oder der rechtlichen Grundlage bestehen. Doch was passiert nach dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid? Welche Fristen gelten, welche Fehler sind häufig und wie sind die Erfolgsaussichten? Hier erfahren Sie, wann sich ein Einspruch wirklich lohnt und wie Sie dabei am besten vorgehen.
Einspruch Bußgeldbescheid:
Das Wichtigste in Kürze
- Nach Erhalt des Bußgeldbescheids haben Sie nur 14 Tage Zeit für einen Einspruch.
- Der Einspruch selbst ist kostenfrei, es können jedoch Gebühren für den weiteren Prozess anfallen.
- Den Einspruch können Sie schriftlich per Brief oder Fax oder persönlich bei der Behörde vortragen; manche Behörden bieten auch Online-Portale an.
- Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie beim Einspruch unterstützen und die Erfolgschancen erhöhen.
Bußgeldbescheid erhalten?
Legen Sie Einspruch ein. 1Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
Einspruch Bußgeldbescheid: schnell und einfach erklärt
- Was steht im Bußgeldbescheid?
- Was gibt es beim Einspruch zu beachten?
- Ist ein Einspruch ohne Anwalt möglich?
- Welche Fristen gelten für den Einspruch?
- Wann lohnt sich ein Einspruch?
- Fehlerquellen im Bußgeldbescheid
- Angriffspunkte bei den häufigsten Verstößen
- Sonderfälle bei Einsprüchen
- Was passiert nach dem Einspruch?
- Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?
- Kann ich einen Einspruch zurückziehen?
- Wie viel kostet ein Einspruch?
- Fazit
Die wichtigsten Fragen zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Wie hoch sind die Kosten für einen Einspruch?
Kann ich per E-Mail Einspruch einlegen?
Anwaltlicher Erfahrungsbericht:

Gerne nehme ich auch Ihren Fall genau unter die Lupe – nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.
- Kay Stolle, Fachanwalt mit über 20 Jahren Erfahrung
Bußgeldbescheid: Was steht drin und was bedeutet er?
Der Bußgeldbescheid ist eine offizielle Verfügung der Behörde, die Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit zur Last legt. Er enthält Angaben zur Person, Datum, Uhrzeit und Ort der Ordnungswidrigkeit, die Tatbeschreibung sowie Beweismittel (z. B. Blitzerfoto oder Messgerät).Außerdem werden die Geldbuße plus Gebühren und Auslagen (z. B. 25 € Verwaltungsgebühr und 3,50 € Zustellkosten) aufgeführt. Nebenfolgen wie Punkte in Flensburg oder Fahrverbote werden im Bescheid nicht erwähnt.
Auch über die zusätzlichen Konsequenzen, die Fahranfängern in der Probezeit drohen, informiert der Bußgeldbescheid nicht. Dazu gehören die Probezeitverlängerung sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Ihr gutes Recht
Die im Bußgeldbescheid aufgeführte Strafe ist nicht endgültig. Gemäß § 67 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) haben Sie das Recht, sich zu wehren und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.Wichtig ist dabei, dass Sie das innerhalb der 14-tägigen Frist tun. Geht der Einspruch nicht rechtzeitig bei der zuständigen Behörde ein, wird der Bescheid rechtskräftig.
Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Was gibt es zu beachten?
Wenn Sie den Bußgeldbescheid nicht akzeptieren, müssen Sie aktiv werden. Folgende Vorschriften müssen Sie für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid beachten:1. Frist für Einspruch: Ein Einspruch ist nur wirksam, wenn er innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der zuständigen Behörde eingeht. Maßgeblich ist das Datum auf dem gelben Umschlag (Zustellungsdatum) und nicht das Ausstellungsdatum. Wer die Frist versäumt, hat keine Möglichkeit mehr, sich zu wehren.
2. Form für Einspruch: Der Einspruch muss in schriftlicher Form per Brief oder Fax erfolgen. Alternativ können Sie persönlich zur Niederschrift bei der Behörde erscheinen. Einige Bußgeldstellen bieten auch Online-Portale für Einsprüche ein. Informieren Sie sich im Bescheid oder auf der Website der Behörde, ob das möglich ist.
Bußgeldbescheid: Einspruch ohne Anwalt möglich?
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist grundsätzlich ohne Anwalt möglich. Wichtig ist, dass Sie Frist und Form einhalten. Aber: Ob ein Einspruch erfolgt hat, entscheidet sich nicht an den formalen Kriterien, sondern am Inhalt. Und genau hier zeigt sich, warum anwaltliche Unterstützung in vielen Fällen sinnvoll ist. Er kann:- die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen,
- Akteneinsicht beantragen (steht Betroffenen selbst nicht zu),
- eine rechtlich stichhaltige Begründung formulieren,
- und das Gerichtsverfahren strategisch begleiten.
Gerade bei komplizierten Sachverhalten (z. B. Blitzer-Messfehler, Fahrer nicht erkennbar oder drohendem Fahrverbot) ist ein Anwalt oft der Schlüssel zum Erfolg.
Einspruch Bußgeldbescheid: Muster aus dem Internet sinnvoll?
Im Internet finden Sie zahlreiche Muster, mit denen Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen können. Diese können als Orientierung dienen. Doch Vorsicht: Verlassen Sie sich nicht blind auf Vorlagen. Rechtliche Vorgaben ändern sich.Zudem kann ein Standardtext nie alle Besonderheiten Ihres Falls berücksichtigen. Lassen Sie im Zweifel den Einspruch von einem Anwalt formulieren, um formale Fehler zu vermeiden.
Unser Expertentipp
Einspruch selbst einlegen? Das ist möglich, aber oft riskant. Schon kleine Formfehler können dazu führen, dass der Einspruch ins Leere läuft. Mit anwaltlicher Unterstützung gehen Sie auf Nummer sicher. Deshalb bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an.Muss ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründet werden?
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss nicht zwingend begründet werden. Dennoch gilt: Eine fundierte Begründung erhöht die Erfolgschancen deutlich.Oft lässt sich das Bußgeldverfahren dann schon im Vorfeld einstellen, ganz ohne Gerichtsverhandlung und zusätzliche Kosten. Daher ist es sinnvoll, bereits beim Einspruch einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.
Nutzererfahrung aus Google Bewertungen:
Ich habe die kostenlose Erstberatung genutzt und anschließend Widerspruch gegen meinen Bußgeldbescheid eingelegt. Der Anwalt hat sofort erkannt, dass der Bescheid formale Fehler enthielt. Dank seiner Unterstützung wurde das Verfahren eingestellt.Zwei wichtige Fristen bei Bußgeldbescheiden
Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sollte vor allem die Fristen im Blick behalten. Im Folgenden erfahren Sie, welche Fristen bei Bußgeldbescheiden gelten.Einspruchsfrist gegen Bußgeldbescheid
Nach § 67 Abs. 1 OWiG beträgt die Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid genau 14 Tage ab Zustellung. Der Bußgeldbescheid wird per Post mit Zustellungsurkunde zugestellt.Der Postbote übergibt das Schreiben entweder direkt oder wirft es in Ihren Briefkasten und vermerkt Datum und Uhrzeit. Dieser Tag zählt als Beginn der 14-Tage-Frist.
Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Frist jetzt ermitteln
Sie möchten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen? Dann sollten Sie genau wissen, bis wann er bei der Behörde eingehen muss.Mit dem folgenden Rechner können Sie Ihre Frist ganz einfach ermitteln. Sie müssen nur angeben, an welchem Tag Sie den Bußgeldbescheid erhalten haben.
Frist für Einspruch gegen Bußgeldbescheid Rechner 2025
Geben Sie das Zustelldatum des Bußgeldbescheids ein und erfahren Sie sofort, wie lange Ihre Einspruchsfrist läuft.
Einspruchsfrist versäumt: Gibt es ein Zurück?
Wenn Sie die Einspruchsfrist versäumt haben, ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden. Die Sanktionen können nicht mehr abgewandt werden.Aber: Es gibt Ausnahmen. Haben Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt – etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts oder einer Auslandsreise – können Sie innerhalb von einer Woche nach Wegfall des Hindernisses einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen (§ 52 OWiG).
- schriftlich den Antrag stellen,
- glaubhaft machen, warum Sie die Frist versäumt haben (z. B. durch Attest, Flugticket etc.)
- und gleichzeitig den Widerspruch nachholen.
Verjährung des Bußgeldbescheids
Nicht nur Sie als Betroffener müssen Fristen einhalten, sondern auch die Bußgeldstelle. Die Verjährung tritt ein, wenn der Bußgeldbescheid zu spät zugestellt wird. Und das ist ein starker Ansatzpunkt für einen Einspruch. Deshalb ist es wichtig, das Tatdatum mit dem Zustelldatum zu vergleichen.Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren laut § 26 Abs. 3 StVG nach drei Monaten ab dem Tattag. Allerdings kann die Verjährung durch bestimmte Maßnahmen unterbrochen werden (§ 33 OWiG) und auf sechs Monate verlängert werden.
Dazu gehören der Versand des Anhörungsbogens, die erste Vernehmung durch die Polizei oder die Zustellung des Bußgeldbescheids selbst.
Ein Fall aus der Praxis
Dass Verjährung ein wirksamer Grund für einen Einspruch sein kann, zeigt ein Fall vor dem OLG Naumburg. Dort hatte das Amtsgericht einen Verhandlungstermin aufgehoben und erst Monate später im schriftlichen Verfahren entschieden, ohne zu bemerken, dass die Verjährung längst eingetreten war. Das Ergebnis: Das Verfahren wurde eingestellt.Die wichtigsten Fristen bei Bußgeldbescheiden im Überblick
Vorgang | Fristen |
---|---|
Einspruch gegen Bußgeldbescheid | 14 Tage ab Zustellung |
Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis | Antrag innerhalb von 1 Woche – nur bei unverschuldeter Fristversäumnis |
Verfolgungsverjährung | 3 Monate ab Tattag, max. 6 Monate nach Unterbrechung |
- Für einen Einspruch haben Sie nur 14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheids Zeit.
- Der Einspruch muss per Brief, Fax oder über das Online-Portal der Bußgeldbehörde erfolgen.
- Musterschreiben aus dem Internet können helfen, ersetzen aber keine individuelle Prüfung.
- Eine fundierte Begründung erhöht die Erfolgschancen.
- Prüfen Sie die Verjährung: Auch die Bußgeldbehörde muss Fristen einhalten.
Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Wann lohnt es sich?
Viele Betroffene fragen sich: Lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid überhaupt? Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Aus diesem Grund ist es wichtig, Ihren Fall anwaltlich prüfen zu lassen. Er kann realistisch einschätzen, ob sich der Aufwand lohnt oder nicht.Dennoch gilt: Ein Einspruch lohnt sich vor allem dann, wenn erhebliche Folgen auf dem Spiel stehen oder berechtigte Zweifel am Vorwurf bestehen. Erwägen Sie einen Einspruch, z. B. wenn…
- … Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen.
- … Sie beruflich auf das Auto angewiesen sind.
- … Sie Fahranfänger in der Probezeit (Probezeitverlängerung & Aufbauseminar).
- … Sie Zweifel an der Blitzer-Messung haben.
- … das Blitzerfoto unklar ist.
- … Sie Wiederholungstäter sind (härtere Strafen).
- … eine Verjährung möglich erscheint (Bußgeldbescheid zu spät zugestellt).
Besonders Heikel: Bußgeldbescheid mit Fahrverbot
Ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erfordert besondere Vorsicht. Hier steht mehr auf dem Spiel als ein paar Euro Strafe. Bereits ein Monat ohne Führerschein kann den Berufsalltag, familiäre Verpflichtungen oder die private Mobilität massiv einschränken.Gerichte können den temporären Führerscheinentzug in Ausnahmefällen gegen ein höheres Bußgeld ersetzen. Das nennt sich „Absehen vom Regelfahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße” (§ 4 Abs. 4 BKatV). Voraussetzung: Es liegt eine sogenannte unverhältnismäßige Härte vor. Das kann z. B. der Fall sein, wenn Ihnen durch das Fahrverbot der Arbeitsplatzverlust droht.
Dieses Argument muss nachweisbar und glaubwürdig begründet werden und genau hier setzt ein Anwalt an. Ohne professionelle Hilfe sinken die Erfolgschancen deutlich.
Nutzererfahrung aus Google Bewertungen:
Ich bin viel im Außendienst unterwegs. Ohne Führerschein hätte ich meinen Job verloren. Als mir wegen eines Tempoverstoßes ein Fahrverbot drohte, habe ich über die kostenlose Erstberatung einen Anwalt eingeschaltet. Er hat Widerspruch eingelegt und nachgewiesen, dass ein Fahrverbot für mich eine unzumutbare Härte wäre. Das Ergebnis: Das Fahrverbot wurde in ein höheres Bußgeld umgewandelt und ich konnte weiter arbeiten.Gute Erfolgsaussichten beim Einspruch: Diese Fehler zählen
Ein Einspruch hat meist gute Erfolgsaussichten, wenn der Bußgeldstelle ein Fehler nachgewiesen werden kann. Entsprechend lohnt es sich, den Bußgeldbescheid und die Beweise genau zu prüfen – am besten mit Unterstützung eines Fachanwalts, der Einsicht in die amtliche Akte nehmen kann.Im folgenden stellen wir Ihnen typische Fehlerquellen vor, die die Erfolgsaussichten deutlich verbessern.
Messfehler beim Blitzer
Geschwindigkeitsmessungen sind anfällig für Ungenauigkeiten. Eine falsche Aufstellung des Messgeräts, Bedienungsfehler durch das Personal oder technische Defekte (z. B. abgelaufene Eichung) können zu falschen Messergebnissen führen.Unklare Fahreridentität
Ist auf dem Blitzerfoto die Person am Steuer nicht eindeutig erkennbar (z. B. wegen schlechter Bildqualität oder verdecktem Gesicht), darf der Betroffene nicht einfach bestraft werden. Sind die Beweismittel unzureichend, ist der Einspruch erfolgversprechend.Formfehler im Bescheid
Jeder Bescheid muss bestimmte Angaben enthalten (z. B. Personendaten, Tatzeit/-ort, Gesetzesangaben, Rechtsbehelfsbelehrung). Fehlen wesentliche Punkte oder sind sie offensichtlich falsch, kann der Bescheid ungültig sein.Unklare Fahreridentität
Ist auf dem Blitzerfoto die Person am Steuer nicht eindeutig erkennbar (z. B. wegen schlechter Bildqualität oder verdecktem Gesicht), darf der Betroffene nicht einfach bestraft werden. Sind die Beweismittel unzureichend, ist der Einspruch erfolgversprechend.Verjährung des Vorwurfs
Wurde der Bescheid zu spät erlassen oder zugestellt, ist das Verfahren zu beenden. Eine Verfolgungsverjährung tritt in der Regel 3 Monate nach dem Tatdatum ein, es sei denn, sie wurde rechtzeitig unterbrochen.Verwechslungs- oder Zuordnungsfehler
Manchmal passieren bürokratische Fehler (z. B. Nummernschilder verwechselt oder Messdokumentationen falsch vermerkt. Solche Zuordnungsfehler können die Grundlage des Bescheids erschüttern.Zusammenfassung: Wann sich ein Einspruch lohnt
Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Einspruchsgründe kompakt zusammengefasst.✓ Unscharfe Blitzerfotos
✓ Störungen durch Reflexionen
✓ Fehlende Begründung
✓ Verspätete Zustellung & Verjährung
✓ Strafe für den Betroffenen unzumutbar
Die häufigsten Verkehrsverstöße: So wehren Sie sich gegen den Vorwurf
Zu den häufigsten Verkehrsverstößen, für die ein Bußgeldbescheid verschickt wird, gehören Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Abstandsverstöße sowie die Handynutzung am Steuer. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie gegen diese Ordnungswidrigkeiten vorgehen können.Blitzer-Bußgeldbescheid nach Tempoverstoß
Ein klassischer Fall: Sie werden geblitzt und einige Wochen später liegt der Blitzer-Bußgeldbescheid im Briefkasten. Ob innerorts in einer 30 Zone oder außerorts auf der Autobahn – Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu den häufigsten Gründen für ein Bußgeldverfahren.Doch nicht jeder Blitzer liefert fehlerfreie Ergebnisse. Laut einer 1VUT-Studie sind 56 % aller Bußgeldbescheide fehlerhaft. Schon kleine Messabweichungen oder Bedienfehler können den gesamten Bescheid angreifbar machen.
Besonders anfällig für Fehler sind mobile Blitzer. Die ortsunabhängige Aufstellung erhöht die Wahrscheinlichkeit für Fehler beim Aufbau. Allerdings: Ohne Akteneinsicht bleiben viele Messfehler unentdeckt. Ein Anwalt kann die Bußgeldakte anfordern und prüfen, ob folgende Mängel vorliegen:
- Wurde das Messgerät ordnungsgemäß geeicht?
- Wurde der Blitzer korrekt aufgestellt?
- Gibt es eine vollständige Messdokumentation?
Bußgeld bei Rot über die Ampel
Wer bei Rot über die Ampel fährt, muss mit Bußgeld, Punkten oder sogar einem Fahrverbot rechnen. Die Strafe hängt maßgeblich davon ab, wie lange die Ampel beim Überfahren bereits rot zeigte und ob es zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung gekommen ist.Deshalb ist es wichtig, den Vorwurf genau zu prüfen. Viele Rotlichtverstöße basieren auf fehlerhaften Videoaufzeichnungen oder ungenauen Zeitmessungen. In den folgenden Fällen kann sich ein Einspruch lohnen:
- Keine eindeutige Beweislage
- Unklare Fahreridentität
- Dauer der Rotphase durch Polizei geschätzt
Ein Fall aus der Praxis
Wie wichtig eine lückenlose Beweisführung bei Rotlichtverstößen ist, zeigt ein Beschluss des OLG Karlsruhe. Ein Autofahrer war vom Amtsgericht Konstanz verurteilt worden, weil er angeblich eine Ampel überfahren hatte, die länger als eine Sekunde rot war. Das OLG hob das Urteil jedoch auf: Wesentliche Angaben zur Lage der Haltelinie und der Induktionsschleife fehlten, sodass die Rotlichtdauer nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte.Das Ergebnis: Der Fall wurde mit deutlich besseren Chancen für den Betroffenen zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

Abstand nicht eingehalten
Angeblich den Abstand nicht eingehalten und zu dicht aufgefahren? Dann drohen Bußgeld, Punkte und womöglich ein Fahrverbot. Je höher die Geschwindigkeit und je enger der Abstand, desto drastischer die Strafe. Gerade bei hohen Geschwindigkeiten kann sich ein Einspruch lohnen.Abstandsverstöße werden häufig mit Videoüberwachungssystemen oder durch Polizeibeobachtung erfasst. Doch diese Verfahren sind anfällig für Fehler. Zu den häufigsten Problemen gehören:
- Fehlerhafte Kameraeinstellung
- Ungenaue Zeit- und Wegmessung
- Nicht berücksichtigte Verkehrsdichte oder Fahrmanöver anderer Fahrzeuge
Ein Anwalt kann durch Akteneinsicht prüfen, ob die Auswertesoftware korrekt funktioniert hat und ob die Mindestanforderungen an Beweise eingehalten wurden.
Handyverstoß
Ein Bußgeldbescheid wegen eines Handyverstoß droht dann, wenn Sie während der Fahrt beim Telefonieren oder Tippen beobachtet wurden. In der Regel wird die Ordnungswidrigkeit durch Polizeibeamte erfasst.Auch Blitzerfotos zur Geschwindigkeits- oder Rotlichtüberwachung können als Beweismittel verwendet werden, sofern die Handynutzung darauf erkennbar ist. In den folgenden Fällen kann ein Einspruch Erfolg haben:
- Das Handy wurde nur umgelegt und nicht aktiv genutzt.
- Das Fahrzeug wurde ordnungsgemäß abgestellt und der Motor war ausgeschaltet.
- Die Aussagen von Polizeibeamten oder anderen Zeugen stimmen nicht überein.
- Das Blitzerfoto ist unscharf.
Wichtig: Die Handynutzung ist rechtlich eng auszulegen (§ § 23 Abs. 1a StVO). Wer ein Handy beim Autofahren hält, aber nicht aktiv nutzt, handelt nicht zwingend ordnungswidrig – ein juristisch angreifbarer Punkt.
Ein Fall aus der Praxis
Wie entscheidend die genaue Auslegung des Handyverbots ist, zeigt ein Beschluss des OLG Karlsruhe. Ein Autofahrer war vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen zu 250 Euro Bußgeld verurteilt worden, weil er während eines Telefonats mit Freisprecheinrichtung sein Handy umlagerte.Das OLG hob das Urteil auf: Allein das Umlagern des Geräts ohne Nutzungsabsicht stellt keinen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO dar.
- Viele Bußgeldbescheide beruhen auf Messfehlern, unvollständigen Beweisen oder rechtlich angreifbaren Annahmen.
- Mit einer gezielten Prüfung durch einen Anwalt lassen sich Schwachstellen aufdecken.
- Oft ist ein Einspruch erfolgversprechend, selbst dann, wenn der Verstoß auf den ersten Blick eindeutig wirkt.
- Reagieren Sie schnell: Die Frist für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid liegt bei 14 Tagen.
Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Diese Sonderfälle gibt es
Es gibt einige wenige Fälle, in denen sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid etwas komplizierter gestaltet. Wir stellen drei häufige Sonderfälle vor und erklären, wie Sie vorgehen sollten.Einspruch Bußgeldbescheid mit Firmenwagen
Auch wenn Sie mit einem Firmenwagen unterwegs waren, können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Der Bescheid geht in diesem Fall zunächst an den Halter, also Ihren Arbeitgeber. Verantwortlich für die Folgen bleibt jedoch immer der Fahrer.Das bedeutet konkret: Ihr Arbeitgeber kann zwar das Bußgeld bezahlen, aber Punkte und Fahrverbote treffen Sie als Fahrer. Auch ein möglicher Widerspruch liegt in Ihrer Verantwortung.
Einspruch Bußgeldbescheid in der Probezeit
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid verläuft in der Probezeit grundsätzlich wie in jedem anderen Fall. Für Fahranfänger kann sich dieser Schritt jedoch besonders auszahlen, da in dieser Zeit strenger sanktioniert wird.Bereits ein einmaliger Verstoß mit mehr als 20 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zieht neben einem Bußgeld auch ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre nach sich.
Einspruch Bußgeldbescheid aus dem Ausland
Innerhalb der EU können Bußgelder ab 70 Euro grenzüberschreitend vollstreckt werden. In einigen Ländern gelten je nach Abkommen sogar niedrigere Schwellenwerte: in Österreich z. B. ab 25 Euro und in der Schweiz ab 40 Euro.Möchten Sie gegen einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland Widerspruch einlegen, müssen Sie das nach den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften tun. Die Abwicklung erfolgt über das Bundesamt für Justiz in Bonn, das für die Bearbeitung ausländischer Bußgeldforderungen zuständig ist. In solchen Fällen empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Anwalt für internationales Verkehrsrecht.

Was passiert nach Einspruch gegen Bußgeldbescheid?
Haben Sie fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt, wird der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig. Sie müssen das Bußgeld vorerst nicht zahlen, kein Fahrverbot antreten und erhalten auch keine Punkte, solange das Bußgeldverfahren läuft. Doch was passiert nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid genau?1. Prüfung durch die Bußgeldstelle:
Die Bußgeldbehörde überprüft den Fall erneut. Stellt sie fest, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, gibt sie dem Einspruch statt. In diesem Fall wird das Verfahren eingestellt. Lehnt die Behörde den Einspruch ab, leitet sie das Verfahren an das zuständige Gericht weiter (meist Amtsgericht)
2. Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht:
In der Verhandlung müssen Sie sich persönlich zur Sache äußern – es sei denn, das Gericht entbindet Sie von der Anwesenheitspflicht. Spätestens jetzt sollten Sie sich einen Anwalt nehmen, der Ihre Interessen vertritt und mögliche Verteidigungsstrategien vorbereitet. Das Gericht prüft alle Beweise, beruft Zeugen und hört ggf. Sachverständige.
3. Mögliche Entscheidungen des Gerichts:
- Freispruch: Sie werden nicht bestraft, das Verfahren ist beendet und der Staat übernimmt in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten.
- Einstellung des Verfahrens: Die Strafe entfällt, jedoch müssen Sie meist Ihre eigenen Anwaltskosten und teilweise die Gerichtskosten tragen.
- Verurteilung: Der Bußgeldbescheid wird bestätigt oder verschärft. In diesem Fallen tragen Sie Bußgeld sowie Anwalts- und Gerichtskosten.
Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?
Einen detaillierten Überblick über den Ablauf des Bußgeldverfahrens finden Sie in der folgenden Infografik.Kann ich einen Einspruch zurückziehen?
Solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können Sie den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückziehen. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und klar erkennen lassen, auch welchen Bußgeldbescheid er sich bezieht (Datum, Aktenzeichen).Nehmen Sie den Einspruch zurück, gilt der ursprüngliche Bußgeldbescheid in vollem Umfang. Neue Beweisanträge oder Einwendungen sind dann nicht mehr möglich.
Bis wann den Einspruch zurückziehen?
- Vor der Hauptverhandlung können Sie Ihren Einspruch ganz unkompliziert zurückziehen. Der ursprüngliche Bußgeldbescheid wird sofort rechtskräftig und Sie müssen die darin festgesetzte Strafe plus Verwaltungsgebühren zahlen.
- Nach Beginn der Hauptverhandlung ist der Rückzug nur noch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich.
Bis wann den Einspruch zurückziehen?
- Im Rahmen eines anwaltlichen Beratungsgesprächs hat sich ergeben, dass die Erfolgsaussichten gering sind.
- Die Behörde hat den Einspruch abgelehnt und Sie möchten die entstehenden Gerichtskosten umgehen.
Welche Kosten fallen für einen Einspruch an?
Für den Einspruch fallen keine Kosten an. Wird der Einspruch jedoch abgelehnt, kommen Gerichts- bzw. Verfahrensgebühren hinzu, deren Höhe sich nach dem Bußgeld richtet. Beauftragen Sie außerdem einen Rechtsanwalt, entstehen weitere Kosten. Besonders teuer kann es werden, wenn das Gericht Sachverständigengutachten anordnet.Fazit
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich in vielen Fällen lohnen – vor allem, wenn Messfehler, formale Mängel oder rechtlich angreifbare Umstände vorliegen. Wichtig ist, dass Sie die Fristen und Formvorgaben einhalten: Ein Einspruch ist nach Erhalt des Bußgeldbescheids binnen 14 Tagen in schriftlicher Form einzulegen.Auch wenn ein Einspruch ohne Rechtsanwalt möglich ist, erhöhen fachliche Unterstützung, Akteneinsicht und eine fundierte Begründung die Erfolgschancen erheblich. Wer schnell reagiert und seinen Fall prüfen lässt, kann Bußgeld und mögliche Nebenfolgen (Punkte und Fahrverbot) abwenden. Nutzen Sie daher die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung, um Ihre Chancen realistisch einschätzen zu lassen.
FAQ’s rund um den Einspruch-Bußgeldbebescheid:
Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss schriftlich (Brief oder Fax) oder persönlich zur Niederschrift bei der zuständigen Bußgeldstelle eingelegt werden. Wichtig ist, dass er innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung eingeht. Geben Sie das Aktenzeichen, Ihre Personalien und den Satz „Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum] ein” an.
Ja, Sie können einen Einspruch selbst einlegen. Allerdings haben Anwälte Zugriff auf die Ermittlungsakte und können Messfehler oder formale Mängel erkennen. Vor allem bei drohendem Fahrverbot, hohen Geldbußen und Punkten ist eine anwaltliche Vertretung dringend zu empfehlen.
Eine Begründung ist zunächst nicht zwingend erforderlich. Ein formloser Einspruch reicht, solange er fristgerecht eingeht. Aus praktischer Sicht ist eine Begründung jedoch ratsam, da sie die Erfolgschancen deutlich erhöht. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann eine aussagekräftige Begründung für Sie formulieren.
Die gesetzliche Frist für den Einspruch beträgt 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Maßgeblich ist das Datum, an dem das Schreiben in Ihren Briefkasten gelangt. Bei Fristversäumnis werden die Strafen rechtskräftig.
Nur in Ausnahmefällen: Sie müssen nachweisen können, dass Sie die Einspruchsfrist unverschuldet (z. B. wegen Krankheit oder Urlaub) versäumt haben. In diesen Fällen können Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen (§ 52 OWiG).
Nur wenn Sie nachweisen können, dass das Schreiben während Ihres Urlaubs nicht zugestellt werden konnte. Innerhalb einer Woche nach Ihrer Rückkehr können Sie einen Antrag stellen, damit das Gerichtsverfahren unter den gleichen Umständen weitergeführt wird. Bewahren Sie Ihre Reiseunterlagen als Nachweis auf.
Die Behörde prüft Ihren Fall erneut. Erkennt sie den Fehler an, wird der Bescheid aufgehoben oder geändert. Bleibt sie bei Ihrer Entscheidung, gibt sie die Sache an das Amtsgericht weiter. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sie einen Anwalt einschalten. Das Gerichtsverfahren kann mit einem Freispruch, einer Einstellung oder einer Verurteilung enden.
Von A wie Abstandsverstoß bis Z wie Zulassung: Auf RechtAktuell.org finden Sie alles Wichtige zum Verkehrsrecht.
- § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/__4.html (zuletzt abgerufen am 19.08.2025).
- § 67 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__67.html (zuletzt abgerufen am 19.08.2025).
- § 52 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__52.html (zuletzt abgerufen am 19.08.2025).
- § 33 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__33.html (zuletzt abgerufen am 19.08.2025).
- § 26 Straßenverkehrsgesetz (StVG),https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__26.html (zuletzt abgerufen am 19.08.2025).
- § 23 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html (zuletzt abgerufen am 19.08.2025).
- OLG Naumburg, Beschluss vom 11.11.2024 – 1 ORbs 230/24, , https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Naumburg&Datum=11.11.2024&Aktenzeichen=1%20ORbs%20230%2F24 (zuletzt abgerufen am 19.08.2025).
- OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.05.2024 – 3 ORbs 330 SsBs 218/24, https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Karlsruhe&Datum=07.05.2024&Aktenzeichen=3%20ORbs%20330%20SsBs%20218%2F24 (zuletzt abgerufen am 19.08.2025).
- OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.04.2023 – 1 ORbs 33 Ss 151/23,https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001536855 (zuletzt abgerufen am 19.08.2025).