Ob innerorts zu schnell gefahren, bei Rot über die Ampel oder mit dem Handy am Steuer – ein Bussgeld kann Autofahrer teuer zu stehen kommen. Der aktuelle Bußgeldkatalog 2025 sieht für viele Verkehrsverstöße empfindliche Sanktionen vor. Doch was genau ist eigentlich ein Bussgeld? Wann droht es? Und wie unterscheidet es sich von einer Geldstrafe oder einem Verwarnungsgeld?
In diesem Ratgeber erhalten Sie fundierte Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema. Mit praktischen Beispielen, rechtlicher Einordnung und Tipps für Betroffene.
Bussgelder:
Das Wichtigste in Kürze
- Bußgelder dienen der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und unterscheiden sich klar von Verwarnungsgeldern und Geldstrafen.
- Die Höhe des Bußgelds richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog, der je nach Verstoß auch Punkte und Fahrverbote vorsieht.
- Typische Gründe für ein Bußgeld sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Handy am Steuer oder Rotlichtmissachtungen.
- Ein Bußgeldbescheid ist ein offizielles Schreiben der Behörde, das neben dem Betrag auch Angaben zur Tat, Frist und Einspruchsmöglichkeit enthält.
- Wer Zweifel an der Messung oder der Fahrereigenschaft hat, sollte prüfen lassen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.
Ihnen droht ein Bußgeld? Ein Einspruch lohnt sich
1Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
- Was ist ein Bußgeld?
- Was ist der Bußgeldbescheid?
- Welche Behörde verhängt Bußgelder?
- Wie werden Verkehrsverstöße erfasst?
- Bußgelder für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog Rote Ampel
- Bußgeldkatalog Abstand
- Bußgeldkatalog Alkohol & Drogen
- Bußgeldkatalog Handy am Steuer
- Bußgeldkatalog Halten & Parken
- Bußgeldkatalog Lkw Geschwindigkeit
- Bußgelder für Fahrradfahrer
- Bußgeldkatalog E-Scooter
- Welche Verstöße bedeuten noch Bußgelder?
- Bußgelder in der Probezeit
- Wann Bußgeld statt Fahrverbot?
- Einspruch gegen Bussgeld
- Fazit
- FAQ
Die wichtigsten Fragen zu Bussgeldern
Ab wann droht ein Bußgeld statt einer Verwarnung?
Kann man gegen ein Bußgeld Einspruch einlegen?
Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle:
Was ist ein Bußgeld?
Ein Bußgeld ist eine Geldsanktion, die bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verhängt wird – etwa wenn Sie innerorts zu schnell fahren oder einen Rotlichtverstoß begehen. Anders als bei einer Geldstrafe im Strafrecht steht beim Bußgeld kein kriminelles Verhalten im Raum, sondern ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) oder des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG).Ein Bußgeld kann zwischen 60 und mehreren hundert Euro (etwa bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen) liegen. Ab diesem Betrag wird ein Bußgeldbescheid erlassen – inklusive möglicher Punkte in Flensburg oder Fahrverbot – und es fallen Verfahrensgebühren von in der Regel 28,50 Euro zusätzlich an. Alles zwischen 5 und 55 Euro wird als Verwarngeld gewertet.
Das Bußgeld nach StVO
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) bildet die Grundlage für die meisten Bußgelder im Straßenverkehr. Sie legt verbindlich fest, wie sich Verkehrsteilnehmer zu verhalten haben – etwa bei Tempolimits, Vorfahrtsregeln oder dem Überqueren roter Ampeln. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld, das im offiziellen Bußgeldkatalog – der sogenannten Bußgeldkatalog-Verordnung (kurz BKatV) – geregelt ist.Geldbuße gemäß §17 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
Rechtlich ist das Bußgeld in §17 OWiG geregelt. Hier wird nicht nur geregelt, dass Geldbußen im Regelfall zwischen 5 und 1000 Euro liegen sollen. Darüber hinaus wird festgelegt, dass sich die Höhe einer Geldbuße nach der Schwere des Verstoßes und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen richten soll. In der Praxis orientieren sich die Behörden jedoch meist an festen Sätzen im Bußgeldkatalog – unabhängig vom Einkommen.Wenn Sie also mit 130 in einer 100-Zone geblitzt wurden, wird das Bussgeld nach dem standardisierten Schema festgesetzt – auch wenn es im Einzelfall finanziell unterschiedlich stark zu Buche schlägt.
Unser Expertentipp
Kommt Ihnen das Bußgeld unverhältnismäßig hoch vor, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheides Einspruch einzulegen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung für eine schnelle Überprüfung.Bußgeld - zwischen Verwarnungsgeld und Geldstrafe
Nicht jeder Verstoß führt sofort zu einem Bußgeld. Bei geringfügigen Verstößen wie das Parken ohne Parkschein kann auch ein Verwarnungsgeld ausgesprochen werden. Dies liegt zwischen 5 und maximal 55 Euro. Dieses Vorgehen soll Verwaltungsaufwand vermeiden und ist meist ohne Punkte oder weitere Konsequenzen verbunden.Anders sieht es bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten aus. Wird etwa aus einem Abstandsverstoß auf der Autobahn, der mit einem Bußgeld geahndet wird, durch bewusstes Drängeln eine gefährliche Nötigung, kann daraus eine Straftat entstehen – mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
Bußgeldbescheid – was der Blitzer-Brief bedeutet
Während ein Verwarnungsgeld oft direkt vor Ort oder per einfachem Schreiben erhoben wird, ist der Bußgeldbescheid die formelle Reaktion auf eine Ordnungswidrigkeit mit schwererem Gewicht. Er ist das zentrale Mittel der Behörden, um ein Bußgeld rechtlich durchzusetzen – etwa nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß.Der Bußgeldbescheid informiert Sie offiziell über den Tatvorwurf und enthält:
- Datum, Uhrzeit und Ort des Verstoßes
- Konkrete Sanktionen wie Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot
- Hinweise zur Frist für einen Einspruch (14 Tage)
Welche Behörde verhängt Bußgelder?
Die Verhängung von Bußgeldern erfolgt durch sogenannte Bußgeldbehörden. In der Regel sind das kommunale Ordnungsämter oder zentrale Bußgeldstellen der Bundesländer. Welche Behörde konkret zuständig ist, hängt vom Ort des Verstoßes ab – nicht vom Wohnort der betroffenen Person.Wenn Sie also etwa in einer fremden Stadt mit 130 km/h auf einer 100er-Strecke geblitzt wurden, wird das Verfahren von der dortigen zuständigen Behörde geführt – etwa der zentralen Bußgeldstelle im jeweiligen Bundesland oder der Stadtverwaltung.
Beispielhafte Zuständigkeiten:
- In Hessen: Regierungspräsidium Kassel
- In Baden-Württemberg: Regierungspräsidium Karlsruhe
- In Bayern: Polizei oder Landratsämter
- In Berlin: Polizei Berlin – Sachbereich Verkehrsordnungswidrigkeiten
Geblitzt – Wie werden Verkehrsverstöße erfasst?
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie geblitzt wurden. Bußgelder im Straßenverkehr entstehen nicht willkürlich, sondern basieren auf konkreten Messungen und Beweismitteln. Die häufigste Form der Erfassung ist das sogenannte Blitzen – entweder durch stationäre Blitzer oder mobile Geräte, die etwa bei Geschwindigkeitskontrollen eingesetzt werden. Doch auch in Form von Rotlichtüberwachungsanlagen oder Abstandsmessgeräten können Bußgeldbescheide durch Blitzer entstehen. Zusätzlich können jedoch auch durch Videonachfahrsysteme der Polizei oder Zeugenaussagen Verkehrsverstöße geahndet werden. Je nach Art des Verstoßes wird die Ordnungswidrigkeit so dokumentiert, ausgewertet und führt im Falle eines hinreichenden Tatverdachts zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Damit ein Bußgeldbescheid ergehen kann, müssen die erhobenen Beweise nachvollziehbar, verwertbar und in einem rechtsstaatlichen Verfahren verwendet werden.Bußgelder für Verkehrsverstöße – für welche Ordnungswidrigkeiten drohen Bußgelder?
Bußgelder sind das zentrale Sanktionsmittel bei Verkehrsverstößen in Deutschland. Sie dienen dazu, Regelverletzungen im Straßenverkehr zu ahnden – etwa bei zu hoher Geschwindigkeit, Missachtung von Ampeln oder falschem Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Dabei orientieren sich die Behörden am offiziellen Bußgeldkatalog, der für jeden Verstoß konkrete Beträge und zusätzliche Maßnahmen wie Punkte in Flensburg oder Fahrverbote vorgibt.Bußgeldkatalog Geschwindigkeit
Ob innerorts zu schnell oder außerorts zu schnell gefahren – Geschwindigkeitsverstöße gehören zu den häufigsten Verkehrsverstößen. Die Strafen nach Bußgeldkatalog 2025 richten sich dabei nach der Höhe der Überschreitung und dem Ort des Verstoßes.Außerorts zu schnell
Außerorts zu schnell fahren kann teuer werden. Dabei wird nicht unterschieden, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Landstraße oder der Autobahn passiert ist. Werden außerorts beispielsweise mit 130 bei 100 geblitzt auf der Autobahn, drohen je nach Toleranzabzug ein Bußgeld ab 150 Euro und 1 Punkt. Bei Überschreitungen von über 40 km/h kann zusätzlich ein Fahrverbot folgen.Gültiger Bußgeldkatalog 2025 außerhalb geschlossener Ortschaft, Stand 05.01.2026
Innerorts zu schnell
Wesentlich schärfer fällt die Sanktion innerorts aus. Wer innerorts zu schnell fährt, etwa mit 47 km/h in einer 30er Zone, muss mit mindestens 70 Euro und einem Punkt rechnen – bei höheren Abweichungen steigt das Bußgeld erheblich. Hintergrund ist der besondere Schutz für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fahrradfahrer und Fußgänger. Durch engere Straßenverhältnisse, Gehwege und Fahrrädern auf der Fahrbahn entstehen so schneller Gefahrensituationen, die besondere Vorsicht verlangen.Aus einer aktuellen Studie
Eine Untersuchung des Umweltbundesamtes zeigt: Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen kann einen deutlichen Einfluss auf die Anzahl von Unfällen haben. Die Studie mit dem Titel „Wirkungen von Tempo 30 an Hauptstraßen” zeigt, dass aufgrund der geringeren Geschwindigkeit, verglichen zu einem Tempo 50, sowohl die Reaktionszeit des Fahrers als auch der Bremsweg deutlich kürzer sind. Auf diese Weise können unvorhersehbare und gefährliche Situationen sehr viel schneller entschärft werden, sodass weniger Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern entstehen.Gültiger Bußgeldkatalog 2025 innerhalb geschlossener Ortschaft, Stand 05.01.2026
Bußgeldkatalog Rote Ampel
Der Bußgeldkatalog Rote Ampel definiert Bussgelder und weitere Sanktionen für das Überfahren von roten Ampeln. Dabei wird unterschieden zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß. Ein einfacher Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde zieht in der Regel ein Bußgeld von 90 Euro und 1 Punkt nach sich. Wird dabei eine Gefährdung verursacht oder war die Ampel länger als eine Sekunde, erhöht sich die Geldbuße schnell auf 200 Euro oder mehr – inklusive Punkten und Fahrverboten.Bußgeldkatalog Abstand
Zu wenig Sicherheitsabstand kann gefährlich sein – besonders auf Autobahnen. Der Bußgeldkatalog Abstand gewichtet Verstöße anhand der gefahrenen Geschwindigkeit und dem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Je höher die Geschwindigkeit und geringer der Abstand, desto teurer kann es werden. Ein klassischer Fall ist die Abstandsmessung auf Autobahn bei Tempo 120, wo unter 30 Meter Abstand bereits ein Verstoß vorliegt; bereits mit einem Abstand von weniger als 5/10 des halben Tachowertes drohen hier Bußgelder ab 75 Euro und 1 Punkt.Bußgeldkatalog Alkohol & Drogen
Alkohol am Steuer
Unter Alkoholeinfluss Auto fahren kann schwerwiegende Folgen haben. Bereits ab 0,5 Promille droht laut Bußgeldkatalog Alkohol am Steuer ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot – bei Wiederholungstätern steigt die Strafe deutlich. Grund für diese empfindlichen Strafen sind die erheblichen Gefahrensituationen durch Konzentrationsprobleme, die schon durch geringe Mengen Alkohol ausgelöst werden können.Cannabis am Steuer
Wer bekifft Auto fährt, hat nach dem aktuellen Bußgeldkatalog Cannabis am Steuer mit Konsequenzen zu rechnen. Tetrahydrocannabinol (THC) ist ein psychoaktiver Stoff, der das Nervensystem beeinflusst. Das führt zu einer verlängerten Reaktionszeit und beeinflusst das Fahrverhalten negativ. Das Bußgeld startet ab einem Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum bei 500 Euro und umfasst ebenso 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.Bußgeldkatalog Handy am Steuer
Smartphones während der Fahrt zu nutzen, gilt als Ordnungswidrigkeit. Nach Bußgeldkatalog Handy am Steuer drohen 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt – unabhängig davon, ob getippt, telefoniert oder einfach nur geschaut wurde. Kommen die Tatbestände Gefährdung und Sachbeschädigung dazu, wird es noch teurer. Daher gilt: Nutzen Sie ihr Handy nur in Verbindung mit einer Freisprecheinrichtung oder dem Bordcomputer des Fahrzeugs und vermeiden Sie das Telefon in die Hand zu nehmen, um Ablenkungen zu vermeiden.Aus einer aktuellen Studie
Eine Untersuchung des Allianz Zentrum für Technik zeigt: bedient der Autofahrer während der Fahrt sein Handy, kann dies einen deutlichen Einfluss auf das Unfallrisiko haben. Die Studie mit dem Titel „Ablenkung und moderne Technik” zeigt, dass die Bedienung von Handys am Steuer mit der Hand das Risiko für einen Unfall um bis zu 58% steigert. Wird eine Textnachricht per Hand beantwortet, steigt das Risiko sogar auf 61%.Bußgeldkatalog Halten & Parken
Mit dem Bußgeldkatalog Halten & Parken gehören diese Ordnungswidrigkeiten häufig noch in die Kategorie Verwarngeld, die mit maximal 55 Euro geahndet werden. Jedoch gibt es auch Situationen, die strenger bewertet werden, etwa Parken in zweiter Reihe, auf Gehwegen oder im absoluten Halteverbot kann je nach Dauer und Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer bis zu 110 Euro kosten. Auch Falschparken in Feuerwehrzufahrten wird streng sanktioniert.Bußgeldkatalog Lkw Geschwindigkeit
Geschwindigkeitsüberschreitungen werden nicht nur für Pkw geahndet. Fahren Lkw über 3,5 Tonnen zu schnell, gelten hier gesonderte Maßnahmen, die mit dem Bußgeldkatalog Lkw Geschwindigkeit definiert werden. Unterschieden wird hier nicht nur zwischen Geschwindigkeitsverstößen innerorts und außerorts. Zusätzlich kommt es darauf an, ob es sich um Lkw mit Gefahrgut oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen handelt. Da Lkw durch ihr Ausmaß ein anderes Gefahrenpotenzial für sich und auch für andere Verkehrsteilnehmer bedeuten, werden Verkehrsverstöße empfindlich bestraft. Für Berufskraftfahrer gelten aber auch zusätzliche Vorschriften zu Lenkzeiten, Überladung oder das Umgehen von Mautstrecken. Verstöße führen oft zu hohen Bußgeldern – zum Teil auch für Unternehmer.Bußgelder für Fahrradfahrer
Doch nicht nur Autofahrer werden vom Bußgeldkatalog 2025 erfasst. Auch Radfahrer können laut Bußgeldkatalog Fahrrad Bußgelder kassieren – und sogar auch Punkte in Flensburg. Im Regelfall werden Bußgelder für Fahrradfahrer mit der Hälfte des Bußgeldes für Autofahrer bewertet. So droht etwa bei Rotlichtverstößen ein Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro. Jedoch gibt es auch spezifische Sanktionen. Die vorschriftswidrige Nutzung des Gehwegs hat beispielsweise ein Bußgeld zwischen 55 und 100 Euro zur Folge, während Mängel am Fahrrad, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, satte 80 Euro Geldbuße nach sich ziehen.Bußgeldkatalog E-Scooter
Auch für E-Scooter gibt es einen Bußgeldkatalog, der Verstöße gegen die Vorschriften ahndet. Da es sich um Tretroller mit Elektroantrieb handelt, bedarf es auch hier einer gesonderten Wertung, die in der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge, der sogenannten EKfV, geregelt werden. Wer also beispielsweise mit dem E-Scooter unerlaubt auf dem Gehweg fährt oder unter Alkohol steht, muss ebenfalls mit Bußgeldern rechnen. Besonders häufige Verstöße: Fahren zu zweit, Fahren ohne Versicherung oder unter Drogeneinfluss. Bußgelder können so durchaus bis 100 Euro reichen und auch Punkte in Flensburg sind möglich.Für welche Verstöße drohen ebenso Bußgelder?
Neben den bekannten Verstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Handy am Steuer gibt es zahlreiche weitere Situationen im Straßenverkehr, in denen ein Bußgeld drohen kann. Viele davon werden im Alltag unterschätzt – sind aber dennoch bußgeldrelevant. Wer hier nicht aufpasst, riskiert empfindliche Strafen.Typische Fälle abseits der Klassiker:
- Unerlaubte Nutzung von Nebelscheinwerfern: Wer bei klarer Sicht mit eingeschaltetem Nebellicht fährt, riskiert ein Bußgeld von 20 Euro. Kommt es dadurch zu einem Unfall, steigt das Bußgeld auf bis zu 35 Euro.
- Nichtbilden einer Rettungsgasse: Besonders auf Autobahnen ist das ein häufiger Fehler. Wird keine Gasse gebildet, drohen mindestens 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
- Unzulässiges Hupen oder Lichthupe: Die Signale dürfen nur in Gefahrensituationen genutzt werden. Wer aus Ungeduld oder Frust hupt oder blendet, riskiert ein Verwarnungsgeld von 5 bis 10 Euro – bei Belästigung oder Nötigung kann es deutlich teurer werden.
- Missachtung von Umweltzonen: Ohne gültige Plakette in einer Umweltzone zu fahren, kostet 100 Euro.
- Verstoß gegen Winterreifenpflicht: Wer bei Glätte ohne geeignete Bereifung unterwegs ist, zahlt bis zu 80 Euro und bekommt 1 Punkt. Auch der Halter des Fahrzeugs wird zur Kasse gebeten, sollte dieser vom Fahrer abweichen. Dem Halter droht ein Bußgeld von 75 Euro und zusätzlich 1 Punkt in Flensburg.
Bußgelder in der Probezeit
Wer sich noch in der Probezeit befindet, muss bei einem Bußgeld mit zusätzlichen Konsequenzen rechnen. Denn neben der Geldbuße selbst können je nach Schwere des Verstoßes auch Maßnahmen wie die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre oder die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet werden. Entscheidend ist, ob es sich um einen sogenannten A-Verstoß (z. B. Handy am Steuer, zu schnell innerorts, Rotlichtverstoß) oder B-Verstoß (z. B. abgefahrene Reifen) handelt. Bereits ein einzelner A-Verstoß genügt, um eine Probezeitmaßnahme auszulösen – unabhängig von der Höhe des Bußgelds. Gerade Fahranfänger sollten daher genau prüfen, welche Folgen ihnen bei einem Bußgeldbescheid drohen und sich im Zweifel rechtzeitig beraten lassen.Bußgeld statt Fahrverbot: Wann ist das möglich?
Ein Fahrverbot ist für viele Autofahrer besonders belastend – etwa weil sie auf ihr Auto beruflich angewiesen sind. In bestimmten Fällen kann jedoch anstelle eines Fahrverbots ein höheres Bußgeld verhängt werden. Diese Möglichkeit besteht vor allem dann, wenn das Fahrverbot eine außergewöhnliche Härte darstellen würde.Wann lässt sich ein Fahrverbot abwenden?
- Ersttäter und einmalige Verfehlung: Wer bisher verkehrsrechtlich nicht auffällig war, hat bessere Chancen, das Fahrverbot gegen ein höheres Bußgeld einzutauschen.
- Berufliche Abhängigkeit vom Führerschein: Etwa bei Berufskraftfahrern oder Pendlern ohne zumutbare Alternativen kann ein Gericht entscheiden, auf das Fahrverbot zu verzichten.
- Keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: Wenn die Tat zwar formal ein Fahrverbot vorsieht, aber keine konkrete Gefahr hervorgerufen wurde, kann dies mildernd wirken.
Wichtig: Ein höheres Bußgeld bedeutet nicht automatisch Strafmilderung. Oft verdoppelt sich die Geldbuße. Der Tausch ist also kein Freifahrtschein – sondern eine Option für besondere Fälle.
Unser Expertentipp
Droht Ihnen ein Fahrverbot aufgrund eines Verkehrsverstoßes, doch Sie sind beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen? Ein erfahrener Anwalt kann an dieser Stelle häufig eine Unterstützung sein und Sie bei der Geltendmachung vertreten. Lassen Sie ihren Bußgeldbescheid in einer kostenlosen Erstberatung prüfen.Bussgeld abwenden: Wann lohnt sich ein Einspruch?
Haben Sie ein Bussgeld auferlegt bekommen, sollten Sie den Blitzer Brief genau prüfen. Insbesondere in den folgenden Fällen kann sich ein Einspruch innerhalb von 14 Tagen lohnen:✓ Unscharfe Blitzerfotos
✓ Störungen durch Reflexionen
✓ Fehlende Begründung
✓ Verspätete Zustellung & Verjährung
✓ Strafe für den Betroffenen unzumutbar
Fazit
Ob zu schnell gefahren, mit dem Handy am Steuer erwischt oder zu wenig Abstand gehalten: Ein Bussgeld droht schneller, als viele denken. Der Bußgeldkatalog 2025 regelt dabei klar, wann ein Bußgeld fällig wird und welche Höhe es haben kann – abhängig vom Verstoß und den jeweiligen Umständen. Wer informiert ist, kann nicht nur unliebsame Überraschungen vermeiden, sondern auch besser einschätzen, ob ein Einspruch sinnvoll sein könnte. Besonders bei höheren Beträgen, Fahrverboten oder Punkten in Flensburg lohnt sich eine rechtliche Prüfung. Klar ist: Wer seine Rechte kennt, kann besser reagieren – und teure Fehler vermeiden.Häufig gestellte Fragen zum Thema Bussgeld
Ein Bußgeld wird im Ordnungswidrigkeitenrecht verhängt – etwa bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Handyverstoß. Eine Geldstrafe hingegen ist Teil des Strafrechts und wird bei Straftaten wie Fahrerflucht oder Trunkenheit am Steuer verhängt. Während Bußgelder meist durch die Bußgeldstelle ausgesprochen werden, entscheidet bei Geldstrafen ein Gericht.
Ein Bußgeld droht, wenn ein Verkehrsverstoß begangen wurde, der über eine bloße Verwarnung hinausgeht. Typische Beispiele: zu schnell gefahren (z. B. 47 km/h in der 30-Zone), Rotlichtverstoß (auch unter 1 Sekunde) oder Abstandsverstoß auf der Autobahn. Die Höhe richtet sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog.
Die Bußgeldhöhe hängt davon ab, wie viel zu schnell gefahren wurde und ob das Vergehen innerorts oder außerorts stattfand. Bei 130 km/h in einer 100er-Zone drohen außerorts 70 Euro und ein Punkt. Innerorts ist es teurer: Bei 47 km/h in einer 30-Zone kostet es 135 Euro und ebenfalls einen Punkt.
Ein Verwarnungsgeld wird bei leichten Ordnungswidrigkeiten verhängt – typischerweise zwischen 5 und 55 Euro. Beispiel: kurzes Parken im Halteverbot oder geringe Tempoüberschreitungen. Anders als ein Bußgeld zieht es keine Punkte in Flensburg nach sich und kann direkt gezahlt werden, ohne dass ein förmliches Verfahren eingeleitet wird.
Sie können gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, wenn Sie Fehler vermuten – etwa falsche Messwerte, unklare Fahrereigenschaft oder formale Mängel. Wichtig: Die Frist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kann helfen, Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen.
Von A wie Abstandsverstoß bis Z wie Zulassung: Auf RechtAktuell.org finden Sie alles Wichtige zum Verkehrsrecht.
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) – Gesamtdokument, https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/ (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) – Regelfahrverbote, https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/__4.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 17 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) – Geldbuße, https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__17.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 56 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) – Verwarnung, https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__56.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 67 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) – Einspruchsfrist, https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__67.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 105 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) – Kosten und Auslagen, https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__105.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 107 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) – Gebühren, https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__107.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) – 0,5-Promille-Grenze, berauschende Mittel (inkl. THC-Grenzwert 3,5 ng/ml), https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__24a.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Fahreignungs-Bewertungssystem (Punkte in Flensburg), https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__4.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 3 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Geschwindigkeit; Sichtfahrgebot, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Abstand, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__4.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 11 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Rettungsgasse, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__11.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 17 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Beleuchtung; Nebelscheinwerfer, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__17.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 23 Abs. 1a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Benutzung elektronischer Geräte (Handy am Steuer), https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 37 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Wechsellichtzeichen (Rotlicht), https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__37.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) – Gesamtdokument, https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/ (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Fahrerlaubnis auf Probe, https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- Anlage 12 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Maßnahmen bei A- und B-Verstößen, https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_12.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- 35. BImSchV – Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (Umweltzonen), https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/ (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA): Tatbestandskatalog Verkehrsordnungswidrigkeiten, https://www.kba.de/DE/VerkehrTeilnehmer/Ordnungswidrigkeiten/Tatbestandskatalog/tatbestandskatalog_node.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- Umweltbundesamt (UBA): „Wirkungen von Tempo 30 an Hauptstraßen“, https://www.umweltbundesamt.de/.../wirkungen_von_tempo_30_an_hauptstrassen.pdf (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- Allianz Zentrum für Technik (AZT): „Ablenkung und moderne Technik“ (2023), https://www.azt-automotive.com/.../Allianz%20Studie%20Ablenkung%20und%20moderne%20Technik%20(2023).pdf (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- Verband unabhängiger Verkehrsteilnehmer e. V. (VUT), «Statistische Auswertung 2013», https://vut-verkehr.de/downloads/Statistische%20Auswertung%202013.pdf (zuletzt abgerufen am 10.09.2025).
Zone 30:
Sicherheitsabstand nach gefahrener Geschwindigkeit:
Bußgeldkatalog Kategorie:
Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens
außerorts:
Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens
innerorts:
Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (länger als 1 Sekunde):
Abstand nicht eingehalten: