Blitzer A2 im Überblick
Standort & Messstelle
- Messstelle: BAB2, Richtung Hannover, Zentraldienst der Polizei
- Straße: A2
- Bußgeldstelle: Zentraldienst der Polizei
Gleichen Sie Straße, Kilometerangabe und Fahrtrichtung mit dem Tatort in Ihrem Schreiben ab. Auf derselben Strecke können mehrere Messstellen liegen. Stimmen die Angaben nicht überein, halten Sie die Abweichung für die Prüfung fest.
Aus diesen Standortdaten allein lassen sich weder das geltende Tempolimit noch das eingesetzte Messgerät sicher bestimmen. Maßgeblich sind die konkrete Beschilderung zur Tatzeit und die Unterlagen zur Messung.
Blitzer A2: Welche Bußgelder drohen außerorts?
Entscheidend ist, um wie viele km/h Sie die zulässige Geschwindigkeit nach dem berücksichtigten Toleranzabzug überschritten haben. Für einen normalen Pkw ohne Anhänger gibt es bei einem reinen Geschwindigkeitsverstoß außerorts ab 21 km/h zu viel einen Punkt. Ein Regelfahrverbot sieht die Tabelle ab 41 km/h Überschreitung vor. Für Lkw, Gespanne und bestimmte andere Fahrzeuge gelten eigene Sätze.
Beispiel: Werden Ihnen mit einem normalen Pkw ohne Anhänger außerorts 26 km/h zu viel vorgeworfen, beträgt der Regelsatz 150 Euro und ein Punkt. Gebühren und Auslagen eines Bußgeldbescheids kommen hinzu. Ein Fahrverbot ist für diesen einzelnen Verstoß nicht als Regelfolge vorgesehen; bei einschlägigen Voreintragungen kann die Wiederholungstäter-Regel greifen.
Die folgende Bußgeldtabelle für Pkw außerorts zeigt die einzelnen Stufen. Allgemeine Informationen finden Sie im Ratgeber zur Geschwindigkeitsüberschreitung. Die Beträge sind Regelsätze für gewöhnliche Tatumstände; besondere Umstände können zu einer abweichenden Entscheidung führen.
Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung auf der A2
Gültiger Bußgeldkatalog 2026 außerhalb geschlossener Ortschaft, Stand 05.11.2026
* Fahrverbot bei Wiederholung: Wurde wegen mindestens 26 km/h Überschreitung bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt und begehen Sie innerhalb eines Jahres seit dieser Rechtskraft einen weiteren Verstoß mit mindestens 26 km/h zu viel, kommt regelmäßig ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht (§ 4 Absatz 2 BKatV).
Hinweis zu Punkten: Bei einem normalen Pkw ohne Anhänger löst ein reiner Tempoverstoß außerorts bis einschließlich 20 km/h keinen Punkt aus. Aus zwei Überschreitungen um 16 bis 20 km/h entsteht nicht automatisch ein Punkt. Für die Bewertung sind die Voraussetzungen des jeweiligen Tatbestands maßgeblich (Anlage 13 FeV).
Blitzer A2: typische Prüfpunkte einer Blitzermessung
Eine Prüfung kann sinnvoll sein, wenn der Tatort nicht zu Ihrer Fahrt passt, das Fahrerfoto Fragen aufwirft oder die Angaben zur Geschwindigkeit widersprüchlich erscheinen. Allein der Standort eines Blitzers belegt keinen Messfehler. Auch die Art des Messgeräts erlaubt für sich genommen keine Aussage darüber, ob die konkrete Messung verwertbar ist.
Ob sich ein Fahrverbot oder andere Folgen vermeiden lassen, hängt von den Unterlagen und den Umständen des Einzelfalls ab. Eine anwaltliche Prüfung kann insbesondere die Zuordnung zum Fahrzeug, das Fahrerfoto, Messunterlagen und die rechtlichen Voraussetzungen des Vorwurfs einbeziehen.
- Fahrzeugzuordnung: Lässt sich der dokumentierte Messwert eindeutig dem betroffenen Fahrzeug zuordnen? Weitere Fahrzeuge auf einem Foto sind ein Anlass, die Zuordnung genauer anzusehen.
- Fahrerfoto: Welche Merkmale sind erkennbar, und wie wurde der Fahrer identifiziert? Das Foto und die übrigen Unterlagen müssen gemeinsam betrachtet werden.
- Geschwindigkeitsangaben: Sind erlaubtes Tempo, Messwert und berücksichtigter Toleranzabzug nachvollziehbar? Ein bereits abgezogener Toleranzwert darf nicht erneut abgezogen werden.
- Beschilderung: Welches Tempolimit war zur Tatzeit angeordnet? Angaben zu Ort, Fahrtrichtung und Zeitpunkt helfen, diese Frage für die konkrete Fahrt zu klären.
- Messunterlagen: Was ergibt sich aus Messprotokoll, Eichnachweis und weiteren Unterlagen? Welche Dokumente entscheidend sind, hängt vom eingesetzten Messverfahren ab.
Welche Angaben im Bußgeldbescheid sollten Sie zunächst vergleichen?
Gleichen Sie Kennzeichen, Tatdatum, Uhrzeit und Tatort im Schreiben mit Ihrer Fahrt ab. Nutzen Sie dafür die Standortangaben aus „Messstelle im Überblick“. Wenn Sie dieselbe Strecke mehrfach gefahren sind, kommt es besonders auf die genaue Tatzeit und die Fahrtrichtung an. Notieren Sie konkrete Abweichungen, statt fehlende Angaben aus der Erinnerung zu ergänzen.
Unterscheiden Sie zwischen der erlaubten Geschwindigkeit, dem gemessenen Wert und der nach Toleranzabzug vorgeworfenen Geschwindigkeit. Ziehen Sie die Toleranz nicht ein zweites Mal ab, wenn das Schreiben bereits den bereinigten Wert nennt. Eine erinnerte Tachometeranzeige ist kein verlässlicher Ersatz für die Angaben in den Messunterlagen.
Messgerät und Unterlagen zum Blitzer A2
Welches Messgerät bei Ihrer Fahrt eingesetzt wurde, lässt sich aus dem Standort allein nicht ableiten. Hinweise finden sich im Behördenschreiben und in den Messunterlagen. Die Übersicht zu Blitzern und Messverfahren erklärt die unterschiedlichen Verfahren. Für die Prüfung kommt es auf das tatsächlich verwendete Gerät und die konkrete Messung an.
Welche Unterlagen helfen bei einer Blitzer-Prüfung?
Halten Sie das vollständige Schreiben mit allen Seiten und Anlagen bereit. Wichtig sind das Aktenzeichen, vorhandene Fotos und Angaben zur Messung. Bei einem Bußgeldbescheid sollten Sie auch den Umschlag mit dem Zustellungsvermerk aufbewahren. Ordnen Sie mehrere Schreiben nach Datum, damit der bisherige Ablauf erkennbar bleibt.
Eine Ersteinschätzung anhand Ihres Schreibens und die Auswertung einer vollständigen Bußgeldakte haben unterschiedliche Grundlagen. Welche zusätzlichen Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem Vorwurf und den offenen Fragen. Die Rechtsanwaltskanzlei Stolle bietet eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Was liegt vor?
Prüfen Sie zuerst die Überschrift Ihres Schreibens. Eine Anhörung gibt Gelegenheit zur Äußerung zum Vorwurf; ein Zeugenfragebogen richtet sich an eine Person als möglichen Zeugen. Ein Bußgeldbescheid enthält dagegen die behördliche Entscheidung über die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit. Diese Schreiben sollten deshalb nicht gleich behandelt werden.
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch bei der erlassenden Behörde eingelegt werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids. Eine Anfrage über unser Formular legt noch keinen Einspruch bei der Behörde ein und wahrt diese Frist nicht.
Bußgeldstelle zum Blitzer A2
Zugeordnete Behörde
Zentraldienst der Polizei
- Anschrift
- Oranienburger Strasse 31 A
16775 Gransee
Angaben und Hinweise zur Bußgeldstelle Zentraldienst der Polizei
Maßgeblich ist die Behörde auf Ihrem Schreiben. Prüfen Sie dort Aktenzeichen, Kontaktdaten und Rechtsbehelfsbelehrung; die Zuordnung in unserer Übersicht ersetzt diesen Abgleich nicht.
Blitzer A2: kostenlose Ersteinschätzung
- Anfrage stellen: Wählen Sie im folgenden Formular den vorgeworfenen Verstoß aus und geben Sie Ihre Kontaktdaten an.
- Unterlagen bereithalten: Halten Sie Ihr Schreiben, das Aktenzeichen und vorhandene Anlagen für die Besprechung Ihres Anliegens bereit.
- Möglichkeiten besprechen: In der kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung können Sie Ihre Fragen mit der Kanzlei Stolle klären. Welche weiteren Schritte sinnvoll sind und welche Kosten gegebenenfalls entstehen, ist gesondert zu besprechen.
Die Anfrage ersetzt keinen Einspruch bei der Behörde. Wenn Sie bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben, beachten Sie die darin genannte Rechtsbehelfsbelehrung und die Einspruchsfrist.
Häufige Fragen zum Blitzer A2
Vergleichen Sie Straße, Kilometerangabe und Fahrtrichtung mit dem Tatort in Ihrem Schreiben. Prüfen Sie zusätzlich Tatdatum und Uhrzeit. Die Standortübersicht am Anfang dieser Seite hilft beim Abgleich; fehlende Angaben lassen sich daraus nicht sicher ergänzen.
Eine Prüfung kann offene Fragen zur Fahrzeugzuordnung, zum Fahrerfoto, zur Geschwindigkeit oder zu den Messunterlagen klären. Ob sich daraus Einwände gegen den konkreten Vorwurf ergeben, hängt vom Einzelfall ab.
Halten Sie das vollständige Behördenschreiben einschließlich Anlagen und das Aktenzeichen bereit. Bei einem Bußgeldbescheid ist auch der Umschlag mit dem Zustellungsvermerk wichtig. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, lässt sich in der Erstberatung klären.
Nein. Ein Einspruch muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der erlassenden Behörde eingehen. Eine Anfrage zur Erstberatung ersetzt diesen Schritt nicht. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids.
Nutzen Sie das Formular zur kostenlosen Ersteinschätzung auf dieser Seite. Geben Sie den vorgeworfenen Verstoß und Ihre Kontaktdaten an. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich; weitergehende Schritte sind gesondert zu klären.
Passende Ratgeber nach einer Blitzermessung
Weitere Blitzer auf der A2
Diese Messstellen sind derselben Straße zugeordnet. Vergleichen Sie Kilometerangabe und Fahrtrichtung; die Auswahl ist alphabetisch und keine Entfernungssortierung.
- A2, Bielefeld, Beginn Talbrücke Lämershagen in Richtung Hannover Hannover
- A2, Höhe Börde, Schackensleben, Richtung Berlin, Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg Berlin
- BAB2, 030, Richtung Hannover Hannover
- BAB2, AD Werder, Richtung Magdeburg Magdeburg
- BAB2, Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke
- BAB2, Höhe km 10.4, Richtung AD Werder km 10.4 AD Werder
Zur früher zitierten Studie: Die VUT-Auswertung von Januar 2013 dokumentiert technische und beweisbezogene Mängel bei untersuchten Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren. Das unterstreicht den Nutzen einer individuellen Prüfung. Ob Ihr Bußgeldbescheid Ansatzpunkte bietet, können Sie in einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung klären lassen.
- Bußgeldkatalog-Verordnung: Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c
Regelsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit gewöhnlichen Pkw. (zuletzt abgerufen am ). - Fahrerlaubnis-Verordnung: Anlage 13
Bewertung von Verkehrsverstößen im Fahreignungs-Bewertungssystem. (zuletzt abgerufen am ). - § 4 BKatV: Regelfahrverbot
Fahrverbote und Wiederholungstäter-Regel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. (zuletzt abgerufen am ). - § 67 OWiG: Form und Frist des Einspruchs
Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids. (zuletzt abgerufen am ). - § 49 OWiG: Akteneinsicht
Gesetzliche Grundlage für die Akteneinsicht des Betroffenen. (zuletzt abgerufen am ). - Regierungspräsidium Tübingen: Geschwindigkeitsmessgeräte im Check (29.10.2019)
Amtliche Erläuterungen zur Konformitätsbewertung und Eichung von Geschwindigkeitsmessgeräten. (zuletzt abgerufen am ). - VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG: Statistische Auswertung (Januar 2013)
Auswertung von 14.783 im Auftrag von Verteidigern oder Gerichten untersuchten Vorgängen aus April 2007 bis Januar 2013; keine allgemeine aktuelle Fehlerquote. (zuletzt abgerufen am ).
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