
Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Werkstraße 1
84513 Töging am Inn, Bayern (BY)
- Die Aufgaben der Behörde Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern
- Soll ich auf die Anhörung von der Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern reagieren?
- Welcher Bußgeldkatalog gilt aktuell in Bayern bei Geschwindigkeitsüberschreitungen?
- Lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aus Töging am Inn, Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern - Körperschaft des öffentlichen Rechts?
- Inhalte des Bußgeldbescheids aus Töging am Inn
- Belehrungen des Bußgeldbescheids aus Töging am Inn
Die Aufgaben der Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Die Bußgeldstelle Töging am Inn ahndet und verfolgt Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Handyverstöße oder auch das Überfahren einer Roten Ampel, die laut aktuellem Bußgeldkatalog Töging am Inn 2025 sanktioniert werden.Die Bußgeldstelle Bayern versendet in der Regel vor Zustellung des Bußgeldbescheids die (Online)- Anhörung im Bußgeldverfahren aus Töging am Inn.
Unter Angabe des Benutzernamens und des Passwortes können Betroffene auf der Domain: www.kvue-suedostbayern.de Angaben zum Verstoß äußern.
Soll ich auf die Anhörung von der Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern reagieren?
Der Betroffene Fahrer ist nach §55 Abs.2, §136 Abs.1 Satz2 StPO über sein Schweigerecht zu belehren. Oft wird im Anhörungsschreiben von der Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern überlesen,Schon bei der Zustellung des Anhörungsschreibens von der Bußgeldbehörde Töging am Inn in Bayern raten wir deshalb anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da zum einen die Einstellungswahrscheinlichkeit steigt und zum anderen die technische Prüfung der Messung der jeweiligen Blitzer Typen durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.
Bevor Sie Angaben der Online Anhörung von der Bußgeldstelle Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern aus Töging am Inn unter www.kvue-suedostbayern.de vervollständigen, ist es in vielen Fällen ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
In Rosenheim, Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf a.Inn, Rosenheim und Traunstein oder Töging am Inn werden täglich viele Verkehrsverstöße begangen. Diese Verstöße werden nach dem bundeseinheitlichen aktuellen Bußgeldkatalog Bayern Rote Ampel, Bußgeldkatalog Bayern Autobahn oder dem Bußgeldkatalog Bayern LKW sanktioniert.
Häufige Verkehrsverstöße in Rosenheim, Altötting, Berchtesgadener Land, Mühldorf a.Inn, Rosenheim und Traunstein oder Töging am Inn sind Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 21 km/h, 25 km/h oder 30 km/h und außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, 27 km/h oder 32 km/h.
Ab 21 km/h zu viel auf dem Tacho in Bayern und allen anderen Bundesländern droht 1 Punkt Flensburg und ab 31 km/h zu viel auf dem Tacho sogar ein Fahrverbot von einem Monat.
Welcher Bußgeldkatalog gilt aktuell in Bayern bei Geschwindigkeitsüberschreitungen?
Die ursprünglich geplante Reform konnte auf Grund eines Formfehlers für mehrere Monate nicht umgesetzt werden. Am 8. Oktober 2021 schließlich hat der Bundesrat dem Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog Verordnung (StVO-Novelle) zugestimmt. Seit dem 09.11.2021 gelten die neuen und höheren Gelbußen für zu schnelles Fahren innerorts und außerorts in Bayern und in allen weiteren Bundesländern.Die alte Fassung des Bußgeldkatalogs (Töging am Inn) in Bayern galt nur bis zum 08.November 2021. Seit dem 09.November 2021 gilt nun der bundeseinheitliche neue Bußgeldkatalog. Auch für das Jahr 2025

Lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aus Töging am Inn, Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern - Körperschaft des öffentlichen Rechts?
Geschwindigkeitsmessungen in Töging am Inn sind oft fehlerhaft und viele Betroffene wehren sich gegen den Bußgeldbescheid aus Bayern, Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern.Laut einer Studie der VUT Sachverständige GmbH & Co. KG sind von 14.783 Fällen 1.183 Fälle (8 %) als technisch nicht korrekt, 3.696 Fälle (25 %) in der Beweisführung mangelhaft, 3.399 Fälle (23 %) mit geringen Mängeln und nur 6.505 Fälle (44 %) in Messung und Beweisführung als korrekt zu bewerten waren. 56 % der Fälle sind demnach fehlerhaft.
Die auf Verkehrsordnunswidrigkeiten spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Stolle hilt Ihnen gerne bei fehlerhaften Anhörungen oder fehlerhaften Geschwindigkeitsmessungen aus Bayern weiter.
Der Bußgelbescheid der Bußgeldbehörde Töging am Inn sollte folgende Inhalte haben:
- die Angaben des Betroffenen in Bayern,
- die Tatbezeichnung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht,
- was dem Betroffenen vorgeworfen wird,
- die Tatzeit und den Tatort,
- die gesetzlichen Voraussetzungen der Ordnungswidrigkeit und die einschlägigen Bußgeldvorschriften,
- das Beweismittel,
- die Geldbuße und etwaige Nebenfolgen, z. B. die Anordnung eines Fahrverbot
Die Bußgeldstelle Töging am Inn muss den Bußgeldbescheid nicht weiter begründen.
Der Bußgeldbescheid aus Töging am Inn muss folgende Belehrungen enthalten:
- Es muss darauf hingewiesen werden, dass der Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Töging am Inn rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch nach § 67 OWiG eingelegt wird
- Das bei einem Einspruch von der Entscheidung zum Nachteil des Betroffen abgewichen werden kann
- Der Empfänger muss bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides der Bußgeldstelle Töging am Inn die Geldbuße begleichen
- Ist der Betroffene zahlungsunfähig, muss er dies gegenüber der Bussgeldstelle Töging am Inn nachweisen
- Der Betroffene muss darauf hingewiesen werden, dass bei Nichtzahlung und nicht Darlegung der Zahlungsunfähigkeit eine Erzwingungshaft nach § 96 OWiG angeordnet werden kann
Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaft (Stand 03.10.2025)
Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft (Stand 03.10.2025)
* Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt werden, droht ein Fahrverbot von 1 Monat
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Bußgeldkatalog Zone 30 geblitzt: