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Bußgeldbehörde in Goldbach zur Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten

Geschäftsstelle Zweckverband Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung, BY

Der Zweckverband Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen gemäß dem Bußgeldkatalog 2025 für Goldbach (Bayern)

▶ Bußgeldstelle Goldbach

Veröffentlicht am 24.08.2018 | geändert am 24.03.2025 | von Julia Obrazova | Lesezeit: 4 min

Bußgeldstelle Zweckverband Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung
Bußgeldstelle Goldbach
Zweckverband Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung
- Geschäftsstelle -
Sachsenhausen 19
63773 Goldbach, Bayern (BY)






Die Aufgaben der Zweckverband Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung, Geschäftsstelle

Die Bußgeldstelle Goldbach ahndet und verfolgt Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Handyverstöße oder auch das Überfahren einer Roten Ampel, die laut aktuellem Bußgeldkatalog Goldbach 2025 sanktioniert werden.
Die Bußgeldstelle Bayern versendet in der Regel vor Zustellung des Bußgeldbescheids die (Online)- Anhörung im Bußgeldverfahren aus Goldbach.
Unter Angabe des Benutzernamens und des Passwortes können Betroffene auf der Domain: www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/6376948711110 Angaben zum Verstoß äußern.



Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Staaten muß in Deutschland für eine begange Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr der tatsächliche Fahrer und nicht der Halter des Fahrzeugs ermittelt werden. Es ist deshalb Aufgabe der Bußgeldstelle Zweckverband Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung, den tatsächlichen Fahrer in Bayern für den Verstoß im Straßenverker zu ermitteln und diesem die Anhörung im Bußgeldverfahren zuzusenden.

Soll ich auf die Anhörung von der Bußgeldstelle Zweckverband Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung reagieren?

Der Betroffene Fahrer ist nach §55 Abs.2, §136 Abs.1 Satz2 StPO über sein Schweigerecht zu belehren. Oft wird im Anhörungsschreiben von der Bußgeldstelle Zweckverband Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung überlesen,

Dass Sie zwar laut §§ 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verpflichtet sind, Angaben zu Ihrer Person zu berichtigen oder zu vervollständigen, zum Vorwurf selbst (z.B: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit) aber keine Angaben machen müssen.

Schon bei der Zustellung des Anhörungsschreibens von der Bußgeldbehörde Goldbach in Bayern raten wir deshalb anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da zum einen die Einstellungswahrscheinlichkeit steigt und zum anderen die technische Prüfung der Messung der jeweiligen Blitzer Typen durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.
Bevor Sie Angaben der Online Anhörung von der Bußgeldstelle Zweckverband Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung aus Goldbach unter www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/6376948711110 vervollständigen, ist es in vielen Fällen ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.



In Goldbach, Aschaffenburg, Glttbach, Hösbach oder Kleinostheim werden täglich viele Verkehrsverstöße begangen. Diese Verstöße werden nach dem bundeseinheitlichen aktuellen Bußgeldkatalog Bayern Rote Ampel, Bußgeldkatalog Bayern Autobahn oder dem Bußgeldkatalog Bayern LKW sanktioniert.

Wenn Sie in Bayern zu schnell fahren und sich nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten oder eine Rote Ampel missachten, dann werden diese Ordnungswidrigkeiten in der Regel von der Bussgeldstelle Goldbach "Zweckverband Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung - Abteilung Geschäftsstelle" geahndet und verfolgt.
Häufige Verkehrsverstöße in Goldbach, Aschaffenburg, Glttbach, Hösbach oder Kleinostheim sind Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 21 km/h, 25 km/h oder 30 km/h und außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, 27 km/h oder 32 km/h.

Ab 21 km/h zu viel auf dem Tacho in Bayern und allen anderen Bundesländern droht 1 Punkt Flensburg und ab 31 km/h zu viel auf dem Tacho sogar ein Fahrverbot von einem Monat.

Welcher Bußgeldkatalog gilt aktuell in Bayern bei Geschwindigkeitsüberschreitungen?

Die ursprünglich geplante Reform konnte auf Grund eines Formfehlers für mehrere Monate nicht umgesetzt werden. Am 8. Oktober 2021 schließlich hat der Bundesrat dem Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog Verordnung (StVO-Novelle) zugestimmt. Seit dem 09.11.2021 gelten die neuen und höheren Gelbußen für zu schnelles Fahren innerorts und außerorts in Bayern und in allen weiteren Bundesländern.
Die alte Fassung des Bußgeldkatalogs (Goldbach) in Bayern galt nur bis zum 08.November 2021. Seit dem 09.November 2021 gilt nun der bundeseinheitliche neue Bußgeldkatalog. Auch für das Jahr 2025

Blitzer

Lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aus Goldbach, Zweckverband Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung - Geschäftsstelle?

Geschwindigkeitsmessungen in Goldbach sind oft fehlerhaft und viele Betroffene wehren sich gegen den Bußgeldbescheid aus Bayern, Zweckverband Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung.
Laut einer Studie der VUT Sachverständige GmbH & Co. KG sind von 14.783 Fällen 1.183 Fälle (8 %) als technisch nicht korrekt, 3.696 Fälle (25 %) in der Beweisführung mangelhaft, 3.399 Fälle (23 %) mit geringen Mängeln und nur 6.505 Fälle (44 %) in Messung und Beweisführung als korrekt zu bewerten waren. 56 % der Fälle sind demnach fehlerhaft.

In vielen Fällen empfiehlt sich eine Überprüfung Ihres Verstoßes aus Goldbach, wenn Sie mit den Angaben zum Tatvorwurf nicht einverstanden sind, oder Zweifel an der Richtigkeit haben.
Die auf Verkehrsordnunswidrigkeiten spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Stolle hilt Ihnen gerne bei fehlerhaften Anhörungen oder fehlerhaften Geschwindigkeitsmessungen aus Bayern weiter.




Der Bußgelbescheid der Bußgeldbehörde Goldbach sollte folgende Inhalte haben:

  • die Angaben des Betroffenen in Bayern,
  • die Tatbezeichnung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht,
  • was dem Betroffenen vorgeworfen wird,
  • die Tatzeit und den Tatort,
  • die gesetzlichen Voraussetzungen der Ordnungswidrigkeit und die einschlägigen Bußgeldvorschriften,
  • das Beweismittel,
  • die Geldbuße und etwaige Nebenfolgen, z. B. die Anordnung eines Fahrverbot

Die Bußgeldstelle Goldbach muss den Bußgeldbescheid nicht weiter begründen.

Der Bußgeldbescheid aus Goldbach muss folgende Belehrungen enthalten:

  • Es muss darauf hingewiesen werden, dass der Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Goldbach rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch nach § 67 OWiG eingelegt wird
  • Das bei einem Einspruch von der Entscheidung zum Nachteil des Betroffen abgewichen werden kann
  • Der Empfänger muss bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides der Bußgeldstelle Goldbach die Geldbuße begleichen
  • Ist der Betroffene zahlungsunfähig, muss er dies gegenüber der Bussgeldstelle Goldbach nachweisen
  • Der Betroffene muss darauf hingewiesen werden, dass bei Nichtzahlung und nicht Darlegung der Zahlungsunfähigkeit eine Erzwingungshaft nach § 96 OWiG angeordnet werden kann


Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaft (Stand 22.08.2025)






Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft (Stand 22.08.2025)



* Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt werden, droht ein Fahrverbot von 1 Monat

** Wenn Sie innerhalb kurzer Zeit zwei mal mit mehr als 16 km/h zu schnell geblitzt werden, droht 1 Punkt in Flensburg
1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013

Auch interessant: Blitzer Standorte in Deutschland



Bußgeldkatalog Zone 30 geblitzt:




Erfahrungen & Bewertungen zu derbussgeldkatalog.de



Bußgelder für zu schnelles Fahren



Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (weniger als 1 Sekunde):


Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (länger als 1 Sekunde):