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Bußgeldbehörde in Osterholz-Scharmbeck zur Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten

Sachgebiet Bußgeldstelle Landkreis Osterholz, NI

Der Landkreis Osterholz ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen gemäß dem Bußgeldkatalog 2025 für Osterholz-Scharmbeck (Niedersachsen)

▶ Bußgeldstelle Osterholz-Scharmbeck

Veröffentlicht am 24.08.2018 | geändert am 24.03.2025 | von Julia Obrazova | Lesezeit: 4 min

Bußgeldstelle Landkreis Osterholz
Bußgeldstelle Osterholz-Scharmbeck
Landkreis Osterholz
- Sachgebiet Bußgeldstelle -
Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck, Niedersachsen (NI)






Die Aufgaben der Landkreis Osterholz, Sachgebiet Bußgeldstelle

Die Bußgeldstelle Osterholz-Scharmbeck ahndet und verfolgt Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Handyverstöße oder auch das Überfahren einer Roten Ampel, die laut aktuellem Bußgeldkatalog Osterholz-Scharmbeck 2025 sanktioniert werden.
Die Bußgeldstelle Niedersachsen versendet in der Regel vor Zustellung des Bußgeldbescheids die (Online)- Anhörung im Bußgeldverfahren aus Osterholz-Scharmbeck.
Unter Angabe des Benutzernamens und des Passwortes können Betroffene auf der Domain: www.anhoerung24.de Angaben zum Verstoß äußern.



Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Staaten muß in Deutschland für eine begange Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr der tatsächliche Fahrer und nicht der Halter des Fahrzeugs ermittelt werden. Es ist deshalb Aufgabe der Bußgeldstelle Landkreis Osterholz, den tatsächlichen Fahrer in Niedersachsen für den Verstoß im Straßenverker zu ermitteln und diesem die Anhörung im Bußgeldverfahren zuzusenden.

Soll ich auf die Anhörung von der Bußgeldstelle Landkreis Osterholz reagieren?

Der Betroffene Fahrer ist nach §55 Abs.2, §136 Abs.1 Satz2 StPO über sein Schweigerecht zu belehren. Oft wird im Anhörungsschreiben von der Bußgeldstelle Landkreis Osterholz überlesen,

Dass Sie zwar laut §§ 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verpflichtet sind, Angaben zu Ihrer Person zu berichtigen oder zu vervollständigen, zum Vorwurf selbst (z.B: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit) aber keine Angaben machen müssen.

Schon bei der Zustellung des Anhörungsschreibens von der Bußgeldbehörde Osterholz-Scharmbeck in Niedersachsen raten wir deshalb anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da zum einen die Einstellungswahrscheinlichkeit steigt und zum anderen die technische Prüfung der Messung der jeweiligen Blitzer Typen durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.
Bevor Sie Angaben der Online Anhörung von der Bußgeldstelle Landkreis Osterholz aus Osterholz-Scharmbeck unter www.anhoerung24.de vervollständigen, ist es in vielen Fällen ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.



In Osterholz-Scharmbeck, Grasberg, Lilienthal, Ritterhude, Hambergen, Holste oder Lübberstedt werden täglich viele Verkehrsverstöße begangen. Diese Verstöße werden nach dem bundeseinheitlichen aktuellen Bußgeldkatalog Niedersachsen Rote Ampel, Bußgeldkatalog Niedersachsen Autobahn oder dem Bußgeldkatalog Niedersachsen LKW sanktioniert.

Wenn Sie in Niedersachsen zu schnell fahren und sich nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten oder eine Rote Ampel missachten, dann werden diese Ordnungswidrigkeiten in der Regel von der Bussgeldstelle Osterholz-Scharmbeck "Landkreis Osterholz - Abteilung Sachgebiet Bußgeldstelle" geahndet und verfolgt.
Häufige Verkehrsverstöße in Osterholz-Scharmbeck, Grasberg, Lilienthal, Ritterhude, Hambergen, Holste oder Lübberstedt sind Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 21 km/h, 25 km/h oder 30 km/h und außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, 27 km/h oder 32 km/h.

Ab 21 km/h zu viel auf dem Tacho in Niedersachsen und allen anderen Bundesländern droht 1 Punkt Flensburg und ab 31 km/h zu viel auf dem Tacho sogar ein Fahrverbot von einem Monat.

Welcher Bußgeldkatalog gilt aktuell in Niedersachsen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen?

Die ursprünglich geplante Reform konnte auf Grund eines Formfehlers für mehrere Monate nicht umgesetzt werden. Am 8. Oktober 2021 schließlich hat der Bundesrat dem Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog Verordnung (StVO-Novelle) zugestimmt. Seit dem 09.11.2021 gelten die neuen und höheren Gelbußen für zu schnelles Fahren innerorts und außerorts in Niedersachsen und in allen weiteren Bundesländern.
Die alte Fassung des Bußgeldkatalogs (Osterholz-Scharmbeck) in Niedersachsen galt nur bis zum 08.November 2021. Seit dem 09.November 2021 gilt nun der bundeseinheitliche neue Bußgeldkatalog. Auch für das Jahr 2025

Blitzer

Lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aus Osterholz-Scharmbeck, Landkreis Osterholz - Sachgebiet Bußgeldstelle?

Geschwindigkeitsmessungen in Osterholz-Scharmbeck sind oft fehlerhaft und viele Betroffene wehren sich gegen den Bußgeldbescheid aus Niedersachsen, Landkreis Osterholz.
Laut einer Studie der VUT Sachverständige GmbH & Co. KG sind von 14.783 Fällen 1.183 Fälle (8 %) als technisch nicht korrekt, 3.696 Fälle (25 %) in der Beweisführung mangelhaft, 3.399 Fälle (23 %) mit geringen Mängeln und nur 6.505 Fälle (44 %) in Messung und Beweisführung als korrekt zu bewerten waren. 56 % der Fälle sind demnach fehlerhaft.

In vielen Fällen empfiehlt sich eine Überprüfung Ihres Verstoßes aus Osterholz-Scharmbeck, wenn Sie mit den Angaben zum Tatvorwurf nicht einverstanden sind, oder Zweifel an der Richtigkeit haben.
Die auf Verkehrsordnunswidrigkeiten spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Stolle hilt Ihnen gerne bei fehlerhaften Anhörungen oder fehlerhaften Geschwindigkeitsmessungen aus Niedersachsen weiter.




Der Bußgelbescheid der Bußgeldbehörde Osterholz-Scharmbeck sollte folgende Inhalte haben:

  • die Angaben des Betroffenen in Niedersachsen,
  • die Tatbezeichnung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht,
  • was dem Betroffenen vorgeworfen wird,
  • die Tatzeit und den Tatort,
  • die gesetzlichen Voraussetzungen der Ordnungswidrigkeit und die einschlägigen Bußgeldvorschriften,
  • das Beweismittel,
  • die Geldbuße und etwaige Nebenfolgen, z. B. die Anordnung eines Fahrverbot

Die Bußgeldstelle Osterholz-Scharmbeck muss den Bußgeldbescheid nicht weiter begründen.

Der Bußgeldbescheid aus Osterholz-Scharmbeck muss folgende Belehrungen enthalten:

  • Es muss darauf hingewiesen werden, dass der Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Osterholz-Scharmbeck rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch nach § 67 OWiG eingelegt wird
  • Das bei einem Einspruch von der Entscheidung zum Nachteil des Betroffen abgewichen werden kann
  • Der Empfänger muss bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides der Bußgeldstelle Osterholz-Scharmbeck die Geldbuße begleichen
  • Ist der Betroffene zahlungsunfähig, muss er dies gegenüber der Bussgeldstelle Osterholz-Scharmbeck nachweisen
  • Der Betroffene muss darauf hingewiesen werden, dass bei Nichtzahlung und nicht Darlegung der Zahlungsunfähigkeit eine Erzwingungshaft nach § 96 OWiG angeordnet werden kann


Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaft (Stand 22.08.2025)






Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft (Stand 22.08.2025)



* Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt werden, droht ein Fahrverbot von 1 Monat

** Wenn Sie innerhalb kurzer Zeit zwei mal mit mehr als 16 km/h zu schnell geblitzt werden, droht 1 Punkt in Flensburg
1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013

Auch interessant: Blitzer Standorte in Deutschland



Bußgeldkatalog Zone 30 geblitzt:




Erfahrungen & Bewertungen zu derbussgeldkatalog.de



Bußgelder für zu schnelles Fahren



Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (weniger als 1 Sekunde):


Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (länger als 1 Sekunde):