
Landeshauptstadt Wiesbaden
- Verwarngeldstelle -
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden, Hessen (HE)
- Die Aufgaben der Behörde Landeshauptstadt Wiesbaden
- Soll ich auf die Anhörung von der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Wiesbaden reagieren?
- Welcher Bußgeldkatalog gilt aktuell in Hessen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen?
- Lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aus Wiesbaden, Landeshauptstadt Wiesbaden - Verwarngeldstelle?
- Inhalte des Bußgeldbescheids aus Wiesbaden
- Belehrungen des Bußgeldbescheids aus Wiesbaden
Die Aufgaben der Landeshauptstadt Wiesbaden, Verwarngeldstelle
Die Bußgeldstelle Wiesbaden ahndet und verfolgt Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Handyverstöße oder auch das Überfahren einer Roten Ampel, die laut aktuellem Bußgeldkatalog Wiesbaden 2026 sanktioniert werden.Die Bußgeldstelle Hessen versendet in der Regel vor Zustellung des Bußgeldbescheids die (Online)- Anhörung im Bußgeldverfahren aus Wiesbaden.
Unter Angabe des Benutzernamens und des Passwortes können Betroffene auf der Domain: owi21oa.ekom21.de/OA/06414000 Angaben zum Verstoß äußern.
Soll ich auf die Anhörung von der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Wiesbaden reagieren?
Der Betroffene Fahrer ist nach §55 Abs.2, §136 Abs.1 Satz2 StPO über sein Schweigerecht zu belehren. Oft wird im Anhörungsschreiben von der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Wiesbaden überlesen,Schon bei der Zustellung des Anhörungsschreibens von der Bußgeldbehörde Wiesbaden in Hessen raten wir deshalb anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da zum einen die Einstellungswahrscheinlichkeit steigt und zum anderen die technische Prüfung der Messung der jeweiligen Blitzer Typen durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.
Bevor Sie Angaben der Online Anhörung von der Bußgeldstelle Landeshauptstadt Wiesbaden aus Wiesbaden unter owi21oa.ekom21.de/OA/06414000 vervollständigen, ist es in vielen Fällen ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
In Wiesbaden werden täglich viele Verkehrsverstöße begangen. Diese Verstöße werden nach dem bundeseinheitlichen aktuellen Bußgeldkatalog Hessen Rote Ampel, Bußgeldkatalog Hessen Autobahn oder dem Bußgeldkatalog Hessen LKW sanktioniert.
Häufige Verkehrsverstöße in Wiesbaden sind Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts um 21 km/h, 25 km/h oder 30 km/h und außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, 27 km/h oder 32 km/h.
Ab 21 km/h zu viel auf dem Tacho in Hessen und allen anderen Bundesländern droht 1 Punkt Flensburg und ab 31 km/h zu viel auf dem Tacho sogar ein Fahrverbot von einem Monat.
Welcher Bußgeldkatalog gilt aktuell in Hessen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen?
Die ursprünglich geplante Reform konnte auf Grund eines Formfehlers für mehrere Monate nicht umgesetzt werden. Am 8. Oktober 2021 schließlich hat der Bundesrat dem Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog Verordnung (StVO-Novelle) zugestimmt. Seit dem 09.11.2021 gelten die neuen und höheren Gelbußen für zu schnelles Fahren innerorts und außerorts in Hessen und in allen weiteren Bundesländern.Die alte Fassung des Bußgeldkatalogs (Wiesbaden) in Hessen galt nur bis zum 08.November 2021. Seit dem 09.November 2021 gilt nun der bundeseinheitliche neue Bußgeldkatalog. Auch für das Jahr 2026
Lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aus Wiesbaden, Landeshauptstadt Wiesbaden - Verwarngeldstelle?
Geschwindigkeitsmessungen in Wiesbaden sind oft fehlerhaft und viele Betroffene wehren sich gegen den Bußgeldbescheid aus Hessen, Landeshauptstadt Wiesbaden.Laut einer Studie der VUT Sachverständige GmbH & Co. KG sind von 14.783 Fällen 1.183 Fälle (8 %) als technisch nicht korrekt, 3.696 Fälle (25 %) in der Beweisführung mangelhaft, 3.399 Fälle (23 %) mit geringen Mängeln und nur 6.505 Fälle (44 %) in Messung und Beweisführung als korrekt zu bewerten waren. 56 % der Fälle sind demnach fehlerhaft.
Die auf Verkehrsordnunswidrigkeiten spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Stolle hilt Ihnen gerne bei fehlerhaften Anhörungen oder fehlerhaften Geschwindigkeitsmessungen aus Hessen weiter.
Der Bußgelbescheid der Bußgeldbehörde Wiesbaden sollte folgende Inhalte haben:
- die Angaben des Betroffenen in Hessen,
- die Tatbezeichnung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht,
- was dem Betroffenen vorgeworfen wird,
- die Tatzeit und den Tatort,
- die gesetzlichen Voraussetzungen der Ordnungswidrigkeit und die einschlägigen Bußgeldvorschriften,
- das Beweismittel,
- die Geldbuße und etwaige Nebenfolgen, z. B. die Anordnung eines Fahrverbot
Die Bußgeldstelle Wiesbaden muss den Bußgeldbescheid nicht weiter begründen.
Der Bußgeldbescheid aus Wiesbaden muss folgende Belehrungen enthalten:
- Es muss darauf hingewiesen werden, dass der Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Wiesbaden rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch nach § 67 OWiG eingelegt wird
- Das bei einem Einspruch von der Entscheidung zum Nachteil des Betroffen abgewichen werden kann
- Der Empfänger muss bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides der Bußgeldstelle Wiesbaden die Geldbuße begleichen
- Ist der Betroffene zahlungsunfähig, muss er dies gegenüber der Bussgeldstelle Wiesbaden nachweisen
- Der Betroffene muss darauf hingewiesen werden, dass bei Nichtzahlung und nicht Darlegung der Zahlungsunfähigkeit eine Erzwingungshaft nach § 96 OWiG angeordnet werden kann
Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaft (Stand 26.02.2026)
Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft (Stand 26.02.2026)
* Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt werden, droht ein Fahrverbot von 1 Monat
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Bußgeldkatalog Zone 30 geblitzt:
