Bussgelder, Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem LKW

Bußgeldkatalog LKW Geschwindigkeitsüberschreitung:
51 - 60 km/h zu schnell innerorts gefahren

Bußgeldkatalog 2025 für die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften mit einem LKW (Stand April 2025)

Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt werden, droht ein Fahrverbot von 1 Monat

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts LKW um 51 - 60 Km/h
Wird Ihnen vorgeworfen, mit Ihrem LKW die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um:
51 - 60 km/h überschritten zu haben ?

Für die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 51 - 60 km/h mit einem LKW zahlen Sie innerhalb geschlossener Ortschaften laut Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) ein Bußgeld in Höhe von:


700,00 EUR

Es drohen zusätzlich folgende weitere Sanktionen:
3 Monate Fahrverbot
2 Punkte
in Flensburg



Es gilt zu beachten, dass bei einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung eine Verdopplung und sogar Verdreifachung der Geldbuße drohen kann. Zudem kommen immer 28,50 EUR an Auslagen und Gebühren an die Bußgeldbehörde bei jedem Bußgeldbescheid hinzu. Dies kann bei einer ca. 40%-igen Geschwindigkeitsüberschreitung angenommen werden.
Wenn Sie 51 - 60 km/h zu schnell innerorts gefahren sind kommen zu dem Bußgeld noch Auslagen und Gebühren der Bußgeldbehörde beim Bußgeldbescheid hinzu. Dies sind insgesamt 728,50 EUR. Bei einer Verdopplung der Geldbuße drohen zzgl. Auslagen und Gebühren Kosten an die Bußgeldbehörde in Höhe von 1428,50 EUR. Bei einer Verdreifachung zzgl. der Auslagen und Gebühren an die Behörde können gar Kosten von insgesamt 2128,50 EUR entstehen.

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft !

Seit dem 01.05.2014 gelten laut neuem Bußgeldkatalog geänderte straßenverkehrsrechtliche Vorschriften und Bußgeldbescheide, die auch für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem LKW innerhalb geschlossener Ortschaften gelten.

Lohnt sich ein Einspruch, wenn Sie mit einem LKW 51 - 60 km/h zu schnell innerorts gefahren sind?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, weil Ihnen vorgeworfen wird, die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 51 - 60 km/h überschritten zu haben, müssen Sie diesen nicht in jedem Fall akzeptieren und bezahlen, denn laut einer Studie sollen 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft sein.

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich insbesondere dann lohnen,
wenn Fahrverbote oder Punkte in Flensburg drohen.
Für 51 - 60 km/h zu schnell außerorts mit dem LKW erhalten Sie bereits 2 Punkte von maximal 8 zu erreichenden Punkten in Flensburg.

Rechtsschutzversicherung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Die Rechtsschutzversicherung ermöglicht es Ihnen, die Angelegenheiten wegen
51 - 60 km/h zu innerorts zu schnell gefahren oder auch Verkehrsstraftaten an einen Rechtsanwalt zu übergeben.
Dieser kann - wenn es sein muss, Sie auch vor Gericht - vertreten.
Die Versicherung übernimmt in diesem Falle die Kosten des Anwalts, die Gerichts- und Gutachterkosten.



* Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt werden, droht ein Fahrverbot von 1 Monat
** ab 16 km/h zu schnell mit dem LKW innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften droht ein Punkt im Fahreigungsregister in Flensburg
1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013



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Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (weniger als 1 Sekunde):




Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (länger als 1 Sekunde):