Bußgeldkatalog Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um 41 - 50 km/h innerorts
LKW mit gefährlichen Gütern und Kraftomnibusse mit Fahrgästen mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 41 - 50 km/h innerorts

Wird Ihnen vorgeworfen mit einem LKW mit gefährlichen Gütern oder einem Kraftomnibus mit Fahrgästen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um:
41 - 50 km/h überschritten zu haben ?
480,00 EUR
3 Monate Fahrverbot
2 Punkte in Flensburg
2 Punkte in Flensburg
Seit dem 01.05.2014 gelten laut neuem Bußgeldkatalog geänderte straßenverkehrsrechtliche Vorschriften und Bußgeldbescheide, die auch für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem LKW mit gefährlichen Gütern und Kraftomnibusse mit Fahrgästen gelten.
Lohnt sich ein Einspruch, wenn Sie mit einem LKW mit gefährlichen Gütern und Kraftomnibusse mit Fahrgästen 41 - 50 km/h zu schnell innerorts gefahren sind?
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, weil Ihnen vorgeworfen wird, die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem LKW mit gefährlichen Gütern und Kraftomnibusse mit Fahrgästen innerhalb geschlossener Ortschaften um 41 - 50 km/h überschritten zu haben, müssen Sie diesen nicht in jedem Fall akzeptieren und bezahlen, denn laut einer Studie sollen 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft sein.Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich insbesondere dann lohnen,
wenn Fahrverbote oder Punkte in Flensburg drohen.
Für 41 - 50 km/h zu schnell außerorts mit dem LKW mit gefährlichen Gütern und Kraftomnibusse mit Fahrgästen erhalten Sie bereits 2 Punkte von maximal 8 zu erreichenden Punkten in Flensburg.
Rechtsschutzversicherung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Die Rechtsschutzversicherung ermöglicht es Ihnen, die Angelegenheiten wegen41 - 50 km/h zu schnell außerorts gefahren oder auch Verkehrsstraftaten an einen Rechtsanwalt zu übergeben.
Dieser kann - wenn es sein muss, Sie auch vor Gericht - vertreten.
Die Versicherung übernimmt in diesem Falle die Kosten des Anwalts, die Gerichts- und Gutachterkosten.
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