Dieser Artikel erklärt praxisnah und rechtssicher die relevanten Vorschriften, typische Fehlverhalten, Mindestabstände und wann ein Verstoß ein Bußgeld nach sich ziehen kann.
Rechtsfahrgebot:
Das Wichtigste in Kürze
- Das Rechtsfahrgebot verpflichtet Kraftfahrer, grundsätzlich möglichst weit rechts zu fahren, um den Verkehrsfluss zu sichern und Gefährdungen zu vermeiden.
- Ausnahmen gelten beim Überholen, beim Linksabbiegen und auf mehrspurigen Fahrbahnen, wobei das Rechtsfahrgebot so anzuwenden ist, dass der Verkehr nicht behindert wird.
- Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot werden nach § 2 StVO geahndet und können Bußgelder sowie Punkte in Flensburg zur Folge haben.
- Praktische Umsetzung: Halten Sie ausreichend Abstand, nutzen Sie den rechten Fahrstreifen außer beim aktiven Spurwechsel oder Überholen und beachten Sie Verkehrszeichen und Markierungen.
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Jetzt prüfen- Wann gilt das Rechtsfahrgebot nach StVO?
- Gilt das Rechtsfahrgebot auf der Autobahn immer?
- Wann muss auf Autobahnen der rechte Fahrstreifen genutzt werden?
- Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot in der StVO
- Wann darf auf mehrspurigen Straßen links gefahren werden?
- Rechtsfahrgebot und Überholen auf mehrspurigen Fahrbahnen
- Wann droht Bußgeld bei Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot in der StVO?
- Höhe der Bußgelder bei Missachtung des Rechtsfahrgebots
- Rechtsfahrgebot bei stockendem Verkehr und Stau
- Fahrstreifenwechsel und das Rechtsfahrgebot
- Wann ist das Rechtsfahrgebot bei Baustellen nicht anwendbar?
- Rechtsfahrgebot für Lkw und schwere Fahrzeuge auf Autobahnen
- Folgen eines Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot für Punkte und Fahrverbot
- Wie kontrolliert die Polizei das Rechtsfahrgebot auf Autobahnen?
- Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid? Jetzt prüfen!
- Fazit
- Die häufigsten Fragen
Wann gilt das Rechtsfahrgebot nach StVO?
Das Rechtsfahrgebot ist Grundregel der StVO und verlangt, möglichst weit rechts zu fahren; es gilt auf allen öffentlichen Straßen, innerorts wie außerorts (vgl. § 2 StVO). Auf breiten Fahrbahnen dürfen Sie den rechten Rand mit Sicherheitsabstand nutzen, ohne den Verkehrsfluss zu behindern. Das Gebot dient der Verkehrssicherheit, reduziert Konflikte beim Überholen und sorgt für berechenbare Fahrstreifenwahl. Abweichungen sind eng umrissen, etwa bei Kolonnen, Einfädeln oder stockendem Verkehr nach § 7 StVO. Entscheidend ist, dass Sie nur so lange links bleiben, wie es die Situation rechtfertigt; danach müssen Sie wieder nach rechts wechseln, um Rückstau zu vermeiden und die Fahrbahnbenutzung effizient zu halten.Warum das Rechtsfahrgebot wichtig ist
Das Rechtsfahrgebot verhindert Blockieren, senkt Spurwechselrisiken und schafft Reserven für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge. Wer rechts fährt, hält den Verkehr stabil und reduziert Unfälle.- Sichtbarkeit: Berechenbare Spurwahl erleichtert Reaktionen.
- Effizienz: Rechts halten reduziert unnötige Spurwechsel.
- Sicherheit: Kürzere Überholwege senken Konflikte.
Gilt das Rechtsfahrgebot auf der Autobahn immer?
Auf Autobahnen gilt das Rechtsfahrgebot besonders streng, weil hohe Geschwindigkeiten kurze Reaktionszeiten erfordern (vgl. § 18 StVO). Sie sollen den rechten Fahrstreifen nutzen und nur zum Überholen nach links wechseln. Dauerhaftes Linksfahren ist unzulässig, wenn rechts hinreichend Platz frei ist. Bei dichtem Verkehr dürfen Sie kurzzeitig auf mehreren Spuren nebeneinander fahren; maßgeblich bleibt aber die zügige Rückkehr nach rechts, sobald dies sicher möglich ist. Das schützt die Verkehrssicherheit, verhindert Auffahren und ermöglicht rettenden Platz in Notlagen. Bei Ein- und Ausfahrten ist vorausschauendes Einfädeln wichtig, um Lücken zu lassen und die Fahrbahnbenutzung geordnet zu halten.Autobahn: typische Alltagssituationen
Nutzen Sie links nur zum Überholen, beobachten Sie den rechten Streifen und wechseln Sie zurück, sobald ausreichend Sicherheitsabstand besteht. So vermeiden Sie Bußgelder und Stress.- Überholspur: Nur temporär befahren.
- Rückkehr: Nach dem Überholen zügig rechts einordnen.
- Vorausschau: Ein-/Ausfahrten früh mitdenken.
Wann muss auf Autobahnen der rechte Fahrstreifen genutzt werden?
Sie müssen den rechten Fahrstreifen nutzen, wenn rechts eine ausreichende Lücke besteht und kein unmittelbares weiteres Überholen bevorsteht. Das folgt aus Rechtsfahrgebot und der Pflicht, links nicht länger als nötig zu fahren (§ 7 StVO). Auch bei moderater Verkehrssicherheit ist eine geordnete Fahrbahnbenutzung gefordert: Halten Sie Blick und Spiegel aktiv, damit Sie Lücken rechts erkennen. Bleiben Sie nicht aus Bequemlichkeit auf der Mittelspur; Mittelspurschleichen verursacht Kolonnen und provoziert riskante Überholmanöver. Nutzen Sie Blinker, Schulterblick und ausreichende Abstände, um Konflikte beim Zurückwechseln zu vermeiden.Mittelspur vermeiden
Dauerhaftes Fahren auf der Mittelspur ist rechtlich heikel und praktisch riskant. Beobachten Sie die rechte Spur konsequent und wechseln Sie, wenn Platz vorhanden ist.- Blickführung: Rechtsverkehr aktiv im Blick behalten.
- Signal: Frühzeitig blinken, Wechsel klar anzeigen.
- Abstand: Vorne wie hinten genügend Puffer lassen.
Aus einer aktuellen Studie
Eine aktuelle Studie der Technischen Universität München (TUM) zeigt: In Simulationen mit keep-right-Anreizen und modernen Lane-Change-Modellen (u. a. MOBIL, LMRS) führt die konsequente Rückkehr auf den rechten Fahrstreifen zu weniger starken Bremsmanövern, weniger Konflikten beim Spurwechsel und zu einem stabileren Verkehrsfluss. Das unterstützt den Zweck des Rechtsfahrgebots und reduziert belastende Störungen im Autobahnverkehr.Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot in der StVO
Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot ergeben sich aus § 7 StVO: Bei dichtem Verkehr dürfen Fahrzeuge auf mehreren Fahrstreifen nebeneinander fahren. Auf baulich getrennten Richtungsfahrbahnen ist ein kurzfristiges Nebeneinander zulässig, ohne ständig nach rechts zu wechseln. Beim Überholen sowie an Anschlussstellen, Ein- und Ausfädelungsstreifen können Sie die Spurwahl anpassen, sofern die Verkehrssicherheit gewahrt bleibt. Auch großräumige Lkw-Kolonnen können Zeitfenster nötig machen, in denen Sie links bleiben, um eine Kettenreaktion zu vermeiden. Wichtig bleibt die zügige Rückkehr nach rechts, sobald die Fahrbahnbenutzung es sicher zulässt.Wann die Ausnahme greift
Bei stockendem Verkehr oder dichten Pulks ist Rechtsfahren nicht immer möglich. Kurzzeitiges Nebeneinander ist erlaubt, aber rechts bleibt der Grundsatz.- Dichtverkehr: Nebeneinanderfahren zulässig.
- Anschlussstellen: Spurwahl anpassen.
- Rückkehrpflicht: Möglichst bald wieder rechts.
Wann darf auf mehrspurigen Straßen links gefahren werden?
Links fahren dürfen Sie zum Überholen, zum Einordnen auf Abbiegespuren oder wenn rechts kein ausreichender Fahrstreifen-Fluss besteht. Maßstab bleibt das Rechtsfahrgebot und die sichere Fahrbahnbenutzung nach § 7 StVO. Bleiben Sie nur so lange links, wie der Überholvorgang andauert; rückt der rechte Verkehr wieder auf, wechseln Sie zurück. Auf innerörtlichen Ring- oder Ausfallstraßen kann die linke Spur temporär sinnvoll sein, etwa für die nächste Ausfahrt. Dennoch gilt: Wer ohne Grund links bleibt, riskiert Behinderungen und gefährdet die Verkehrssicherheit durch unnötige Spurwechsel im Feld.Links fahren: klare Regeln
Nutzen Sie links zielgerichtet und kurz. Planen Sie Abfahrten vorausschauend, damit Sie nicht hektisch wechseln müssen und freie Lücken nutzen können.- Zielwahl: Abbiegespuren früh ansteuern.
- Dauer: Links nur so lange nötig bleiben.
- Überblick: Spiegel und Schulterblick nutzen.
Rechtsfahrgebot und Überholen auf mehrspurigen Fahrbahnen
Das Überholen ist zügig auszuführen und darf andere nicht gefährden; danach ist die Rückkehr nach rechts Pflicht (vgl. § 5 StVO). Das Rechtsfahrgebot bleibt Leitlinie: Sie sollen nicht längere Zeit links verbleiben, wenn rechts durchgängig Platz ist. Achten Sie vor dem Spurwechsel auf ausreichenden Abstand, eindeutiges Blinken und klare Fahrbahnbenutzung. Bei annähernd gleicher Geschwindigkeit empfiehlt sich Geduld, statt den linken Fahrstreifen dauerhaft zu blockieren. Das fördert Verkehrssicherheit, reduziert Auffahrunfälle und entspannt die Dynamik im Verkehrspulk spürbar.Überholen ohne Risiko
Wählen Sie einen deutlichen Geschwindigkeitsüberschuss, blinken Sie früh und halten Sie stabile Spurführung. Nach Abschluss kehren Sie sofort auf rechts zurück.- Plan: Überholweg vorab prüfen.
- Signal: Blinker früh und klar setzen.
- Rückkehr: Zügig wieder rechts einordnen.
Wann droht Bußgeld bei Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot in der StVO?
Ein Bußgeld droht, wenn Sie das Rechtsfahrgebot missachten, ohne nachvollziehbaren Grund links fahren oder andere behindern. Rechtsgrundlagen sind § 2, § 7 und § 18 StVO, sanktioniert über § 49 StVO und die Anlage zur BKatV (Bußgeldkatalog 2025). Typische Fälle: Linksspurblockade, Mittelspurschleichen, fehlende Rückkehr nach dem Überholen oder riskanter Spurwechsel bei unklarer Fahrbahnbenutzung. Mit Gefährdung oder Sachschaden steigen Regelsatz und mögliche Punkte. Dokumentierte Verstöße durch Video- oder Nachfahrsysteme werden regelmäßig verwertet; rechtzeitig korrektes Verhalten beugt Verfahren vor.Was Behörden ahnden
Geahndet werden unnötiges Linksfahren, Behinderungen und unsichere Manöver. Halten Sie daher die Spur klar und kehren Sie konsequent nach rechts zurück.- Linksfahren: Ohne Grund rechts frei ignoriert.
- Behinderung: Rückstau durch Blockade.
- Gefahr: Riskante Wechsel bei Dichtverkehr.
Höhe der Bußgelder bei Missachtung des Rechtsfahrgebots
Die Höhe richtet sich nach Schwere, Gefährdung und Folgen. Im Verwarngeldbereich fallen meist geringere Sätze an; bei erheblicher Behinderung oder Unfall drohen höhere Bußgelder und ggf. ein Punkt im Fahreignungsregister. Maßgeblich sind die Regelsätze im Bußgeldkatalog 2025 (Anlage zur BKatV). Beachten Sie, dass Einzelfallumstände wie Dauer des Linkfahrens, Verkehrsaufkommen und Beweislage berücksichtigt werden. Prüfen Sie Bescheide auf Plausibilität von Ort, Zeit, Mess- oder Videoangaben. Orientierung bietet zusätzlich die behördliche Praxis nach KBA-Punktekatalog.Worauf es bei der Höhe ankommt
Je deutlicher die Behinderung oder Gefahr, desto höher das Bußgeld. Wiederholungen und Probezeitvergehen werden strenger bewertet als Einmalfehler.| Kriterium | Einfluss auf die Höhe |
|---|---|
| Dauer des Linkfahrens | Steigert Gewichtung bei längerer Blockade |
| Verkehrsdichte | Höhere Relevanz bei dichtem Verkehr |
| Gefährdung/Schaden | Erhöht Regelsatz und Punktelage |
- Regelsätze: Maßstab Bußgeldkatalog 2025.
- Beweis: Video/Nachfahren möglich.
- Punkte: KBA-System prüfen.
Rechtsfahrgebot bei stockendem Verkehr und Stau
Bei stockendem Verkehr erlaubt § 7 StVO ein nebeneinander auf mehreren Fahrstreifen. Das Rechtsfahrgebot tritt nicht außer Kraft, bleibt aber gelockert: Sie müssen nicht permanent rechts wechseln, wenn dadurch Stop-and-go verschärft würde. Gleichwohl bleibt umsichtiges Überholen geboten; riskante Lückensprünge gefährden die Verkehrssicherheit. Bildet sich ein Stau auf Autobahnen, ist für Rettungsfahrzeuge eine Rettungsgasse zu bilden (vgl. § 11 StVO). Vermeiden Sie spontane Spurwechsel; halten Sie Abstand und bleiben Sie berechenbar, bis sich die Fahrbahnbenutzung wieder normalisiert.Stau: so verhalten Sie sich richtig
Bleiben Sie ruhig, halten Sie Linien und Abstände, bilden Sie die Rettungsgasse und verzichten Sie auf Blockieren oder Drängeln auf der Linksspur.- Rettungsgasse: Frühzeitig korrekt bilden.
- Stabilität: Spurtreue vor Lückensprüngen.
- Abstand: Puffer für Reaktionen lassen.
Fahrstreifenwechsel und das Rechtsfahrgebot
Jeder Spurwechsel muss angekündigt und abgesichert werden. Blinken, Spiegel, Schulterblick und ausreichender Abstand sind Pflicht; das Rechtsfahrgebot verlangt die Rückkehr nach rechts, sobald dies sicher möglich ist (§ 7 StVO). Vermeiden Sie Zickzackfahrten, denn diese stören die Fahrbahnbenutzung und erhöhen Unfallrisiken. Beim Überholen halten Sie einen klaren Geschwindigkeitsüberschuss, damit der Wechsel kurz bleibt. In Baustellen ist besondere Verkehrssicherheit gefordert: Engstellen verkleinern Puffer, weshalb defensive Manöver Vorrang haben.Wechsel sauber absichern
Planen Sie Spurwechsel früh, setzen Sie eindeutige Signale und halten Sie die Spur stabil. Nach dem Manöver kehren Sie wieder rechts ein, wenn es die Lage erlaubt.- Signal: Blinker rechtzeitig setzen.
- Sicht: Spiegel und Schulterblick.
- Puffer: Wechsel nur mit Abstand.
Wann ist das Rechtsfahrgebot bei Baustellen nicht anwendbar?
In Baustellen kann das Rechtsfahrgebot durch Verkehrszeichen, Leitbaken oder Markierungen faktisch eingeschränkt sein. Die sichere Fahrbahnbenutzung hat Vorrang: Folgen Sie Spurführungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverboten (vgl. Anlage 2 StVO). Schmale Fahrstreifen oder Lkw-Fahrverbote links können die Rückkehr nach rechts verzögern. Überholen Sie nur, wenn es die Enge zulässt und die Verkehrssicherheit nicht leidet. Nach der Baustelle ordnen Sie sich wieder rechts ein und nehmen die normale Überholen-Praxis auf.Baustelle: Priorität Sicherheit
Ziehen Sie Linien strikt, halten Sie Tempo und Abstand ein und vermeiden Sie hastige Wechsel. Die Beschilderung geht dem allgemeinen Gebot vor.- Zeichen: Markierungen strikt folgen.
- Tempo: Vorgaben konsequent einhalten.
- Wechsel: Nur wenn eindeutig sicher.
Rechtsfahrgebot für Lkw und schwere Fahrzeuge auf Autobahnen
Für Lkw und Gespanne gilt das Rechtsfahrgebot mit besonderer Strenge; häufig bestehen Überholverbote oder Beschränkungen der Fahrstreifenwahl (siehe § 18 StVO und Zeichen nach Anlage 2). Das soll die Verkehrssicherheit erhöhen und Mischverkehr beruhigen. Nutzen Sie den rechten Streifen, planen Sie vorausschauend und halten Sie ausreichend Abstand. Beim Überholen ist ein klarer Geschwindigkeitsüberschuss erforderlich; Elefantenrennen sollten Sie vermeiden. Regeln zu Lenk- und Ruhezeiten bleiben unberührt; die geordnete Fahrbahnbenutzung reduziert Stress und spart Kraftstoff.Lkw-Praxis auf der BAB
Überholen Sie nur, wenn der Vorgang zügig abgeschlossen werden kann. Bei den Verkehrszeichen 277/278 sind Verbote strikt zu beachten, sonst drohen Bußgelder und möglicherweise Punkte.- Verbote: Überholverbote respektieren.
- Abstand: Puffer vor Engstellen erhöhen.
- Planung: Spurwechsel selten, aber klar.
Folgen eines Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot für Punkte und Fahrverbot
Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot sind Ordnungswidrigkeiten nach § 49 StVO und werden nach Bußgeldkatalog 2025 geahndet. Bei bloßer Fehlwahl des Fahrstreifen droht meist ein Verwarngeld; bei Gefährdung oder Unfall sind höhere Sätze und ein Punkt im FAER möglich (vgl. KBA-Infos). Ein Fahrverbot kommt nur in gravierenden Fällen in Betracht, etwa bei grob rücksichtsloser Blockade mit konkreter Gefahr. Maßgeblich sind Beweislage, Verkehrsaufkommen und Dauer des Verstoßes; Wiederholungen verschärfen die Bewertung.Punkte vermeiden
Halten Sie die Rückkehr nach rechts konsequent ein, dokumentieren Sie bei Einsprüchen Verkehrslage und Sicht. Ruhiges Agieren senkt das Risiko deutlich.- Bewertung: Punkte nur bei gravierenden Fällen.
- Einzelfall: Lage, Dauer, Beweis zählen.
- Strategie: Verhalten anpassen, Lücken nutzen.
Wie kontrolliert die Polizei das Rechtsfahrgebot auf Autobahnen?
Kontrollen erfolgen durch Videofahrzeuge, Nachfahren, Abstandsmessbrücken und Auswertung von Verkehrsbeobachtungen. Dauerhaftes Linksfahren trotz freier rechter Fahrstreifen wird dokumentiert und als Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot bewertet. Grundlage der Ahndung sind § 49 StVO und die Regelsätze des Bußgeldkatalog 2025. Entscheidend sind klare Sequenzen, in denen rechts erkennbar Platz war und die Fahrbahnbenutzung durch Ihre Spurwahl beeinträchtigt wurde. Hinweise aus Zeugenangaben fließen ergänzend ein; eindeutige Videoabschnitte erhöhen die Beweiskraft und damit die Erfolgsquote der Verfahren.Beweise verstehen
Achten Sie auf Uhrzeit, Streckenabschnitt und Verkehrsfluss in den Akten. Fehlen klare Sequenzen, kann die Beweislast im Einzelfall zu Ihren Gunsten wirken.- Video: Klare, zusammenhängende Sequenzen.
- Zeugen: Ergänzende Aussagen möglich.
- Dichte: Verkehrslage stets entscheidend.
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid? Jetzt prüfen!
Ein Einspruch kann sich lohnen, wenn die Beweislage lückenhaft ist, die rechte Spur nicht frei war oder die Verkehrsdichte ein Nebeneinander rechtfertigte (vgl. § 67 OWiG). Prüfen Sie Akten, Videoabschnitte, Skizzen und Zeitpunkte sorgfältig. Verweisen Sie auf die konkrete Verkehrssituation nach § 7 StVO und auf die Frage, ob ein zeitnaher Rückwechsel realistisch und gefahrlos möglich war. Nutzen Sie interne Hilfen wie Bußgeldkatalog 2025 zur Einordnung und sichern Sie Fristen. Bei unklaren Tatbeständen oder widersprüchlichen Angaben steigt die Chance, Bußgeld zu senken oder das Verfahren beenden zu lassen.Auch bei Blitzerbriefen kann es sich lohnen, Einspruch einzulegen, etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder Abstandsverstößen:
✓ Unscharfe Blitzerfotos
✓ Störungen durch Reflexionen
✓ Fehlende Begründung
✓ Verspätete Zustellung & Verjährung
✓ Strafe für den Betroffenen unzumutbar
Unser Expertentipp
Wer zu schnell fährt und dabei geblitzt wird, muss mit harten Sanktionen rechnen – die Strafmaße sind im Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße festgelegt. Es können ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot drohen. Allerdings ist nicht jeder Bußgeldbescheid fehlerfrei. Prüfen Sie hier, ob sich ein Einspruch gegen den Bescheid lohnt.Fazit
Das Rechtsfahrgebot der StVO sichert den Verkehrsfluss auf der Autobahn und auf einzelnen Fahrstreifen: grundsätzlich rechts fahren, links nur zum Überholen. Ausnahmen (z. B. Verkehrszeichen, Stau oder Fahrstreifenwechsel) sowie die Einhaltung angemessener Mindestabstände gehören zu den verbindlichen Pflichten für alle Verkehrsteilnehmer. Dauerhaftes Linksfahren, Behinderung oder das Missachten der Abstände kann ein Bußgeld nach sich ziehen und die Verkehrssicherheit erheblich vermindern. Vorausschauendes Einordnen, konsequentes Beachten der Beschilderung und defensives Fahren reduzieren Risiken — bei konkreten Rechtsfragen empfiehlt sich fachkundige Beratung.Die häufigsten Fragen rund um das Rechtsfahrgebot
Das Rechtsfahrgebot nach §2 Abs.2 StVO gilt auf Autobahnen und sonstigen mehrstreifigen Fahrbahnen, wenn Fahrstreifen in gleicher Richtung vorhanden sind. Sie müssen grundsätzlich den rechten Fahrstreifen benutzen; Fahrten auf der linken Spur sind nur zum Überholen, bei stockendem Verkehr, zum Einordnen oder auf Anordnung erlaubt. Wechseln Sie wieder nach rechts, sobald es gefahrlos möglich ist; Verstöße werden geahndet.
Bei der Fahrstreifenbenutzung auf mehrspurigen Straßen gilt das Rechtsfahrgebot: Sie müssen möglichst rechts fahren und die linken Spuren nur zum Überholen, Einordnen oder bei ausgeschilderten Ausnahmen nutzen. Die StVO regelt Ausnahmen wie Baustellen oder Sperrungen; folgen Sie Verkehrszeichen und fahren Sie vorausschauend.
Das Rechtsfahrgebot gilt grundsätzlich; beim Überholen besteht keine generelle Ausnahme: Überholt wird in der Regel links. Nach StVO (§2, §5) ist Rechtsüberholen nur in engen Ausnahmen erlaubt, etwa auf mehrspurigen Fahrbahnen in gleicher Richtung, in Einbahnstraßen oder wenn links abbiegende Fahrzeuge warten. Überholen darf nur ohne Gefährdung, mit ausreichendem Seitenabstand und unter Beachtung von Verkehrszeichen erfolgen.
Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot (§2 StVO) ist eine Ordnungswidrigkeit und zieht laut Bußgeldkatalog Geldbußen nach sich. Bei einfachem Verstoß sind es meist geringe Bußgelder; bei Behinderung typischerweise 25–80 Euro, bei Gefährdung oder Unfall deutlich höhere Sanktionen. Zusätzlich können Punkte in Flensburg und in schweren Fällen Fahrverbote anfallen. Prüfen Sie den aktuellen Bußgeldkatalog oder lassen Sie sich rechtlich beraten.
Das Rechtsfahrgebot (StVO) verlangt, dass Sie auf Autobahnen rechts fahren, außer zum Überholen, Ausweichen oder wenn die Verkehrslage das verhindert. Bei stockendem Verkehr dürfen Sie nur soweit links bleiben, wie nötig; unnötiges Blockieren der rechten Spur ist verboten. Bei Stillstand sind Sie verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden, damit Einsatzfahrzeuge passieren können. Fahren Sie vorausschauend und rücksichtsvoll.
Von A wie Abstandsverstoß bis Z wie Zulassung: Auf RechtAktuell.org finden Sie alles Wichtige zum Verkehrsrecht.
- § 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Fahrbahnbenutzung, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html (zuletzt abgerufen am 02.10.2025).
- § 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Überholen, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html (zuletzt abgerufen am 02.10.2025).
- § 7 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Benutzung von Fahrstreifen, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__7.html (zuletzt abgerufen am 02.10.2025).
- § 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Besondere Verkehrslagen (Rettungsgasse), https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__11.html (zuletzt abgerufen am 02.10.2025).
- § 18 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Autobahnen und Kraftfahrstraßen, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__18.html (zuletzt abgerufen am 02.10.2025).
- § 49 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Ordnungswidrigkeiten, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__49.html (zuletzt abgerufen am 02.10.2025).
- Anlage 2 zu § 41 StVO – Vorschriftzeichen (u. a. Überholverbote), https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html (zuletzt abgerufen am 02.10.2025).
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) – Startseite, https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/ (zuletzt abgerufen am 02.10.2025).
- § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/__4.html (zuletzt abgerufen am 02.10.2025).
- Anlage (Regelsätze) zur Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html (zuletzt abgerufen am 02.10.2025).
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – Punktekatalog, https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/Punktekatalog/punktekatalog_node.html (zuletzt abgerufen am 02.10.2025).
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) – Fahreignungsregister (FAER) Informationen, https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/FAER_node.html (zuletzt abgerufen am 02.10.2025).
- Technische Universität München (TUM), "Data-Driven Modeling of Lane Changing on Freeways", https://mediatum.ub.tum.de/doc/1468975/1468975.pdf (zuletzt abgerufen am 02.10.2025).
- Verband unabhängiger Verkehrsteilnehmer e. V. (VUT), "Statistische Auswertung 2013", https://vut-verkehr.de/downloads/Statistische%20Auswertung%202013.pdf (zuletzt abgerufen am 02.10.2025).
