Bußgeldkatalog Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um bis 10 km/h außerorts
LKW mit gefährlichen Gütern und Kraftomnibusse mit Fahrgästen mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung um bis 10 km/h außerorts
Wird Ihnen vorgeworfen mit einem LKW mit gefährlichen Gütern oder einem Kraftomnibus mit Fahrgästen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um:
bis 10 km/h überschritten zu haben ?
Für die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit mit einem LKW mit gefährlichen Gütern
oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen um bis 10 km/h zahlen Sie außerhalb geschlossener Ortschaften
laut neuem Bußgeldkatalog (BKatV) ein Bußgeld in Höhe von:
30,00 EUR
Es drohen keine weiteren Sanktionen. Keine Punkte in Flensburg und kein Fahrverbot.
Ein Einspruch lohnt sich aus unser Sicht eher nicht.
Wir empfehlen Ihnen die Geldbuße in Höhe von 30,00 EUR zu zahlen und keine
weitere Maßnahmen einzuleiten.
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