Bußgeldkatalog Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um bis 10 km/h außerorts

LKW mit gefährlichen Gütern und Kraftomnibusse mit Fahrgästen mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung um bis 10 km/h außerorts


Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts LKW um bis 10 Km/h
Wird Ihnen vorgeworfen mit einem LKW mit gefährlichen Gütern oder einem Kraftomnibus mit Fahrgästen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um:
bis 10 km/h überschritten zu haben ?

Für die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit mit einem LKW mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen um bis 10 km/h zahlen Sie außerhalb geschlossener Ortschaften laut neuem Bußgeldkatalog (BKatV) ein Bußgeld in Höhe von:

30,00 EUR

Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit LKW mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen






Bußgelder für das Überfahren einer Roten Ampel (weniger als 1 Sekunde):