Bußgeldkatalog Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um 16 - 20 km/h außerorts
LKW mit gefährlichen Gütern und Kraftomnibusse mit Fahrgästen mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 16 - 20 km/h außerorts
Wird Ihnen vorgeworfen mit einem LKW mit gefährlichen Gütern oder einem Kraftomnibus mit Fahrgästen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um:
16 - 20 km/h überschritten zu haben ?
Für die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit mit einem LKW mit gefährlichen Gütern
oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen um 16 - 20 km/h zahlen Sie außerhalb geschlossener Ortschaften
laut neuem Bußgeldkatalog (BKatV) ein Bußgeld in Höhe von:
120,00 EUR
Es drohen zusätzlich folgende weitere Sanktionen:
1 Punkt in Flensburg
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft !
Seit dem 01.05.2014 gelten laut neuem Bußgeldkatalog geänderte straßenverkehrsrechtliche Vorschriften und Bußgeldbescheide,
die auch für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem LKW mit gefährlichen Gütern und Kraftomnibusse mit Fahrgästen gelten.
Lohnt sich ein Einspruch, wenn Sie mit einem LKW mit gefährlichen Gütern und Kraftomnibusse mit Fahrgästen 16 - 20 km/h zu schnell außerorts gefahren sind?
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben,
weil Ihnen vorgeworfen wird, die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem LKW mit gefährlichen Gütern und Kraftomnibusse mit Fahrgästen außerhalb geschlossener Ortschaften um 16 - 20 km/h überschritten zu haben,
müssen Sie diesen nicht in jedem Fall akzeptieren und bezahlen, denn laut einer Studie sollen 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft sein.
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich insbesondere dann lohnen,
wenn Fahrverbote oder Punkte in Flensburg drohen.
Für 16 - 20 km/h zu schnell außerorts mit dem LKW mit gefährlichen Gütern und Kraftomnibusse mit Fahrgästen erhalten Sie bereits 1 Punkt von maximal 8 zu erreichenden Punkten in Flensburg.
Rechtsschutzversicherung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Die
Rechtsschutzversicherung
ermöglicht es Ihnen,
die Angelegenheiten wegen
16 - 20 km/h zu schnell außerorts gefahren oder auch Verkehrsstraftaten an einen Rechtsanwalt zu übergeben.
Dieser kann - wenn es sein muss, Sie auch vor Gericht - vertreten.
Die Versicherung übernimmt in diesem Falle die Kosten des Anwalts,
die Gerichts- und Gutachterkosten.
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