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Soforthilfe vom Anwalt bei Bußgeldern

Anwalt für Bußgeld

Anwaltliche Soforthilfe bei Ihrem Bußgeldbescheid

Veröffentlicht am 05.11.2025 | geändert am 30.12.2025 | von Burcu Bostan | Lesezeit: 5 min

Anwalt für Bußgeld: Soforthilfe bei Ihrem Bußgeldbescheid


Bußgeldbescheid erhalten? Ein Anwalt für Bußgeld hilft Ihnen, unnötige Strafen zu vermeiden und Ihre Rechte effektiv zu wahren. Vertrauen Sie auf Fachwissen und eine individuelle Strategie, um Ihr Bußgeldverfahren zu prüfen und abzuwehren.


Infografik zur VUT-Studie Messungen Blitzer
Quelle: VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013 | zur Studie


Anwalt für Bußgeld
Das Wichtigste in Kürze

  • Nur ein Anwalt erkennt anhand der Ermittlungsakten relevante Schwächen in der Beweisführung.
  • In der Regel übernimmt Ihre Versicherung die Anwaltskosten – meist genügt die Angabe der Versicherungsnummer.
  • Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von 14 Tagen eingelegt werden.
  • 1Laut Studie sind 56 % aller Bußgeldbescheide rechtlich angreifbar.

Bußgeldbescheid erhalten? Fehler sind keine Seltenheit!
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Inhaltsverzechnis:
  1. Kay Stolle: erfahrener Anwalt bei Bußgeldern
  2. Warum anwaltliche Hilfe sinnvoll ist
  3. Welche Kosten entstehen bei einem Bußgeld-Anwalt?
  4. Bußgeld-Hilfe bei typischen Verkehrsverstößen
  5. So unterstützt Sie ein Rechtsanwalt
  6. Fazit
  7. Die häufigsten Fragen zum Bußgeld-Anwalt

Die wichtigsten Fragen zum Bußgeld-Anwalt

Was kostet ein Bußgeld-Anwalt?
Die Kosten für einen Bußgeld-Anwalt richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und variieren je nach Fall. Viele Kanzleien bieten eine kostenlose Erstberatung an. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung werden die Anwaltskosten in der Regel vollständig übernommen (ggf. mit Selbstbeteiligung).

Wann lohnt sich ein Einspruch gegen ein Bußgeld?
Ein Einspruch lohnt sich vor allem bei hohen Geldbußen, drohenden Punkten oder Fahrverboten. Wenn Zweifel an der Messung, dem Blitzerfoto oder der Fahreridentifikation bestehen, kann ein Anwalt prüfen, ob der Bescheid angreifbar ist.

Brauche ich einen Anwalt für einen Einspruch gegen ein Bußgeld?
Rein rechtlich ist ein Anwalt nicht zwingend erforderlich, aber sehr zu empfehlen. Nur ein erfahrener Rechtsanwalt kann durch Akteneinsicht und juristische Prüfung bewerten, ob der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist und ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.


Kay Stolle: erfahrener Anwalt bei Bußgeldern

Wenn es um Bußgelder geht, zählt vor allem eines: fachkundige Unterstützung. Rechtsanwalt Kay Stolle verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Verkehrsrecht und hat in dieser Zeit zahlreiche Mandanten erfolgreich durch Bußgeldverfahren begleitet.

Seine in Düsseldorf ansässige Kanzlei mit Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht steht für fundiertes Fachwissen, Verlässlichkeit und persönliche Betreuung. Zugleich ist sie Anlaufstelle für Mandanten aus ganz Deutschland: von der ersten Einschätzung bis zum Abschluss des Verfahrens.

Seine Kanzlei mit Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht steht für fundiertes Fachwissen, Verlässlichkeit und persönliche Betreuung – von der ersten Einschätzung bis zum Abschluss des Verfahrens.

Besonderen Wert legt Kay Stolle auf eine ehrliche, realistische Einschätzung Ihres Falls und eine Kommunikation, die verständlich bleibt – auch dann, wenn es juristisch komplex wird.

Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle:

Profile

Kay Stolle

Fachanwalt aus Düsseldorf


Jeder Bußgeldbescheid hat Schwachstellen – die Kunst ist, sie zu finden und richtig zu nutzen. Genau dafür biete ich eine kostenlose Erstberatung an, in der Sie erfahren, ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall wirklich lohnt. – Kay Stolle, Rechtsanwalt mit über 20 Jahren Erfahrung im Verkehrsrecht

Ihre Vorteile auf einem Blick

  • Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Einspruchs im kostenlosen Erstgespräch
  • Akteneinsicht und Prüfung aller Beweismittel (z.B. Messprotokolle, Fotos)
  • Prüfung der Messverfahren und technischer Details (Eichung, Kalibrierung)
  • Wahrung aller Fristen (Einspruchsfrist, eventuelle Wiedereinsetzungsanträge)
  • Vertretung vor Behörden und Gerichten bis zum Abschluss des Bußgeldverfahrens

Mit einem erfahrenen Verkehrsrechts-Anwalt an Ihrer Seite wird das Bußgeldverfahren zur kalkulierbaren Angelegenheit. Er erkennt Fehler und nutzt sie gezielt zu Ihrem Vorteil – oft mit dem Ergebnis, dass Geldbußen gemindert oder Verfahren eingestellt werden.





Anwalt für Bußgeld: Warum anwaltliche Hilfe sinnvoll ist

Insbesondere bei hohen Bußgeldern lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten. Denn oft sind damit auch Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot verbunden. Wer hier unüberlegt zahlt, verzichtet unter Umständen auf gute Chancen zur Verteidigung.

Tatsächlich sind Bußgeldbescheide häufiger fehlerhaft, als viele denken: Messgeräte arbeiten nicht immer exakt, Blitzerfotos sind oft unscharf oder nicht eindeutig, und auch formale Mängel wie unvollständige Angaben kommen vor. Solche Fehler können den gesamten Bescheid angreifbar machen.

Ein erfahrener Anwalt prüft Ihren Fall mit geschultem Blick. Durch Akteneinsicht erhält er Zugriff auf die relevanten Unterlagen wie Messprotokolle, Eichnachweise und Fotobeweise. Was für Laien schwer nachvollziehbar ist, kann ein Anwalt gezielt auswerten.

Er erkennt Fehlerquellen, bewertet die Beweislage realistisch und entwickelt die passende Verteidigungsstrategie. So lassen sich Bußgelder reduzieren oder im besten Fall ganz abwenden.

56 % aller geprüften Bußgeldbescheide weisen Fehler auf

Laut einer Analyse der VUT Sachverständigengesellschaft wurden im Zeitraum April 2007 bis Januar 2013 insgesamt 14.783 Verfahren zur Verkehrsüberwachung ausgewertet. Nur 44 % der Fälle konnten als technisch und beweismäßig korrekt bewertet werden.

Das bedeutet: 56 % der Bescheide enthalten zumindest geringe bis erhebliche Mängel in der Messung oder Akte.
Quelle - Statistische Auswertung Januar 2013, VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG.


Infografik zur Fehleranfälligkeit von Bußgeldbescheiden
Jeder zweite Verkehrsteilnehmer könnte einen fehlerhaften Bußgeldbescheid erhalten | © derbussgeldkatalog.de


Welche Kosten entstehen bei einem Bußgeld-Anwalt?

Bei seriösen Kanzleien ist die Erstberatung in Bußgeldsachen in der Regel kostenlos. Betroffene erhalten dabei eine Ersteinschätzung, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt und welche weiteren Schritte denkbar sind.

Kommt es zu einer anwaltlichen Vertretung, richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen, etwa einer Grundgebühr für die Fallbearbeitung und einer Verfahrensgebühr für die außergerichtliche Vertretung gegenüber der Behörde. Die Höhe dieser Gebühren hängt vom Umfang und der Komplexität des Falls ab. In gerichtlichen Verfahren können zusätzliche Gebühren hinzukommen.

Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, kann diese in der Regel für Bußgeldverfahren im Straßenverkehr in Anspruch nehmen. In vielen Fällen genügt es, der Kanzlei die Versicherungsdaten zur Verfügung zu stellen – die Kommunikation mit dem Versicherer übernimmt dann der Anwalt. Gegebenenfalls fällt lediglich eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung an.

Auch die Kanzlei Kay Stolle bietet eine kostenlose Erstberatung im Verkehrsrecht an. Alle möglichen Kosten werden offen und transparent mit Ihnen geklärt, bevor Schritte unternommen werden. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind und können sicher entscheiden, wie Sie weiter vorgehen.





Kosten für einen Bußgeld-Anwalt im Überblick

Hinweis: Die folgende Tabelle dient lediglich der Orientierung und stellt keine verbindliche Kostenschätzung dar. Die tatsächlichen Kosten hängen vom genauen Sachverhalt und der Höhe der Geldbuße ab.

Gebühr Beschreibung Richtwert
Grundgebühr Vorbereitung des Bußgeldfalls ca. 36 € – 204 €
Verfahrensgebühr (Behörde) Vertretung gegenüber der Behörde ca. 135 € – 176 € (abhängig von Fallwert und Fall)
Verfahrensgebühr (Gericht) Tätigkeit vor Gericht ca. 135 € – 176 € (abhängig von Fallwert und Fall)
Terminsgebühr Gebühr, wenn ein Gerichtstermin angesetzt wird. ca. 215 € – 280,50 € (abhängig vom Einzelfall)
Auslagenpauschale Pauschale für Post-, Telefon- und Kommunikationskosten ca. 20 €
Gesamtkosten Summe aller anfallenden Gebühren zzgl. eventuell anfallender Umsatzsteuer. Variiert je nach Einzelfall


Bußgeld-Hilfe bei typischen Verkehrsverstößen

Im Straßenverkehr lauern zahlreiche Fallen: Wer zu schnell fährt oder das Handy am Steuer benutzt, riskiert Geldbußen, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall ein Fahrverbot. Die Konsequenzen können dabei je nach Art und Schwere der Ordnungswidrigkeit stark variieren. Welche Maßnahmen im Einzelnen drohen, regelt der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog.

Im Folgenden erklären wir Ihnen die häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten, bei denen anwaltliche Bußgeld-Hilfe sinnvoll sein kann.


Geschwindigkeitsüberschreitung

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, begeht einen Verstoß gegen § 3 Abs. 3 StVO in Verbindung mit § 24 StVG – und das kann schnell teuer werden.

Schon geringe Überschreitungen ziehen empfindliche Strafen nach sich. Je nach Höhe und Ort (innerorts oder außerorts) der Geschwindigkeitsüberschreitung drohen Geldbußen zwischen 20 und 800 Euro. Hinzu kommen ein bis zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie in schwereren Fällen ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten.
Auto fährt an Blitzer vorbei
Wenn der Blitzer klickt, wird’s teuer

Rotlichtverstöße

Das Überfahren einer roten Ampel ist nach § 37 StVO eine schwere Verkehrsordnungswidrigkeit. Dabei wird zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß unterschieden.

Nahaufnahme von roter Ampel
Sekunden entscheiden über Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.
War die Ampel kürzer als eine Sekunde rot, drohen 90 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg. Leuchtet sie jedoch länger als eine Sekunde rot, gilt der Verstoß als qualifiziert – mit 200 Euro Geldbuße, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot. Bei einer Gefährdung oder einem Unfall kann die Geldbuße auf bis zu 360 Euro ansteigen.

Handy am Steuer

Die Nutzung eines Handys am Steuer ist nach § 23 Abs. 1a StVO ausdrücklich verboten. Bereits das Halten oder Bedienen eines Smartphones, Tablets oder anderer elektronischer Geräte kann eine Geldbuße von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen.

Kommt es dabei zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem Sachschaden, erhöhen sich die Strafen deutlich – auf 150 bis 200 Euro, zwei Punkte und in schweren Fällen sogar ein Fahrverbot von einem Monat.

Ein Fall aus der Praxis

Das OLG Karlsruhe stellt klar: Das bloße Umlagern eines Handys während der Fahrt stellt keinen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO dar.

Im entschiedenen Fall hatte der Fahrer das Handy nur aufgenommen, um es an einen sichereren Platz zu legen.

Das Gespräch lief dabei über die Freisprecheinrichtung. Das OLG hob eine zuvor verhängte Strafe auf.
Quelle - OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.04.2023 (Az. ORbs 33 Ss 151/23)

Abstandsverstoß

Ein Abstandsverstoß liegt vor, wenn der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu gering ist – geregelt ist das in § 4 Abs. 1 StVO. Auf Autobahnen gilt dabei die Faustregel: halber Tachowert in Metern. Wer diesen Sicherheitsabstand unterschreitet, muss mit Geldbußen ab 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Bei höherem Tempo, sehr geringem Abstand oder einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann die Geldbuße auf bis zu 400 Euro steigen. Zusätzlich drohen Punkte und ein Fahrverbot.


Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer stellt einen Verstoß gegen § 24a StVGdar und zieht strenge Strafen nach sich. Schon ab einem Promillewert von 0,5 Prozent drohen Geldbuße, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.

Bei höheren Werten oder Gefährdung anderer steigen die Sanktionen auf bis zu 1.500 Euro, zwei Punkte und dreimonatige Fahrverbote.

In der Probezeit o der bei wiederholten Verstößen drohen zudem erhebliche Konsequenzen für die Fahrerlaubnis.
Mann hält Bierflasche aus dem Auto
Ein Schluck zu viel und der Führerschein ist weg.

Cannabis am Steuer

Cannabis am Steuer ist nach § 24a StVG verboten und gilt als Ordnungswidrigkeit oder Straftat, je nach Situation. Wird der gesetzliche Grenzwert von 3,5 ng/ml überschritten oder ist die Fahrtüchtigkeit deutlich beeinträchtigt, bleibt es längst nicht bei einer einfache Geldbuße.

In solchen Fällen drohen drastische Konsequenzen: Freiheitsstrafen, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.


So unterstützt Sie ein Anwalt bei Bußgeldern und Co.

Ein Anwalt kann helfen, die individuelle Situation zu bewerten und gezielt gegen Bußgeld, Punkte und Co. vorzugehen. Dabei wird die Aktenlage sorgfältig geprüft, mögliche Fehler dokumentiert und das weitere Vorgehen – etwa Milderungsmaßnahmen oder Rechtsmittel – erörtert.

Häufig führt bereits ein fristgerecht eingelegter Einspruch zu einer Reduzierung der Strafen oder sogar Einstellung des Verfahrens. So erfolgt die anwaltliche Unterstützung in drei Schritten:

1. Kostenlose Erstberatung
Bewertung Ihres individuellen Falls
Realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten
2. Aktenprüfung & Strategie
Analyse & Dokumentation von Verfahrensfehlern
Entwicklung einer Verteidigungsstrategie
3. Einspruch & Vertretung
Fristgerechter Einspruch
Gerichtliche wie außergerichtliche Vertretung

Mandantenerfahrung aus Google Bewertungen:

Ich wurde innerorts geblitzt und sollte 120 Euro Bußgeld zahlen. Nach der kostenlosen Erstberatung stellte sich heraus, dass auf dem Blitzerfoto das Kennzeichen unscharf war und meine Identität nicht eindeutig festgestellt werden konnte. Dank der gezielten Prüfung durch den Anwalt wurde das Verfahren schließlich eingestellt.
Max
- 29 Jahre

Fazit

Ein spezialisierter Anwalt kann Ihre Erfolgschancen realistisch einschätzen und formelle Mängel aufdecken, die Sie alleine womöglich übersehen hätten. Er wahrt alle Fristen, prüft Messverfahren und sorgt dafür, dass Ihr Fall optimal verteidigt wird.

Mit Rechtsanwalt Kay Stolle an Ihrer Seite profitieren Sie von über 20 Jahren Verkehrsrechtserfahrung und einem persönlichen Ansprechpartner. Nehmen Sie die kostenlose Erstberatung wahr, damit Sie alle rechtlichen Möglichkeiten sicher ausschöpfen können.





Sie möchten mehr über Bußgelder erfahren?
Ob zu schnell, zu dicht aufgefahren oder falsch geparkt – Bußgelder treffen viele Verkehrsteilnehmer. Hier findest du alle wichtigen Informationen zu aktuellen Strafen und Regelungen.



Häufig gestellte Fragen zum Bußgeld-Anwalt

Bei Bußgeldverfahren ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht oder ein Anwalt mit Schwerpunkt im Ordnungswidrigkeitenrecht der richtige Ansprechpartner. Er kennt die rechtlichen Grundlagen, die typischen Fehlerquellen in Bußgeldbescheiden und kann gezielt Aktenprüfung beantragen, um Ihren Fall zu prüfen.

Ein Anwalt lohnt sich besonders bei höheren Bußgeldern, Punkten oder einem drohenden Fahrverbot. In vielen Fällen lassen sich durch formale Fehler oder unklare Beweislagen Sanktionen ganz oder teilweise abwenden. Eine erste Einschätzung gibt Aufschluss über die Erfolgsaussichten eines Einspruchs.

Ein Anwalt ist für einen Einspruch rechtlich nicht zwingend erforderlich, aber in der Praxis sehr empfehlenswert. Nur mit juristischem Fachwissen lassen sich Messfehler, Formmängel oder Beweisprobleme erkennen. Ein Anwalt kann außerdem professionell die Akte prüfen und fristgerecht reagieren.

Achten Sie auf Spezialisierung im Verkehrsrecht, Erfahrung im Umgang mit Bußgeldverfahren und transparente Kommunikation. Viele Kanzleien bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an. Nutzen Sie diese, um ein Gefühl für Kompetenz und Herangehensweise zu bekommen. Auch Bewertungen oder Empfehlungen können helfen.

Rechtsanwalt Kay Stolle aus Düsseldorf betreut Mandanten bundesweit und bietet mit seiner kostenlose Erstberatung eine verlässliche Orientierung,

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen vom Umfang des Verfahrens ab. Für die außergerichtliche Vertretung können – je nach Fall – Beträge im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich entstehen. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernimmt diese in der Regel die Kosten.

Ein Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids eingelegt werden (§ 67 OWiG). Die Frist beginnt mit dem Tag der tatsächlichen Zustellung; nicht mit dem Versanddatum.

Ja, Bußgeldbescheide unterliegen der Verjährung. In der Regel beträgt die Verjährungsfrist drei Monate ab dem Tattag, sofern kein behördlicher Zwischenbescheid erfolgt ist. Nach bestimmten Maßnahmen (z. B. Anhörungsbogen) verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Danach kann das Verfahren eingestellt werden.





1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013

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Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (weniger als 1 Sekunde):