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Führerscheinumtausch 2027

Wer muss den Führerschein wann umtauschen?

Veröffentlicht am 20.10.2026 | von Burcu Bostan | Lesezeit: 9 min

Führerscheinumtausch 2027

Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht sein. Für vor 1953 Geborene gilt bei diesen alten Dokumenten die Sonderfrist bis zum 19. Januar 2033. Mit dem Rechner ermitteln Sie Ihre persönliche Frist. Grundlage ist der gesetzliche Stufenplan in Anlage 8e FeV.

Bei bis Ende 1998 ausgestellten Papierführerscheinen entscheidet das Geburtsjahr. Bei alten Karten ab 1999 zählt das Ausstellungsdatum des aktuellen Dokuments. Neuere Karten ab dem 19. Januar 2013 haben ein eigenes Ablaufdatum in Feld 4b. Halten Sie Ihren aktuellen Führerschein für die Berechnung bereit.



Führerschein-Umtausch-Rechner: Bis wann muss ich den Führerschein umtauschen?

Für deutsche Pkw- und Motorradführerscheine. Befristete Lkw- und Busklassen müssen gesondert geprüft werden. Die Berechnung dient der Orientierung.

So ermittelt der Rechner Ihre Umtauschfrist
Der Rechner ordnet Ihr Dokument anhand von Geburts- und Ausstellungsjahr dem Stufenplan der Anlage 8e FeV zu. Die Ausnahme für vor 1953 Geborene hat bei alten Dokumenten Vorrang. Bei Karten ab dem 19. Januar 2013 verweist er auf Feld 4b; Befristungen einzelner Lkw- und Busklassen berechnet er nicht.

Kontrollbeispiele: Geburtsjahr 1960, Karte von 2000: 19. Januar 2026. Geburtsjahr 1950, dieselbe alte Karte: 19. Januar 2033. Geburtsjahr 1960, Karte von 2003: 19. Januar 2027.

Fristen und Gebühren mit den verlinkten amtlichen Quellen abgeglichen am 20.10.2026. Redaktion: Burcu Bostan. Anbieter und rechtlich Verantwortlicher sind im Impressum genannt.

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Führerscheinumtausch 2027
Das Wichtigste in Kürze

  • Frist 2027: Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht sein. Für vor 1953 Geborene gilt bei diesen alten Dokumenten der 19. Januar 2033.
  • Papier bis Ende 1998: Für die Frist zählt das Geburtsjahr.
  • Karte von 1999 bis 18. Januar 2013: Entscheidend ist das Ausstellungsjahr in Feld 4a.
  • Vor 1953 geboren: Für diese alten Dokumente bleibt Zeit bis 19. Januar 2033.
  • Reiner Dokumententausch: Für Pkw- und Motorradklassen grundsätzlich ohne neue Prüfung; neuere Dokumente sind regelmäßig 15 Jahre gültig.
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Die wichtigsten Fragen zum Führerscheinumtausch

Welche Angaben brauche ich für den Umtausch-Rechner?

Wählen Sie zuerst Ihr aktuelles Führerscheindokument aus. Für Papierführerscheine benötigen Sie Ihr Geburtsjahr, für alte Karten zusätzlich das Ausstellungsjahr in Feld 4a. Verwenden Sie nicht das Erteilungsdatum der Fahrerlaubnisklasse auf der Rückseite.

Zählt das Geburtsjahr oder das Ausstellungsjahr?

Bei bis Ende 1998 ausgestellten Führerscheinen richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr. Bei Karten vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 zählt das Ausstellungsjahr in Feld 4a. Das Erteilungsdatum der Fahrerlaubnisklassen auf der Rückseite ist dafür nicht maßgeblich. Für vor 1953 Geborene gilt bei diesen alten Dokumenten die Sonderfrist bis 19. Januar 2033.

Was muss ich tun, wenn die Umtauschfrist abgelaufen ist?

Holen Sie den Umtausch bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nach und klären Sie, welchen gültigen Nachweis Sie bis zur neuen Karte erhalten können. Das alte Dokument ist nach Fristablauf ungültig. Die Pkw- oder Motorradfahrerlaubnis erlischt durch den versäumten Dokumententausch allein grundsätzlich nicht; eigene Befristungen einzelner Klassen bleiben zu beachten.

Führerscheinumtausch 2027: Wer muss tauschen?

Für Kartenführerscheine mit Ausstellungsjahr 2002–2004 endet die Umtauschfrist am 19. Januar 2027. Das gilt für Inhaber, die 1953 oder später geboren wurden. Für vor 1953 Geborene endet die Frist dieser alten Dokumente erst am 19. Januar 2033.

Ist der für Sie geltende Stichtag bereits vorbei, sollten Sie den Umtausch nachholen. Ein späteres Ausstellungsjahr Ihres jetzigen Dokuments kann entscheidend sein: Wer die Fahrerlaubnis 1985 erworben hat, aber seit 2004 eine Ersatzkarte besitzt, richtet sich grundsätzlich nach dem Ausstellungsjahr 2004 – nicht nach 1985.

Wer muss 2028 seinen Führerschein umtauschen?

Im Jahr 2028 sind die Kartenführerscheine mit Ausstellungsjahr 2005–2007 an der Reihe. Der Stichtag ist der 19. Januar 2028. Die Ausnahme für vor 1953 geborene Fahrerlaubnisinhaber bleibt zu beachten.

Warten Sie mit dem Antrag nicht auf ein Erinnerungsschreiben. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Behörde nach Terminen und Bearbeitungszeiten.

Warum müssen alte Führerscheine umgetauscht werden?

Der Pflichtumtausch soll Führerscheindokumente innerhalb der EU vereinheitlichen und Fälschungen erschweren. Aus dem grauen oder rosa Papierführerschein sowie aus älteren Karten wird ein aktuelles EU-Dokument. Die Staffelung verteilt die Anträge auf mehrere Jahre.

Die deutsche Rechtsgrundlage ist § 24a FeV in Verbindung mit Anlage 8e FeV. Dabei sind zwei Dinge zu unterscheiden: Der Führerschein ist das Nachweisdokument, die Fahrerlaubnis die Berechtigung zum Führen bestimmter Fahrzeuge.

Welche Fristen gelten für den Führerscheinumtausch in Deutschland?

Suchen Sie zuerst das Ausstellungsdatum Ihres aktuellen Führerscheins. Bei alten Papierdokumenten bis 1998 ordnen Sie anschließend Ihr Geburtsjahr zu; bei alten Karten ab 1999 das Ausstellungsjahr. Die folgenden Termine stammen aus Anlage 8e FeV.

Papierführerscheine: Ausstellung bis einschließlich 31. Dezember 1998

GeburtsjahrUmtausch spätestens am
vor 195319. Januar 2033
1953–195819. Juli 2022
1959–196419. Januar 2023
1965–197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025
Die Fristen für Papierführerscheine von 1953 oder später Geborenen sind bereits abgelaufen. Das Dokument wird nicht dadurch wieder gültig, dass die Umtauschphase für Kartenführerscheine noch läuft.

Alte Kartenführerscheine: Ausstellung vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013

Ausnahme vor 1953: Für diese Fahrerlaubnisinhaber gilt bei den vom Stufenplan erfassten alten Dokumenten der 19. Januar 2033, unabhängig vom Ausstellungsjahr. Für eine ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Karte beachten Sie dagegen Feld 4b.
AusstellungsjahrUmtausch spätestens am
1999–200119. Januar 2026
2002–200419. Januar 2027
2005–200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012–18. Januar 201319. Januar 2033

Wo finde ich das richtige Datum auf dem Führerschein?

Auf der Vorderseite eines Kartenführerscheins steht unter 4a das Ausstellungsdatum. Die Einträge in Spalte 10 auf der Rückseite betreffen die Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen. Beide Angaben können weit auseinanderliegen. Hat Ihre Karte ein Ablaufdatum unter 4b, sollten Sie zusätzlich dieses Datum beachten. Bei unleserlichen Angaben hilft die Fahrerlaubnisbehörde.

Beispiel: Eine 1960 geborene Person mit einer im Jahr 2000 ausgestellten Karte muss bis 19. Januar 2026 tauschen. Bei gleichem Dokument, aber Geburtsjahr 1950, gilt der 19. Januar 2033. Mit einem bis Ende 1998 ausgestellten Papierführerschein hätte die 1960 geborene Person dagegen bereits bis 19. Januar 2023 tauschen müssen.



Muster eines Kartenführerscheins mit Ausstellungsdatum in Feld 4a und Ablaufdatum in Feld 4b neben einem Autoschlüssel.
Vorne die Karte, hinten die Klassen: Feld 4a zeigt das Ausstellungsdatum, Feld 4b das Ablaufdatum. Das Erteilungsdatum steht je Klasse in Spalte 10 auf der Rückseite – hier nicht abgebildet.

Wie beantrage ich den Umtausch und welche Unterlagen brauche ich?

Ansprechpartner ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts. Je nach Kommune nimmt auch das Bürgeramt den Antrag entgegen oder es gibt ein Onlineverfahren. Ob ein persönlicher Termin notwendig ist, erfahren Sie auf der Internetseite Ihrer zuständigen Stelle.

  1. Frist und Dokument prüfen: Nutzen Sie den Rechner und vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihren Originalangaben.
  2. Antrag vorbereiten: Benötigt werden regelmäßig ein gültiger Identitätsnachweis, der bisherige Führerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Beachten Sie die örtlichen Vorgaben zur Fotoabgabe.
  3. Bei Papierdokumenten die alte Behörde klären: Hat eine andere Behörde den Führerschein ausgestellt, kann eine Karteikartenabschrift erforderlich sein. Fragen Sie nach, ob Sie diese selbst anfordern sollen.
  4. Mit Vorlauf beantragen: Eine Terminbuchung verlängert die Umtauschfrist nicht automatisch. Besprechen Sie Verzögerungen und einen möglichen vorläufigen Nachweis mit der Behörde.
  5. Neue Karte kontrollieren: Vergleichen Sie Fahrerlaubnisklassen, Schlüsselzahlen und persönliche Angaben. Lassen Sie Unklarheiten zeitnah klären.

Was kostet der Führerscheinumtausch?

Nach den Gebührenangaben des Bundesverkehrsministeriums fallen grundsätzlich 25,50 Euro sowie 1 Euro an Gebühren an, zusammen also 26,50 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls das Passfoto, Versand oder besondere Zusatzleistungen. Für den Direktversand nennt das Ministerium zusätzlich 6,50 Euro. Die konkrete Gesamtsumme teilt Ihnen Ihre Behörde mit.

Ist eine neue Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung erforderlich?

Beim reinen Pflichtumtausch für Pkw- und Motorradklassen sind grundsätzlich weder Theorie- noch Fahrprüfung oder eine routinemäßige ärztliche Untersuchung nötig. Das ist von einer Verlängerung befristeter Lkw- und Busklassen zu unterscheiden. Liegen konkrete Zweifel an der Fahreignung vor, bleiben die Befugnisse der Behörde unberührt.

Wie lange gilt der neue Führerschein und bleiben alte Klassen erhalten?

Neue Führerscheindokumente gelten regelmäßig 15 Jahre. Anschließend wird das Dokument erneuert, insbesondere damit Foto und Angaben aktuell bleiben. Bei Pkw und Motorrad bedeutet das Ende dieser Dokumentengültigkeit grundsätzlich nicht, dass die Fahrerlaubnis selbst erlischt.

Beim Umtausch werden Fahrerlaubnisklassen alten Rechts in die entsprechenden heutigen Klassen übertragen. Bei älteren Berechtigungen, etwa aus Klasse 2 oder 3, können Schlüsselzahlen und besondere Alters- oder Verlängerungsregeln wichtig sein. Lassen Sie sich deshalb von der Fahrerlaubnisbehörde erklären, welche Fahrzeuge Sie nach dem Umtausch führen dürfen. Der Rechner beurteilt diese einzelnen Berechtigungen nicht.

Lkw und Bus: Für Klassen wie C, CE, D oder DE können eigene Befristungen und Nachweispflichten gelten. Ein Datum aus der Umtauschtabelle ersetzt keine Prüfung dieser Fristen. Auch bei einem alten Dokument mit Pkw- und Lkw-Berechtigungen müssen beide Fragen getrennt betrachtet werden.

Was droht, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?

Nach Fristablauf ist das alte Führerscheindokument ungültig. Wer damit weiter fährt, muss regelmäßig mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Holen Sie den Umtausch nach und klären Sie mit der Behörde, wie Sie bis zur Aushändigung der neuen Karte einen gültigen Nachweis erhalten.

Allein der versäumte Dokumententausch macht eine fortbestehende Pkw- oder Motorradfahrerlaubnis grundsätzlich nicht zu einem Fall von Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG. Anders kann es liegen, wenn eine Fahrerlaubnis selbst befristet und abgelaufen, entzogen oder durch ein Fahrverbot eingeschränkt ist. Das gilt es insbesondere bei Lkw- und Busklassen zu unterscheiden.

Vor Auslandsreisen sollten Sie sich um ein gültiges Dokument kümmern. Ein abgelaufener Führerschein kann bei Kontrollen und bei der Anmietung eines Fahrzeugs zu Schwierigkeiten führen. Ein deutscher vorläufiger Nachweis wird im Ausland nicht automatisch anerkannt.

Liegt Ihnen bereits ein Bußgeldbescheid vor, kommt es auf den konkreten Vorwurf an. Die Einspruchsfrist für den Bußgeldbescheid läuft unabhängig davon, ob Sie inzwischen den Umtausch beantragt haben.

Wie funktioniert der Umtausch bei Wohnsitz im Ausland?

Wohnsitz in der EU oder im EWR: Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres dortigen Wohnorts. Sie berät zur Umschreibung und zu den örtlichen Anforderungen. Die deutsche Staatsangehörigkeit allein macht die deutsche Behörde nicht zur zuständigen Stelle.

Wohnsitz außerhalb der EU und des EWR: Kontaktieren Sie eine deutsche Fahrerlaubnisbehörde, zweckmäßig die Stelle, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Nach den Verfahrenshinweisen des Bundesverkehrsministeriums kann die Aushändigung über die zuständige deutsche Auslandsvertretung erfolgen. Stimmen Sie die Unterlagen und den Versandweg vor dem Antrag ab.

Prüfen Sie zusätzlich die Anerkennungs- und Umtauschregeln Ihres Wohnsitzlandes. Der deutsche Stufenplan beantwortet diese Fragen nicht abschließend.

Fazit zum Führerscheinumtausch 2027

Der richtige Stichtag hängt vom aktuellen Dokument ab. Gleichen Sie das Rechnerergebnis mit dem Ausstellungsdatum und der passenden Tabelle ab, bereiten Sie Ihre Unterlagen vor und beantragen Sie den Umtausch mit Vorlauf. Prüfen Sie bei Lkw- und Busklassen zusätzlich, ob die Fahrerlaubnis selbst befristet ist.

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Häufige Fragen zum Führerscheinumtausch

Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum des aktuellen Führerscheindokuments in Feld 4a. Wurde eine alte Karte etwa wegen Verlusts ersetzt, kann für das neue Dokument deshalb eine andere Frist gelten. Bei einer ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Ersatzkarte beachten Sie das Ablaufdatum in Feld 4b statt des alten Stufenplans.

Das Ausstellungsdatum des aktuellen Dokuments steht auf der Vorderseite in Feld 4a. Feld 4b nennt bei neueren Karten das Ablaufdatum. Die Angaben in Spalte 10 auf der Rückseite betreffen die Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse und sind für die Staffelung alter Karten nicht maßgeblich.

Der reine Pflichtumtausch für Pkw- und Motorradklassen erfordert grundsätzlich keine neue Fahrprüfung oder routinemäßige Gesundheitsuntersuchung. Besondere Befristungen von Lkw- und Busklassen sowie eine konkrete Prüfung der Fahreignung bleiben davon unberührt.

Für vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine endet die Umtauschfrist dieser Geburtsjahrgänge am 19. Januar 2033. Die Ausnahme verlängert weder das Ablaufdatum neuerer Karten noch die Geltungsdauer befristeter Fahrerlaubnisklassen.

Das alte Dokument muss innerhalb der Umtauschfrist umgetauscht sein. Eine Terminbuchung verlängert seine Gültigkeit nicht automatisch. Beantragen Sie den Umtausch deshalb mit Vorlauf und klären Sie bei Verzögerungen mit der Behörde, welcher gültige Nachweis ausgestellt werden kann.

Nein. Beim reinen Dokumententausch wird keine neue Fahrerlaubnis erteilt. Deshalb beginnt dadurch keine neue Probezeit.


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