▶ Mindestabstand Gefahrene Geschwindigkeit von 81 km/h - 200 km/h

Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten

Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für das Nichteinhalten des Mindestabstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug laut Bußgeldkatalog 2023, Stand

Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten


Bußgeldkatalog Mindestabstand mit dem PKW nicht eingehalten, Stand

- Mindestabstand mit einer Geschwindigkeit zwischen mehr als 80 km/h und 99 km/h nicht eingehalten und:




- Mindestabstand mit einer Geschwindigkeit zwischen mehr als 100 km/h und 129 km/h nicht eingehalten und:




- Mindestabstand mit einer Geschwindigkeit von mehr 130 km/h nicht eingehalten und:


Punkte in Flensburg

Nichteinhalten des erforderlichen Abstand

    Neben der Geschwindigkeitsüberschreitung gehört das Nichteinhalten des erforderlichen Mindestabstands zu den häufigsten Unfallursachen.



    Wenn das vorausfahrende Auto plötzlich vor Ihnen bremst und Sie den erforderlichen Abstand nicht einhalten, dann ist das Risiko eines Auffahrunfalls relativ hoch. Ab einer Geschwindigkeit von 81 km/h erhalten Sie für das Nichteinhalten des Mindestabstandes mindestens 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg, der dort für 2,5 Jahre eingetragen bleibt.
    Wenn Sie mehr als 100 km/h fahren und weniger als 3/10 des halben Tachowertes Abstand halten, droht ein Fahrverbot von 1 Monat.
    Die Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote sind also abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit und werden nach dem aktuellem Bußgeldkatalog unterschieden mit Geschwindigkeiten von...

    ...bis zu 80 km/h
    ...mehr als 80 km/h
    ...mehr als 100 km/h
    ...mehr als 130 km/h

    Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) richten sich die Höhe der Bußgelder, die Punkte in Flensburg und die Länge des Fahrverbots danach, um wie viele Meter der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten worden sind. Je kürzer der erforderliche Sicherheitsabstand war, umso höher fallen die entsprechenden Sanktionen aus.

    Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug

    In der Regel sollte der Fahrer einen Abstand von der Hälfte der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit in Metern zum vorausfahrenden Auto haben. Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h beträgt demnach der Sicherheitsabstand und Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug 50 Meter.
    Auf der Autobahn können Ihnen die Leitpfosten bei der Einschätzung des Abstands behilflich sein. Diese sind in etwa in einer Entfernung von 50 Metern platziert worden.



Tabelle Mindestabstand
für PKW & Krafträder von 81 kmh bis 152 kmh

erforderlicher Mindestabstand sortiert nach km/h


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