Ein Fahrverbot kann jeden treffen: Ob wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Rotlichtverstoßes oder wegen zu wenig Abstand. Je nach Schwere des Verstoßes muss der Führerschein dann für ein bis drei Monate abgegeben werden.
Besonders für Pendler oder Berufskraftfahrer kann das Fahrverbot zur echten Herausforderung werden. Im Folgenden erfahren Sie, wann genau ein Fahrverbot droht, welche rechtlichen Hintergründe zu beachten sind und wann sich ein Einspruch lohnt.
Bussgelder:
Das Wichtigste in Kürze
- Fahrverbote werden bei groben Verkehrsordnungswidrigkeiten verhängt, z. B. ab 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts zu schnell, bei Rotlichtverstößen oder zu geringem Abstand.
- Dauer des Fahrverbots beträgt meist 1 bis 3 Monate, bei Straftaten sogar bis zu 6 Monate.
- Die StVO-Novelle 2020 mit strengeren Regeln wurde wegen eines Formfehlers unwirksam, seit 2021 gilt der aktuelle Bußgeldkatalog.
- Einspruch kann sich lohnen, da Studien zufolge bis zu 56 % der Messungen fehlerhaft sind; oft lässt sich ein Fahrverbot umgehen oder in eine höhere Geldbuße umwandeln.
- Gerichte und Bußgeldstellen können im Einzelfall vom Fahrverbot absehen, z. B. bei Augenblicksversagen, beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein oder langer Verfahrensdauer.
Ihnen droht ein Bußgeld? Ein Einspruch lohnt sich
1Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
Fahrverbot: schnell und einfach erklärt
- Fahrverbot wegen Ordnungswidrigkeiten
- Wann droht 1 Monat Fahrverbot?
- Fahrverbot wegen zu schnellem Fahren innerorts
- Fahrverbot wegen zu schnellem Fahren außerorts
- Pflichtangaben im Anhörungsbogen
- Ungeültige Fahrverbote
- Fahrverbot aufgrund von Vorsatz
- Fahrverbot aufgrund von Fahrlässigkeit
- Absehen von Fahrverboten
- Fahrverbot aufgrund von Straftaten
- Wer spricht ein Fahrverbot aus?
- Wie kann man ein Fahrverbot umgehen?
- FAQ
Die wichtigsten Fragen zum Fahrverbot
Wie lange dauert ein Fahrverbot?
Lohnt sich ein Einspruch gegen das Fahrverbot?
Fahrverbot wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Fahrverbote können von den Bußgeldstellen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten (Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) für die Überschreitung der Geschwindigkeit, das Nichteinhalten des Abstands oder das Überfahren einer Roten Ampel erteilt werden, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.Fahrverbot für die Überschreitung der Geschwindigkeit droht, wenn Sie innerots 31 km/h zu schnell oder außerorts 41 k/mh zu schnell fahren. Die ursprünglich geplante Bußgeldreform (StVO Novelle) vom 28.04.2020 bleibt auf Grund eines Formfehlers unwirksam.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h droht auch weiterhin kein Fahrverbot weder innerhalb noch außerhalb geschlossener Ortschaften. Darauf haben sich die Bundestagsparteien in monatelangen Verhandlungen geeignigt.
Fahrverbot bei Nicheinhaltung des Abstands zum vorrausfahrenden Fahrzeug droht, wenn Sie beispielsweise 3/10 des halben Tachowertes an Abstand nicht einhalten. Das Überfahren einer Roten Ampel wird laut Bußgeldkatalog Rote Ampel 2023 ebenfalls häufig mit Fahrverboten belegt.
Ein Monat Fahrverbot bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Für Berufspendler oder Autofahrer, die auf das Auto angewiesen sind, kann ein Fahrverbot von 1 Monat besonders unangenehm sein.Die StVO Novelle vom 28.04.2020 bleibt auf Grund eines Formfehlers unwirksam. Die damals geplante Änderung, ein Fahrverbot von 1 Monat für eine Geschwinigkeitsüberschreitung bereits ab 21 km/h zu schnell innerorts oder 26 km/h zu schnell außerorts zu verhängen, ist und bleibt unwirksam. Die Regeln zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern bleiben aber bestehen.
Ein Montat Fahrverbot droht wie bereits vor der Bußgeldkatalog Neuerung bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h zu schnell innerorts oder 41 km/h zu schnell außerorts. Ein Monat Fahrverbot droht auch für einen qualifizierten Rotlichverstoß oder einen einfachen Rotlichtverstoß mit Gefährdung
Der neue Bußgeldkatalog ist seit 2021 Kraft. Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, ab welcher zu schnell gefahrenen Geschwindigkeit Fahrverbote drohen und wie hoch das Bußgeld seit 2021 ist.
Fahrverbot Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
aktueller Stand 26.11.2025Fahrverbot Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
aktueller Stand 26.11.2025Fahrverbot Geschwindigkeit nicht eingehalten
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann ein gefährliches Vergehen sein, bei dem der Fahrer selbst und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden können.Ein Fahrverbot wird deshalb oft wegen der Überschreitung der Geschwindigkeit, wegen Verstößen gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausgesprochen.
Die Geschwindigkeit muss vom Fahrer so angepasst werden, dass bei Passieren der Beschilderung die Geschwindigkeit nicht überschritten wird. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass der Fahrer die Geschwindigkeitsbegrenzung durch eine ordnungsgemäße Beschilderung in der Regel wahrnehmen werden kann. Es gilt demnach der Sichtbarkeitsgrundsatz.
Auch bei Fahrverbot wird zwischen einer fahrlässigen und vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung unterschieden.
Außerhalb geschlossener Ortschaft wird laut Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von 1 Monat bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 bis 30 km/h verhängt. Ein Fahrverbot von 2 Monaten erhalten Betroffene bei der Überschreitung der Geschwindigkeit von 61 bis 70 km/h. 3 Monate Fahrverbot werden bei der Überschreitung der Geschwindigkeit verhängt, wenn Sie mehr als 70 kmh zu schnell fahren. Ein Fahrverbot innerhalb geschlossener Ortschaften erhalten Sie bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 31 kmh.
Häufige Geschwindigkeitsvergehen, die außerorts zum Fahrverbot führen sind:
41 kmh, 43 kmh, 47 kmh, 48 kmh und 51 kmh zu schnell.
Unwirksame Fahrverbote aufgrund von Formfehlern in der Bußgeldreform von 2020
Für wenige Wochen galt vom 28.04.2020 die StVO Novelle 2020, die Fahrvervote für eine Überschreitung der Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bereits ab 21 km/h und außerhalb geschlossener Ortschaften ab 26 km/h ahnden sollte.Auf Grund eines Formfehlers in der Bußgeldkatalog Neuerung von 2020 konnten diese Fahrverbote nicht umgesetzt werden. Bereits durch die Bußgeldbehörden verhängte Fahrverbote mußten wieder aufgehoben werden.
Seit 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog. Bis zum 09.11.2021 wurden Geschwindigkeitsüberschreitungen nach dem alten Bußgeldkatalog geahndet.
Fahrverbot mit Vorsatz für die Überschreitung der Geschwindigkeit
Vorsätzlich handelt, wer die Tatbestandsverwirklichung unter anderem billigend in Kauf nimmt. Dies ist dann der Fall, wenn dem Fahrer das Verkehrsgeschehen irrelevant ist und dieser den Regelverstoß billigend in Kauf nimmt. Bei einer Vorsatztat kann grundsätzlich mit einem Fahrverbot gerechnet werden.Der Vorsatz, mit der Folge, dass ein Fahrverbot bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr folgen kann, ist bei folgenden Feststellungen möglich:
- Der Fahrer wusste, dass er erheblich zu schnell war und die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hatte
- Zu schnell nach einem Geschwindigkeitstrichter
(mehrfache Beschilderung in Folge, Geständnis des Fahrers wie zum Beispiel: „ich war in Eile, ich habe die Strecke gekannt, ich habe die Geschwindigkeitsüberschreitung erkannt“) - Indizien für die Kenntnisnahme einer Überschreitung
(höheres Motorgeräusch, erhöhter Bewegungseindruck, schnelles Vorbeiziehen der Umgebung) - Die Fahrpraxis des Betroffenen
- Die Berufserfahrung des Betroffenen (z. B. LKW-Fahrer oder Außendienstmitarbeiter)
- Tempomat falsch eingestellt – der Fahrer hat den Tempomat auf eine zu hohe Geschwindigkeit programmiert
- Defekter Tacho mit einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung
- Keine Tachokontrolle – der Fahrer hat während der Fahrt nicht auf das Tacho geschaut
Auch die Prozentuale Geschwindigkeit kann auf eine Vorsatztat hinweisen, die ein Fahrverbot zur Folge haben kann. So wird von den Oberlandesgerichten bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40% von einer Vorsatztat ausgegangen. Demnach kann auch ein Fahrverbot erfolgen, wenn laut dem aktuellem Bußgeldkatalog 2025 noch kein Fahrverbot auszusprechen wäre, aber eine 40%-ige Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt. In diesem Fall kann ein Fahrverbot auch drohen, ohne dass ein weiteres Indiz wie zum Beispiel ein lautes Motorengeräusch vorliegt.
Fahrverbot bei einer Fahrlässigkeit für die Überschreitung der Geschwindigkeit
Eine bewusste Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Fahrer mit der Verwirklichung der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht einverstanden ist und mithin darauf vertraut, dass alles gut gehen wird und die Verwirklichung der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht eintritt.Absehen vom Fahrverbot
Tatrichter nutzen auch die Möglichkeit - unter Hinweis auf die mangelnde Erforderlichkeit unter Anhebung der Geldbuße vom Fahrverbot abzusehen.Beispiele für die Nichtanwendbarkeit des § 25 StVG i.V.m. § 4 Abs 4 BKatV, die zur Folge ein Entfall eines Fahrverbotes hat sind:
- Augenblicksversagen bei einem Geschwindigkeitsverstoß
- Notstandsähnliche Situationen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung
- Fehlen einer abstrakten Gefährdungssituation bei einem Verstoß gegen das Rotlicht
- Minimale Strecke bei Verwirklichung des § 24a StVG (z. B. kurzes Umparken des PKW)
Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Erforderlichkeit können Einkommens- und Vermögensverhältnisse sein, bei denen eine deutliche Erhöhung der Regelgeldbuße denselben Erziehungseffekt wie ein Fahrverbot besitzen kann.
Fahrverbot wegen Straftaten
Fahrverbote können auch durch Urteile des Gerichts aufgrund einer Straftat im Straßenverkehr erfolgen.Die Rechtsgrundlage des Fahrverbotes ist § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie § 44 Strafgesetzbuch (StGB).
Die Systematik des Fahrverbotes in Bußgeldsachen ist nicht immer sofort zu verstehen und für Betroffene nicht immer nachvollziehbar.
Seit dem 24. August 2017 gibt es eine Gesetzesänderung im § 44 StGB, wonach das Fahrverbot wegen einer Straftat von ehemals 3 Monaten auf bis zu 6 Monate verhängt werden kann.
§ 24 StVG als rechtliche Grundlage des Fahrverbotes im Bußgeldverfahren statuiert zwei Fahrverbote:
- Es kann ein Fahrverbot wegen einer beharrlichen und groben Pflichtverletzung eines Fahrzeugführers ausgesprochen werden (vgl. § 25 Abs. 1 S. 1 StVG)
- Es kann ein Fahrverbot wegen einer Drogen- und/oder Trunkenheitsfahrt ausgesprochen werden (vgl. § 25 Abs. 2 S. 2 StVG)
Wer verhängt ein Fahrverbot
Die Entscheidung über die Anordnung eines Fahrverbots oder das Absehen vom Fahrverbot können nur in folgenden Schreiben stattfinden:- Entscheidung im Bußgeldbescheid
- Entscheidung im Urteil des Amtsgerichts
- Entscheidung im Beschluss nach § 72 OWiG
- Entscheidung im Beschluss des Rechtsbeschwerdegerichts
Fahrverbot umgehen: Möglichkeiten, Ausnahmen und Einspruch
Für viele Autofahrer ist ein Fahrverbot ein schwerwiegender Einschnitt – sei es für Berufspendler, Selbstständige oder Privatpersonen, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind. Doch nicht in jedem Fall muss die Fahrerlaubnis tatsächlich abgegeben werden. Es gibt verschiedene rechtliche Möglichkeiten, ein Fahrverbot zu umgehen oder zumindest hinauszuschieben. Ob durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, die Anerkennung eines Augenblicksversagens oder durch die Umwandlung in eine höhere Geldbuße: In vielen Situationen können Betroffene von Ausnahmen profitieren. Voraussetzung ist allerdings, dass bestimmte rechtliche Kriterien erfüllt sind und die Argumentation im Verfahren sorgfältig aufgebaut wird. Im Folgenden werden die wichtigsten Wege vorgestellt, wie sich ein drohendes Fahrverbot vermeiden lässt.Fahrverbot im Bußgeldbescheid anfechten
Wenn die Bußgeldstelle ein Fahrverbot im Bußgeldbescheid erlässt, kann dies von einem erfahrenen Anwalt rückgängig gemacht werden – das Fahrverbot umgehen ist also möglich.Dies setzt voraus, dass der Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig ist und beim Betroffenen Voraussetzungen für den Wegfall des Fahrverbots vorliegen, etwa wenn er beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist.
Augenblicksversagen als Ausnahme
Ein Fahrverbot kann auch umgangen werden, wenn ein sogenanntes Augenblicksversagen vorliegt. Das ist eine vorübergehende Unachtsamkeit, die dazu führen kann, dass keine grobe Pflichtwidrigkeit vorgeworfen wird – etwa wenn ein Verkehrsschild mit Geschwindigkeitsbeschränkung nicht gesehen wurde (z. B. durch einen LKW verdeckt).Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann das Fahrverbot verhindern oder hinausschieben. Laut einer Studie der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft sollen 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft1 sein.Wegfall des Fahrverbots und höhere Geldbuße
Kommt es zum Wegfall des Fahrverbots, wird häufig das Bußgeld verdoppelt oder verdreifacht.Das Fahrverbot dient als Erziehungsfunktion bzw. Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme; entfällt es, wird die Geldbuße erhöht, um die gesetzgeberische Intention weiterhin zu erfüllen.
Absehen vom Fahrverbot: Typische Ausnahmen
Der Erziehungsgedanke eines Fahrverbotes kann unter anderem auch dann wegfallen:- Absehen des Fahrverbotes durch Nachschulung
- Absehen vom Fahrverbot wegen langer Verfahrensdauer vor der Behörde und/oder Gericht
- Absehen eines Fahrverbotes, wenn der Betroffene sich an ein unwirksames mündliches Fahrverbot nachweislich gehalten hat
Der Erlass einer höheren Geldbuße bei einem Fahrverbot muss stets begründet werden und bedarf einer genauen Prüfung.
Kriterien für die Erhöhung der Geldbuße
Bei einem Ersatz der Maßnahme durch ein erhöhtes Bußgeld sind insbesondere folgende Punkte zu prüfen:- Höhe des Einkommens
- Höhe der Schulden
- Sonstige Verpflichtungen
- Unterhaltsverpflichtungen
- Einkommen des Ehepartners/der Ehepartnerin
- Eigentums- und Wertverhältnis des zur Tat benutzten Fahrzeugs
Häufig gestellte Fragen zum Fahrverbot
Ein Fahrverbot droht bei schweren Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, z. B. ab 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts zu schnell, bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß oder wenn der Sicherheitsabstand erheblich unterschritten wurde. Die Dauer beträgt in der Regel 1 bis 3 Monate.
Ja, in bestimmten Fällen kann ein Fahrverbot umgangen werden. Möglich ist dies etwa bei einem sogenannten Augenblicksversagen (kurze Unachtsamkeit), bei einer nachweisbaren beruflichen Abhängigkeit vom Führerschein oder wenn formale Fehler im Bußgeldbescheid vorliegen. In solchen Fällen kann die Geldbuße erhöht werden, während das Fahrverbot entfällt.
Ein Einspruch kann sich lohnen, da Studien zeigen, dass bis zu 56 % der Messungen fehlerhaft sein können. Ein spezialisierter Anwalt prüft die Messprotokolle, technische Voraussetzungen und behördliche Fehler. Besonders für Berufskraftfahrer ist ein Einspruch oft sinnvoll, um den Führerschein zu behalten.
Ein Fahrverbot bedeutet, dass der Führerschein für 1–3 Monate (bei Straftaten bis zu 6 Monate) abgegeben werden muss, er wird aber automatisch nach Ablauf zurückgegeben. Beim Führerscheinentzug wird die Fahrerlaubnis entzogen, und eine Neuerteilung ist erst nach Ablauf einer Sperrfrist und Antragstellung möglich.
Ja, Ersttäter haben die Möglichkeit, den Beginn des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids selbst zu bestimmen. Diese sogenannte „Vier-Monats-Frist“ gilt allerdings nicht bei Wiederholungstätern oder Fahrverboten aufgrund von Straftaten.
Auch interessant:
Geschwindigkeitsüberschreitungen in Zone 30:
Sicherheitsabstand nach gefahrener Geschwindigkeit:
- VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Studie zur Fehlerquote bei Geschwindigkeitsmessungen (Januar 2013), https://www.vut-verkehr.de/ (zuletzt abgerufen am 19.08.2025).
- § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG), https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__25.html (zuletzt abgerufen am 19.08.2025).
- § 44 Strafgesetzbuch (StGB), https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__44.html (zuletzt abgerufen am 19.08.2025).
- § 72 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__72.html (zuletzt abgerufen am 19.08.2025).
- § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/__4.html (zuletzt abgerufen am 19.08.2025).
- Bußgeldkatalog (Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung), https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/anlage.html (zuletzt abgerufen am 19.08.2025).
