Bußgeldstellen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in Rheinland-Pfalz
Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr führen die Bußgeldstellen in Rheinland-Pfalz ein sogenanntes Bußgeldverfahren durch, gegen dass Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheides Einspruch einlegen können.Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer Roten Ampel oder bei Abstandsvergehen senden die zuständigen Bußgeldstellen in Rheinland-Pfalz einen Anhörungsbogen bzw. die Online Anhörung im Bußgeldverfahren, den Zeugenfragebogen oder den Bußgeldbescheid zu.
* Studie der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) über Bußgeldbescheide
Bußgeldstellen in Rheinland-Pfalz alphabetisch nach Städten sortiert
Behörde
Stadtverwaltung Boppard
Bußgeldstelle
Adresse
Altes Rathaus - Marktplatz
56154 Boppard
Telefon
06742 - 10317
Fax
06742 - 10330
keine Angabe
Internet
Weiterführende Links
Behörde
Verbandsgemeinde Montabaur
Ordnungsamt
Adresse
Konrad-Adenauer-Platz 8
56410 Montabaur
Telefon
02602 - 1260
Fax
02602 - 126150
Weiterführende Links
Behörde
Polizeipräsidium Rheinpfalz
Zentrale Bußgeldstelle
Adresse
Maximilianstraße 6
67346 Speyer
Telefon
06232 - 8720738
Fax
06232 - 8720609
Internet
Weiterführende Links
Behörde
Stadtverwaltung Trier
Ordnungsamt
Adresse
Am Augustinerhof
54290 Trier
Telefon
0651 - 7180
Fax
0651 - 7181328
Internet
www.trier.de/rathaus-buerger-in/stadtverwaltung/aemter-dienststellen/dezernat-iii/ordnungsamt/
Weiterführende Links
Behörde
Verbandsgemeinde Weißenthurm
Örtliche Ordnungsbehörde
Adresse
Kärlicher Straße 4
56575 Weißenthurm
Telefon
02637 - 9130
Fax
02637 - 913100
Weiterführende Links
Behörde
Verbandsgemeinde Weilerbach
VG Weilerbach
Adresse
Rummelstraße 15
67685 Weilerbach
Telefon
06374 - 922134
Fax
06374 - 922149
Internet
Weiterführende Links
Behörde
Nibelungenstadt Worms
Stadtverwaltung
Adresse
Adenauerring 1
67547 Worms
Telefon
06241 - 8533100
Fax
06241 - 8533099
Weiterführende Links
Der Bußgeldkatalog ist eine Rechtsverordnung und kein Gesetz. Die Gerichte und Bußgeldstellen in Rheinland-Pfalz können mit entsprechender Begründung auch abweichende Geldbußen verhängen. Mildernde oder erschwerende Umstände können den Regelsatz reduzieren oder erhöhen.
Für die unterschiedlichen Bereiche und Verkehrssituationen wurden entsprechende Bußgeldkataloge definiert. Für Geschwindigkeitsverstöße gibt es einen eigenen Bußgeldkatalog, der die Bußgelder, die Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und drohende Fahrverbote berücksichtigt.
Ob Sie innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 10 km/h oder 30 km/h überschreiten, oder außerorts zu schnell fahren, wird im Bußgeldkatalog entsprechend definiert. Für die Messung von Geschwindigkeitsüberschreitungen sind unter anderen auch unterschiedliche Blitzer Typen im Einsatz.
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