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Schadensersatz-Rechner für Verkehrsunfälle mit Beispielausgabe

Schadenersatz-Rechner Verkehrsunfall: Jetzt Höhe berechnen

In wenigen Schritten zum Ergebnis: Schadensersatz nach Verkehrsunfall realistisch einschätzen – als Grundlage für die Regulierung mit der Versicherung.

Veröffentlicht am 09.10.2025 | von Vanessa Carolin Schröder | Lesezeit: 4 min

Infografik zur VUT-Studie Messungen Blitzer
Quelle: VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013 | zur Studie

Der Schadensersatz-Rechner nach Verkehrsunfall hilft Ihnen, zentrale Positionen strukturiert zu beziffern: von Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert/Restwert bei Totalschaden über Nutzungsausfall oder Mietwagen bis hin zu Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden. Auf Basis Ihrer Eingaben liefert er einen Richtwert für den möglichen Anspruch gegen die Versicherung – nützlich, wenn Beträge gekürzt werden oder die gegnerische Haftpflicht zögert.

Wichtig: Ergebnisse sind Orientierung und ersetzen keine Einzelfallprüfung. Für realistische Werte benötigen Sie Belege (Kostenvoranschlag/Gutachten, ärztliche Nachweise, Lohninfos) und – falls strittig – eine Haftungsquote zur Abbildung von Mitverschulden. So gewinnen Sie eine belastbare Grundlage für die Regulierung und entscheiden, ob weitere Schritte wie Akteneinsicht oder ergänzende Nachweise sinnvoll sind.

Schadenersatz-Rechner bei Verkehrsunfall

Berechne eine unverbindliche Orientierung zur ersatzfähigen Schadenshöhe (Sachschaden) inkl. Erläuterung. Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.

1) Basisangaben
?
Benötigt zur Einschätzung des Nutzungsausfalls. Beispiel: PKW.
Beispiel: PKW
Bitte Fahrzeugtyp auswählen.
?
Bei Mietfahrzeugen richtet sich der Anspruch häufig nach der Rechnung des Vermieters (z. B. Reparatur-/Selbstbeteiligung, Mietausfall). Wähle „Mietfahrzeug“, wenn das beschädigte Fahrzeug angemietet war.
Beispiel: Eigenes Fahrzeug
Bitte eine Option wählen.
?
Firmenfahrzeuge können ggf. Vorsteuer abziehen. Dann werden ersatzfähige Kosten häufig netto angesetzt. Privatfahrzeuge: regelmäßig brutto.
Beispiel: Privatfahrzeug
Bitte eine Option wählen.
?
Anteil, den die Gegenseite übernimmt (100 % = volle Haftung Gegenseite). Bei Mitverschulden: z. B. 50.
Beispiel: 100
Bitte einen Wert zwischen 0 und 100 eintragen.
?
Wirkt sich nicht auf die Schadenshöhe aus, aber auf das Kostenrisiko bei der Durchsetzung.
Beispiel: Ja
Bitte eine Option wählen.
2) Schadenart
Beispiel: Reparatur
Bitte eine Option wählen.

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine Orientierung zur ersatzfähigen Sachschadenssumme. Konkrete Ansprüche können im Einzelfall abweichen (z. B. je nach Klasse Nutzungsausfall, Abzüge, regionale Rechtsprechung).


Schadensersatz-Rechner bei Tachomanipulation:
Das Wichtigste in Kürze

    • Rechner-Ziel: Der Schadensersatz-Rechner liefert einen Richtwert für Ansprüche nach Verkehrsunfall und strukturiert zentrale Positionen für die Regulierung mit der Versicherung.
    • Schadenarten: Abgedeckt sind Sachschaden (Reparatur, Wiederbeschaffungswert/Restwert, Wertminderung), Nutzungsausfall/Mietwagen sowie Personenschaden (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden).
    • Totalschaden & Quote: Bei Totalschaden zählt der Wiederbeschaffungsaufwand; eine hinterlegte Haftungsquote (Mitverschulden) wird automatisch auf alle Positionen angewandt.
    • Praxis-Tipps: Vollständige Belege (Fotos, Gutachten, Atteste) einreichen, Fristen beachten und strittige Punkte per Akteneinsicht klären – das beschleunigt die Regulierung und reduziert Kürzungen.

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Die wichtigsten Fragen zum Schadensersatz-Rechner Verkehrsunfall:

Liefert der Schadensersatz-Rechner einen verbindlichen Anspruch?
Der Rechner gibt eine Orientierung auf Basis Ihrer Angaben (u. a. Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert/Restwert, Nutzungsausfall, Personenschaden). Er ersetzt keine Einzelfallprüfung und keine Rechtsberatung. Versicherer prüfen Nachweise und können Positionen kürzen. Für belastbare Ergebnisse sind vollständige Belege und – falls strittig – eine realistische Haftungsquote entscheidend.

Welche Angaben brauche ich für eine realistische Berechnung?
Erforderlich sind Kostenvoranschlag/Gutachten (Reparatur, Wiederbeschaffungswert, Restwert), Hinweise zu Vorschäden, Ausfalltage für Nutzungsausfall oder Daten zum Mietwagen (Klasse, Dauer, Tarif) sowie Nachweise zu Personenschäden (Atteste, AU, Verdienstausfall, Haushaltshilfe). Optional: eine Haftungsquote bei Mitverschulden. Je genauer die Eingaben, desto plausibler das Ergebnis.

Wie berücksichtigt der Rechner Mitverschulden und unklare Haftung?
Hinterlegen Sie die vermutete Haftungsquote (z. B. 70/30). Der Rechner wendet sie automatisch auf alle Positionen (Sach- und Personenschaden) an und zeigt den quotierten Anspruch. Für die tatsächliche Quote sind Beweise (Fotos, Unfallskizze, Zeugen, Polizeibericht) wichtig; bei Bedarf hilft eine Akteneinsicht, strittige Punkte zu klären.

So funktioniert der Schadensersatz-Rechner

Der Schadenersatz Rechner unterstützt Sie dabei, nach einem Verkehrsunfall zentrale Positionen realistisch zu beziffern. Auf Basis Ihrer Eingaben (z. B. Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert/Restwert bei Totalschaden, Nutzungsausfall, Heilbehandlung, Verdienstausfall) ermittelt er eine Richtgröße für den möglichen Anspruch gegen die Versicherung. Das Ergebnis ersetzt keine Einzelfallprüfung, bietet aber eine strukturierte Grundlage für die Regulierung – besonders hilfreich, wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt oder die Summe kürzt. Tipp: Tragen Sie vorhandene Belege vollständig ein, um eine belastbare Orientierung zu erhalten.

Eingaben

  • Sachschaden: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung (bei Vorschaden dokumentieren)
  • Nutzungsausfall/Mietwagen: Ausfalltage, Fahrzeugklasse, Mietdauer und Tarif
  • Personenschaden: Behandlungskosten, Arbeitsunfähigkeit, Verdienstausfall, Haushaltshilfe

Geben Sie Zahlen möglichst exakt an (Cent sind optional). Bei Totalschaden nutzt der Rechner den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert). Für Nutzungsausfall werden gängige Tagesansätze und die Ausfalltage berücksichtigt; ein Mietwagen wird über Mietdauer und Klasse kalkuliert. Personenschaden-Positionen basieren auf attestierter Arbeitsunfähigkeit, Belegen zu Heilbehandlung und Verdienstausfall. Eine hinterlegte Haftungsquote (Mitverschulden) wird automatisch auf alle Positionen angewandt. Ergebnisse sind Richtwerte und werden kaufmännisch gerundet.

Arten des Schadensersatzes nach Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall kommen regelmäßig Sach- und Personenschäden in Betracht. Bei Sachschäden geht es um die Wiederherstellung oder den Ersatz des Fahrzeugs (auch bei Totalschaden). Beim Personenschaden stehen Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden im Fokus. Der Rechner bildet diese Positionen als Richtwert ab und hilft, den Anspruch gegen die Versicherung strukturiert aufzubereiten. Wichtig: Vorschäden offen legen, Belege sammeln und Akteneinsicht bei der Versicherung anfordern, wenn Positionen unklar sind.

Sachschaden & Wertminderung

Je nach Schadensbild sind Reparatur oder Ersatzbeschaffung zulässig. Bei wirtschaftlichem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) maßgeblich. Zusätzlich kann eine merkantile Wertminderung anfallen, wenn das Fahrzeug trotz Reparatur am Markt weniger wert ist. Bei vorhandenen Vorschäden sind deren Dokumentation und zeitliche Einordnung entscheidend, damit die Versicherung die Wertminderung nicht pauschal kürzt. Der Rechner berücksichtigt diese Parameter, damit die Bezifferung transparent bleibt.

Nutzungsausfall vs. Mietwagen

Geschädigte können für die Ausfallzeit entweder Nutzungsausfallentschädigung verlangen oder einen Mietwagen nehmen. Maßgeblich sind die Dauer der Reparatur bzw. der Wiederbeschaffung und die Fahrzeugklasse. Nutzungsausfall ist oft günstiger, während der Mietwagen Mobilität sicherstellt. Der Rechner gewichtet beides über Tagesansätze bzw. Mietdauer.

OptionVoraussetzungTypischer Vorteil
NutzungsausfallEigene Nutzungsmöglichkeit, keine ErsatzanmietungEinfacher Nachweis, geringere Streitpunkte
MietwagenErforderlichkeit, passende Fahrzeugklasse, DauerSofort mobil, jedoch oft Kürzungsdiskussionen

Personenschaden: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden

Schmerzensgeld bemisst sich nach Art, Dauer und Folgen der Verletzung. Verdienstausfall ersetzt entgangenes Nettoeinkommen, inklusive Zulagen, wenn ärztlich bescheinigt. Der Haushaltsführungsschaden greift, wenn der verletzte Mensch den Haushalt nicht mehr wie zuvor führen kann; Grundlage sind Ausfallzeiten, Haushaltsumfang und Ersatzaufwand. Der Rechner bildet diese Positionen mit Orientierungswerten ab und zeigt, welche Nachweise (Atteste, Lohnbelege, Pflege-/Haushaltsnachweise) für die Versicherung wichtig sind.

Quotelung & Mitverschulden

Steht ein Mitverschulden im Raum, wird der Schadenersatz nach Haftungsquote verteilt (z. B. 70/30). Typische Konstellationen: Auffahrunfall, Vorfahrt, Spurwechsel, Rotlicht. Der Rechner ermöglicht die Eingabe einer Quote und passt die Summe entsprechend an. Wichtig sind belastbare Anknüpfungstatsachen: Unfallskizze, Fotos, Zeugen, polizeiliche Feststellungen. Bei ungeklärter Haftung kann eine Akteneinsicht über den Versicherer oder die Behörde Klarheit bringen. Fristen und Verjährung im Blick behalten, um Ansprüche nicht zu verlieren.

Versicherung & Regulierungspraxis

Die gegnerische Haftpflicht reguliert berechtigte Positionen: Reparatur oder Wiederbeschaffung, Wertminderung, Abschlepp- und Gutachterkosten, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Standkosten sowie Personenschäden inkl. Schmerzensgeld. In der Praxis werden Mietwagen, Stundenverrechnungssätze oder Nebenkosten häufig gekürzt. Eine strukturierte Anspruchsaufstellung mit Belegen erhöht die Akzeptanz. Falls die Versicherung nicht zahlt oder verzögert, helfen Fristsetzung, ergänzende Nachweise und – bei Bedarf – die gerichtsfeste Aufbereitung der Ansprüche.

Beweise sichern & Fristen

Zeitnahes Handeln stärkt den Anspruch. Sichern Sie Fotos von Unfallstelle und Schäden, notieren Sie Zeugen, lassen Sie Verletzungen ärztlich dokumentieren und bewahren Sie Rechnungen/Belege auf. Melden Sie den Verkehrsunfall der Versicherung, fordern Sie bei Bedarf Akteneinsicht an und achten Sie auf Verjährung. So bleibt der Anspruch schlüssig und durchsetzbar.
  • Dokumentation: Fotos, Skizze, Zeugen, Polizeibericht, Werkstatt-/Arztbelege
  • Fristen: Meldung an Versicherung, regelmäßige Verjährung (i. d. R. 3 Jahre)
  • Transparenz: Vollständige Unterlagen beschleunigen die Regulierung

Fazit

Der Rechner zeigt übersichtlich, wie sich Ihr Gesamtschaden zusammensetzt und welche Positionen Sie geltend machen können. Wer Dokumentation und Fristen im Blick behält, beschleunigt die Regulierung und vermeidet vermeidbare Kürzungen. Prüfen Sie bei Totalschaden den Wiederbeschaffungsaufwand, wählen Sie zwischen Nutzungsausfall und Mietwagen wirtschaftlich und dokumentieren Sie Personenschäden vollständig. Hinterlegen Sie eine realistische Haftungsquote, sofern die Schuldfrage nicht eindeutig ist. Nutzen Sie das Ergebnis als Grundlage für eine klare Anspruchsaufstellung – mit vollständigen Belegen, verständlicher Begründung und, wenn nötig, Akteneinsicht. So erhöhen Sie die Chance auf eine zügige, sachgerechte Regulierung Ihres Schadensersatzes nach Verkehrsunfall.

Unser Expertentipp

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FAQ’s rund um Schadensersatz nach Verkehrsunfall

Üblich sind Sachschäden (Reparatur, Wiederbeschaffungswert/Restwert, Wertminderung), Nutzungsausfall oder Mietwagen, Abschlepp-/Stand- und Gutachterkosten sowie Personenschäden (Behandlung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden). Erforderlich sind nachvollziehbare Belege.

Maßgeblich ist der Wiederbeschaffungsaufwand: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Hinzu können Nebenkosten (Abschleppen, Gutachten) und ggf. Wertminderung kommen. Eine Reparaturkosten-Erstattung erfolgt dann grundsätzlich nicht mehr.

Ja, bei eigener Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs und nachgewiesener Ausfallzeit kann eine Nutzungsausfallentschädigung beansprucht werden. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Ausfalltagen; sie wird nicht zusätzlich zum Mietwagen gezahlt.

Bei Mitverschulden wird der Gesamtschaden nach der Haftungsquote (z. B. 70/30) gekürzt. Grundlage sind objektive Anhaltspunkte wie Unfallskizze, Fotos, Zeugenaussagen oder polizeiliche Feststellungen. Alle Positionen (Sach- und Personenschaden) werden entsprechend quotiert.

Hilfreich sind Fotos der Unfallstelle/Schäden, Zeugenangaben, Polizeibericht, Werkstattkalkulation oder Gutachten, Belege zu Mietwagen/Nutzungsausfall, medizinische Nachweise sowie Einkommensunterlagen für Verdienstausfall. Vollständige, strukturierte Einreichungen verkürzen Prüfzeiten.



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1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013



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