Bußgeldkatalog Rote Ampel | Welche Sanktionen wie Bußgeld, Punkte und Fahrverbote für das Überfahren einer roten Ampel drohen

Rote Ampel überfahren - Missachtung des Rotlichts
weniger als 1 Sekunde mit Gefährdung
Aktueller Stand 30.04.2025


Aktueller Bußgeldkatalog Rote Ampel für das Überfahren einer roten Ampel bei einer Rotphase weniger als 1 Sekunde mit Gefährdung

Rote Ampel überfahren weniger als 1 Sekunde mit Gefährdung
einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung
einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung
Rotes Wechsellichtzeichen oder
rotes Dauerlichtzeichen (Rotlicht)
nicht befolgt
- Mit Gefährdung

Für einen Rotlichtverstoß (andauernder Rotphase weniger als 1 Sekunde mit Gefährdung) zahlen Sie laut Bußgeldkatalog Rote Ampel ein Bußgeld in Höhe von:


200,00 EUR

Es drohen zusätzlich folgende weitere Sanktionen:

1 Monat Fahrverbot
2 Punkte
in Flensburg


Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft!


Fahrer, die bei Rot über die Ampel fahren, werden wegen der hohen Gefahr besonders streng bestraft.
Die Behörden versenden dazu die Anhörung im Bußgeldverfahren oder einen Bußgeldbescheid nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit wie beispielsweise ein einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung laut Tatbestandsnummer 132.1.

§ 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Ampelschaltung wann an der Kreuzung an einer roten Ampel angehalten werden soll. Das Überfahren einer roten Ampel wird mindestens mit einem Punkt und einem Bußgeld von 90,00 EUR belegt.
Für einen Rotlichtverstoß und einer andauernder Rotphase weniger als 1 Sekunde mit Gefährdung müssen Sie mit einen Bußgeld in Höhe von 200,00 EUR rechnen.
Der Bußgeldkatalog 2025 unterscheidet Rotlichtverstöße zwischen einem einfachen und einen qualifizierten Rotlichtverstoß.
Das Bußgeld beim Überfahren einer Roten Ampel richtet sich also danach, wie lange die Ampel bereits rot war.

Rotlichtverstoß weniger als 1 Sekunde mit Gefährdung in der Probezeit

Ein Rotlichtverstoß weniger als 1 Sekunde mit Gefährdung während der Probezeit gilt als schwerwiegender Verstoß, der nach dem Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße als sogenannter a Verstoß geahndet wird.
Neben dem Bußgeld in Höhe von 200,00 EUR wegen der Missachtung einer Roten Ampel und einer Rotphase weniger als 1 Sekunde mit Gefährdung bedeutet das für den Fahranfänger auch eine Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre.



1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013

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