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Bußgeldkatalog Rote Ampel | Welche Sanktionen wie Bußgeld, Punkte und Fahrverbote für das Überfahren einer roten Ampel drohen

Rote Ampel überfahren - Missachtung des Rotlichts
weniger als 1 Sekunde

Aktueller Bußgeldkatalog Rote Ampel für das Überfahren einer roten Ampel bei einer Rotphase weniger als 1 Sekunde (Stand August 2025)

Rote Ampel überfahren weniger als 1 Sekunde
einfacher Rotlichtverstoß ohne Gefährdung und ohne Sachbeschädigung
einfacher Rotlichtverstoß ohne Gefährdung und ohne Sachbeschädigung
Rotes Wechsellichtzeichen oder
rotes Dauerlichtzeichen (Rotlicht)
nicht befolgt

Für einen Rotlichtverstoß (andauernder Rotphase weniger als 1 Sekunde) zahlen Sie laut Bußgeldkatalog Rote Ampel ein Bußgeld in Höhe von:


90,00 EUR

Es drohen zusätzlich folgende weitere Sanktionen:


1 Punkt
in Flensburg


Infografik zur VUT-Studie Messungen Blitzer
Quelle: VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013 | zur Studie


Fahrer, die bei Rot über die Ampel fahren, werden wegen der hohen Gefahr besonders streng bestraft.
Die Behörden versenden dazu die Anhörung im Bußgeldverfahren oder einen Bußgeldbescheid nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit wie beispielsweise ein einfacher Rotlichtverstoß ohne Gefährdung und ohne Sachbeschädigung laut Tatbestandsnummer 132.

§ 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Ampelschaltung wann an der Kreuzung an einer roten Ampel angehalten werden soll. Das Überfahren einer roten Ampel wird mindestens mit einem Punkt und einem Bußgeld von 90,00 EUR belegt.
Für einen Rotlichtverstoß und einer andauernder Rotphase weniger als 1 Sekunde müssen Sie mit einen Bußgeld in Höhe von 90,00 EUR rechnen.
Der Bußgeldkatalog 2025 unterscheidet Rotlichtverstöße zwischen einem einfachen und einen qualifizierten Rotlichtverstoß.
Das Bußgeld beim Überfahren einer Roten Ampel richtet sich also danach, wie lange die Ampel bereits rot war.

Rotlichtverstoß weniger als 1 Sekunde in der Probezeit

Ein Rotlichtverstoß weniger als 1 Sekunde während der Probezeit gilt als schwerwiegender Verstoß, der nach dem Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße als sogenannter a Verstoß geahndet wird.
Neben dem Bußgeld in Höhe von 90,00 EUR wegen der Missachtung einer Roten Ampel und einer Rotphase weniger als 1 Sekunde bedeutet das für den Fahranfänger auch eine Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre.



1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013

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Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (weniger als 1 Sekunde):





Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (länger als 1 Sekunde):