Bußgeld ab 60,00 EUR für Autofahrer mit Sommerreifen bei Winterreifenpflicht
Reifen
Viele Autofahrer fragen sich, ob sie im Winter lediglich mit Winterreifen im Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Maßgeblich ist, ob winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Liegen diese vor, so besteht eine Winterreifenpflicht.
Eine dauerhafte Winterreifenpflicht im Winter liegt nicht vor. Erst wenn winterliche
Straßenverhältnisse wie Schnee oder Glatteis vorliegen, sind Winterreifen
(M & S-Reifen) rechtlich verpflichtend.
Ist ein Autofahrer mit Sommerreifen im Straßenverkehr unterwegs und herrschen winterliche Straßenverhältnisse,
so dass eine Winterreifenpflicht besteht, so droht dem Fahrer ein Bußgeld von mindestens 60,00 EUR.
Ebenfalls findet ein Eintrag im
Fahreignungsregister,
ehemals Verkehrszentralregister mit einem Punkt statt.
Kommt es zu einer Behinderung,
so wird das Bußgeld auf 80,00 EUR erhöht.
Liegt eine Gefährdung im Straßenverkehr vor, so erhöht sich das Bußgeld auf
100,00 EUR und bei einem Unfall auf 120,00 EUR.
Demnach sollten Fahrer bei Glatteis, Schneematsch und/oder Schneeglätte Winterreifen auf das Fahrzeug aufziehen.
Grundsätzlich sollte man auch beachten, dass ein Fahrer, der mit Sommerreifen im winterlichen Verhältnissen am Straßenverkehr teilnimmt,
der Versicherungsschutz wohl möglich gefährdet ist, da eventuell eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, die Einfluss auf den
Versicherungsschutz haben kann.
Zone 30:
Sicherheitsabstand nach gefahrener Geschwindigkeit:
Bußgeldkatalog Kategorie:
* Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co.KG, Januar 2013