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Reifen bei winterlichen Straßenverhältnisse

Bußgeld ab 60,00 EUR für Autofahrer mit Sommerreifen bei Winterreifenpflicht (Stand August 2025) Reifen bei winterlichen Straßenverhältnisse

Reifen

Viele Autofahrer fragen sich, ob sie im Winter lediglich mit Winterreifen im Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Maßgeblich ist, ob winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Liegen diese vor, so besteht eine Winterreifenpflicht.

Eine dauerhafte Winterreifenpflicht im Winter liegt nicht vor. Erst wenn winterliche Straßenverhältnisse wie Schnee oder Glatteis vorliegen, sind Winterreifen rechtlich verpflichtend.

Änderungen in der Kennzeichnung ab dem 01.10.2025

Ab dem 01.10.2025 gelten bei der Winterbereifung strengere Regeln. War bis dato die Kennzeichnung mit „M+S” (Matsch und Schnee) ausriechend, müssen Winterreifen ab sofort mit dem sogenannten „Alpine”-Symbol gekennzeichnet werden, zu erkennen an stilisierten Berggipfeln und Schneeflocke. Winterreifen, die nach dem 01.01.2018 produziet worden sind, haben diese Kennzeichnung bereits erhalten. Modelle, die vorher produziert wurden hingegen müssen diesen Winter ausgetauscht werden, da ihr Einsatz im Straßenverkehr nach einer Übergangsfrist seit dem 01.10.2025 endgültig nicht mehr erlaubt ist. Ein Austausch lohnt sich dadurch nicht nur aus rechtlichen Aspekten; Hersteller raten dazu, Autoreifen durchschnittlich nach fünf bis sechs Jahren Nutzung auszutauschen, um Abnutzung und Schwächen im Material vorzubeugen.



Ist ein Autofahrer mit Sommerreifen im Straßenverkehr unterwegs und herrschen winterliche Straßenverhältnisse, so dass eine Winterreifenpflicht besteht, so droht dem Fahrer ein Bußgeld von mindestens 60,00 EUR. Ebenfalls findet ein Eintrag im Fahreignungsregister, ehemals Verkehrszentralregister mit einem Punkt statt.
Kommt es zu einer Behinderung, so wird das Bußgeld auf 80,00 EUR erhöht.
Liegt eine Gefährdung im Straßenverkehr vor, so erhöht sich das Bußgeld auf 100,00 EUR und bei einem Unfall auf 120,00 EUR.

Demnach sollten Fahrer bei Glatteis, Schneematsch und/oder Schneeglätte Winterreifen auf das Fahrzeug aufziehen.

Grundsätzlich sollte man auch beachten, dass ein Fahrer, der mit Sommerreifen im winterlichen Verhältnissen am Straßenverkehr teilnimmt, der Versicherungsschutz wohl möglich gefährdet ist, da eventuell eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, die Einfluss auf den Versicherungsschutz haben kann.



* Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt werden, droht ein Fahrverbot von 1 Monat
** ab 16 km/h zu schnell mit dem LKW innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften droht ein Punkt im Fahreigungsregister in Flensburg
1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013

Zone 30:



Sicherheitsabstand nach gefahrener Geschwindigkeit:



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Bußgelder für das Überfahren einer Roten Ampel (länger als 1 Sekunde):



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