Bussgelder, Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitung

bis 10 kmh zu schnell außerorts

Bußgeldkatalog 2025 für zu schnelles Fahren außerorts mit bis 10 km/h zu schnell (Stand April 2025)

Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt werden, droht ein Fahrverbot von 1 Monat



Für die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften (außerorts) um bis 10 km/h oder zu schnelles Fahren in einer 70-iger Zone mit 70 statt der erlaubten 70 km/h zahlen Sie laut aktuellem Bußgeldkatalog 2025 derzeit ein Bußgeld in Höhe von:


20,00 EUR

Es drohen keine weiteren Sanktionen. Keine Punkte in Flensburg und kein Fahrverbot.
Ein Einspruch lohnt sich aus unser Sicht eher nicht.

Wir empfehlen Ihnen die Geldbuße in Höhe von 20,00 EUR zu zahlen und keine weiteren Maßnahmen einzuleiten.
Der neue Bußgeldkatalog ist bereits seit 2021 in Kraft.

Punkte und Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen

außerhalb geschlossener Ortschaften, (Stand 30.04.2025)










zulässige Höchstgeschwindigkeit

Die in der StVO zugelassene Höchstgeschwindigkeit darf als Maximalmaß - unter günstigen Umständen, gefahren werden. Bei ungünstigen Umständen sollte die Geschwindigkeit jedoch reduziert werden.

Gemäß § 3 StVO ist die Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

Der Fahrer sollte die Geschwindigkeit so einrichten, das bei einem geschwindigkeitsbegrenzenden Verkehrszeichen die danach geltende Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird.

Auch unter günstigsten Umständen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h.

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Bußgeld für zu schnelles Fahren: außerorts: