
Wird Ihnen vorgeworfen mit einem LKW mit gefährlichen Gütern oder einem Kraftomnibus mit Fahrgästen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um:
bis 10 km/h überschritten zu haben ?
70,00 EUR
Ein Einspruch lohnt sich aus unser Sicht eher nicht. Wir empfehlen Ihnen die Geldbuße in Höhe von 70,00 EUR zu zahlen und keine weitere Maßnahmen einzuleiten. Auch interessant:






Abstand nicht eingehalten:
Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (weniger als 1 Sekunde):