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Einige in Tateinheit begangene Verstöße werden von den Regelungen des bundeseinheitlichen Tatbestandkataloges erfasst.
Dort ist vermerkt, dass bei der Verwirklichung mehrerer Delikte durch eine Handlung nur ein Bußgeld bzw.
bei unterschiedlichen Geldbußenbeträgen die höchste angeordnet wird. Ähnliches findet sich zudem in
§ 3 Absatz 5 der Bußgeldkatalog-Verordnung von 2014 (BKatV).
Im Gegensatz zu Tatmehrheit ist es für Betroffene sicher eine Erleichterung, nicht jede Einzeltat gesondert zahlen zu müssen.
Die Voraussetzungen der Tateinheit müssen allerdings erfüllt sein.
Tateinheit bei Ordnungswidrigkeiten – weitere wichtige Aspekte
Die genaue Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit ist für Betroffene oft schwer zu verstehen. Tateinheit liegt vor, wenn mehrere Verstöße durch eine einzige Handlung oder in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang begangen wurden. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Strafe immer milder ausfällt – die Geldbuße kann sich trotzdem erhöhen, insbesondere wenn die Verstöße in einem besonders gefährlichen Kontext geschehen sind.
Auch wenn bei Tateinheit nur eine Geldbuße verhängt wird, können Nebenfolgen wie Fahrverbote oder Eintragungen ins Fahreignungsregister weiterhin relevant sein. Beispielsweise kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Tateinheit mit einem Rotlichtverstoß dazu führen, dass trotz einer einzigen Geldbuße ein Fahrverbot ausgesprochen wird.
Wie wird die Höhe der Geldbuße bei Tateinheit bestimmt?
Nach der geltenden Regelung wird die Strafe nach der schwersten Ordnungswidrigkeit bemessen. Das bedeutet, dass die höchste im Katalog vorgesehene Geldbuße Anwendung findet – es gibt jedoch keine direkte Addition der Einzelbeträge. Dennoch kann die Behörde innerhalb ihres Ermessensspielraums eine Erhöhung ansetzen, wenn mehrere Verstöße vorliegen.
Das bedeutet konkret: Wer beispielsweise mit 26 km/h zu schnell in einer 30er Zone geblitzt wird und gleichzeitig das Handy am Steuer benutzt, wird mit der höheren Geldbuße für die Geschwindigkeitsüberschreitung belangt, während der Handyverstoß sich auf die Höhe der Strafe auswirken kann.
Können Punkte und Fahrverbote zusammenfallen?
Ja. Während sich die Punkte nicht addieren, bleibt der schwerwiegendste Verstoß maßgeblich. Das bedeutet aber nicht, dass zusätzliche Sanktionen, wie ein Fahrverbot, ausgeschlossen sind. Gerade wenn Verstöße in einem sicherheitsrelevanten Kontext begangen wurden, kann die Behörde dennoch ein Fahrverbot verhängen – auch wenn für den einzelnen Verstoß ursprünglich keines vorgesehen war.
Tateinheit oder Tatmehrheit – Wann lohnt sich ein Einspruch?
Die Unterscheidung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit kann sich erheblich auf die Höhe der Strafe auswirken. Während bei Tateinheit nur eine einzige Geldbuße verhängt wird, führt Tatmehrheit zu mehreren separaten Sanktionen. Dies kann dazu führen, dass der Gesamtbetrag der Geldbußen bei Tatmehrheit deutlich höher ausfällt als bei Tateinheit.
Ein Einspruch kann sich insbesondere lohnen, wenn:
✔️ Die Behörde fälschlicherweise Tatmehrheit angenommen hat, obwohl eine Tateinheit vorliegt.
✔️ Die Erhöhung der Geldbuße unverhältnismäßig erscheint.
✔️ Das Fahrverbot oder die Punktvergabe strittig sind.
Da mehr als die Hälfte aller Bußgeldbescheide Fehler enthalten sollen, lohnt sich eine genaue Prüfung der Sachlage in jedem Fall.
Sicherheitsabstand nach gefahrener Geschwindigkeit:
Strafe für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts:
Bußgeldkatalog Kategorie:
*
Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt werden,
droht ein Fahrverbot von 1 Monat
**
ab 16 km/h zu schnell mit dem LKW innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften droht ein Punkt im Fahreigungsregister in Flensburg
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Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013
Bußgelder für das Geschwindigkeitsüberschreitungen
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Abstand nicht eingehalten:
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Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (weniger als 1 Sekunde):