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Bussgelder, Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitung

Zu schnell gefahren, Höchstgeschwindigkeit überschritten
Aktueller Stand 09.01.2026

Bußgelder, Punkte, Fahrverbote für das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit
laut aktuellem Stand vom Bußgeldkatalog 2026

▶ Geschwindigkeitsverstoß (PKW) außerhalb geschlossener Ortschaften

Zu schnell gefahren? Innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt?

Sie waren innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell und mit 10km/h, 15km/h, 30km/h oder mehr km/h
unterwegs gewesen oder fuhren mit Ihren Auto zu schnell in einer 30 Zone?
Seit dem 01.05.2014 gelten laut Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geänderte straßenverkehrsrechtliche Vorschriften und Bußgeldbescheide.

Die folgende Tabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen informiert Sie über die Bußgelder der Bußgeldbehörde für zu schnelles Fahren
innerhalb & außerhalb geschlossener Ortschaften für PKW und Krafträder sowie über mögliche Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und Fahrverbote.

Der Bußgeldkatalog unterscheidet Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Auf Grund des höheren Unfallrisikos sind die Bußgelder und die Anzahl der Monate des Fahrverbotes innerhalb geschlossener Ortschaften höher.

Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit innerorts bis zu 20 km/h kosten maximal 35 Euro. Ab einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h sieht der Gesetzgeber mindestens 1 Punkt im Fahreignungs Register in Flensburg vor. Ferner werden 80,00 EUR Bußgeld und ein Punkt fällig. Ab 31 km/h zu viel auf dem Tacho steigt das Bußgeld auf 160 Euro, es werden 2 Punkte eingetragen und der Gesetzgeber sieht ein einmonatiges Fahrverbot für den Fahrer vor.

Bei Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit außerorts ab 21 km/h steigt das Bußgeld auf 70,00 Euro und es wird 1 Punkt in Flensburg eingetragen. Ab 41 km/h zu schnell wird eine Gelbuße in Höhe 160,00 Euro fällig, zwei Punkte eingetragen und der Gesetzgeber sieht ein einmonatiges Fahrverbot für den Fahrer vor.

Nach dem neuen Fahreignungs-Bewertungssystem vom Mai 2014 beträgt nunmehr die maximal zu erreichende Anzahl an Punkten in Flensburg 8.
Für LKW gelten andere Regelungen für das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit.

Hallo!