
Plötzlich liegt er im Briefkasten: der Bußgeldbescheid. Ob nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einem Abstandsverstoß oder einem anderen Verkehrsdelikt – der Blitzer-Brief sorgt schnell für Verunsicherung. Wie hoch ist das Bußgeld nach Bußgeldkatalog 2025? Drohen Punkte oder sogar ein Fahrverbot? Und kann man überhaupt noch etwas dagegen tun? Wir erklären Ihnen alles rund um den Bußgeldbescheid: von wichtigen Formalitäten bis hin zu Ihren Einspruchsmöglichkeiten.
Der Bußgeldbescheid:
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Bußgeldbescheid wird verschickt, wenn eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorliegt.
- Die Strafen richten sich nach der Höhe der Überschreitung sowie danach, ob der Verstoß innerorts oder außerorts begangen wurde.Er enthält Angaben zu Tatvorwurf, Beweismitteln, Rechtsgrundlagen, Höhe der Geldbuße, möglichen Nebenfolgen und Rechtsbehelfsbelehrung.Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in der Regel durch Blitzer erfasst.
- Ab Zustellung läuft eine zweiwöchige Einspruchsfrist (&§ 67 OWiG).
- Wer Zweifel an der Rechtmäßigkeit hat, sollte den Bescheid durch einen Anwalt prüfen lassen.
Bußgeldbescheid erhalten? Ein Einspruch lohnt sich
1Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.
- Was ist ein Bußgeldbescheid?
- Blitzer-Brief: Was steckt dahinter?
- Bußgeldstellen in Deutschland: Wer verschickt den Bescheid?
- Wie sieht ein Blitzer-Brief aus?
- Fristen beim Bußgeldbescheid im Überblick
- Wann kommt ein Bußgeldbescheid?
- Wann verjährt ein Bußgeldbescheid?
- Bußgeldbescheid Gebühren nicht bezahlen?
- Bußgeldbescheid mit Fahrverbot: Dauer und Fristen
- Bußgeldbescheid erhalten: Wie geht es weiter?
- Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bescheid?
- Fazit
- FAQ
Die wichtigsten Fragen zum Bußgeldbescheid
Kann ich noch Einspruch einlegen, wenn der Bußgeldbescheid älter als zwei Wochen ist?
Ist eine Verjährung vom Bußgeldbescheid möglich?
Was ist ein Bußgeldbescheid?
Der Bußgeldbescheid ist ein offizielles Schreiben der Bußgeldstelle. Er informiert darüber, welche Sanktionen die Bußgeldbehörde gegen eine Person wegen eines Verkehrsverstoßes verhängt. Damit stellt der Bescheid eine offizielle Entscheidung dar – und leitet die nächste Stufe im Bußgeldverfahren ein.Das Schreiben enthält immer eine Reihe verbindlicher Angaben. Dazu zählen:
- Angaben zum Beschuldigten (z. B. Name, Anschrift, Kennzeichen)
- Name und Anschrift der zuständigen Bußgeldstelle
- Beschreibung des Verstoßes (Tatzeit und - ort, angewendete Bußgeldvorschrift, gesetzliche Grundlage)
- Beweismittel (z. B. Blitzerfoto, Messgerät)
- Festgesetzte Bußgelder (zzgl. Gebühren) und mögliche Nebenfolgen (Punkte in Flensburg und Fahrverbot)
Blitzer-Brief: Was steckt dahinter?
Wer einen Blitzer-Brief im Briefkasten findet, wurde in der Regel bei einem Geschwindigkeitsverstoß oder beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt. Umgangssprachlich ist mit dem Blitzer-Brief meist der Bußgeldbescheid gemeint. In vielen Fällen kann es sich dabei aber auch um den Anhörungsbogen handeln – also ein Schreiben, dass der Bußgeldbehörde zur Ermittlung des Fahrers dient und dem Bußgeldbescheid vorausgeht. Der eigentliche Bußgeldbescheid enthält dann alle Informationen zur Ordnungswidrigkeit, die laut Bußgeldkatalog Geschwindigkeit oder Bußgeldkatalog Rote Ampel zu erwartenden Sanktionen sowie Hinweise zur Zahlung oder zum Einspruch.Anwaltlicher Erfahrungsbericht:

Bußgeldstellen in Deutschland: Wer versendet einen Bußgeldbescheid?
Sie sind geblitzt worden und haben einen Anhörungsbogen von einer zentralen Bußgeldstelle (Kassel, Karlsruhe, Speyer, usw.) oder von einer lokalen Bußgeldbehörde erhalten? Wir haben Ihnen übersichtlich dargestellt, welche Bußgeldstellen in welchem Bundesland zuständig sind.Wie sieht ein Blitzer-Brief aus?
Ein Bußgeldbescheid ist nur dann wirksam, wenn er bestimmte Hinweise und Belehrungen enthält – so schreibt es § 66 OWiG vor. Der Inhalt des Schreibens soll sicherstellen, dass Betroffene ihre Rechte und Pflichten kennen.Rechtsmittelbelehrung
Der Bußgeldbescheid muss erklären, dass und wie ein Einspruch möglich ist. Er muss darüber informieren,
- … dass ein Einspruch innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung erfolgen muss.
- … bei welcher Behörde der Einspruch einzulegen ist.
- … dass der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch erfolgt.
- … dass bei einem Einspruch auch eine für den Betroffenen nachteiligere Entscheidung getroffen werden kann – etwa durch eine höhere Geldbuße.
Belehrung zur Zahlungspflicht
Wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig, müssen Sie eine Geldbuße zahlen. Damit Betroffene wissen, welche Kosten auf sie zukommen, muss das Schreiben klar darüber informieren,
- … bis wann die Geldbuße zu zahlen ist (meist zwei Wochen nach Rechtskraft des Schreibens)
- … dass bei Zahlungsunfähigkeit die Bußgeldstelle rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden muss.
- … dass Betroffene in diesem Fall Auskunft über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geben müssen.
Hinweis auf Erzwingungshaft
Der Bußgeldbescheid muss ebenfalls darüber aufklären,
- … dass eine Erzwingungshaft gemäß § 96 OWiG angeordnet werden kann, wenn die
Geldbuße nicht gezahlt und keine Zahlungsunfähigkeit dargelegt wird.
Einigung im Bußgeldverfahren: So kann ein Verfahren glimpflich enden
Nutzererfahrung aus Google Bewertungen:
Als der Bußgeldbescheid wegen eines angeblichen Rotlichtverstoßes kam, war ich erst mal ziemlich verunsichert. Ich dachte, da kann man eh nichts machen – also einfach zahlen und gut ist. Zum Glück habe ich die
kostenlose Erstberatung genutzt. Der Anwalt hat sofort gesehen, dass die Rechtsmittelbelehrung unvollständig war. Wir
haben Einspruch eingelegt – mit Erfolg.
Markus
- 42 Jahre
Fristen bei Bußgeldbescheid im Überblick
Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sollte vor allem eines beachten: Fristen nicht versäumen. Denn ist der Bescheid erst einmal rechtskräftig, lässt sich ein Einspruch nicht mehr nachholen.
Der Bußgeldbescheid wird per Postzustellungsurkunde in einem gelben Umschlag verschickt. Auf der Vorderseite steht das Zustelldatum, das für die Einspruchsfrist entscheidend ist.
In der folgenden Tabelle finden Sie die wichtigsten Fristen bei einem Bußgeldbescheid auf einen Blick:
- … dass ein Einspruch innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung erfolgen muss.
- … bei welcher Behörde der Einspruch einzulegen ist.
- … dass der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch erfolgt.
- … dass bei einem Einspruch auch eine für den Betroffenen nachteiligere Entscheidung getroffen werden kann – etwa durch eine höhere Geldbuße.
- … bis wann die Geldbuße zu zahlen ist (meist zwei Wochen nach Rechtskraft des Schreibens)
- … dass bei Zahlungsunfähigkeit die Bußgeldstelle rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden muss.
- … dass Betroffene in diesem Fall Auskunft über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geben müssen.
Hinweis auf Erzwingungshaft
Der Bußgeldbescheid muss ebenfalls darüber aufklären,
- … dass eine Erzwingungshaft gemäß § 96 OWiG angeordnet werden kann, wenn die
Geldbuße nicht gezahlt und keine Zahlungsunfähigkeit dargelegt wird.
Einigung im Bußgeldverfahren: So kann ein Verfahren glimpflich enden
Nutzererfahrung aus Google Bewertungen:
Als der Bußgeldbescheid wegen eines angeblichen Rotlichtverstoßes kam, war ich erst mal ziemlich verunsichert. Ich dachte, da kann man eh nichts machen – also einfach zahlen und gut ist. Zum Glück habe ich die
kostenlose Erstberatung genutzt. Der Anwalt hat sofort gesehen, dass die Rechtsmittelbelehrung unvollständig war. Wir
haben Einspruch eingelegt – mit Erfolg.
Markus
- 42 Jahre
Fristen bei Bußgeldbescheid im Überblick
Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sollte vor allem eines beachten: Fristen nicht versäumen. Denn ist der Bescheid erst einmal rechtskräftig, lässt sich ein Einspruch nicht mehr nachholen.
Der Bußgeldbescheid wird per Postzustellungsurkunde in einem gelben Umschlag verschickt. Auf der Vorderseite steht das Zustelldatum, das für die Einspruchsfrist entscheidend ist.
In der folgenden Tabelle finden Sie die wichtigsten Fristen bei einem Bußgeldbescheid auf einen Blick:
- … dass eine Erzwingungshaft gemäß § 96 OWiG angeordnet werden kann, wenn die Geldbuße nicht gezahlt und keine Zahlungsunfähigkeit dargelegt wird.

Nutzererfahrung aus Google Bewertungen:
Als der Bußgeldbescheid wegen eines angeblichen Rotlichtverstoßes kam, war ich erst mal ziemlich verunsichert. Ich dachte, da kann man eh nichts machen – also einfach zahlen und gut ist. Zum Glück habe ich die kostenlose Erstberatung genutzt. Der Anwalt hat sofort gesehen, dass die Rechtsmittelbelehrung unvollständig war. Wir haben Einspruch eingelegt – mit Erfolg.Frist | Dauer | Was gibt es zu beachten? |
---|---|---|
Einspruchsfrist | 14 Tage nach Zustellung | Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen |
Verjährungsfrist | 3 Monate (regulär) | Danach darf kein Bußgeldbescheid mehr erlassen werden – es sei denn, die Frist wurde z. B. durch Anhörung unterbrochen und auf 6 Monate verlängert |
Zahlungsfrist | 2 Wochen nach Rechtskraft | Bußgeld bezahlen oder Zahlungsunfähigkeit darlegen, um weitere Maßnahmen wie Erzwingungshaft zu vermeiden |
Unser Expertentipp
Sie haben ein Schreiben von der Bußgeldstelle erhalten und die Frist läuft noch? Dann nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung und erteilen Sie uns ein Mandat – einfach vom Sofa aus.Wie lange dauert der Bußgeldbescheid in der Zustellung?
Wer im Straßenverkehr geblitzt wird, fragt sich oft: Wie lange dauert es, bis der Bußgeldbescheid kommt? In der Regel dauert es zwischen zwei und drei Wochen, bis der Bescheid per Post zugestellt wird. Die genaue Dauer hängt vom Einzelfall und der Bearbeitungsgeschwindigkeit der zuständigen Bußgeldbehörde ab.Eine gesetzlich festgelegte Zustellfrist gibt es nicht. Wichtig ist jedoch: Der Bußgeldbescheid muss innerhalb von drei Monaten nach dem Verstoß zugestellt werden – sonst tritt die Verjährung ein. Wird in dieser Zeit allerdings zum Beispiel ein Anhörungsbogen verschickt, kann sich die Verjährungsfrist verlängern.
Verjährung von Bußgeldbescheiden: Wann ein Verstoß verjährt
Wer im Straßenverkehr gegen die Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Doch was passiert, wenn das Schreiben nicht kommt? Viele Betroffene hoffen dann auf die Verjährung von Bußgeldbescheiden – nicht ohne Grund. Schließlich drohen neben hohen Geldbußen auch Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Umso wichtiger ist es, zu wissen, wie die Verjährung funktioniert und wann man sich wirklich keine Sorgen mehr machen muss.Die Verjährungsfrist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt laut § 26 Abs. 3 StVG in der Regel drei Monate. Das bedeutet: Drei Monate nach dem Verkehrsverstoß verjährt die Tat. Innerhalb dieser Frist muss der Bußgeldbescheid zugestellt werden. Fachlich spricht man von der sogenannten Verfolgungsverjährung.
Doch es gibt eine Ausnahme: Die Verjährung kann unterbrochen werden, wenn bestimmte Maßnahmen erfolgen – etwa wenn der Anhörungsbogen verschickt wird. Die Anhörung im Bußgeldverfahren setzt eine neue Frist in Gang und die dreimonatige Verjährungsfrist beginnt erneut. Die Verjährung kann sich somit auf maximal sechs Monate verlängern.
- In der Regel erhalten Sie den Bußgeldbescheid innerhalb weniger Wochen nach dem Verstoß.
- Es gibt keine feste gesetzliche Frist für die Zustellung, die Bearbeitungsdauer kann variieren.
- Wichtig: Das Schreiben muss spätestens drei Monate nach dem Verstoß zugestellt werden – sonst verjährt der Verstoß.
- Der Versand eines Anhörungsbogens kann die Verjährungsfrist auf bis zu sechs Monate verlängern.
- Behalten Sie die Fristen im Blick und reagieren Sie schnell, wenn Sie Post von der Bußgeldstelle erhalten.
Bußgeldbescheid Gebühren nicht bezahlen: Das droht
Bußgeldbescheid erhalten, aber die Gebühren nicht bezahlen? Wer die im Schreiben aufgeführten Kosten (Bußgeld, Verwaltungsgebühren und Auslagen) ignoriert, sollte sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein:- Mahnung: Nach Ablauf der Zahlungsfrist (meist 14 Tage) wird eine Mahnung versandt, die auf die zu zahlende Gebühr hinweist und oft zusätzliche Kosten verursacht.
- Vollstreckungsbescheid: Ignorieren Sie auch die Mahnung, wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen. Damit wird das Verfahren zur Zwangsvollstreckung eingeleitet
- Zwangsvollstreckung: Ein Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsbeamter wird beauftragt, das Geld einzutreiben. Er prüft auch Ihre Zahlungsfähigkeit. Können Sie nicht zahlen, müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass Sie zahlungsunfähig sind.
- Erzwingungshaft: Sind Sie zahlungsunfähig, verweigern aber weiterhin die Zahlung, kann die Behörde Erzwingungshaft anordnen. Sie ist darauf ausgelegt, Sie zur Zahlung zu bewegen. Die Haft endet, sobald Sie zahlen.
- Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie ihn nicht ignorieren – sonst drohen Zusatzkosten.
- Nach der Zahlungsfrist folgen Mahnung, Vollstreckung und im schlimmsten Fall sogar Erzwingungshaft.
- Können Sie nicht zahlen, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit der Bußgeldstelle auf – oft sind Ratenzahlung oder Stundung möglich.
Anwaltliche Expertenmeinung
„In meiner täglichen Arbeit erlebe ich, wie häufig Bußgeldbescheide fehlerhaft oder angreifbar sind. Viele Betroffene wissen nicht, dass ein Einspruch durchaus Erfolg haben kann – selbst bei scheinbar klarer Beweislage. Akzeptieren Sie Bußgeldbescheide nicht vorschnell. Unsere kostenlose Erstberatung hilft dabei, rechtliche Möglichkeiten frühzeitig zu erkennen und unnötige Konsequenzen zu vermeiden."
Bußgeldbescheid mit Fahrverbot: Dauer und Fristen
Ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot ist besonders entscheidend – denn neben der Geldbuße droht hier zusätzlich der Verlust der Fahrerlaubnis auf Zeit. Ein Fahrverbot wird in der Regel dann angeordnet, wenn es sich um einen schweren Verkehrsverstoß handelt, etwa eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, ein qualifizierter Rotlichtverstoß oder das Fahren mit Drogen oder Alkohol am Steuer.Die Dauer des Fahrverbots ist im Bußgeldbescheid genau festgelegt – in der Regel beträgt sie ein bis drei Monate. Wichtig: Das Fahrverbot beginnt nicht automatisch, sondern erst mit Rechtskraft des Bescheids. Das ist der Fall, wenn innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung kein Einspruch eingelegt wird.
Für Ersttäter gilt außerdem eine Besonderheit: Wenn Sie in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot hatten, dürfen Sie den Beginn des Fahrverbots innerhalb eines Vier-Monats-Zeitraums selbst bestimmen (§ 25 Abs. 2a StVG) Wiederholungstäter hingegen müssen den Führerschein sofort abgeben.
Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot
Ein Fahrverbot wird in der Regel nur bei besonders schwerwiegenden Verkehrsverstößen verhängt. Die folgende Tabelle zeigt, bei welchen Ordnungswidrigkeiten laut Bußgeldkatalog 2025 mit einem Fahrverbot zu rechnen ist. Beachten Sie, dass Bußgeld und Punkte in Flensburg hinzukommen.Verstoß | Fahrverbot | Besonderheiten |
---|---|---|
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (ab 31 km/h) | 1-3 Monate | / |
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (ab 41 km/h) | 1-3 Monate | / |
Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts & außerorts (26-30 km/h) | 1 Monat | Bei Wiederholung innerhalb von 12 Monaten |
Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel unter 1 Sekunde rot) |
1 Monat | Mit Gefährdung oder Sachbeschädigung |
Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel länger als 1 Sekunde rot) |
1 Monat | / |
Alkohol am Steuer (ab 0,5 %) | 1-3 Monate | Ab 1,1 % Führerscheinentzug und Strafverfahren |
Handy am Steuer | 1 Monat | Mit Gefährdung oder Sachbeschädigung |
Abstandsverstoß (bei hoher Geschwindigkeit) | 1-3 Monate | Abstand < 3/10 des halben Tachowerts bei über 100 km/h |
Nutzererfahrung aus Google Bewertungen:
Als mir ein Fahrverbot wegen zu schnellen Fahrens drohte, war ich ratlos – ich brauche meinen Führerschein beruflich. Über die kostenlose Erstberatung bekam ich schnell Hilfe. Die Kanzlei prüfte meinen Fall und konnte das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umwandeln. So durfte ich weiterfahren.Bußgeldbescheid erhalten: Wie geht es weiter?
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, beginnt die entscheidende Phase des Bußgeldverfahrens. Jetzt heißt es, genau hinschauen: Stimmen Tatvorwurf, Datum und Angaben zur Person? Enthält der Bescheid formale Fehler oder fehlen wichtige Belehrungen? Dann kann sich ein Einspruch lohnen.Ab dem Zustelldatum – das auf dem gelben Umschlag vermerkt ist – haben Sie 14 Tage Zeit, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Innerhalb dieser Frist wird der Bescheid noch nicht rechtskräftig. Reagieren Sie nicht, wird der Bescheid nach Ablauf der Frist automatisch rechtskräftig und die Geldbuße sowie ggf. weitere Maßnahmen (z. B. Punkte in Flensburg und Fahrverbot) müssen umgesetzt werden.
Legen Sie Einspruch ein, prüft die Bußgeldbehörde den Fall erneut. Hält sie am Vorwurf fest, wird die Sache an das zuständige Amtsgericht abgegeben. Dort kann es zu einer Hauptverhandlung kommen, in der ein Richter über die Vorwürfe entscheidet. Auch die Beweisaufnahme erfolgt dann vor Gericht. Vor dem Amtsgericht haben Sie das Recht, sich selbst zu verteidigen oder sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Das Gericht prüft den gesamten Fall noch einmal unabhängig und kann den Bußgeldbescheid bestätigen, abmildern oder sogar vollständig aufheben.
Unser Expertentipp
Unsicher, ob sich ein Einspruch lohnt? Verlieren Sie keine Zeit! Ab Zustellung des Bescheids haben Sie nur 14 Tage Zeit für einen Einspruch. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und erfahren Sie sofort, wie Sie Ihre Chancen optimal nutzen können. So machen Sie ganz sicher keinen Schritt ins Ungewisse!Bußgeldbescheid erhalten: Wann lohnt sich ein Einspruch?
Bußgeldbescheid erhalten? Das heißt nicht automatisch, dass Sie die Strafe hinnehmen müssen – erst recht nicht, wenn der Bescheid fehlerhaft ist oder die Sanktion als überzogen erscheint. Ein Einspruch kann sich lohnen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:✓ Unscharfe oder unklare Blitzerfotos
✓ Messfehler durch Reflexionen oder Witterungseinflüsse
✓ Fehlende oder unzureichende Begründung
✓ Verspätete Zustellung – Stichwort: Verjährung
✓ Die Strafe ist für die betroffene Person unzumutbar (z. B. bei drohendem Jobverlust)
Fazit
Ein Bußgeldbescheid ist mehr als nur ein Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung – er ist eine rechtsverbindliche Entscheidung der Behörde. Wer ihn ignoriert oder die Fristen versäumt, riskiert unnötige Konsequenzen wie Mahngebühren, oder sogar eine Vollstreckung.Doch nicht jeder Bescheid ist fehlerfrei. Schon kleine Formfehler oder unvollständige Belehrungen können einen Einspruch ermöglichen. Deshalb gilt: Prüfen lohnt sich! Lassen Sie den Bescheid im Zweifel von einem Anwalt bewerten – idealerweise im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung. So sichern Sie Ihre Rechte und vermeiden unnötige Nachteile.
FAQ’s rund um den Bußgeldbescheid:
Der Bußgeldbescheid muss innerhalb von drei Monaten nach dem Verstoß zugestellt werden – sonst gilt die Tat als verjährt. Achtung: Die Verjährung kann sich verlängern, z. B. durch einen Anhörungsbogen oder andere behördliche Maßnahmen. Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung bei der Behörde eingehen.
Die Beträge im Bußgeldkatalog 2025 sind Regelsätze und gelten bei fahrlässigem Verhalten und normalen Tatumständen. Die Behörde hat jedoch einen Ermessensspielraum und darf das Bußgeld erhöhen, z. B. bei Vorsatz, Wiederholungstätern oder erschwerenden Umständen. In solchen Fällen wird von den Regelsätzen abgewichen.
Erfolgt die Zahlung des Verwarnungsgeldes nicht innerhalb der gesetzten Frist, leitet die Behörde ein neues Verfahren ein. Aus der ursprünglichen Verwarnung wird ein Bußgeldverfahren. In diesem Zusammenhang erhält die betroffene Person ein Schreiben, gegen das Einspruch möglich ist.
Ja, Sie können Ihren Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid jederzeit – sowohl im Zwischen- als auch im Hauptverfahren – zurücknehmen, solange noch keine gerichtliche Entscheidung (Urteil oder Beschluss) ergangen ist.
Ein Bußgeldbescheid wird rechtskräftig, wenn innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung kein Einspruch eingelegt wird. Ab diesem Zeitpunkt kann die Geldbuße vollstreckt werden – ein späterer Einspruch ist dann nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Von A wie Abstandsverstoß bis Z wie Zulassung: Auf RechtAktuell.org finden Sie alles Wichtige zum Verkehrsrecht.
- Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) – Gesamtdokument, https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/ (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) – Regelfahrverbote, https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/__4.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 66 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) – Inhalt des Bußgeldbescheids, https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__66.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 67 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) – Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__67.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 96 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) – Erzwingungshaft, https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__96.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 25 Abs. 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Wahl des Beginns des Fahrverbots (Ersttäterregel), https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__25.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 26 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Verfolgungsverjährung bei Ordnungswidrigkeiten, https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__26.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- § 23 Abs. 1a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Benutzung elektronischer Geräte (Handy am Steuer), https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA): Tatbestandskatalog Verkehrsordnungswidrigkeiten, https://www.kba.de/DE/VerkehrTeilnehmer/Ordnungswidrigkeiten/Tatbestandskatalog/tatbestandskatalog_node.html (zuletzt abgerufen am 26.09.2025).
- Verband unabhängiger Verkehrsteilnehmer e. V. (VUT), «Statistische Auswertung 2013», https://vut-verkehr.de/downloads/Statistische%20Auswertung%202013.pdf (zuletzt abgerufen am 10.09.2025).
Zone 30:
Sicherheitsabstand nach gefahrener Geschwindigkeit:
Bußgeldkatalog Kategorie 2025:

Bußgeldstellen nach Zuständigkeit:
Bußgeldstelle Thüringer Polizei
Zentrale BußgeldstelleBußgeldstelle Polizeipräsident in Berlin
Zentrale Serviceeinheit BußgeldstelleBußgeldstelle Landesdirektion Sachsen
BußgeldstelleBußgeldstelle Zentraldienst der Polizei
Zentrale BußgeldstelleBußgeldstelle Behörde für Inneres und Sport
BußgeldstelleBußgeldstelle Regierungspräsidium Karlsruhe
Zentrale BußgeldstelleBußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel
Zentrale Bußgeldstelle HessenBußgeldstelle Bundesland Sachsen-Anhalt
Zentrale BußgeldstelleBußgeldstelle Polizeipräsidium Rheinpfalz
Zentrale BußgeldstelleBußgeldstelle Ministerium für Inneres und Sport
Zentrale BußgeldbehördeBußgeldstelle Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Zentrale Verkehrs Ordnungswidrigkeitenzu schnell innerorts Bußgeldkatalog 2025:
zu schnell außerorts Bußgeldkatalog 2025: