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Den Zeugenfragebogen richtig ausfüllen: Rechte & Pflichten © KYNA STUDIO/Shutterstock.com

Zeugenfragebogen: Wissenswertes im Überblick

Sie haben einen Zeugenfragebogen wegen Blitzer oder Verkehrsverstoß erhalten? Finden Sie hier Infos zu Rechten, Pflichten & Fristen

Veröffentlicht am 05.06.2025 | von Burcu Bostan | Lesezeit: 5 min

Infografik zur VUT-Studie Messungen Blitzer
Quelle: VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013 | zur Studie

Sie haben einen Zeugenfragebogen erhalten und fragen sich, was das bedeutet? Vielleicht waren Sie gar nicht selbst am Steuer oder wissen nicht, was Ihnen vorgeworfen wird. Wir erklären Ihnen, welche Rechte und Pflichten mit dem Zeugenfragebogen verbunden sind und wie Sie angemessen reagieren können.

Zeugenfragebogen zum Bußgeldverfahren:
Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Zeugenfragebogen wird verschickt, wenn unklar ist, wer am Steuer saß.
    • Sie müssen den Bogen nicht zwingend ausfüllen, haben aber gewisse Pflichten.
    • Schweigen ist erlaubt, wenn Sie sich selbst oder nahe Angehörige belasten würden.
    • Falsche Angaben können strafrechtliche Konsequenzen haben.

Zeugenfragebogen erhalten? Ein Einspruch lohnt sich
1Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.

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Die wichtigsten Fragen zum Zeugenfragebogen im Bußgeldverfahren

Bin ich verpflichtet, Angaben zur Fahrerin oder zum Fahrer zu machen?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Fahrerin oder zum Fahrer zu machen, insbesondere wenn Sie dadurch sich selbst oder nahe Angehörige belasten würden.

Was passiert, wenn ich den Zeugenfragebogen nicht beantworte?
Ignorieren Sie den Zeugenfragebogen, kann dies zu einer Fahrtenbuchauflage führen oder weitere Ermittlungen nach sich ziehen.

Kann ich durch den Zeugenfragebogen selbst zum Beschuldigten werden?
Ja, wenn die Behörde aufgrund Ihrer Angaben oder anderer Beweise annimmt, dass Sie selbst gefahren sind, kann sich Ihre Rolle im Verfahren ändern.


Das sagt Rechtsanwalt Kay Stolle:

Profile

Kay Stolle

Fachanwalt aus Düsseldorf


Immer wieder erlebe ich, dass Zeugenfragebögen unterschätzt werden. Wer unüberlegt antwortet, bringt sich schnell selbst in Schwierigkeiten. In der Regel folgt darauf ein Bußgeldbescheid – laut einer 1Studie sind 56 % davon fehlerhaft. Deshalb mein Rat: Erst beraten lassen, dann handeln. – Kay Stolle, Rechtsanwalt mit über 20 Jahren Erfahrung im Verkehrsrecht


Was ist der Zeugenfragebogen und welche Bedeutung hat er?

Der Zeugenfragebogen ist ein Instrument der Bußgeldbehörde, um den tatsächlichen Fahrer eines Fahrzeugs bei einem Verkehrsverstoß zu ermitteln. Er wird in der Regel an den Fahrzeughalter gesendet, wenn unklar ist, wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist. Ziel ist es, den Verantwortlichen für die Ordnungswidrigkeit zu identifizieren und ggf. ein Bußgeldverfahren einzuleiten.

Wann wird ein Zeugenfragebogen verschickt?

Ein Zeugenfragebogen wird verschickt, wenn die Bußgeldstelle Zweifel daran hat, dass der Fahrzeughalter selbst gefahren ist. Das ist typisch bei Blitzerfotos, bei denen Geschlecht oder Alter von Halter und Fahrer nicht übereinstimmen, oder das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen ist.

Typische Situationen, in denen ein Zeugenfragebogen kommt

  • in 30 Zone geblitzt: Wer zu schnell in der 30er Zone fährt und dabei geblitzt wird, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte oder ein Fahrverbot – je nach Geschwindigkeitsüberschreitung. Ist der Fahrer nicht zweifelsfrei erkennbar, landet der Zeugenfragebogen beim Fahrzeughalter.
  • Außerorts geblitzt: Ob über 21 km/h, 31 km/h oder 51 km/h, wer außerorts von einem Blitzer erfasst wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Auch hier wird ein Zeugenfragebogen verschickt, wenn das Blitzerfoto keine klare Identifikation ermöglicht.
  • Abstandsmessung Autobahn: Ein Zeugenfragebogen kann auch verschickt werden, wenn der Abstand nicht eingehalten wurde. Das ist möglich, wenn das Messgerät oder die Polizei den Fahrer nicht eindeutig identifizieren konnten.
  • Rotlichtverstoß: Auch wenn eine Ampel bei Rot überfahren wird, kann der Zeugenfragebogen zum Einsatz kommen – etwa, wenn der Fahrer auf dem Blitzerfoto nicht zu erkennen ist.

Zeugenfragebogen: Pflichten, Rechte und Fallstricke

  • Fahrerermittlung: Der Zeugenfragebogen dient dazu, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln. Der Fahrzeughalter wird aufgefordert, den Fahrer zu benennen, sofern er nicht selbst gefahren ist.
  • Rechte und Pflichten: Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, seine persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) zu bestätigen oder zu korrigieren. Die Angabe, wer gefahren ist, ist jedoch nicht zwingend erforderlich – insbesondere dann nicht, wenn der Halter ein Zeugnisverweigerungsrecht hat (z.B. bei nahen Angehörigen wie Ehe- oder Lebenspartnern).
  • Zeugnisverweigerungsrecht: Hat der Halter ein Zeugnisverweigerungsrecht, kann er die Aussage verweigern. Das gilt auch, wenn er selbst der Fahrer war und sich nicht selbst belasten möchte. In beiden Fällen darf der Zeugenfragebogen unvollständig bleiben.
  • Falsche Angaben: Werden falsche Angaben gemacht, droht eine Geldbuße nach § 111 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz). Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstoß oder einen anderen Verstoß handelt.
  • Folgen des Schweigens: Wenn der Halter nicht antwortet oder keine Angaben zum Fahrer macht, kann die Behörde Ermittlungen im näheren Umfeld (z.B. Nachbarn, Familie) anstellen oder Fotovergleiche durchführen, um den Fahrer zu identifizieren.


Zeugenfragebogen bei Firmenwagen: Wer erhält den Brief?

Bei Firmenwagen wird der Zeugenfragebogen an die im Fahrzeugschein eingetragene Firma gesendet. Der gesetzliche Vertreter der Firma (z. B. Geschäftsführer) muss dann mitteilen, wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt genutzt hat – es sei denn, es besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht (z. B. bei Verwandten oder Ehe-/Lebenspartnern).

Gut zu wissen: In Deutschland haftet der Fahrer, nicht der Halter
Bei Verkehrsverstößen gilt in Deutschland das Prinzip der Fahrerhaftung. Das bedeutet: Nicht der Fahrzeughalter, sondern der tatsächliche Fahrer muss für das Fehlverhalten einstehen. Deshalb ist es das Ziel der Bußgeldbehörde, die verantwortliche Person zu identifizieren – nur sie muss mit Bußgeld, Punkten oder Fahrverbot rechnen.

Was ist beim Ausfüllen des Zeugenfragebogens zu beachten?

Tipps und Tricks für das korrekte Ausfüllen

  • Lesen Sie den Fragebogen sorgfältig durch.
  • Machen Sie nur die geforderten Angaben zu Ihrer Person.
  • Überlegen Sie genau, ob Sie Angaben zur Fahrerin oder zum Fahrer machen möchten.
  • Bewahren Sie eine Kopie des ausgefüllten Fragebogens für Ihre Unterlagen auf.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

  • Falsche oder unvollständige Angaben zur eigenen Person.
  • Unüberlegte Angaben zur Fahrerin oder zum Fahrer, die zu rechtlichen Konsequenzen führen können.
  • Versäumnis, den Fragebogen fristgerecht zurückzusenden.

Zeugenfragebogen ausfüllen: rechtliche Grundlagen und Verpflichtungen

Sie müssen einen Zeugenfragebogen ausfüllen und fragen sich, welche Pflichten bestehen und welche Rechte Sie geltend machen können? Wir geben Ihnen einen Überblick:
  • Mitwirkungspflicht: Sie sind verpflichtet, den Zeugenfragebogen zurückzuschicken – selbst dann, wenn Sie keine Angaben zur Fahrperson machen.
  • Zeugnisverweigerungsrecht: Nach § 52 StPO (Strafprozessordnung) steht nahen Angehörigen – etwa Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern, Eltern, Kindern oder Schwiegereltern – ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Wenn Sie durch Ihre Aussage einen nahen Angehörigen belasten würden, dürfen Sie die Aussage verweigern.
  • Auskunftsverweigerungsrecht: Gleiches gilt für das sogenannte Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO: Es schützt Sie davor, sich durch Ihre eigenen Angaben selbst zu belasten.
  • Falschaussage: Die Angabe eines falschen Fahrers ist strafbar und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
  • Schweigen: Grundsätzlich ist Schweigen erlaubt, solange keine staatsanwaltschaftliche Vorladung als Zeuge erfolgt.
Kurz gesagt: Sie müssen den Zeugenfragebogen ausfüllen und zurücksenden, sind aber nicht verpflichtet, sich selbst oder nahe Angehörige zu belasten. Schweigen ist zulässig, falsche Angaben dagegen strafbar. Wer gar nicht reagiert, muss mit weiteren Ermittlungen rechnen.

Zeugenfragebogen ignorieren: Was droht bei Untätigkeit?

Wenn Sie einen Zeugenfragebogen ignorieren, sollten Sie sich über die möglichen Folgen im Klaren sein. Auch wenn keine generelle Aussagepflicht besteht, wird die Rücksendung des Bogens erwartet. Bleibt Ihre Antwort aus, kann die Bußgeldstelle weitere Schritte einleiten, um den Fahrer zu ermitteln:

Häufig erfolgen Fotovergleiche mit offiziellen Dokumenten, es werden Nachbarn oder Familienmitglieder befragt oder es kann sogar zu einer Vorladung kommen. Bleiben alle Ermittlungen erfolglos, ist auch die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage möglich – das bedeutet, dass der Halter künftig für jeden Fahrtantritt genau dokumentieren muss, wer wann mit dem Fahrzeug unterwegs war.

Unser Expertentipp

Lassen Sie den Zeugenfragebogen nicht einfach unbeantwortet. Die Rücksendung ist Pflicht. Sie dürfen jedoch die Fehler zur Fahrerangabe offen lassen oder deutlich machen, dass Sie keine Angaben machen möchten. Im Zweifel empfiehlt sich juristischer Rat, um den richtigen Umgang mit dem Schreiben zu klären. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt.

Verjährungsfrist & Zeugenfragebogen: Das gilt

Die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beträgt in der Regel drei Monate ab dem Tattag. Wichtig ist: Der Erhalt eines Zeugenfragebogens unterbricht die Verjährungsfrist nicht. Erst wenn der tatsächliche Fahrer ermittelt und ihm ein Anhörungsbogen zugestellt wird oder ein Bußgeldbescheid ergeht, kann die Verjährungsfrist unterbrochen bzw. neu gestartet werden.

Wenn die Bußgeldstelle innerhalb von drei Monaten nach der Ordnungswidrigkeit keinen Bußgeldbescheid erlässt oder den Fahrer nicht eindeutig ermittelt, ist die Ordnungswidrigkeit verjährt und kann nicht mehr geahndet werden.

Zeugenfragebogen und Anhörungsbogen – wo liegen die Unterschiede?

Während der Zeugenfragebogen zur Ermittlung des Fahrers dient, richtet sich der Anhörungsbogen an die Person, gegen die ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden soll. Die Anhörung im Bußgeldverfahren bietet der betroffenen Person die Möglichkeit, sich zum Tatvorwurf zu äußern.

Merkmal Zeugenfragebogen Anhörungsbogen
Zweck Fahrerermittlung (wenn Halter ≠ Fahrer) Anhörung des Beschuldigten
Empfänger Halter des Fahrzeugs Halter oder vermeintlicher Fahrer
Aussagepflicht Nur persönliche Daten, sonst Zeugnisverweigerung möglich Nur persönliche Daten, sonst Schweigen erlaubt
Folgen bei Nichtantwort Ermittlungen im Umfeld, ggf. Fahrtenbuchauflage Verjährungsunterbrechung, Bußgeldverfahren

Zeugenfragebogen im Bußgeldverfahren: So geht’s weiter

Wenn Sie den tatsächlichen Fahrer korrekt benennen, leitet die Bußgeldbehörde ein Bußgeldverfahren gegen diese Person ein. Für Sie als Halter endet der Vorgang meist an dieser Stelle – vorausgesetzt, Sie waren nicht selbst am Steuer. Wer falsche Angaben macht oder bewusst eine unbeteiligte Person benennt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen.

Nach Erhalt und Prüfung des Zeugenfragebogens vergleicht die Bußgeldstelle die gemachten Angaben mit dem vorhandenen Beweisfoto. Ist die Identität des Fahrers eindeutig, wird ein Bußgeldbescheid an die betreffende Person verschickt. Diese hat dann die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Einspruch einzulegen.

Bußgeldverfahren eingeleitet? Wann sich ein Einspruch lohnt:

Mit der Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts lassen sich unnötige Sanktionen oft abmildern oder sogar vollständig vermeiden. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich insbesondere in den folgenden Fällen lohnen:

Technische Fehler des Gerätes
Auslöserfehler
Unscharfe Blitzerfotos
Störungen durch Reflexionen
Formelle Mängel im Bußgeldbescheid
Fehlerhafte Angaben
Fehlende Begründung
Verspätete Zustellung & Verjährung
Rechtliche Argumente gegen Strafe
Unverhältnismäßige Sanktionen
Strafe für den Betroffenen unzumutbar

Unser Expertentipp

Basiert der Vorwurf ausschließlich auf Zeugenaussagen, ohne dass ein Blitzerfoto vorliegt, lohnt sich oft ein Einspruch. Besonders wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, ist eine anwaltliche Überprüfung sinnvoll. Nutzen Sie hierzu einfach unsere kostenlosen Erstberatung.

Fazit

Der Zeugenfragebogen ist ein zentrales Mittel zur Fahrerermittlung bei Verkehrsverstößen. Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, Angaben zum tatsächlichen Fahrer zu machen, sofern Sie dadurch sich selbst oder nahe Angehörige belasten würden, sind Sie dennoch verpflichtet, den Bogen fristgerecht zurückzusenden.

Wer untätig bleibt, riskiert weitere Maßnahmen durch die Behörde – etwa eine Fahrtenbuchauflage, Zeugenbefragungen im Umfeld oder Fotovergleiche. Falsche Angaben können zudem strafrechtlich verfolgt werden. Daher gilt: Prüfen Sie Ihre Aussagepflicht genau – und holen Sie sich im Zweifel rechtlichen Beistand von einem Anwalt für Verkehrsrecht. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und lassen Sie Ihren Fall unverbindlich prüfen.



Die häufigsten Fragen rund um den Zeugenfragebogen im Bußgeldverfahren

Ja, Sie sind dazu verpflichtet, den Zeugenfragebogen fristgerecht zurückzuschicken. Dabei müssen Sie Angaben zu Ihrer Person (Name, Adresse, Geburtsdatum) machen. Angaben zum Fahrer oder zum Vorfall sind hingegen nicht zwingend erforderlich, insbesondere wenn Sie sich selbst oder nahe Angehörige nicht belasten möchten (Zeugnisverweigerungsrecht).

Vom Zeugnisverweigerungsrecht im Zeugenfragebogen können Personen Gebrauch machen, die zu dem Betroffenen in einem besonders engen persönlichen Verhältnis stehen. Laut § 52 der Strafprozessordnung (StPO) gilt das insbesondere für:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner – auch bei Getrenntleben
  • Verlobte der beschuldigten Person
  • Verwandte in gerader Linie – z. B. Eltern, Kinder, Enkel
  • Geschwister
  • Verschwägerte in gerader Linie bis zum zweiten Grad – z. B. Schwiegereltern, Schwager/Schwägerin

Nein, Sie müssen sich nicht selbst belasten, wenn Sie einen Zeugenfragebogen ausfüllen. Sie sind lediglich verpflichtet, Ihre persönlichen Daten anzugeben.

Die Rücksendung des Zeugenfragebogens ist in vielen Regionen Deutschlands per Fax oder E-Mail möglich. Manche Bußgeldstellen stellen zudem ein Online-Portal bereit, über das der Fragebogen direkt digital ausgefüllt und übermittelt werden kann. Welche Rücksendeform akzeptiert wird, hängt jedoch von der zuständigen Behörde ab. Im Zweifel lohnt sich ein Blick auf die Hinweise im Fragebogen – oder eine kurze Rückfrage bei der angegebenen Kontaktstelle.


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1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013

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