Wenn der Ton das Bußgeld erhöht
Höheres Bußgeld nach Polizeikontrolle
Weil er sich respektlos und patzig verhält, erhöht das Gericht die Geldbuße deutlich. Das Berliner Kammergericht stellt klar: Auch das Verhalten nach dem Verstoß kann die Strafe beeinflussen.
- Ein Autofahrer überschreitet die zugelassene Höchstgeschwindigkeit deutlich und wird von der Polizei angehalten.
- Bei der anschließenden Kontrolle verhält er sich respektlos gegenüber der Polizei.
- Amtsgericht erhöht das Bußgeld wegen des Nachtatverhaltens um 25 Prozent.
- Kammergericht Berlin bestätigt: Gericht darf Verhalten bei der Kontrolle strafschärfend werten.
- Der Autofahrer muss insgesamt 830 Euro Geldbuße zahlen.
Was war passiert? Der Fall im Detail
Ein Mann war mit seinem Fahrzeug auf der Autobahn unterwegs und überschritt das Tempolimit erheblich: Anstelle der erlaubten 80 km/h fuhr er mit 113 km/h. Auch innerhalb geschlossener Ortschaften zeigte er wenig Einsicht und lag 23 km/h über dem Limit.Die Polizei stoppte ihn, doch bei der Kontrolle eskalierte die Situation weiter: Der Fahrer reagierte trotzig, ignorierte mehrfach die Aufforderung, den Motor abzustellen, und hatte keine Fahrzeugpapiere dabei.
Zudem bezeichnete er die kontrollierenden Beamten als „Zeugen” und mokierte sich über die Maßnahme mit Aussagen wie: „Unschuldige Bürger werden hier geärgert. Kümmern Sie sich doch lieber um Demos.”
Das Amtsgericht erkannte eine klare Abweichung vom „normalen” Bußgeldfall und erhöhte die Geldbuße um 25 Prozent. Die Begründung: Das Verhalten nach dem eigentlichen Verkehrsverstoß – das sogenannte Nachtatverhalten – dürfe bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.
Was sagt die Rechtslage dazu?
Das Gericht betonte, dass der Fahrer durch seine respektlose Art den Ablauf der Polizeikontrolle bewusst erschwert und sich der Rechtsordnung gegenüber ablehnend verhalten habe. Damit sei eine Strafschärfung rechtlich zulässig – insbesondere, wenn sich der Betroffene uneinsichtig zeigt.

Wie Sie unnötigen Ärger vermeiden
Wer von der Polizei angehalten wird, sollte vor allem eines: einen kühlen Kopf bewahren. Mit dem richtigen Verhalten lässt sich unnötiger Ärger vermeiden.1. Ruhig bleiben Selbst wenn Sie die Kontrolle als ungerecht empfinden: Bleiben Sie höflich und sachlich. Ein aufbrausendes oder provokantes Verhalten kann sich strafverschärfend auswirken.
2. Besser schweigen als sich verplappern Antworten Sie auf Fragen wie „Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?” möglichst knapp oder gar nicht und vermeiden Sie Aussagen wie „Ich war doch nur kurz zu schnell”. Sie können als Schuldeingeständnis gewertet werden. Auch Mitfahrer sollten sich zurückhalten.
3. Unterlagen bereithalten Zeigen Sie auf Verlangen Führerschein und Fahrzeugpapiere vor. Auch Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste sollten schnell zur Hand sein. Das signalisiert Kooperationsbereitschaft.
4. Freiwilligkeit von Tests kennen Tests bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen sind freiwillig. Lehnt man sie ab, darf die Polizei jedoch bei begründetem Verdacht eine Blutentnahme anordnen.
5. Handy in der Tasche lassen Das Filmen von Polizeikontrollen ist rechtlich umstritten. In einigen Bundesländern kann es als Orndungswidrigkeit gewertet werden. Verzichten Sie besser auf Aufnahmen mit dem Smartphone.
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Sie wurden geblitzt oder sind in eine Polizeikontrolle geraten und das Bußgeld wirkt überzogen? Lassen Sie Ihre Optionen prüfen. Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Erstberatung Ihres Falls. Schnell, kompetent und kostenfrei.1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013
2 § 17 OWiG, Bemessung der Geldbuße bei Ordnungswidrigkeiten (zuletzt abgerufen am 30.07.2025)
3 § 31 OWiG, Kammergericht Berlin, Beschluss vom 10.03.2025 – 3 ORbs 20/25 – 122 SsBs 5/25 (zuletzt abgerufen am 30.07.2025)
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