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Wenn der Ton das Bußgeld erhöht

Höheres Bußgeld nach Polizeikontrolle

Gericht erhöht Bußgeld wegen patziger Antworten bei Polizeikontrolle
© Spitzi-Foto/Schutterstock.com – Temposünder legt sich verbal mit Polizei an und zahlt kräftig drauf.
Autor Burcu Bostan

Burcu Bostan

30. Juli 2025
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Ein Autofahrer wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ertappt, doch das eigentliche Problem beginnt erst bei der Kontrolle.

Weil er sich respektlos und patzig verhält, erhöht das Gericht die Geldbuße deutlich. Das Berliner Kammergericht stellt klar: Auch das Verhalten nach dem Verstoß kann die Strafe beeinflussen.


    Das Wichtigste in Kürze:
  • Ein Autofahrer überschreitet die zugelassene Höchstgeschwindigkeit deutlich und wird von der Polizei angehalten.
  • Bei der anschließenden Kontrolle verhält er sich respektlos gegenüber der Polizei.
  • Amtsgericht erhöht das Bußgeld wegen des Nachtatverhaltens um 25 Prozent.
  • Kammergericht Berlin bestätigt: Gericht darf Verhalten bei der Kontrolle strafschärfend werten.
  • Der Autofahrer muss insgesamt 830 Euro Geldbuße zahlen.


Was war passiert? Der Fall im Detail

Ein Mann war mit seinem Fahrzeug auf der Autobahn unterwegs und überschritt das Tempolimit erheblich: Anstelle der erlaubten 80 km/h fuhr er mit 113 km/h. Auch innerhalb geschlossener Ortschaften zeigte er wenig Einsicht und lag 23 km/h über dem Limit.

Die Polizei stoppte ihn, doch bei der Kontrolle eskalierte die Situation weiter: Der Fahrer reagierte trotzig, ignorierte mehrfach die Aufforderung, den Motor abzustellen, und hatte keine Fahrzeugpapiere dabei.

Zudem bezeichnete er die kontrollierenden Beamten als „Zeugen” und mokierte sich über die Maßnahme mit Aussagen wie: „Unschuldige Bürger werden hier geärgert. Kümmern Sie sich doch lieber um Demos.”

Das Amtsgericht erkannte eine klare Abweichung vom „normalen” Bußgeldfall und erhöhte die Geldbuße um 25 Prozent. Die Begründung: Das Verhalten nach dem eigentlichen Verkehrsverstoß – das sogenannte Nachtatverhalten – dürfe bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.

Was sagt die Rechtslage dazu?

Das Kammergericht Berlin (Az.: 3 ORbs 20/25-122 SsBs 5/25) bestätigte in seiner Entscheidung: Wer sich bei einer Polizeikontrolle distanzlos oder provokant verhält, muss mit einer Erhöhung der Geldbuße rechnen. Innerhalb des Bußgeldrahmens kann das Gericht Ermessensentscheidungen treffen und dabei auch das Verhalten nach der Tat miteinbeziehen.

Das Gericht betonte, dass der Fahrer durch seine respektlose Art den Ablauf der Polizeikontrolle bewusst erschwert und sich der Rechtsordnung gegenüber ablehnend verhalten habe. Damit sei eine Strafschärfung rechtlich zulässig – insbesondere, wenn sich der Betroffene uneinsichtig zeigt.
Nahaufnahme von Händen auf einem Lenkrad
Das Gericht straft nicht nur fürs Rasen, sondern auch für das Verhalten gegenüber der Polizei.


Wie Sie unnötigen Ärger vermeiden

Wer von der Polizei angehalten wird, sollte vor allem eines: einen kühlen Kopf bewahren. Mit dem richtigen Verhalten lässt sich unnötiger Ärger vermeiden.

1. Ruhig bleiben Selbst wenn Sie die Kontrolle als ungerecht empfinden: Bleiben Sie höflich und sachlich. Ein aufbrausendes oder provokantes Verhalten kann sich strafverschärfend auswirken.

2. Besser schweigen als sich verplappern Antworten Sie auf Fragen wie „Wissen Sie, warum wir Sie angehalten haben?” möglichst knapp oder gar nicht und vermeiden Sie Aussagen wie „Ich war doch nur kurz zu schnell”. Sie können als Schuldeingeständnis gewertet werden. Auch Mitfahrer sollten sich zurückhalten.

3. Unterlagen bereithalten Zeigen Sie auf Verlangen Führerschein und Fahrzeugpapiere vor. Auch Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste sollten schnell zur Hand sein. Das signalisiert Kooperationsbereitschaft.

4. Freiwilligkeit von Tests kennen Tests bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen sind freiwillig. Lehnt man sie ab, darf die Polizei jedoch bei begründetem Verdacht eine Blutentnahme anordnen.

5. Handy in der Tasche lassen Das Filmen von Polizeikontrollen ist rechtlich umstritten. In einigen Bundesländern kann es als Orndungswidrigkeit gewertet werden. Verzichten Sie besser auf Aufnahmen mit dem Smartphone.

Kurzum: Wer höflich und vorbereitet auftritt, erleichtert nicht nur der Polizei die Arbeit, sondern verbessert auch die eigene Ausgangsposition.



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Quellen:

1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013

2 § 17 OWiG, Bemessung der Geldbuße bei Ordnungswidrigkeiten (zuletzt abgerufen am 30.07.2025)

3 § 31 OWiG, Kammergericht Berlin, Beschluss vom 10.03.2025 – 3 ORbs 20/25 – 122 SsBs 5/25 (zuletzt abgerufen am 30.07.2025)



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