Radfahrerin ignoriert Radwegpflicht
Autofahrerin haftet nach Kollision alleine
Das Wichtigste in Kürze:
- Alleinige Haftung der Autofahrerin trotz Radwegverstoß der Radlerin
- Schadenshöhe in Höhe von rund 2.255 Euro
- Urteil unterstreicht die hohe Sorgfaltspflicht beim Einfahren in den fließenden Verkehr (Az. 2 S 65/22)
Vom Grundstück auf die Straße und direkt ins Fahrrad
Eine Autofahrerin wollte aus ihrem Grundstück auf die Straße einbiegen. Ihre Sicht war durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt, sodass sie sich langsam auf die Fahrbahn vortastete.In diesem Moment passierte eine Radfahrerin auf der Hauptfahrspur, obwohl direkt ein durch das Verkehrszeichen 241 gekennzeichneter Radweg verlief.
Es kam zur Kollision: Das Fahrrad prallte gegen die linke Vorderseite des Pkw, der Schaden belief sich auf 2.255,66 Euro. Die Autofahrerin verlangte von der Radfahrerin die Hälfte der Kosten, da diese ihrer Ansicht nach gegen die Radwegpflicht verstoßen und so den Unfall mitverursacht habe.
Strenge Sorgfaltspflicht beim Einfahren
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Hanau sahen das anders: Wer von einem Grundstück in den
fließenden Verkehr einfährt, muss nach
§ 10 StVO
äußerste Vorsicht walten lassen und darf andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden.
Ein Mitverschulden der Radfahrerin konnte das Gericht nicht erkennen. Zwar habe sie die Radwegpflicht missachtet, doch dieser Regelverstoß stehe nicht in Zusammenhang mit dem Unfallhergang.
Ein Mitverschulden der Radfahrerin konnte das Gericht nicht erkennen. Zwar habe sie die Radwegpflicht missachtet, doch dieser Regelverstoß stehe nicht in Zusammenhang mit dem Unfallhergang.
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Die Radwegpflicht diene vor allem der Entzerrung des Verkehrs bei beengten Platzverhältnissen
– nicht jedoch dem Schutz vor Kollisionen mit Fahrzeugen, die aus Grundstückszufahrten kommen.
Warum der Radwegverstoß keine Rolle spielte
Nach Ansicht der Richter liegt ein Mitverschulden nur dann vor, wenn genau die Gefahr eintritt, vor der die missachtete Vorschrift eigentlich schützen soll.Wäre die Radfahrerin zum Beispiel im dichten Verkehr durch einen zu geringen Seitenabstand gefährdet worden, hätte die Radwegpflicht eine Rolle gespielt.
Hier hingegen handelte es sich um eine klassische Vorfahrtsverletzung der Autofahrerin. Auch ein Mopedfahrer oder ein E-Scooter hätte sich an derselben Stelle befinden und ebenfalls nicht rechtzeitig erkannt werden können.
Für das Gericht war klar: Der Unfall hätte durch korrektes Verhalten der Autofahrerin vermieden werden können.
Folgen für Verkehrsteilnehmer
Ob Pkw, Lkw oder Motorrad – wer mit einem Fahrzeug aus einer Grundstückszufahrt auf die Straße fährt, trägt ein hohes Risiko und muss mit voller Haftung rechnen, wenn es zu einem Unfall kommt.Selbst Regelverstöße anderer Verkehrsteilnehmer können unter Umständen keine Mithaftung begründen, wenn sie nicht unfallursächlich sind.
Für Radfahrer bedeutet die Entscheidung aber nicht, dass sie die Radwegpflicht gefahrlos ignorieren können. Verstöße in anderen Konstellationen können durchaus zu einer Mithaftung führen.
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